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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft - EU Bund

Empfehlung (EU) 2023/2113 der Kommission vom 3. Oktober 2023 zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind, zwecks weiterer Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten

(ABl. L 2023/2113 vom 11.10.2023)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission und der Hohe Vertreter haben anerkannt, dass angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen, einer stärkeren wirtschaftlichen Verflechtung und der Beschleunigung der technologischen Entwicklung bestimmte Wirtschaftsströme und -tätigkeiten eine Gefahr für unsere wirtschaftliche Sicherheit darstellen können, und eine gemeinsame Mitteilung über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit 1 angenommen, um ein umfassendes strategisches Konzept für die wirtschaftliche Sicherheit zu erstellen.

(2) Die europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit beruht auf einem Drei-Säulen-Ansatz: Stärkung der wirtschaftlichen Basis und der Wettbewerbsfähigkeit der EU, Schutz vor Risiken und Zusammenarbeit mit einem möglichst breiten Spektrum von Ländern, um gemeinsame Anliegen und Interessen zu verfolgen.

(3) Als Teil dieses Rahmens und angesichts der Risiken, die bestimmte wirtschaftliche Abhängigkeiten und technische Entwicklungen mit sich bringen können, benötigt die EU ein klares Bild der Risiken für ihre wirtschaftliche Sicherheit und deren Entwicklung im Laufe der Zeit.

(4) Diese Risiken sollten gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten in einem dynamischen und kontinuierlichen Prozess ermittelt und bewertet werden, in den auch Beiträge privater Interessenträger einfließen.

(5) In der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit wurden die folgenden vier weit gefassten und nicht erschöpfenden Kategorien von Risiken zur weiteren Bewertung ermittelt: Resilienz der Lieferketten einschließlich der Energieversorgungssicherheit, Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen und Cyberangriffen, Technologiesicherheit und Abfluss von Technologie, Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten und wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen.

(6) Die Kommission hat sich in der Gemeinsamen Mitteilung verpflichtet, die Risiken im Zusammenhang mit der Technologiesicherheit und dem Abfluss von Technologie anhand einer Liste strategischer Technologien, die für die wirtschaftliche Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind, zu bewerten und, in Bezug auf die sensibelsten Risiken, eine Liste kritischer Technologien für eine gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bis Ende 2023 durchzuführende Risikobewertung vorzuschlagen.

(7) In der Gemeinsamen Mitteilung wurden die folgenden drei eng definierten und zukunftsorientierten Kriterien für die Auswahl der Technologien mit den sensibelsten Risiken zur weiteren Bewertung genannt: der grundlegende und transformative Charakter der Technologie, das Risiko einer zivil-militärischen Fusion und das Risiko des Missbrauchs der Technologie für Menschenrechtsverletzungen.

(8) Das Kriterium des grundlegenden und transformativen Charakters hebt auf das Potenzial und die Relevanz der Technologie für erhebliche Leistungs- und Effizienzsteigerungen und/oder radikale Veränderungen von Sektoren, Fähigkeiten usw. ab.

(9) Das Kriterium des Risikos der zivilen und militärischen Fusion betrifft die Relevanz der Technologie sowohl für den zivilen als auch für den militärischen Sektor und ihr Potenzial, beide Bereiche voranzubringen, sowie das Risiko, dass bestimmte Technologien zur Untergrabung von Frieden und Sicherheit eingesetzt werden.

(10) Das Kriterium des Risikos des Missbrauchs der Technologie für Menschenrechtsverletzungen nimmt ihren möglichen Missbrauch für Verstöße gegen die Menschenrechte einschließlich der Einschränkung von Grundfreiheiten in den Blick.

(11) Im Anschluss an eine erste interne Analyse hat die Kommission eine Liste von 10 Technologien erstellt, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind. This list of technology areas takes into account work done pursuant to the Action Plan on synergies between civil, defence and space industries 2 . Sie ist ein dynamisches Dokument, an dem im Rahmen eines laufenden Verfahrens noch weitere Änderungen zur Berücksichtigung technologischer Entwicklungen vorgenommen werden könnten.

(12) Auf der Grundlage der drei eng definierten und zukunftsorientierten Kriterien für die Auswahl von Technologien, die einer weiteren Bewertung unterzogen werden sollen, werden in der vorliegenden Empfehlung vier Technologien von dieser Liste genannt, die nach Ansicht der Kommission die sensibelsten und unmittelbarsten Risiken in Bezug auf Technologiesicherheit und Technologieabfluss aufweisen dürften, nämlich fortschrittliche Halbleiter, künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Biotechnologien. Diese Technologien sollten mit höchster Priorität bis Ende des Jahres gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einer Risikobewertung unterzogen werden. Vorbehaltlich der Festlegung des Umfangs der Arbeiten mit den Mitgliedstaaten kann sich diese gemeinsame Bewertung auf Untergruppen von Technologien innerhalb der genannten vier Technologiebereiche konzentrieren.

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(Stand: 02.11.2023)

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