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Regelwerk, EU 2004, Energienutzung - EU Bund

Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG

(ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, ber. L 192 S. 34;
VO (EG) 219/2009 - ABl. Nr. L 87 vom 31.03.2009 S. 109
RL 2012/27/EU - ABl. Nr. L 315 vom 14.11.2012 S. 1 * Inkrafttreten Aufhebung Umsetzungaufgehoben)


aufgehoben ab 05.06.2014 gem. Art. 27 der RL 2012/27/EU - Inkrafttreten Aufhebung Umsetzung

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 175 Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission 1,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 3, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags 4, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Mittel zur Energieeinsparung wird derzeit in der Gemeinschaft nicht voll genutzt. Die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten, hocheffizienten KWK ist eine Priorität der Gemeinschaft angesichts des potenziellen Nutzens der KWK für die Einsparung von Primärenergie, die Vermeidung von Netzwerkverlusten und die Verringerung von Emissionen, insbesondere von Treibhausgasemissionen. Ferner kann eine effiziente Nutzung der in KWK produzierten Energie auch zur Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten beitragen. Daher ist es notwendig, Maßnahmen für eine bessere Ausschöpfung dieses Potenzials im Rahmen des Energiebinnenmarktes zu ergreifen.

(2) Mit der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 5 werden gemeinsame Vorschriften für die Elektrizitätserzeugung, -übertragung, -verteilung und -versorgung im Elektrizitätsbinnenmarkt erlassen. In diesem Zusammenhang leistet die Entwicklung der KWK einen Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbs, auch mit Blick auf neue Marktteilnehmer.

(3) In dem Grünbuch mit dem Titel "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Union bei ihrer Energieversorgung in höchstem Maß von Drittstaaten abhängig ist, von denen sie derzeit 50 % des Bedarfs bezieht; bei einer Fortsetzung dieses Trends wird die Abhängigkeit im Jahr 2030 bereits 70 % des Bedarfs ausmachen. Die Einfuhrabhängigkeit und der zunehmende Anteil der Energieeinfuhren erhöhen die Gefahr einer Unterbrechung der Versorgung bzw. von Problemen bei der Versorgung. Die Versorgungssicherheit sollte jedoch nicht allein als Problem der Verringerung der Einfuhrabhängigkeit und der Steigerung der heimischen Produktion gesehen werden. Die Versorgungssicherheit erfordert eine Vielfalt von politischen Maßnahmen, die unter anderem auf die Diversifizierung der Energiequellen und Technologien sowie bessere internationale Beziehungen abzielen. Im Grünbuch wird ferner die Notwendigkeit der Energieversorgungssicherheit für eine künftige nachhaltige Entwicklung hervorgehoben. Das Grünbuch kommt zu dem Schluss, dass neue Maßnahmen zur Verringerung der Energienachfrage ergriffen werden müssen, um die Einfuhrabhängigkeit zu verringern und die Treibhausgasemissionen zu senken. In seiner Entschließung vom 15. November 2001 zum Grünbuch 6 fordert das Europäische Parlament die Schaffung von Anreizen für einen Wechsel zu leistungsfähigen Kraftwerken, einschließlich der Anlagen, die nach dem Prinzip KWK arbeiten.

(4) In der Mitteilung "Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung", die die Kommission auf der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg am 15. und 16. Juni 2001 vorgelegt hat, wird die Klimaänderung als eines der wichtigsten Hindernisse für eine nachhaltige Entwicklung genannt und ferner hervorgehoben, dass eine stärkere Nutzung sauberer Energien und deutliche Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs erforderlich sind.

(5) Die zunehmend auf Primärenergieeinsparungen ausgerichtete Nutzung der KWK könnte ein wesentliches Element des Maßnahmenbündels, das zur Einhaltung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen erforderlich ist, sowie aller Maßnahmen zur Erfüllung weiterer Verpflichtungen darstellen. In ihrer Mitteilung über die Durchführung der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung hat die Kommission die Förderung der KWK als eine der Maßnahmen genannt, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen des Energiesektors erforderlich sind, und ihre Absicht bekundet, im Jahr 2002 einen Richtlinienvorschlag zur Förderung der KWK vorzulegen.

(6) In seiner Entschließung vom 25. September 2002 zur Mitteilung der Kommission über die Durchführung der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung 7

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(Stand: 22.09.2023)

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