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Regelwerk

Übereinkommen zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt

Vom 15. August 2012
(BGBl. II Nr. 25 vom 22.08.2012 S. 897)


Präambel

In Anbetracht dessen, dass einhundertfünfzig Staaten auf der Internationalen Technischen Konferenz über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft im Juni 1996 in Leipzig den Globalen Aktionsplan für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (im Folgenden als "Globaler Aktionsplan" bezeichnet) angenommen haben, der einen international vereinbarten Rahmen für die Erhaltung, Erforschung, Sammlung, Charakterisierung, Evaluierung und Dokumentation pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft darstellt, zu dem als ein Element die Entwicklung und Unterstützung eines sinnvollen, effizienten und nachhaltigen Systems von Sammlungen pflanzengenetischer Ressourcen weltweit gehört;

in Anbetracht dessen, dass die Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (im Folgenden als "FAO" bezeichnet) auf ihrer einunddreißigsten Tagung im November 2001 den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (im Folgenden als "Internationaler Vertrag" bezeichnet) angenommen hat, der im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt einen international vereinbarten Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft darstellt und in seinem Artikel 5 vorsieht, dass die Vertragsparteien zusammenarbeiten, um die Entwicklung eines effizienten und nachhaltigen Systems der Ex-situ-Erhaltung zu fördern;

in Anbetracht dessen, dass der Internationale Vertrag auch vorsieht, dass die Notwendigkeit einer geeigneten Dokumentation, Charakterisierung, Regeneration und Evaluierung gebührend berücksichtigt sowie zu diesem Zweck die Entwicklung und Weitergabe geeigneter Technologien zur Verbesserung der nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft gefördert werden, und dass er ferner vorsieht, dass internationale Netzwerke für pflanzengenetische Ressourcen gefördert und entwickelt und ein globales Informationssystem entwickelt und ausgebaut werden;

in Anbetracht dessen, dass die Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung (im Folgenden als "CGIAR" bezeichnet) ein System Internationaler Agrarforschungszentren (im Folgenden als "Future Harvest Centres" bezeichnet) unterstützt, die mit der FAO Vereinbarungen über die Aufnahme von Sammlungen pflanzlichen Keimplasmas in ihre Genbanken unter der Schirmherrschaft der FAO geschlossen haben, damit diese zum Nutzen der internationalen Gemeinschaft treuhänderisch aufbewahrt werden;

in Anbetracht dessen, dass die FAO und die Future Harvest Centres der CGIAR die Gründung eines Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt in Form einer Stiftung fördern mit dem Ziel der dauerhaften Bereitstellung von Geldmitteln zur Unterstützung der langfristigen Erhaltung von Ex-situ-Keimplasma einschließlich Charakterisierung, Dokumentation, Evaluierung und Austausch damit zusammenhängender Informationen, Kenntnisse und Technologien, von denen die Welt in Bezug auf Ernährungssicherheit abhängt, eines Treuhandfonds, der nach den allgemeinen Leitlinien des Lenkungsorgans des Internationalen Vertrags und im Rahmen des Internationalen Vertrags als wesentliches Element der Finanzierungsstrategie des Internationalen Vertrags tätig wird;

in Anbetracht dessen, dass die Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der FAO auf ihrer neunten ordentlichen Tagung im Oktober 2002 feststellte, dass die Initiative zur Gründung eines Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt allgemein begrüßt und unterstützt wird, und an Geber appellierte, bei der Gründung des Treuhandfonds mitzuwirken;

in Anbetracht dessen, dass die FAO und das Internationale Institut für Pflanzengenetische Ressourcen (im Folgenden als "IPGRI" bezeichnet) im Namen der Future Harvest Centres der CGIAR eine vorläufige Gruppe namhafter Sachverständiger gegründet und einen vorläufigen Exekutivsekretär zur Überwachung der Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt ernannt haben;

in Anbetracht dessen, dass die FAO und das IPGRI im Namen der Future Harvest Centres der CGIAR die Vertragsparteien dieses Übereinkommens dazu aufgerufen haben, sie dabei zu unterstützen, den Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt zu gründen und ihn mit Völkerrechtspersönlichkeit auszustatten;

in Anbetracht dessen, dass die Vertragsparteien dieses Übereinkommens im Namen der internationalen Gemeinschaft übereingekommen sind, den Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt als einen internationalen Fonds mit eigener Völkerrechtspersönlichkeit und anderen für ein wirksames Tätigwerden und die Verwirklichung seiner Ziele notwendigen Vollmachten und Befugnissen zu gründen;

in Anbetracht dessen, dass es das Verständnis der Vertragsparteien dieses Übereinkommens ist, dass das Lenkungsorgan des Internationalen Vertrags 1) und der Treuhandfonds ein gesondertes Abkommen schließen, durch das der Treuhandfonds als wesentliches Element der Finanzierungsstrategie des Internationalen Vertrags anerkannt wird und das vorsieht, dass der Treuhandfonds nach den allgemeinen Leitlinien des Lenkungsorgans des Internationalen Vertrags tätig wird -

kommen die Vertragsparteien wie folgt überein:

Artikel 1 Gründung

(1) Hiermit wird ein unabhängiger internationaler Fonds mit der Bezeichnung "Globaler Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt" (im Folgenden als "Treuhandfonds" bezeichnet) gegründet, der in Übereinstimmung mit der in der Anlage zu diesem Übereinkommen niedergelegten Satzung tätig wird; diese Satzung kann nach Artikel 3

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