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Regelwerk
Änderungstext

Berichtigung der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Vom 9. Februar 2018
(BGBl. I Nr. 6 vom 15.02.2018 S. 202)



Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379) ist wie folgt zu berichtigen:

1. § 4 Absatz 1 ist wie folgt zu berichtigen:

a) Satz 4

Bis zur Bestimmung des Referenzwertes
  1. nach Satz 1 oder 2,
  2. bei Anlagen, die bestimmungsgemäß an nicht mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr in Betrieb sind, oder
  3. bei Anlagen, für die der Betreiber erklärt, auf die Bestimmung des Referenzwertes nach Satz 1 oder 2 zu verzichten,

ist die bei der Erstuntersuchung nach § 3 Absatz 7 ermittelte Konzentration der allgemeinen Koloniezahl, jedoch nicht mehr als 10.000 KBE/Milliliter, als Referenzwert heranzuziehen.

ist zu streichen.

b) Nach dem neuen Satz 4 ist folgender Satz einzufügen:

"Der Betreiber hat unverzüglich nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme die Art der Bestimmung des Referenzwertes nach den Sätzen 1 bis 3 festzulegen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren."

2. § 9 Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu berichtigen:

a) In den Buchstaben a und b ist jeweils das Wort"pneumophilia" durch das Wort"pneumophila"zu ersetzen.

b) In Buchstabe c ist das Wort"non-pneumophilia" durch das Wort"non-pneumophila" zu ersetzen.

ID: 180271

ENDE

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(Stand: 06.07.2018)

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