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32 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"2004/83/EG"


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Drucksache 447/15

... Die Ermächtigung ist beschränkt auf die Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben und das Versorgungsangebot besonders benötigen. Die Bestimmung der Personengruppe knüpft an die Definition der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge an, wie sie sich z.B. in Artikel 20 Absatz 3 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Integrationskursverordnung

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 25a
Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

Artikel 4
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Beschäftigungsverordnung

2. Integrationskursverordnung

3. Energieeinsparverordnung

4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Beschäftigungsverordnung

2. Integrationskursverordnung

3. Energieeinsparverordnung

4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Befristungen


 
 
 


Drucksache 97/13

... 1. Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 12) oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des AZR-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 317a
Neufeststellung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 123
Leistungen an Berechtigte im Ausland

Artikel 5
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG

Artikel 6
Änderungen von Verordnungen

§ 59a
Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Richtlinienumsetzung

3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer n

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 495/13

... a) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:,1. In § 20 Absatz 7 Nummer 1 werden nach der Angabe "2004/83/EG" die Wörter "oder auf Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU" eingefügt.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/13




,Artikel 3 Änderung des AZR-Gesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 378/11

... 38. Richtlinie 2004/83/EG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 281/10

... und Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Daten

Rechtliche Bewertung und Umsetzung

Agenturen und Netze

Sammlung von Informationen

3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten

3.1. Prävention

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittländern

Bekämpfung des Menschenhandels

Visa und Information

3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittstaaten

4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU

4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen

Gesetzgeberische Maßnahmen

Informationsaustausch und -analyse

5 Agenturen

4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen

5. Nachhaltige Lösungen

5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland

5 Finanzierung

Legislative Kontrolle

5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger

5 Finanzierung

Politische Entwicklung

5.3. Neuansiedlung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 791/09 (Beschluss)

... 2. Die Harmonisierung des Asylrechts soll nach der Konzeption des Haager Programms schrittweise vorangetrieben werden, wobei die Auswirkungen bereits getroffener Maßnahmen ein wichtiges Gestaltungskriterium für zukünftige Schritte sind. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine zum Grünbuch über das künftige gemeinsame europäische Asylsystem (vgl. BR-Drucksache 414/07 (Beschluss)) und zur Mitteilung über die künftige Asylstrategie (vgl. BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) dargelegte Meinung, dass es zunächst einer fundierten Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase bedarf, bevor ein weiteres Asyl-Rechtsetzungsverfahren folgen kann. Da die Umsetzungsfrist der derzeit geltenden Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge erst am 10. Oktober 2006 abgelaufen ist, ist eine fundierte und abschließende Bewertung der Wirkungen des Rechtsaktes noch nicht möglich. Dies wird auch dadurch belegt, dass bis dato nur eine einzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-465/07) zur Auslegung dieser Richtlinie veröffentlicht wurde. Der Bundesrat hält deshalb an seiner zum Entwurf des Stockholmer Programms beschlossenen Haltung (vgl. Ziffer 63 der BR-Drucksache 616/09 (Beschluss)) fest, dass die Verabschiedung der Rechtsetzungsvorschläge der zweiten Harmonisierungsphase bis Ende 2012 keinesfalls zu einem absoluten Ziel erhoben werden darf.



Drucksache 411/09

... 16. weist darauf hin, dass Artikel 10 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates1 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, spezifiziert, dass Genderaspekte berücksichtigt werden können, dass diese allein jedoch nicht zur Anwendung von Artikel 10 führen;



Drucksache 791/09

... Bei diesem Vorschlag handelt es sich um eine Neufassung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes1 („Anerkennungsrichtlinie“ oder „Richtlinie“).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung der Interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

1. Akteure, die Schutz bieten können

2. Interner Schutz

3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“

4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus

6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus

7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes

8. Familienangehörige

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Günstigere Normen

Kapitel II
Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz

Artikel 4
Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände

Artikel 5
Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz

Artikel 6
Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Artikel 7
Akteure, die Schutz bieten können

Artikel 8
Interner Schutz

Kapitel III
Anerkennung als Flüchtling

Artikel 9
Verfolgungshandlungen

Artikel 10
Verfolgungsgründe

Artikel 11
Erlöschen

Artikel 12
Ausschluss

Kapitel IV
Flüchtlingseigenschaft

Artikel 13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Artikel 14
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Kapitel V
Voraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes

