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Regelwerk, EU 2023, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 der Kommission vom 6. Dezember 2023 über harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2723 vom 13.12.2023 A;
Beschl. (EU) 2024/1198 - ABl. L 2024/1198 vom 23.04.2024 Inkrafttreten Gültig)



Neufassung -Ersetzt Beschl. (EU) 2019/1956 und Mitt. 2018/C 326/02

Ergänzende Informationen
=> 1. ProdSV - VO über elektrische Betriebsmittel // Normenübersicht / Normen -Archiv 2019; 09/2018 06/2018

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/511 vom 8. November 2012 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), die erste vollständige Liste der Titel harmonisierter Normen vorzulegen und harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU auszuarbeiten, zu überarbeiten und zu vervollständigen (im Folgenden "Auftrag"). Die Sicherheitsziele nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU und Anhang I dieser Richtlinie haben sich seit dem Auftrag an das CEN, das Cenelec und das ETSI nicht geändert.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 60335-2-24:2010, geändert durch EN 60335-2-24:2010/A1:2019, EN 60335-2-24:2010/A2:2019 und EN 60335-2-24:2010/A11:2020, für Kühl-/Gefriergeräte, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 der Kommission 3 im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, veröffentlicht wurden. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN IEC 60335-2-24:2022 und von deren Änderung EN IEC 60335-2-24:2022/A11:2022.

(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob die von CEN und Cenelec ausgearbeiteten Normen sowie deren Änderungen dem Auftrag entsprechen.

(5) Die folgende harmonisierte Norm und deren Änderung entsprechen den Sicherheitszielen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2014/35/EU festgelegt sind: EN IEC 60335-2-24:2022, geändert durch EN IEC 60335-2-24:2022/A11:2022. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser Norm und deren Änderung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) Daher ist es erforderlich, die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60335-2-24:2010 zusammen mit den Fundstellen ihrer Änderungsnormen, die im Amtsblatt der Europäischen Union

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(Stand: 23.04.2024)

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