Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, Lebensmittelbuch

Leitsätze für Kartoffelerzeugnisse

Vom 17. April 1997
(GMBl. Nr. 45 vom 19.12.1997 S. 858;... ; Nr. 8-10 vom 20.02.2003 S. 222; 04.02.2010 S. 120, BAnz. Nr.16 vom 29.01.2010 S. 336 10)


A. Begriffsbestimmungen

I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale

  1. Kartoffelerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind:
    1. Ungeschälte und geschälte Kartoffelerzeugnisse
    2. Pommes frites-Erzeugnisse
    3. Trockenspeisekartoffel-Erzeugnisse
    4. Kartoffelpüree-Erzeugnisse
    5. Erzeugnisse aus vorgeformten Kartoffelteigen
    6. Gebratene Kartoffelerzeugnisse
    7. Kartoffelknödel-Erzeugnisse
    8. Kartoffel-Knabbererzeugnisse
  2. Kartoffelerzeugnisse, die als Zutaten oder Beilagen in Erzeugnissen wie Suppen, Feinkostsalaten oder Fertiggerichten enthalten sind, entsprechen diesen Leitsätzen.
  3. Diese Leitsätze gelten nicht für Kartoffelerzeugnisse, die in Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung hergestellt werden und dort zum alsbaldigen Verzehr bestimmt sind.

B. Herstellung

  1. Rohware
    Die zur Verarbeitung bestimmten Kartoffeln 1 sind sortenrein, gesund, ganz, sauber, fest und frei von fremdem Geruch und Geschmack; sie werden vor der Verarbeitung gewaschen.
  2. Verarbeitung
    Die Verarbeitung umfaßt gegebenenfalls das Schälen und Zerkleinern der Rohware sowie z.B. das Blanchieren, Kochen, Fritieren oder Braten, das Haltbarmachen, Mischen mit Zutaten und das Verpacken in geeignete Behältnisse.
    Zum Haltbarmachen sind folgende Verfahren üblich:
    1. Kühlen
    2. Tiefgefrieren 2
    3. Pasteurisieren oder Sterilisieren
    4. Trocknen
    5. Zugabe von Zusatzstoffen gemäß Nummer 3 Buchstaben a bis d
    6. Verpacken unter Vakuum oder unter Schutzatmosphäre wie Stickstoff und Kohlendioxid.

    Zum Braten und Fritieren werden geeignete, verkehrsübliche Speisefette und Speiseöle verwendet. Während der Verarbeitung werden diese laufend sensorisch auf Aussehen, Geruch und Geschmack sowie analytisch 3 überprüft.

    Bei der Verarbeitung bleiben die wertbestimmenden Eigenschaften und Bestandteile der Rohware soweit wie möglich erhalten.

  3. Zutaten
    Bei der Verarbeitung werden üblicherweise als Zutaten verwendet:
    1. Sorbinsäure und ihre Salze bei gekühlten Kartoffelteigen 4
    2. Schweflige Säure und ihre Salze 4
    3. Genußsäuren wie Citronensäure und ihre Salze 4
    4. Ascorbinsäure und ihre Salze 4
    5. Natrium- und Kaliumsalze der Mono- und Diphosphorsäure 4
    6. Riboflavin, Riboflavin-5'-phosphat und/oder Carotionoide 4
    7. Speisestärken, Getreidemehle und/oder pflanzliche Hydrokolloide bei Erzeugnissen aus vorgeformten Kartoffelteigen, gebratenen Kartoffelerzeugnissen, Kartoffelknödel-Erzeugnissen und Kartoffel-Knabbererzeugnissen
    8. weitere Zutaten gemäß Abschnitt II.

C. Bezeichnung und Aufmachung

Für Erzeugnisse, die mindestens den folgenden Beurteilungsmerkmalen entsprechen, sind die kursiv gedruckten Verkehrsbezeichnungen üblich. Daneben ist ein Hinweis auf die jeweilige Angebotsform üblich, wenn diese nicht eindeutig aus der gesamten Aufmachung hervorgeht.

Prozentangaben beziehen sich auf das Gewicht.

II. Besondere Beurteilungsmerkmale 10

  1. Ungeschälte und geschälte Kartoffelerzeugnisse
    Zur Herstellung dieser Kartoffelerzeugnisse werden nur Speisekartoffeln 1 verwendet.
    1. Pellkartoffeln
      Pellkartoffeln sind ungeschält gekochte Kartoffeln, die gekühlt, tiefgefroren, in geeigneter Folie gekocht und gekühlt oder sterilisiert in den Verkehr gelangen. Auf das Kochen bzw. Erhitzen zurückzuführende Veränderungen der Schale (z.B. Risse) gelten nicht als Mangel. Die Größensortierung ist gleichmäßig und entspricht den nachfolgend genannten Kriterien:
      Mindestgröße (Quadratmaß): 35 mm
      Bandbreite (Unterschied zwischen größter [Obergrenze] und kleinster Knolle [Untergrenze]): 25 mm
      Maximale Abweichung (Masse an Knollen über Obergrenze bzw. unter Untergrenze): 25 %
    2. Baked Potatoes, Aschekartoffel, Folienkartoffel, Grillkartoffel
      Baked Potatoes, Aschekartoffel, Folienkartoffel, Grillkartoffel sind besonders große ungeschälte Kartoffeln, die gewaschen und roh oder blanchiert in loser Form oder in Aluminiumfolie oder in eine andere geeignete Folie verpackt, gegebenenfalls gekühlt (Temperatur 2-7 °C), tiefgefroren oder sterilisiert in den Verkehr gelangen. Auf das Erhitzen zurückzuführende Veränderungen der Schale (z.B. Risse) gelten nicht als Mangel.
      Die Größensortierung ist gleichmäßig und entspricht folgenden Gewichtsklassen: 125-175 g, über 175-225 g, über 225-275 g, über 275-325 g, über 325-375 g. Bei Großgebinden ab 10 kg überschreiten höchstens 20 Prozent der Kartoffeln die Ober- und Untergrenzen um höchstens 25 g.
    3. Geschälte Kartoffeln, roh
      Geschälte Kartoffeln, roh sind von der Schale befreite, ganze, geteilte oder geschnittene sowie gewaschene Kartoffeln. Sie gelangen gekühlt (Temperatur 2-7 °C), auch unter Schutzatmosphäre verpackt, in den Verkehr.
      Farbe: gleichmäßig, nicht verfärbt
      Geruch: arteigen
      Textur: in verzehrfertigem Zustand fest, Oberfläche nicht verhärtet.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 25.03.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion