umwelt-online: Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (3)

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4.3 Haltungsbereiche - Abmessungen und Bodenbeschaffenheit

4.3.1 Abmessungen

Diese Leitlinien sollen die soziale Unterbringung von Frettchen fördern und eine angemessene Ausgestaltung der Umgebung ermöglichen. Es sollte beachtet werden, dass im Rahmen dieses Konzeptes und dieser Strategie alles für eine Unterbringung von Frettchen in größeren und sozial harmonischen Gruppen getan wird, um so die verfügbare Bodenfläche zu vergrößern und die Sozialisierungsmöglichkeiten zu verbessern.

Die Haltungsbereiche, einschließlich der Unterteilungen zwischen den einzelnen Bereichen, sollten den Frettchen ein leicht zu reinigendes und robustes Umfeld bieten. Bei ihrer Planung und Konstruktion sollte versucht werden, eine offene und helle Anlage zu schaffen, die den Frettchen ausreichende Sicht auf andere Frettchen und auf das Personal außerhalb ihres unmittelbaren Haltungsbereichs ermöglichen. Innerhalb ihres eigenen Bereichs - und insbesondere außer Sichtweite der Frettchen in anderen Bereichen - sollten den Frettchen auch Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.

Da Frettchen eine bemerkenswerte Fähigkeit besitzen, Fluchtwege zu finden, sollte der Haltungsbereich so gestaltet sein, dass die Tiere nicht entkommen und sich bei einem Fluchtversuch nicht verletzen können.

Die empfohlene Mindesthöhe des Haltungsbereichs sollte 50 cm betragen. Frettchen klettern gerne, und diese Höhe bietet Platz zur Anbringung geeigneter Ausgestaltungselemente. Die Bodenfläche sollte ausreichend Bewegungsraum bieten und es dem Tier ermöglichen, Bereiche zum Schlafen, zum Fressen und zum Absetzen von Urin und Kot auszusuchen. Um genügend Raum für ein komplexes Umfeld bieten zu können, sollten Haltungsbereiche nicht kleiner als 4.500 cm2 sein. Daraus ergibt sich für jedes Frettchen folgender Mindestplatzbedarf:

Tabelle E.1. Frettchen: Mindestabmessungen und Platzangebot

Mindestfläche der Unterbringung
(in cm2)
Mindestbodenfläche pro Tier
(in cm2)
Mindesthöhe
(in cm)
Tiere< 600 g
Tiere > 600 g
ausgewachsene Männchen
Muttertier und Wurf
4.500
4.500
6.000
5.400
1.500
3.000
6.000
5.400
50
50
50
50

Haltungsbereiche sollten eher rechteckig als quadratisch sein, um die Mobilität zu erleichtern.

Eine Beschränkung auf weniger als den oben genannten Platz zu Versuchszwecken, z.B. in einem Stollwechselkäfig, kann das Wohlbefinden der Tiere stark beeinträchtigen.

4.3.2 Bodenbeschaffenheit

Frettchen sollten auf einem festen, durchgehenden Boden mit einer glatten, rutschfesten Oberfläche untergebracht werden. Eine zusätzliche Ausstattung der Bereiche mit Schlafplätzen oder Plattformen sollte allen Frettchen eine warme und bequeme Liegefläche bieten.

Offene Bodensysteme, wie z.B. Gitter- oder Maschendrahtböden, sollten für Frettchen nicht verwendet werden.

4.4 Fütterung

(Siehe Punkt 4.6 des Allgemeinen Teils)

4.5 Tränken

(Siehe Punkt 4.7 des Allgemeinen Teils)

4.6 Substrat, Einstreu-, Lager- und Nestmaterial

Einstreumaterial wird für alle Frettchen benötigt. Zusätzlich sollte Nestbaumaterial wie z.B. Heu, Stroh oder Papier bereitgestellt werden. Tiefstreusysteme gelten als zusätzliche Bereicherung.

Es gehört zur guten Praxis, etwas Einstreu oder Substratmaterial zu verwenden, schon um die Reinigung zu erleichtern und die Notwendigkeit des regelmäßigen Auswaschens bzw. Ausspritzens auf ein Minimum zu reduzieren.

4.7 Reinigung

Bei der Nassreinigung durch Ausspritzen der Haltungsbereiche sollten die Frettchen nicht nass werden. Werden Haltungsbereiche ausgespritzt, so sollten die Frettchen zuvor an einen trockenen Platz gebracht und erst nach ausreichendem Austrocknen der Bereiche wieder in diese zurückgebracht werden.

Frettchen neigen dazu, ihren Kot in einem bestimmten Teil des Haltungsbereichs gegen eine vertikale Fläche abzusetzen. Die Bereitstellung einer Kotkiste kann vorteilhaft sein und die Häufigkeit der im restlichen Haltungsbereich erforderlichen Reinigung reduzieren.

Alle Exkremente und alles verschmutzte Material sollten mindestens einmal täglich und erforderlichenfalls häufiger aus den Kotkisten und/oder aus allen anderen von den Frettchen als Toilette benutzten Bereichen entfernt werden.

Wie oft der übrige Haltungsbereich gereinigt wird, sollte anhand von Faktoren wie Besatzdichte, Ausgestaltung des Haltungsbereichs und Fortpflanzungsstadium, z.B. Zeitraum kurz vor und kurz nach der Geburt, bestimmt werden.

4.8 Umgang

(Siehe Punkt 4.10 des Allgemeinen Teils)

4.9 Schmerzfreies Töten

(Siehe Punkt 4.11 des Allgemeinen Teils)

4.10 Aufzeichnungen

(Siehe Punkt 4.12 des Allgemeinen Teils)

4.11 Kennzeichnung

(Siehe Punkt 4.13 des Allgemeinen Teils)

F. Artspezifische Leitlinien für nichtmenschliche Primaten

a. Allgemeine Erwägungen

1. Einleitung

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