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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft - EU Bund

Empfehlung (EU) 2022/210 der Kommission vom 8. Februar 2022 über ein gemeinsames Instrumentarium der Union zur Behebung von Lieferengpässen bei Halbleitern und einen EU-Mechanismus zur Überwachung des Halbleiter-Ökosystems

(ABl. L 35 vom 17.02.2022 S. 17)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Halbleiter sind für das Funktionieren unserer modernen Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar. Im vergangenen Jahr kam es in der Union zu beispiellosen Lieferunterbrechungen, die zu erheblichen Verzögerungen und negativen Auswirkungen auf wichtige Wirtschaftssektoren sowie zu Wartezeiten bei der Reparatur und Wartung von für kritische Sektoren wesentlichen Produkten wie Medizinprodukten und Diagnosegeräten führten.

(2) Die derzeitige Krise im Zusammenhang mit Halbleiterknappheit und ihre Auswirkungen stellen daher eine Bedrohung für kritische Sektoren wie Gesundheit, Verkehr, Energie, Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt dar. Der ökologische und digitale Wandel in der Union könnte sich dadurch verzögern.

(3) Vor diesem Hintergrund zielt der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz) 1 darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Störungen in der Halbleiter-Lieferkette zu verbessern, die Entwicklung von Kapazitäten in den Bereichen fortgeschrittene Fertigung, Entwurf und Systemintegration sowie hochmoderne industrielle Fertigung in der Union zu fördern, den akuten Fachkräftemangel anzugehen, die Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte auszubauen und zur Schaffung eines resilienten und dynamischen Halbleiter-Ökosystems in der Union beizutragen. Die Union hat sich das strategische Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 20 % der Weltproduktion an hochmodernen, innovativen und nachhaltigen Halbleitern zu stellen, wie im Politikprogramm für die digitale Dekade 2 dargelegt.

(4) Diese Empfehlung wird der vorgeschlagenen Verordnung als Sofortinstrument beigefügt, um eine rasche und koordinierte Reaktion der Union auf die derzeitige Knappheit zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird darin die Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus vorgeschlagen, um zeitnahe und verhältnismäßige Krisenreaktionsmaßnahmen zu erörtern und zu beschließen.

(5) Angesichts der strukturellen Mängel in der Halbleiter-Lieferkette werden darüber hinaus Maßnahmen empfohlen, um eine koordinierte Überwachung der Halbleiter-Wertschöpfungskette zu ermöglichen, wobei der Schwerpunkt auf Risiken liegt, die die Versorgung mit Halbleitern stören, beeinträchtigen oder nachteilig beeinflussen können. Diese Maßnahmen sollten der Vorbereitung und Ermöglichung des in der Verordnung vorgeschlagenen ständigen Mechanismus zur Überwachung der Halbleiter-Lieferkette dienen.

(6) Die Kommission hat zur Umsetzung dieser Empfehlung die europäische Expertengruppe für Halbleiter eingesetzt. Die europäische Expertengruppe für Halbleiter wird als Plattform für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten dienen und die Kommission bei der Umsetzung der künftigen Verordnung beraten und unterstützen. Die Aufgaben der europäischen Expertengruppe für Halbleiter sollen dann von dem mit der Verordnung einzusetzenden Europäischen Halbleitergremium übernommen werden.

(7) Die europäische Expertengruppe für Halbleiter sollte einen raschen und wirksamen Informationsaustausch über Marktentwicklungen, die eine konkrete Gefahr für die Versorgung der Union darstellen, zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erleichtern und eine einheitliche und koordinierte Krisenreaktion fördern.

(8) Als erste Maßnahme wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Informationen von Unternehmensverbänden oder erforderlichenfalls von einzelnen Halbleiter- und Geräteherstellern einzuholen. Dies würde die Fähigkeit der europäischen Expertengruppe für Halbleiter verbessern, mögliche Krisenreaktionsmaßnahmen zu bestimmen und gezielt auszurichten. Die gesammelten Daten sollten das Produktionsvermögen, die Produktionskapazität und die derzeitigen Hauptstörungen und Engpässe betreffen. Jede Erhebung oder jeder Austausch von Informationen sollte im Einklang mit den geltenden Vorschriften für den Datenaustausch und die Vertraulichkeit von Informationen und Daten erfolgen.

(9) Diese Empfehlung enthält Vorschläge für Krisenreaktionsmaßnahmen, die die Mitgliedstaaten erörtern und deren Umsetzung sie erwägen könnten, sofern dies relevant und verhältnismäßig ist.

(10) Soweit dies nach der Bewertung der aktuellen Krise erforderlich erscheint, könnten die Mitgliedstaaten möglicherweise auf in der Union niedergelassene Halbleiterhersteller zugehen und diese auffordern, Verträgen mit jenen Unternehmen Vorrang einzuräumen, die Produkte für kritische Sektoren liefern, sodass die Betriebskontinuität dieser Sektoren gewährleistet bleibt.

(11) Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, der Kommission ein Mandat für die Vergabe von Aufträgen für bestimmte Produkte in ihrem Namen zu erteilen, um durch die Kaufkraft eine Hebelwirkung zu erzielen und die Versorgung kritischer Sektoren im öffentlichen Interesse sicherzustellen, sofern dies der Bewertung der aktuellen Krise zufolge relevant und angemessen ist.

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(Stand: 17.02.2022)

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