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Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung:
Anpassungen aufgrund der Neustrukturierung der §§ 136 bis 137 und 137b des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) und weiterer Gesetzesänderungen

Vom 20. Oktober 2016
(BAnz AT vom 19.01.2017 B3)



Zur Berichtigung der Änderung vom 24.01.2017

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 beschlossen, die Geschäftsordnung des G-Ba in der Fassung vom 17. Juli 2008 (BAnz. S. 3256), zuletzt geändert am 15. September 2016 (BAnz AT 30.12.2016 B2) und die Verfahrensordnung des G-Ba in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (BAnz. Nr. 84a vom 10. Juni 2009), zuletzt geändert am 21. Juli 2016 ( BAnz AT 28.10.2016 B5), wie folgt zu ändern:

I.

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

1. § 5 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

"Die Organisationen nach § 1 Absatz 1 schließen Dienstvereinbarungen mit den hauptamtlichen Unparteiischen."

2. In § 11 Absatz 5 Satz 1 und § 19 Absatz 5 Satz 1 wird jeweils die Angabe " § 137 Absatz 3" durch die Angabe " § 136b Absatz 1" ersetzt.

3. In § 11 Absatz 5 Satz 3 und § 19 Absatz 5 Satz 2 werden jeweils die Wörter " § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 4" durch die Wörter " § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3" ersetzt.

4. In § 11 Absatz 6 Satz 1 wird nach den Wörtern " § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9" die Angabe "SGB V" eingefügt.

5. In § 11 Absatz 6a Satz 1 und § 19 Absatz 6a Satz 2 wird die Angabe " § 137 Absatz 3" durch die Angabe "die §§ 136b und 136c" ersetzt.

6. In § 11 Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter "in den Absätzen 1 bis 6" durch die Wörter "in den Absätzen 1 bis 6a" ersetzt.

7. In § 12 Absatz 5 Satz 2, § 13 Absatz 2 Satz 6 und § 19 Absatz 8 Satz 1 wird die Angabe " § 20d Absatz 1" durch die Angabe " § 20i Absatz 1" ersetzt.

8. In § 12 Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter "die §§ 35a, 35c Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 2 und § 137e Absatz 7 Satz 3 SGB V" durch die Wörter "die §§ 35a, 35c Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 2, § 137e Absatz 7 Satz 3 und § 137h Absatz 1 und 4 SGB V" ersetzt.

9. In § 13 Absatz 2 Satz 6 werden die Wörter " § 35c Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 2 und § 137e Absatz 7 Satz 3 SGB V" durch die Wörter " § 35c Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 2, § 137e Absatz 7 Satz 3 und § 137h Absatz 1 und 4 SGB V" ersetzt.

10. In § 19 Absatz 4 Satz 1 werden nach den Wörtern "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit" die Wörter "im Gesundheitswesen" eingefügt.

11. In § 19 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "des Instituts nach § 137a SGB V" durch die Wörter "des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG)" ersetzt.

II.

Die Anlage I der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

1. In Zeile 2 wird die Angabe " § 20 Absatz 1" gestrichen und durch die Angabe " § 20i Absatz 1" ersetzt.

2. In Zeile 3 werden nach den Wörtern "Feststellung von Überversorgung" die Wörter "und Unterversorgung" eingefügt.

3. In Zeile 10 werden in dem Wort "Richtlinien" am Ende der Buchstabe "n" und die Wörter "in der vertragsärztlichen Versorgung" gestrichen.

4. In Zeile 21 werden die Wörter " § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2" durch die Wörter " § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt.

5. In Zeile 33 werden die Wörter " § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V" durch die Wörter " § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V" ersetzt.

6. In Zeile 38 wird das Wort "Vereinbarung" jeweils durch das Wort "Richtlinie" ersetzt.

7. In Zeile 48 wird bei den Wörtern "Richtlinien" jeweils am Ende des Wortes der Buchstabe "n" gestrichen.

III.

Die Verfahrensordnung wird im 1. Kapitel wie folgt geändert:

1. In § 4 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe " § 137 Absatz 3" durch die Wörter " § 136b Absatz 1 und § 136c" sowie die Angabe " § 137b" durch die Angabe " § 136d" ersetzt.

2. In § 5 Absatz 4 Satz 5 werden die Wörter "für Beschlüsse nach § 137f Abs. 2 SGB V" durch die Wörter "für Beschlüsse zu sonstigen nach außen wirkenden Entscheidungen" ersetzt.

3. § 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(3) § 137 SGB V bleibt unberührt. "(3) Die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Arbeitsgemeinschaften der Kammern für Heilberufe nach § 136 Absatz 3 und § 136b Absatz 1 Satz 3 SGB V bleiben unberührt."

4. In § 23 Absatz 1 Satz 2 und in der Überschrift der Anlage I Formblatt 2 wird die Angabe " § 137" jeweils durch die Angabe " §§ 136 bis 136b" ersetzt.

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