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Regelwerk, EU 2023, Umweltmanagement

Beschluss (EU) 2023/2463 der Kommission vom 3. November 2023 über die Veröffentlichung des Nutzerhandbuchs mit den Schritten, die zur Teilnahme am EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich sind

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 720)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2463 vom 10.11.2023)



Neufassung -Ersetzt Beschl. 2013/131/EU

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Nutzerhandbuch wurde mit dem Beschluss 2013/131/EU der Kommission 2 angenommen und anschließend durch die Beschlüsse (EU) 2017/2285 3 und (EU) 2020/1802 der Kommission 4 geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen den Beschluss 2013/131/EU zu ersetzen.

(2) Das Ziel des Unionssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) besteht darin, kontinuierliche Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen zu fördern, indem die Organisationen Umweltmanagementsysteme errichten und anwenden, die Leistung dieser Systeme einer Bewertung unterzogen wird, Informationen über die Umweltleistung vorgelegt werden, ein offener Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen interessierten Kreisen geführt wird und Arbeitnehmer aktiv beteiligt werden.

(3) Interessierte Organisationen sollten zusätzliche Informationen und Hinweise zu den Schritten erhalten, die für eine Teilnahme an EMAS unternommen werden müssen. Diese Informationen und Hinweise werden anhand der Erfahrungen bei der Durchführung von EMAS und als Reaktion auf einen ermittelten zusätzlichen Bedarf an Hinweisen aktualisiert.

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 wurde kürzlich in Bezug auf den Referenzwert der Kernindikatoren und die strukturierte Analyse des Kontexts der Organisation geändert. Diese Änderungen sollten im Nutzerhandbuch berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten die Anwendungsleitlinien zum Stichprobenverfahren für die Begutachtung von Organisationen mit mehreren Standorten vereinfacht und der Aufbau des Nutzerhandbuchs verbessert werden. Schließlich sollten zusätzliche Beispiele aufgeführt werden, um das Nutzerhandbuch benutzerfreundlicher zu machen und die Zahl der EMAS-Registrierungen möglichst zu erhöhen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Das im Anhang enthaltene Nutzerhandbuch mit den Schritten, die für die Teilnahme am Unionssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung erforderlich sind, wird hiermit veröffentlicht.

Artikel 2

Der Beschluss 2013/131/EU wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 3. November 2023

1) ABl. L 342 vom 22.12.2009 S. 1.

2) Beschluss 2013/131/EU der Kommission vom 4. März 2013 über ein Nutzerhandbuch mit den Schritten, die zur Teilnahme an EMAS nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung unternommen werden müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1114) (ABl. L 76 vom 19.03.2013 S. 1).

3) Beschluss (EU) 2017/2285 der Kommission vom 6. Dezember 2017 über die Änderung des Nutzerhandbuchs mit den Schritten, die zur Teilnahme an EMAS nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung unternommen werden müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 8072) (ABl. L 328 vom 12.12.2017 S. 38).

4) Beschluss (EU) 2020/1802 der Kommission vom 27. November 2020 über die Änderung des Nutzerhandbuchs mit den Schritten, die zur Teilnahme an EMAS nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009

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