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"1999/469/EG"


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Drucksache 140/10

... - Die Artikel 10 und 11 finden keine Anwendung auf die besonderen Verfahren, die nicht dem Beschluss 1999/469/EG des Rates unterliegen, z.B. die Verfahren, die zur Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik geschaffen wurden. Folglich gelten diese besonderen Verfahren weiter, bis die Basisrechtsakte vor dem Hintergrund des durch Artikel 291 des Vertrages geschaffenen Systems von Durchführungsbefugnissen und der in diesem Vorschlag niedergelegten allgemeinen Regeln und Grundsätze für die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission angepasst worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/10




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags: Neuer institutioneller Kontext

2. Ziele und Inhalt des Vorschlags

2.1. Grundlage und Leitprinzipien des Vorschlags

2.2. Kernpunkte des Vorschlags unter Berücksichtigung von Ähnlichkeiten und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Wahl des Verfahrens

Artikel 3
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 4
Beratungsverfahren

Artikel 5
Prüfverfahren

Artikel 6
Unmittelbar geltende Maßnahmen

Artikel 7
Geschäftsordnung

Artikel 8
Information über Ausschussverfahren

Artikel 9
Aufhebung des Beschlusses 1999/468/EG

Artikel 10
Anpassung bestehender Basisrechtsakte

Artikel 11
Übergangsregelung

Artikel 12


 
 
 



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