Artikel 15
Ernsthafter Schaden

Artikel 16
Erlöschen

Artikel 17
Ausschluss

Kapitel VI
Subsidiärer Schutzstatus

Artikel 18
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

Artikel 19
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus

Kapitel VII
Inhalt des internationalen Schutzes

Artikel 20
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21
Schutz vor Zurückweisung

Artikel 22
Information

Artikel 23
Wahrung des Familienverbands

Artikel 24
Aufenthaltstitel

Artikel 25
Reisedokumente

Artikel 26
Zugang zur Beschäftigung

Artikel 27
Zugang zu Bildung

Artikel 28
Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Artikel 2829
Sozialhilfeleistungen

Artikel 2930
Medizinische Versorgung

Artikel 3031
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 3132
Zugang zu Wohnraum

Artikel 3233
Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 3334
Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Artikel 3435
Rückführung

Kapitel VIII
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 3536
Zusammenarbeit

Artikel 3637
Personal

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 3738
Berichterstattung

Artikel 3839
Umsetzung

Artikel 40
Aufhebung

Artikel 3941
Inkrafttreten

Artikel 4042
Adressaten

Anhang I

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 137/09

... 96. fordert die Kommission und besonders den Rat mit Nachdruck auf, rasch und ehrgeizig die zukunftsweisende Strategie der Europäischen Union in Fragen des Asyls zur Umsetzung der Phase II voranzutreiben, wozu auch eine Überprüfung der Richtlinie 2005/85/EG über Mindeststandards für die Erteilung und Entziehung des Flüchtlingsstatus in den Mitgliedstaaten1 sowie der Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen2 und des Inhalts des zu gewährenden Schutzes sowie die Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros im Bereich der Asylpolitik gehören;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 791/1/09

... 2. Die Harmonisierung des Asylrechts soll nach der Konzeption des Haager Programms schrittweise vorangetrieben werden, wobei die Auswirkungen bereits getroffener Maßnahmen ein wichtiges Gestaltungskriterium für zukünftige Schritte sind. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine zum Grünbuch über das künftige gemeinsame europäische Asylsystem (vgl. BR-Drucksache 414/07 (Beschluss)) und zur Mitteilung über die künftige Asylstrategie (vgl. BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) dargelegte Meinung, dass es zunächst einer fundierten Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase bedarf, bevor ein weiteres Asyl-Rechtsetzungsverfahren folgen kann. Da die Umsetzungsfrist der derzeit geltenden Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge erst am 10. Oktober 2006 abgelaufen ist, ist eine fundierte und abschließende Bewertung der Wirkungen des Rechtsaktes noch nicht möglich. Dies wird auch dadurch belegt, dass bis dato nur eine einzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-465/07) zur Auslegung dieser Richtlinie veröffentlicht wurde. Der Bundesrat hält deshalb an seiner zum Entwurf des Stockholmer Programms beschlossenen Haltung (vgl. Ziffer 63 der BR-Drucksache 616/09 (Beschluss)) fest, dass die Verabschiedung der Rechtsetzungsvorschläge der zweiten Harmonisierungsphase bis Ende 2012 keinesfalls zu einem absoluten Ziel erhoben werden darf.



Drucksache 965/1/08

... ). Im Übrigen erfordert die von der Kommission zur Begründung einzig angeführte Kohärenz mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes), keine Erweiterung des von der Verordnung begünstigten Personenkreises.



Drucksache 965/08 (Beschluss)

... ). Im Übrigen erfordert die von der Kommission zur Begründung einzig angeführte Kohärenz mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes), keine Erweiterung des von der Verordnung begünstigten Personenkreises.



