Regelwerk, Lebensmittel&Bedarfsgegenstände

SaatG
- Inahlt -

Abschnitt 1
Saatgutordnung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Inverkehrbringen von Saatgut

§ 3a Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial

§ 3b Abgabe von Saatgut in besonderen Fällen

Unterabschnitt 2
Anerkanntes Saatgut

§ 4 Voraussetzungen für die Anerkennung

§ 5 Ausführungsvorschriften für die Anerkennung

§ 6 Inverkehrbringen vor Abschluss der Prüfung auf Keimfähigkeit

§ 7 Prüfung des Feldbestandes und der Beschaffenheit des Saatgutes einer nicht zugelassenen Sorte

§ 8 Verpflichtungen des Saatguterzeugers

§ 9 Nachprüfung

§ 10 Im Ausland erzeugtes Saatgut

Unterabschnitt 3
Standardsaatgut, Handelssaatgut und Behelfssaatgut

§ 11 Ermächtigungen

§ 12 Standardsaatgut

§ 13 Handelssaatgut

§ 14 Behelfssaatgut

Unterabschnitt 3a
Vermehrungsmaterial

§ 14a Ausführungsvorschriften für Vermehrungsmaterial

§ 14b Anerkennung von Vermehrungsmaterial von Obst

Unterabschnitt 4
Einfuhr und Ausfuhr

§ 15 Einfuhr von Saatgut

§ 15a Einfuhr von Vermehrungsmaterial

§ 16 Gleichstellungen

§ 17 Einfuhrverbot für Pflanzgut von Kartoffel

§ 18 Ausnahmen

§ 19 Überwachung der Einfuhr

§ 19a Ausfuhr von Vermehrungsmaterial

Unterabschnitt 5
Kennzeichnung, Verpackung

§ 20 Angabe der Sortenbezeichnung

§ 21 Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut

§ 22 Ausführungsvorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut

§ 22a Verpackung und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial

Unterabschnitt 6
Verbot der Irreführung, Gewährleistung

§ 23 Verbot der Irreführung

§ 24 (weggefallen)

Unterabschnitt 7
Sonstige Vorschriften der Saatgutordnung

§ 25 Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen

§ 26 Saatgutmischungen

§ 27 Anzeige- und Aufzeichnungspflicht

§ 28 Durchführung in den Ländern

§ 29 Geschlossene Anbaugebiete

Abschnitt 2
Sortenordnung

Unterabschnitt 1
Sortenzulassung

§ 30 Voraussetzungen für die Sortenzulassung

§ 31 Unterscheidbarkeit

§ 32 Homogenität

§ 33 Beständigkeit

§ 34 Landeskultureller Wert

§ 35 Sortenbezeichnung

§ 36 Dauer der Sortenzulassung

Unterabschnitt 2
Bundessortenamt

§ 37 Aufgaben

§ 38 Sortenausschüsse und Widerspruchsausschüsse

§ 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse

§ 40 Zusammensetzung der Widerspruchsausschüsse

Unterabschnitt 3
Verfahren vor dem Bundessortenamt

§ 41 Förmliches Verwaltungsverfahren

§ 42 Antrag auf Sortenzulassung

§ 43 Bekanntmachung des Antrags auf Sortenzulassung

§ 44 Prüfung

§ 45 Säumnis

§ 46 Antrag auf Eintragung als weiterer Züchter

§ 47 Sortenliste

§ 48 Übernahme der Erhaltungszüchtung

§ 49 Einsichtnahme

§ 50 Sortenerhaltung

§ 50a Sortenerhaltung bei Rebsorten

§ 51 Änderung der Sortenbezeichnung

§ 52 Beendigung der Sortenzulassung

§ 53 Ermächtigung zum Erlass von Verfahrensvorschriften

§ 54 Gebühren

Unterabschnitt 4
In anderen Vertragsstaaten eingetragene Sorten

§ 55

Abschnitt 3
Andere Aufgaben des Bundessortenamtes

§ 56 Beschreibende Sortenliste

§ 57 Prüfung der Sortenechtheit in besonderen Fällen

Abschnitt 4
Verfahren vor Gericht, Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten und Bußgeldvorschriften

§ 58 Ausschluss der Berufung

§ 59 Auskunftspflicht

§ 59a Übermittlung von Daten

§ 60 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 61 Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

§ 61a Sonderregelung für Rebenpflanzgut

§ 61b (aufgehoben)

§ 62 Übergangsvorschrift

§ 62a (aufgehoben)

§ 63