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Regelwerk, EU 2011, Lebensmittel - Futtermittel

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1068/2011 der Kommission vom 21. Oktober 2011 zur Zulassung einer Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen aus Aspergillus niger (CBS 109.713), und Endo-1,4-beta-Glucanase, gewonnen aus Aspergillus niger (DSM 18404), als Futtermittelzusatzstoff für Junghennen, Zuchttruthühner, Jungtruthühner, sonstige Vogelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (außer Mastenten) und Ziervögel (Zulassungsinhaber BASF SE)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 277 vom 22.10.2011 S. 11;
VO (EU) 2017/950 - ABl. Nr. L 143 vom 03.06.2017 S. 5;
VO (EU) 2021/981 - ABl. L 216 vom 18.06.2021 S. 135aufgehoben)



aufgehoben/ersetzt gem. Art. 3 der VO (EU) 2021/981

Anm.: s. Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

(2) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen aus Aspergillus niger (CBS 109.713), und Endo-1,4-beta-Glucanase, gewonnen aus Aspergillus niger (DSM 18404) vorgelegt. Dem Antrag waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der genannten Verordnung vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3) Der Antrag betrifft die Zulassung der zur Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" zählenden Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen aus Aspergillus niger (CBS 109.713), und Endo-1,4-beta-Glucanase, gewonnen aus Aspergillus niger (DSM 18404), als Futtermittelzusatzstoff für Junghennen, Zuchttruthühner, Jungtruthühner, sonstige Vogelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (außer Mastenten) und Ziervögel.

(4) Die Verwendung dieser Zubereitung wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 271/2009 der Kommission 2 für zehn Jahre bei Masthühnern, Masttruthühnern, Legehennen, Mastenten und entwöhnten Ferkeln zugelassen.

(5) Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen aus Aspergillus niger (CBS 109.713), und Endo-1,4-beta- Glucanase, gewonnen aus Aspergillus niger (DSM 18404), für Junghennen, Zuchttruthühner, Jungtruthühner, sonstige Vogelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (außer Mastenten) und Ziervögel wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ("die Behörde") kam in ihrem Gutachten vom 11. Mai 2011 3 zu dem Schluss, dass sich die Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen aus Aspergillus niger (CBS 109.713), und Endo-1,4-beta-Glucanase, gewonnen aus Aspergillus niger (DSM 18404), für Junghennen, Zuchttruthühner, Jungtruthühner, sonstige Vogelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (außer Mastenten) und Ziervögel nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt und dass die Verwendung dieser Zubereitung die zootechnischen Leistungsmerkmale der Zieltierart verbessern kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Die Behörde hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.

(6) Die Bewertung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta- Xylanase, gewonnen aus Aspergillus niger (CBS 109.713), und Endo-1,4-beta-Glucanase, gewonnen aus Aspergillus niger (DSM 18404), hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. Oktober 2011

1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) ABl. Nr. L 91 vom 03.04.2009 S. 5.

3)EFSa Journal 2011;9(5):2172.

.

Anhang 17


Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer
der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer
4a7 BASF SE Endo-1,4-beta-Xylanase

EC 3.2.1.8

Endo-1,4-beta-Glucanase

EC 3.2.1.4

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Aspergillus niger (CBS 109.713) und Endo-1,4-beta-Glucanase aus Aspergillus niger (DSM 18404) mit einer Mindestaktivität von:

Fest:

5.600 TXU 1 und 2.500 TGU 2/g

Flüssig:

5.600 TXU und 2.500 TGU/g

Charakterisierung des Wirkstoffs

Endo-1,4-beta-Xylanase aus Aspergillus niger (CBS 109.713) und Endo-1,4-beta-Glucanase aus Aspergillus niger (DSM 18404)

Analysemethode 3

Quantifizierung der Aktivität von Endo-1,4-beta-Xylanase:

Viskosimetrische Methode auf Basis der Verringerung der Viskosität durch die Aktivität von Endo-1,4-beta-Xylanase in xylanhaltigem Substrat (Weizen-Arabinoxylan) bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 55 °C.

Quantifizierung der Aktivität von Endo-1,4-beta-Glucanase:
viskosimetrische Methode auf Basis der Verringerung der Viskosität durch die Aktivität von Endo-1,4-beta-Glucanase in glucanhaltigem Substrat (Gersten-Beta-Glucan) bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 40 °C.

Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (außer Mastenten) und Ziervögeln - 280 TXU

125 TXU

- 1. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel:

  • Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (außer Mastenten) und Ziervögel: 280-840 TXU/125-375 TGU;
  • Junghennen und alle Legevögel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung: 280-840 TXU/125-375 TGU;
  • Zuchttruthühner, Jungtruthühner für die Zucht: 560-840 TXU/250-375 TGU.

3. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz und Hautschutz, zu verwenden.

11.11.2021
Junghennen und alle Legevögel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 280 TXU

125 TGU

Zuchttruthühner und Jungtruthühner für die Zucht 560 TXU

250 TGU

1) 1 TXU ist die Enzymmenge, die 5 Mikromol reduzierende Zucker (Xyloseäquivalent) pro Minute bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 55 °C aus Weizen-Arabinoxylan freisetzt.

2) 1 TGU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (Glucoseäquivalent) pro Minute bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 40 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt.

3) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feedadditives/evaluationreports."


ENDE

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