Drucksache 270/08

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes1 ("



Drucksache 965/08

... (8) Im Interesse der Gleichbehandlung aller Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, und um die Übereinstimmung mit dem geltenden Asylrecht der EU zu wahren, insbesondere mit der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes25, empfiehlt es sich, den Anwendungsbereich dieser Verordnung auf Personen auszudehnen, die subsidiären Schutz beantragt haben oder genießen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 965/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

1. Anwendungsbereich der Verordnung und Übereinstimmung mit anderen Asylvorschriften

2. Leistungsfähigkeit des Systems

3. Rechtsgarantien für Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen

4. Einheit der Familie, Souveränitätsklausel und humanitäre Klausel

5. Unbegleitete Minderjährige und andere schutzbedürftige Personen

Zu den im Rahmen des Dublin-Verfahrens Schutzbedürftigen allgemein:

6. Besonderer Druck oder unzureichendes Schutzniveau

- Sprachliche Korrekturen

- Rechtsgrundlage

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Auswirkung auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Zielgegenstand und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze und Schutzgarantien

Artikel 3
Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz

Artikel 4
Recht auf Information

Artikel 5
Persönliches Gespräch

Artikel 6
Garantien für Minderjährige

Kapitel III
Rangfolge der Kriterien Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 57
Rangfolge der Kriterien

Artikel 68
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 79
Familienangehörige, denen internationaler Schutz gewährt wurde

Artikel 810
Familienangehörige, die internationalen Schutz beantragt haben

Artikel 1115
Abhängige Angehörige

Artikel 1412
Familienverfahren

Artikel 913
Ausstellung von Aufenthaltsiteln oder Visa

Artikel 1014
Einreise und/oder Aufenthalt

Artikel 1115
Visafreie Einreise

Artikel 1216
Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

Kapitel IV
Humanitäre Klausel Ermessensklauseln

Artikel 1517
Ermessensklauseln

Artikel 13

Kapitel V
Aufnahme und Wiederaufnahme Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 1618
Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 19
Übertragung der Zuständigkeit

Kapitel VI
Aufnahme – und Wiederaufnahmeverfahren

Abschnitt I
Einleitung des Verfahrens

Artikel 420

Abschnitt II
Aufnahmeverfahren

Artikel 1721
Aufnahmegesuch

Artikel 1822
Antwort auf ein Aufnahmegesuch

Abschnitt III
Wiederaufnahmeverfahren

Artikel 2023
Wiederaufnahmegesuch

Artikel 24
Antwort auf ein Wiederaufnahmegesuch

Abschnitt IV
Verfahrensgarantien

Artikel 1925
Mitteilung des Überstellungsbeschlusses

Artikel 26
Rechtsbehelf

Abschnitt V
Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Überstellung

Artikel 27
Gewahrsam

Abschnitt VI
Überstellung

Artikel 2819
Modalitäten und Fristen

Artikel 29
Kosten der Überstellung

Artikel 30
Austausch relevanter Informationen vor der Überstellung

Abschnitt VII
Vorläufige Aussetzung von Überstellungen

Artikel 31

Kapitel VIVII
Verwaltungskooperation

Artikel 2132
Informationsaustausch

Artikel 2233

Artikel 2334
Verwaltungsvereinbarungen

Kapitel VIII
Schlichtung

Artikel 3514
Schlichtung

Kapitel VIIIX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Sanktionen

Artikel 2437
Übergangsmaßnahmen

Artikel 2538
Berechnung der Fristen

Artikel 2639
Geltungsbereich

Artikel 2740
Ausschuss

Artikel 2841
Begleitung und Bewertung

Artikel 42
Statistiken

Artikel 43
Aufhebung

Artikel 2944
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Aufgehobene Verordnung (Gemäß Artikel 43)

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 811/08

... – Asyl: Umsetzung der Phase II, wozu auch eine Überprüfung der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindeststandards für die Erteilung und Entziehung des Flüchtlingsstatus sowie der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 27. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen und des Inhalts des zu gewährenden Schutzes, sowie die Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros im Bereich der Asylpolitik,



Drucksache 415/07

... Die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten sowie die mit dieser Stellung verknüpften Rechte und Leistungen sind in der Richtlinie 2003/109/EG definiert, die bei Annahme dieses Vorschlags auch auf Personen mit internationalem Schutzstatus Anwendung finden wird. Gemäß der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 sind Personen mit internationalem Schutzstatus Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, denen der Status als Flüchtling oder ein subsidiärer Schutzstatus im Sinne dieser Richtlinie gewährt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/07




