umwelt-online: Methoden und Maßstäbe zur BBodSchV (3)

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7. Anforderungen an die technische Ausführung (Abs. 9)

(9) Beim Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sollen Verdichtungen, Vernässungen und sonstige nachteilige Bodenveränderungen durch geeignete technische Maßnahmen sowie durch Berücksichtigung der Menge und des Zeitpunktes des Aufbringens vermieden werden. Nach Aufbringen von Materialien mit einer Mächtigkeit von mehr als 20 Zentimetern ist auf die Sicherung und den Aufbau eines stabilen Bodengefüges hinzuwirken. DIN 19731 (Ausgabe 5/98) ist zu beachten.

§ 12 Abs. 9 definiert Anforderungen an die Ausführung der Maßnahme (technische Maßnahmen, Menge, Zeitpunkt), indem auf DIN 19731 verwiesen wird, die hierzu allgemeine Anforderungen und Detailregelungen enthält.

Allgemeine Anforderungen (n. DIN 19731)

Bei Standorten mit hoher Erosionsneigung sollte Bodenmaterial nur in Verbindung mit Erosionsschutzmaßnahmen aufgebracht werden und die Erosionsanfälligkeit des aufgebrachten Materials berücksichtigt werden. Große Meliorations- bzw. Rekultivierungsflächen sollten in Bauabschnitte von angemessener Größe unterteilt und unmittelbar begrünt werden.

Die Umlagerung von Bodenmaterial ist technisch und witterungsabhängig so durchzuführen, dass Ausmaß und Intensität von Verdichtungen auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden. Zur Vermeidung von Gefügeveränderungen ist besondere Umsicht bei der Umlagerung sehr schluff- und tonreichen Bodenmaterials geboten.

Anforderungen an Ausbau und Zwischenlagerung gemäß DIN 19731

Bei fachgerechtem Ausbau und Zwischenlagerung sind zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der physikalischen Eigenschaften insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Ober- und Unterboden sowie Bodenschichten unterschiedlicher Verwertungsklassen sollten getrennt ausgebaut und verwendet werden. Zuvor ist der Pflanzenaufwuchs auf der Fläche durch Roden oder Abmähen zu entfernen.

Beim Ausbau ist der Feuchtezustand bzw. die Konsistenz (Wassergehalt) des Bodens zu beachten. Nur Böden mit einer geeigneten "Mindestfestigkeit" können ausgebaut werden. Nach nassen Witterungsperioden müssen daher die Böden ausreichend abgetrocknet sein. Anhaltspunkte für die Umlagerungseignung des Bodens gibt die Tabelle II-5.

Tabelle II-5: Umlagerungseignung (Mindestfestigkeit) von Böden in Abhängigkeit vom Feuchtezustand

Umlagerungseignung Feuchtezustand nicht bindiger und schwach bindiger Böden (< 17 % Ton) Konsistenzbereich (Ko) * bindiger Böden (> 17 % Ton)
optimal trocken (staubig) bis schwach feucht (Probe wird bei Wasserzugabe dunkler) 1 - 2
tolerierbar feucht (Finger werden etwas feucht, Probe wird bei Wasserzugabe nicht dunkler) 3 - 4
ungeeignet stark feucht (Wasseraustritt beim Klopfen) bis nass (Boden zerfließt) 5 - 6
*) Ermittlung der Konsistenzbereiche nach "Bodenkundliche Kartieranleitung, 4. Aufl." (Tab.14, S.113) durch einfache Feldansprache

Unterboden sollte in einem Arbeitsgang ohne Zwischenbefahren (Verdichtungsgefahr) ausgebaut werden.

Eine Zwischenlagerung erhöht immer das Risiko einer Qualitätsverschlechterung und ist möglichst zu vermeiden. Eine Ausnahme stellt subhydrisches Baggergut dar, das vor einem landseitigen Einbau bzw. Auf- oder Einbringen i. d. R. zwischengelagert und entwässert werden muss.

Muss Bodenmaterial zwischengelagert werden, ist es vor Verdichtungen und Vernässungen zu schützen. Das Lager sollte nicht mit Radfahrzeugen (Lkw, Radlader) befahren werden. Die Miete sollte profiliert und geglättet werden. Bei einer Lagerdauer über 6 Monaten ist die Miete mit tiefwurzelnden, winterharten und stark wasserzehrenden Pflanzen (z.B. Luzerne, Waldstaudenroggen, Lupine, Ölrettich) zu begrünen.

Um die Verdichtung durch Auflast zu begrenzen, darf die Mietenhöhe bei humosem Bodenmaterial höchstens 2 m betragen.

Einzelanforderungen bei der Auf- und Einbringung von Materialien bzw. Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht

Der Erfolg einer Maßnahme wird in der Regel sichergestellt, wenn im Einzelnen folgende Anforderungen beachtet werden:

Nachsorge

Zur Wiederherstellung und Sicherung von Gefügestabilität und Porenkontinuität des Bodens (mechanische Belastbarkeit, Erosionswiderstand) ist bei der Bewirtschaftung in den Folgejahren folgendes zu beachten (gilt insbesondere bei der Herstellung bzw. Wiederherstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht):

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(Stand: 28.03.2023)

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