umwelt-online: JAR-FCL 1 (deutsch) - Bekanntmachung der Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten - (Flugzeug)(4)

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  Inhalte der praktischen Prüfung für den Erwerb einer CPL(A) Anhang 2 zu JAR-FCL 1.170

(Siehe JAR-FCL 1.170)

Abschnitt 1
Flugvorbereitung und Abflug
Gebrauch der Checkliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütungs-/Enteisungsverfahren etc.) gelten für alle Abschnitte.
a Flugvorbereitung, einschließlich:
Dokumentation, Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Flugwetterberatung
b) Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
c Rollen und Start
d Flugleistung und Trimmung
e Platzrundenverfahren
f Abflugverfahren, Höhenmessereinstellung, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen (Luftraumbeobachtung)
g Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrsverfahren,
Sprechfunkverfahren
Abschnitt 2
Allgemeine Flugübungen
a Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen, einschließlich Geradeaus- und Horizontalflug, Steigflug, Sinkflug, Luftraumbeobachtung
b Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, einschließlich Erkennen und Beenden von Strömungsabriss (Verlust der Steuerbarkeit)
c Kurven, einschließlich Kurven in Landekonfiguration, Steilkurven mit 45° Querneigung
d Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes
e Führen des Flugzeuges ohne Sicht nach außen ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich:
  1. Horizontalflug, Reiseflugkonfiguration, Einhalten von Steuerkurs, Flughöhe und Fluggeschwindigkeit
  2. Steig- und Sinkflugkurven mit 10° - 30° Querneigung
  3. Beenden von ungewöhnlichen Fluglagen
  4. Ausfall von Fluglageinstrunenten
f Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren
Abschnitt 3
Überlandflug
a Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen, einschließlich Reiseflugkonfiguration
Reichweite und Höchstflugdauer
b Orientierung, Gebrauch der Navigationskarten
c Einhalten von Flughöhe, Fluggeschwindigkeit und Steuerkurs, Luftraumbeobachtung
d Höhenmessereinstellung, Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren
e Überwachung des Flugverlaufes, Flugdurchführungsplan, Kraftstoffverbrauch, Feststellung von Kursabweichungen und Kurskorrektur
f Beobachtung des Wetters, Beurteilung der weiteren Wetterentwicklung, Planung von Ausweichstrecken
g Einhalten eines Kurses über Grund (Positionsbestimmung durch NDB oder VOR), Identifizierung von Funknavigationseinrichtungen (Instrumentenflug), Ausweichen zum Ausweichflugplatz (Sichtflug)
Abschnitt 4
Anflug- und Landeverfahren
a Anflugverfahren, Höhenmessereinstellung, Kontrollen, Luftraumbeobachtung
b Verbindung zur Flugverkehrskontrolle, Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren
c Durchstarten aus geringer Höhe
d Normale Landung, Seitenwindlandung (wenn entsprechende Bedingungen vorliegen)
e Landung auf kurzen Pisten
f Anflug und Landung ohne Motorhilfe (nur einmotorige Flugzeuge)
g Landung ohne Landeklappen
h Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges
Abschnitt 5
Außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren
Dieser Abschnitt kann mit Abschnitt 1 bis 4 verbunden werden.
a Simulierter Triebwerksausfall nach dem Start (in sicherer Höhe), Verfahren bei Ausbruch eines Feuers im Fluge
b Ausfall von Systemen einschließlich Notausfahren des Fahrwerks, Ausfall der elektrischen Anlage und des Bremssystems
c Notlandung (simuliert)
d Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren
e Mündliche Prüfung
Abschnitt 6
Simulierter Triebwerksausfall und einschlägige, auf die Klasse oder das Muster bezogene Übungen
Dieser Abschnitt kann mit Abschnitt 1 bis 5 verbunden werden.
a Simulierter Triebwerksausfall während des Starts (in sicherer Höhe, sofern nicht in einem Flugsimulator durchgeführt)
b Anflug und Durchstarten mit simuliertem Triebwerksausfall
c Anflug und Landung bis zum vollständigen Stillstand mit simuliertem Triebwerksausfall
d Triebwerksausfall, Abstellen und Wiederanlassen
e Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren, Verhalten als Luftfahrer
f Vom Flugprüfer festgelegt - einschlägige Übungen der praktischen Prüfung für den Erwerb einer Klassen- oder Musterberechtigung; darunter, soweit zutreffend:
  1. Flugzeugsysteme, einschließlich der Bedienung des Autopiloten
  2. Betrieb der Druckkabine
  3. Gebrauch der Eisverhütungs-/Enteisungsanlage

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(Stand: 29.11.2018)

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