Begründung

1 Hintergrund

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

3 Rechtliche Aspekte

Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates

Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im ersten Mitgliedstaat

Aufenthalt und Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem zweiten Mitgliedstaat

Keine Gemeinschaftsregelung zum Übergang der Verantwortung für den Schutz im Rahmen der geänderten Richtlinie 2003/109/EG

Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung durch den zweiten Mitgliedstaat

4 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

7 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Änderung von Artikel 2

Änderung von Artikel 3

Änderung von Artikel 4

Änderung von Artikel 8

Änderung von Artikel 11

Änderung der Artikel 12 und 22

Änderung von Artikel 25

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 414/07

... Eine solche Option könnte in der weiteren Harmonisierung der Anerkennungskriterien und einer Klarstellung der Konzepte bestehen, die zur Definition der Schutzgründe herangezogen werden und so die Marge für abweichende Interpretationen und Anwendungen in verschiedenen Mitgliedstaaten, die derzeit nach der Richtlinie 2004/83/EG ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/07




Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem

1. Einleitung

2. Rechtsinstrumente

2.1. Bearbeitung von Asylanträgen

2.2. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende

2.3. Gewährung von Schutz

2.4. Querschnittsthemen

2.4.1. Angemessene Reaktion auf Situationen besonderer Schutzwürdigkeit

2.4.2. Integration

2.4.3. Die Instrumente der zweiten Phase müssen umfassend sein

3. Durchführung - Begleitmaßnahmen

4. Solidarität und Lastenteilung

4.1. Geteilte Verantwortung

4.2. Finanzielle Solidarität

5. Externe Dimension der Asylproblematik

5.1. Unterstützung der Drittländer bei der Erhöhung des Schutzes

5.2. Wiederansiedlung

5.3. Steuerung gemischter Migrationsströme an den Außengrenzen

5.4. Die Rolle der EU als Global Player in Flüchtlingsfragen

6. Schlussfolgerung

Annex I Bibliography

I. European Council Conclusions

II. Legislative Instruments

A. Instruments establishing minimum standards

B. Dublin System

C. Financial Programmes

D. Legislative Proposals

E. Other

III. Commission Comunications and Staff Working Documents

IV. Studies

Annex II Asylum Statistics

New asylum applications

Decisions on asylum applications

New asylum applications by citizenship only data disaggregated by citizenship inlcuded

Refugee population of UNHCR regions


 
 
 


Drucksache 901/06

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes6,



Drucksache 379/06

... - unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern2 und die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes3,



Drucksache 765/05

... - Art. 38.2. der Richtlinie 2004/83/EG Anerkennungs-Richtlinie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/05




Begründung

1. Hintergrund und Ziel des Vorschlags

2. Geltende Bestimmungen im Bereich des Vorschlags

3. Konsultation

4. Zusammenfassung der geplanten Maßnahme

5. Rechtsgrundlage

6. Verhältnismäßigkeit

7. Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Reichweite

Artikel 2
Zu übermittelnde Informationen

Artikel 3
Informationspflicht nach geltenden Richtlinien

Artikel 4
Netz

Artikel 5
Meinungsaustausch

Artikel 6
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 434/05

... ) und fordert die Mitgliedstaaten auf, eine rasche Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge" sicherzustellen;



Drucksache 512/05

... d) Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund Das SIS

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Kategorien von Daten

Artikel 17
Zum Zugriff auf die Ausschreibungen berechtigte Behörden

Artikel 18
Sonstige zugriffsberechtigte Behörden

Artikel 19
Zugriff auf Ausschreibungen in Bezug auf Identitätsdokumente

Artikel 20
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 21
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 22
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 24
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Vereinbarkeit zwischen den Ausschreibungen

Artikel 25
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 26
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 27
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 28
Recht auf Information

Artikel 29
Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 30
Rechtsbehelf

Artikel 31
Datenschutzbehörden

Artikel 32
Haftung

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 35
Ausschuss

Artikel 36
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 39
Inkratreten und Anwendbarkeit


 
 
 


Drucksache 352/05

... b) alle Staatsangehörigen eines Drittlands oder Staatenlose, denen eine Form subsidiären Schutzes im Sinne der Richtlinie 2004/83/EG23 des Rates gewährt wurde;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/05




2 Einführung

1. Einführung

2. DieGEPLANTE Intervention - das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“

2.1. Ziele des Rahmenprogramms

2.2. Aufbau des Rahmenprogramms

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Management- und Kontrollregelungen

3.3. Bewertung und Überprüfung

4. finanzielle Ressourcen

Anhang

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 6
Die Kaliningrad-Transitregelung

Artikel 7
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2007.

