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Regelwerk, Energie

Bekanntmachung der Degressions- und Vergütungssätze nach § 32 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Vom 25. Januar 2013
(BAnz. AT vom 31.01.2013 B3)



Die Bundesnetzagentur gibt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gemäß § 20b Absatz 10 des Erneuerbare-Energien Gesetzes ( EEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754) geändert worden ist, bekannt:

Der Degressionssatz für Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne von § 32 EEG beträgt zum 1. Februar 2013, zum 1. März 2013 und zum 1. April 2013 jeweils 2,2 %.

Dies ergibt sich aus folgendem Rechenweg:

Gemäß § 20a Absatz 1 EEG beträgt der Korridor für den weiteren Zubau von geförderten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Zubaukorridor) 2.500 bis 3.500 Megawatt (MW) pro Kalenderjahr.

Die nach § 20a Absatz 3 Nummer 2 EEG veröffentlichte Summe der installierten Leistung geförderter Anlagen, die nach dem 30. Juni 2012 und vor dem 1. Januar 2013 nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 EEG registriert worden sind, multipliziert mit dem Faktor 2, beträgt 6.410,230 MW.

Hierdurch wird der Zubaukorridor um 2.910,230 MW überschritten.

Aufgrund der Überschreitung des Zubaukorridors erhöht sich gemäß § 20b Absatz 4 Nummer 3 EEG die monatliche Absenkung nach § 20b Absatz 1 EEG von 1 % jeweils zum 1. Februar 2013, 1. März 2013 und 1. April 2013 um 1,2 Prozentpunkte auf insgesamt 2,2 %.

Nachstehende Tabelle beinhaltet die sich hieraus ergebenden Vergütungssätze:

Anlage nach § 32 Absatz 2 EEG
(Dachanlagen)

Anlagen nach § 32 Absatz 1 EEG
(Freiflächenanlagen)
bis 10 kW bis 40 kW bis 1 MW bis 10 MW bis 10 MW
Inbetriebnahme
ab 1.2.2013 16,64 15,79 14,08 11,52 11,52
Degression 2,2 Prozent
ab 1.3.2013 16,28 15,44 13,77 11,27 11,27
Degression 2,2 Prozent
ab 1.4.2013 15,92 15,10 13,47 11,02 11,02
Degression 2,2 Prozent

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.

ENDE

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