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"2005/464/EG"


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Drucksache 559/15

... /EG des Rates mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG vom 20. Dezember 2005 (ABl. EG (Nr.) L 10 vom 14.01.2006 S. 16) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Überwachungsprogramme im Hinblick auf AI durchzuführen. Auf der Grundlage einer Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz der EU hat die KOM mit Entscheidung 2005/464/EG vom 21. Juni 2005 über die Durchführung von Erhebungen über Aviäre Influenza bei Hausgeflügel und Wildvögeln in den Mitgliedstaaten (ABl. EG (Nr.) L 164 vom 24.06.2005, S. 52) die Ausgestaltung dieser Programme geregelt. Die Mitgliedstaaten legen demnach entsprechende Überwachungsprogramme zur Genehmigung vor, führen Untersuchungen bzw. Maßnahmen durch und erhalten hierfür eine Finanzhilfe der Union. Auch wenn mit den auf dem Beschluss 2010/367/EU der KOM vom 25. Juni 2010 über die Durchführung der Programme zur Überwachung von Geflügel und Wildvögeln auf AI durch die Mitgliedstaaten (ABl. EG (Nr.) L 166 vom 01.07.2010, S. 22) gestützten Kofinanzierungsregelungen seit 2012 keine weitere Kofinanzierung für das aktive Monitoring bei Wildvögeln mehr vorgesehen ist, sollen diese Untersuchungen nach wie vor durchgeführt werden. Die bevorzugte Zielgruppe der zu untersuchenden Vögel sollen Vertreter der Ordnung Anseriformes (Gänsevögel) sein, die im Wesentlichen Entenartige, Gänseartige und Schwäne umfasst (Absatz 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2) Vorgaben für das im Rahmen des Monitorings zu untersuchende Probenmaterial

Teil 1

Teil 2

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 3) Probenschlüssel für die Untersuchungen auf Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings der niedrigpathogenen aviären Influenza bei Wildvögeln (NKR-Nr. 3227)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

II.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 



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