Artikel 55
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeines Ziel des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Leitlinien für die Mehrjahresprogramme

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 22
Durchführung

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 24
Benennung der Behörden

Artikel 25
Zuständige Behörde

Artikel 26
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 27
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 28
Bescheinigungsbehörde

Artikel 29
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 30
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 31
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 32
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 33
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 34
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 35
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 36
Verwendung des Euro

Artikel 37
Mittelbindungen

Artikel 38
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 39
Restzahlungen

Artikel 40
Unterbrechung

Artikel 41
Aussetzung

Artikel 42
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 43
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 44
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 45
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 46
Rückzahlung

Artikel 47
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 48
Überwachung und Bewertung

Artikel 49
Berichte

Artikel 50
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Überprüfung

Artikel 53
Inkrafttreten Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2007.

Artikel 54
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

11. Solidarität bei der Integration von Drittstaatsangehörigen

11.1. Problemstellung und Analyse

11.2. Weiteres Vorgehen

11.3. Ziele des Fonds

11.4. Komplementarität mit dem Europäischen Sozialfonds

12. BEWERTUNGEN

13. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

13.1. Wahl der Rechtsgrundlage

13.2. Fondsmaßnahmen

13.3. Programmplanung

13.4. Verwaltungs- und Kontrollsysteme

14. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

15. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten Die unterstützten Aktionen können folgende Maßnahmen umfassen:

Artikel 6
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 7
Zielgruppe

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 54
Inkrafttreten

Begründung

16. Solidarität bei der Rückführung Illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

16.1. Problemstellung und Analyse

16.2. Weiteres Vorgehen

17. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

17.1. Wahl der Rechtsgrundlage

17.2. Fondsmaßnahmen

18. BEWERTUNGEN

19. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

20. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen


 
 
 


Drucksache 699/05

... einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne von Artikel 2 Absatz g der Richtlinie 2004/83/EG des Rates14

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/05




Begründung

Inhalt des Vorschlags - Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Rahmen

- Geltende Bestimmungen im Kontext des Vorschlags / Aufhebung der geltenden Rechtsvorschriften

Rechtliche Aspekte des Vorschlags -

- Rechtsgrundlage: Artikel 285 EG-Vertrag

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Statistiken über internationale Wanderung, Wohnbevölkerung und den Erwerb der

Artikel 4
Statistiken über internationalen Schutz

Artikel 5
Statistiken über die Bekämpfung der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts

Artikel 6
Statistiken über Aufenthaltstitel und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Artikel 7
Statistiken über Rückführungen

Artikel 8
Zusätzliche Untergliederungen

Artikel 9
Datenquellen und Qualitätsstandards

Artikel 10
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 11
Verfahren

Artikel 12
Bericht

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 699/1/05

... 12. Die Bundesregierung möge ferner darauf hinwirken, dass in Artikel 4 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 4 der vorgeschlagenen Verordnung die Angabe "2006" jeweils durch eine den Beginn eines späteren Geschäftsjahrs bezeichnende Angabe ersetzt wird. Die vorgeschlagenen Regelungen, die als ersten Berichtsmonat den Monat Januar 2006 beziehungsweise als erstes Berichtsjahr das Jahr 2006 bestimmen, dürften den sich aus Artikel 4 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c bis g und Satz 2 sowie Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b bis f und Satz 2 der vorgeschlagenen Verordnung ergebenden verwaltungsmäßigen Bedarf einer Anpassung der verschiedenen in den Ländern eingesetzten Geschäftsstellenautomations- und Auswertungsprogramme nicht hinreichend berücksichtigen. Bereits diese vor der Aufnahme der Datenerhebung durchzuführenden Anpassungsmaßnahmen dürften eine Lieferung einer Statistik für das Berichtsjahr 2006 unrealistisch erscheinen lassen. Hinzu kommt, dass Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004, der Artikel 4 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c bis e, Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b bis d in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h bis j des Verordnungsvorschlags zu Grunde liegt, den Mitgliedstaaten zum Erlass der erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Frist bis zum 10. Oktober 2006 einräumt, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass für das Berichtsjahr 2006 bereits EU-weit statistische Daten übermittelt werden können. Die Verpflichtung zur Lieferung von Statistiken sollte nach alledem erst mit dem Beginn eines späteren Geschäftsjahrs wirksam werden und zurückliegende Zeiträume nicht erfassen. Eine rückwirkende Datenerhebung für einen früheren Zeitraum hätte einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur Folge, den es aus der Sicht der Länder zu vermeiden gelten dürfte.



Drucksache 705/05

... d) Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes14,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/05




Begründung

1 Hintergrund

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

4 ZUSÄTZLICHE Angaben

Vorschlag

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnen die Ausdrücke

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Artikel 5
Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes

Kapitel II
Beendigung des illegalen Aufenthalts

Artikel 6
Rückführungsentscheidung

Artikel 7
Abschiebungsanordnung

Artikel 8
Vertagung

Artikel 9
Wiedereinreiseverbot

Artikel 10
Abschiebung

Kapitel III
Verfahrensgarantien

Artikel 11
Form

Artikel 12
Rechtsbehelfe

Artikel 13
Garantien bis zur Rückführung

Kapitel IV
vorläufige Gewahrsamnahme zum Zwecke der Abschiebung

Artikel 14
Vorläufige Gewahrsamnahme

Artikel 15
Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams

Kapitel V
ERGREIFUNG IN anderen Mitgliedstaaten

Artikel 16
Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Berichterstattung

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Beziehung zum Übereinkommen von Schengen

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 577/05

... 27. wiederholt seine großen Vorbehalte gegen einen Ansatz mit dem geringsten gemeinsamen Nenner in dem Entwurf für eine Richtlinie des Rates über Asylverfahren und fordert die Mitgliedstaaten auf, eine umgehende Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG sicherzustellen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/05




Freiheit, Sicherheit, Recht und Solidarität

Einbeziehung der Förderung der Grundrechte

Festlegung der genauen Ziele der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten

2 Justiz

Politik in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzüberschreitung

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus


 
 
 


Drucksache 699/05 (Beschluss)

... 9. Die Bundesregierung möge ferner darauf hinwirken, dass in Artikel 4 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 4 der vorgeschlagenen Verordnung die Angabe "2006" jeweils durch eine den Beginn eines späteren Geschäftsjahrs bezeichnende Angabe ersetzt wird. Die vorgeschlagenen Regelungen, die als ersten Berichtsmonat den Monat Januar 2006 beziehungsweise als erstes Berichtsjahr das Jahr 2006 bestimmen, dürften den sich aus Artikel 4 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c bis g und Satz 2 sowie Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b bis f und Satz 2 der vorgeschlagenen Verordnung ergebenden verwaltungsmäßigen Bedarf einer Anpassung der verschiedenen in den Ländern eingesetzten Geschäftsstellenautomations- und Auswertungsprogramme nicht hinreichend berücksichtigen. Bereits diese vor der Aufnahme der Datenerhebung durchzuführenden Anpassungsmaßnahmen dürften eine Lieferung einer Statistik für das Berichtsjahr 2006 unrealistisch erscheinen lassen. Hinzu kommt, dass Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004, der Artikel 4 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c bis e, Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b bis d in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h bis j des Verordnungsvorschlags zu Grunde liegt, den Mitgliedstaaten zum Erlass der erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Frist bis zum 10. Oktober 2006 einräumt, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass für das Berichtsjahr 2006 bereits EU-weit statistische Daten übermittelt werden können. Die Verpflichtung zur Lieferung von Statistiken sollte nach alledem erst mit dem Beginn eines späteren Geschäftsjahrs wirksam werden und zurückliegende Zeiträume nicht erfassen. Eine rückwirkende Datenerhebung für einen früheren Zeitraum hätte einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur Folge, den es aus der Sicht der Länder zu vermeiden gelten dürfte.



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 473/18 PDF-Dokument



Drucksache 499/16 PDF-Dokument



Drucksache 642/14 PDF-Dokument




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