Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts *

Vom 8. August 2007
(BGBl. I Nr. 39 vom 14.08.2007 S. 1816)



Es verordnen auf Grund

 

Artikel 1
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
(LMHV - Lebensmittelhygiene-Verordnung
)

" wie eingefügt">

Artikel 2
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs
(Tier-LMHV - Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
)

" wie eingefügt">

Artikel 3
Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
(Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)

" wie eingefügt"

Artikel 4
Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

" wie eingefügt"

Artikel 5
Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern
(LMEV - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
)

" wie eingefügt"

Artikel 6
Änderung der Fleisch-Verordnung

Die Fleisch-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1982 (BGBl. I S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 3, 6 und 12

§ 3

(1) aufgehoben

(2) aufgehoben

(2a) Zusätzlich zu den Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ist bei Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter Verwendung von Stärke oder von Eiweiß tierischen oder pflanzlichen Ursprungs hergestellt worden sind, die Verwendung dieser Stoffe in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung auf der Fertigpackung anzugeben, sofern die Verwendung dieser Stoffe zu anderen als technologischen Zwecken erfolgt.

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