Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweckbestimmung
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2
Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten
Kapitel 1
Strahlenschutzgrundsätze, Grundpflichten und allgemeine Grenzwerte
§ 4 Rechtfertigung
§ 5 Dosisbegrenzung
§ 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
Kapitel 2
Genehmigungen, Zulassungen, Freigabe
Abschnitt 1
Umgang mit radioaktiven Stoffen
§ 7 Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen
§ 8 Genehmigungsfreier Umgang; genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
§ 9 Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen
§ 10 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
Abschnitt 2
Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 11 Genehmigungsbedürftige Errichtung und genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 12 Genehmigungsfreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 13 Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 14 Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
Abschnitt 3
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
§ 15 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
Abschnitt 4
Beförderung radioaktiver Stoffe
§ 16 Genehmigungsbedürftige Beförderung
§ 17 Genehmigungsfreie Beförderung
§ 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung
Abschnitt 5
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
§ 19 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 20 Anzeigebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 21 Genehmigungs- und anzeigefreie grenzüberschreitende Verbringung
§ 22 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung
Abschnitt 6
Medizinische Forschung
§ 23 Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
§ 24 Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
Abschnitt 7
Bauartzulassung
§ 25 Verfahren der Bauartzulassung
§ 26 Zulassungsschein und Bekanntmachung der Bauart
§ 27 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung und des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
Abschnitt 8
Ausnahmen
§ 28 Ausnahmen von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
Abschnitt 9
Freigabe
§ 29 Voraussetzungen für die Freigabe
Kapitel 3
Anforderungen bei der Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
Fachkunde im Strahlenschutz
§ 30 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
Abschnitt 2
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 31 Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte
§ 32 Stellung des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§ 33 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§ 34 Strahlenschutzanweisung
§ 35 Auslegung oder Aushang der Verordnung
Abschnitt 3
Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen; physikalische Strahlenschutzkontrolle
§ 36 Strahlenschutzbereiche
§ 37Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 38 Unterweisung
§ 39 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 40 Zu überwachende Personen
§ 41 Ermittlung der Körperdosis
§ 42 Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht
§ 43 Schutzvorkehrungen
§ 44 Kontamination und Dekontamination
§ 45 Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen
Abschnitt 4
Schutz von Bevölkerung und Umwelt bei Strahlenexpositionen aus Tätigkeiten
§ 46 Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung
§ 47 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
§ 48 Emissions- und Immissionsüberwachung
Abschnitt 5
Schutz vor sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen
§ 49 Sicherheitstechnische Auslegung für den Betrieb von Kernkraftwerken, für die standortnahe Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und für Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
§ 50 Begrenzung der Strahlenexposition als Folge von Störfällen bei sonstigen Anlagen und Einrichtungen und bei Stilllegungen
§ 51 Maßnahmen bei Ereignissen
§ 52 Vorbereitung der Brandbekämpfung
§ 53 Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen
Abschnitt 6
Begrenzung der Strahlenexposition bei der Berufsausübung
§ 54 Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen
§ 55 Schutz bei beruflicher Strahlenexposition
§ 56 Berufslebensdosis
§ 57 Dosisbegrenzung bei Überschreitung
§ 58 Besonders zugelassene Strahlenexpositionen
§ 59 Strahlenexposition bei Personengefährdung und Hilfeleistung
Abschnitt 7
Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen
§ 60 Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge
§ 61 Ärztliche Bescheinigung
§ 62 Behördliche Entscheidung
§ 63 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 64 Ermächtigte Ärzte
Abschnitt 8
Sonstige Anforderungen
§ 65 Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe
§ 66 Wartung, Überprüfung und Dichtheitsprüfung
§ 67 Strahlungsmessgeräte
§ 68 Kennzeichnungspflicht
§ 69 Abgabe radioaktiver Stoffe
§ 69a Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
§ 70 Buchführung und Mitteilung
§ 70a Register über hochradioaktive Strahlenquellen
§ 71 Abhandenkommen, Fund, Erlangung der tatsächlichen Gewalt
Abschnitt 9
Radioaktive Abfälle
§ 72 Planung für Anfall und Verbleib radioaktiver Abfälle
§ 73 Erfassung
§ 74 Behandlung und Verpackung
§ 75 Pflichten bei der Abgabe radioaktiver Abfälle
§ 76 Ablieferung
§ 77 Ausnahmen von der Ablieferungspflicht
§ 78 Zwischenlagerung
§ 79 Umgehungsverbot
Kapitel 4
Besondere Anforderungen bei der medizinischen Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
Heilkunde und Zahnheilkunde
§ 80 Rechtfertigende Indikation
§ 81 Beschränkung der Strahlenexposition
§ 82 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen
§ 83 Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung
§ 84 Bestrahlungsräume
§ 85 Aufzeichnungspflichten
§ 86 Anwendungen am Menschen außerhalb der Heilkunde oder Zahnheilkunde
Abschnitt 2
Medizinische Forschung
§ 87 Besondere Schutz- und Aufklärungspflichten
§ 88 Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für einzelne Personengruppen
§ 89 Mitteilungs- und Berichtspflichten
§ 90 Schutzanordnung
§ 91 Deckungsvorsorge im Falle klinischer Prüfungen
§ 92 Ethikkommission
Teil 3
Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten
Kapitel 1
Grundpflichten
§ 93 Dosisbegrenzung
§ 94 Dosisreduzierung
Kapitel 2
Anforderungen bei terrestrischer Strahlung an Arbeitsplätzen
§ 95 Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen
§ 96 Dokumentation und weitere Schutzmaßnahmen
Kapitel 3
Schutz der Bevölkerung bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§ 97 Überwachungsbedürftige Rückstände
§ 98 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung
§ 99 In der Überwachung verbleibende Rückstände
§ 100 Mitteilungspflicht, Rückstandskonzept, Rückstandsbilanz
§ 101 Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken
§ 102 Überwachung sonstiger Materialien
Kapitel 4
Kosmische Strahlung
§ 103 Schutz des fliegenden Personals vor Expositionen durch kosmische Strahlung
Kapitel 5
Betriebsorganisation
§ 104 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
Teil 4
Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe zu Produkten
§ 105 Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung
§ 106 Genehmigungsbedürftiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und genehmigungsbedürftige Aktivierung
§ 107 Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung
§ 108 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§ 109 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§ 110 Rückführung von Konsumgütern
Teil 5
Gemeinsame Vorschriften
Kapitel 1
Berücksichtigung von Strahlenexpositionen
§ 111 Festlegungen zur Ermittlung der Strahlenexposition; Duldungspflicht
§ 112 Strahlenschutzregister
Kapitel 2
Befugnisse der Behörde
§ 113 Anordnung von Maßnahmen
§ 114 Behördliche Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften
Kapitel 3
Formvorschriften
§ 115 Schriftform und elektronische Form
Kapitel 4
Ordnungswidrigkeiten
§ 116 Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 5
Schlussvorschriften
§ 117 Übergangsvorschriften
§ 118 Abgrenzung zu anderen Vorschriften, Sanierung von Hinterlassenschaften
Anlage I Genehmigungsfreie Tätigkeiten
Anlage IIErforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen
- Teil A,
- Teil B
Anlage III Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht
Tabelle 1: Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabeverfahren, Werte der Oberflächenkontamination
Tabelle 2 Liste der Radionuklide der Tabelle 1 im radioaktiven Gleichgewicht mit den angegebenen Tochternukliden
Anlage IV Festlegungen zur Freigabe
- Teil A: Allgemeines
- Teil B: Uneingeschränkte Freigabe
- Teil C: Freigabe zur Beseitigung
- Teil D: Freigabe von Gebäuden
- Teil E: Freigabe von Bodenflächen
- Teil F: Freigabe von Bauschutt und Bodenaushub
- Teil G: Freigabe von Metallschrott zur Rezyklierung
Anlage V Voraussetzungen für die Bauartzulassung von Vorrichtungen
- Teil A: Geräte und andere Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind
- Teil B: Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
- Teil C: Antragsunterlagen für die Bauartzulassung nach § 25
Anlage VIDosimetrische Größen, Gewebe- und Strahlungs-Wichtungsfaktoren
- Teil A: Messgrößen für äußere Strahlung
- Teil B: Berechnung der Körperdosis
- Teil C: Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors und des Gewebe-Wichtungsfaktors
- Teil D: Berechnung der Organ-Folgedosis und der effektiven Folgedosis
Anlage VII Annahmen bei der Ermittlung der Strahlenexposition
- Teil A: Expositionspfade
- Teil B: Lebensgewohnheiten
Tabelle 1 Mittlere Verzehrsraten der Referenzperson
Tabelle 2 Atemrate in m3/Jahr
Tabelle 3 Expositionspfade
- Teil C: Übrige Annahmen
- Teil D:Maximal zulässige Aktivitätskonzentration aus Strahlenschutzbereichen
Tabelle 4 Aktivitätskonzentration Ci aus Strahlenschutzbereichen Radionuklide
Tabelle 5Aktivitätskonzentration Ci aus Strahlenschutzbereichen (zu Anlage VII Teil D Nr. 1.2) Radionuklidgemische
Tabelle 6
Aktivitätskonzentration Ci aus Strahlenschutzbereichen
(zu Anlage VII Teil D Nr. 1.1 und 2)
Anlage VIII Ärztliche Bescheinigung
Anlage IX Strahlenzeichen
Anlage X Radioaktive Abfälle: Benennung, Buchführung, Transportmeldung
- Teil A: Benennung radioaktiver Abfälle
- Teil B: Buchführung über radioaktive Abfälle
- Teil C: Transportmeldung an die atomrechtliche Aufsichtsbehörde vor der Beförderung radioaktiver Abfälle
Anlage XIArbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlungsquellen auftreten können
- Teil A:Arbeitsfelder mit erhöhten Radon-222-Expositionen
- Teil B: Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte ohne Radon
Anlage XII Verwertung und Beseitigung überwachungsbedürftiger Rückstände
- Teil A:Liste der zu berücksichtigenden Rückstände
- Teil B: Überwachungsgrenzen für Rückstände nach Teil A
- Teil C: Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen
- Teil D: Grundsätze für die Ermittlung von Strahlenexpositionen bei Rückständen nach Teil A
Anlage XIIIInformation der Bevölkerung
- Teil A: Information bei einer radiologischen Notstandsituation
- Teil B: Information in Vorbereitung auf eine radiologische Notstandssituation
Anlage XIV Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung
Anlage XV Standarderfassungsblatt für hochradioaktive Strahlenquellen