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Regelwerk, EU 2022, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Beschluss (EU) 2022/2078 des Rates vom 24. Oktober 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 106. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und auf der 79. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 und der Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe zu vertreten ist

(ABl. L 280 vom 28.10.2022 S. 12)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Maßnahmen der Union im Bereich des Seeverkehrs sollten darauf ausgerichtet sein, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.

(2) Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation ( IMO) wird auf seiner 106. Tagung (im Folgenden "MSC 106") vom 2. bis 11. November 2022 voraussichtlich Änderungen des Kapitels II-2 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (im Folgenden " SOLAS-Übereinkommen") und des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (im Folgenden "ESP-Code 2011") annehmen.

(3) Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der IMO wird auf seiner 79. Tagung (im Folgenden "MEPC 79") vom 12. bis 16. Dezember 2022 voraussichtlich Änderungen der Regel 14 des Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (im Folgenden " MARPOL-Übereinkommen") und der Anhänge VII und IX der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens annehmen.

(4) Es ist angebracht, den im Namen der Union auf der MSC 106 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die geplanten Änderungen des Kapitels II-2 des SOLAS-Übereinkommens und des ESP-Codes 2011 geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts, nämlich der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1 und der Verordnung (EU) Nr. 530/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 2, maßgeblich zu beeinflussen.

(5) Mit den Änderungen des Kapitels II-2 des SOLAS-Übereinkommens wird Lieferanten von ölhaltigem Brennstoff, die die Anforderungen an den Flammpunkt nicht erfüllt haben, Maßnahmen gegen Lieferanten von ölhaltigem Brennstoff, die erwiesenermaßen ölhaltigen Brennstoff geliefert haben, der die Mindestanforderungen an auf den Flammpunkt nicht erfüllt, sowie der Dokumentation des Flammpunkts der tatsächlichen Brennstoffcharge während des Bunkerns Rechnung getragen. Die Union sollte diese Änderungen unterstützen, da sie die Sicherheit von Schiffen erhöhen.

(6) Durch die Änderungen des ESP-Codes 2011 sollen strengere Anforderungen an die Besichtigung von Ballasttanks und Leerräumen eingeführt werden, um die Sicherheitsprobleme zu beseitigen, die bei der Seesicherheitsuntersuchung des Flaggenstaats zum Verlust des Massengutschiffs MV Stellar Daisy im Jahr 2017 festgestellt wurden. Die Union sollte diese Änderungen unterstützen, da sie die Sicherheit von Schiffen erhöhen.

(7) Es ist angebracht, den im Namen der Union auf der MEPC 79 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen der Regel 14 des MARPOL-Übereinkommens und der Anhänge VII und IX der Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts, nämlich der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 und der Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates 4, maßgeblich zu beeinflussen.

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(Stand: 28.10.2022)

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