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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"96/53/EG"


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Drucksache 85/1/17

... übereinstimmend mit der Betriebsvorschrift in Richtlinie 96/53/EG in Fassung 2015/719/EU allgemein zulässig. Eine Anhörung stellt im Bereich bis 44,0 Tonnen tatsächlichem Gesamtgewicht einer Fahrzeugkombination jedoch eine unnötige, zeit- und personalintensive Erhöhung des Genehmigungsaufwandes dar, da die oben genannten EU-konformen Bestimmungen bereits seit Jahrzehnten flächendeckend eine erlaubnisfreie Nutzung öffentlicher Straßen bis zu 44 Tonnen ohne Sondernutzungsvorgaben erlauben. Etwaige Beschränkungen der zulässigen Gesamtgewichte für bestimmte Fahrstrecken werden zudem durch Zeichen 262 signalisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 1 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 2 und 3 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 100 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 102 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 104 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 113 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 2, 3 und 4 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 4

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 121 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 132 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 Überschrift Randnummer 146 VwV zu § 29 Absatz 3 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - Randnummer 4a - neu - VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 Satz 2 VwV Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit der VwV zu § 41 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 1 Nummer 2 Absatz 5 letzter Spiegelstrich VzKat

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Neufassung VwV zu § 30 Absatz 3 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 7 VzKat


 
 
 


Drucksache 725/17

... iii) die Möglichkeit, durch die Hinzufügung eines Verweises auf die Richtlinie über Abmessungen und Gewichte (Richtlinie 96/53/EG) höhere Ladungsgewichte für Fahrzeuge zuzulassen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 49/16 (Beschluss)

... 8. In Artikel 6 Absatz 3 sind unbedingt die Abmessungen und Gesamtmassen und Achslasten der Richtlinie 96/53/EG zu berücksichtigen (gegebenenfalls Übersetzungsfehler "dimensions").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im Übrigen

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 49/1/16

... 12. In Artikel 6 Absatz 3 sind unbedingt die Abmessungen und Gesamtmassen und Achslasten der Richtlinie 96/53/EG zu berücksichtigen (gegebenenfalls Übersetzungsfehler "dimensions").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/1/16




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im Übrigen

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 166/16

... Seit der Verabschiedung der Richtlinie 96/53/EG ist das Durchschnittsgewicht der Fahrgäste von Kraftomnibussen und ihres Gepäcks erheblich gestiegen. Angesichts der durch die genannte Richtlinie auferlegten Gewichtsobergrenzen hat dies zu einer schrittweisen Verringerung der Zahl der beförderten Fahrgäste geführt. Zudem erhöht die Ausrüstung, die erforderlich ist, um die geltenden technischen Anforderungen, wie sie sich beispielsweise aus Euro VI ergeben, zu erfüllen, das Gewicht der Fahrzeuge, die diese transportieren. Da mit Blick auf eine bessere Energieeffizienz kollektive Verkehrsträger gegenüber dem Individualverkehr zu bevorzugen sind, sollte die vorherige Zahl der Fahrgäste pro Kraftomnibus wieder erreicht und dabei dem gestiegenen Gewicht der Fahrgäste und ihres Gepäcks Rechnung getragen werden. Dies kann über eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für zweiachsige Kraftomnibusse erfolgen, wobei jedoch die Obergrenzen so ausgelegt sein sollten, dass die Straßeninfrastruktur nicht infolge einer rascheren Abnutzung geschädigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 35a
Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle.

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Fahrpersonalverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass Ziel

II. Inhalt der Regelung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Für die Bürgerinnen und Bürger

2. Für die Wirtschaft

3. Für die Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu a

Zu b

zu c

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu a

Zu b

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu a

Zu b

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 286/13 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr - COM(2013) 195 final



Drucksache 286/1/13

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr - COM(2013) 195 final



Drucksache 692/12

... Eine beträchtliche Reduzierung des Treibstoffverbrauchs und der Emissionen kann auch über einen umfassenden Einsatz von Fahrzeugen mit verbesserter Aerodynamik erreicht werden. Die Kommission bereitet gegenwärtig eine Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen von Straßenfahrzeugen vor. Ein Aspekt dieser Überarbeitung wird eine Treibstoffeinsparung von bis zu 10 % durch die rückwirkende Ausstattung der vorhandenen und eine Neukonzeption der künftigen Nutzfahrzeuge im Hinblick auf eine verbesserte Aerodynamik sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/12




1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Geräuschemissionen

2 Straßenverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein stärkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. Überwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 486/12

... Im Koalitionsvertrag (Bund) von CDU, CSU und FDP aus dem Jahr 2009 wurde vereinbart, neue Nutzfahrzeugkonzepte durch die "maßvolle Erhöhung der Lkw-Fahrzeuggrößen und -gewichte" zu ermöglichen und deren Chancen und Risiken in einem bundesweiten Feldversuch zu evaluieren. Die Möglichkeit hierzu ergibt sich aus Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr (ABl. L 235 vom 17.9.1996, S. 59 - 75). Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden - am 21. Dezember 2011 die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge - LKWÜberlStVAusnV - im Bundesanzeiger verkündet (eBAnz 2011, AT 144 V2, BGBl. 2011 I S. 3147), ohne zuvor die Zustimmung des Bundesrates eingeholt zu haben. Aus der Eingangsformel der Rechtsverordnung ergibt sich, dass sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beim Erlass der Rechtsverordnung auf § 6 Absatz 1



Drucksache 351/08

... 1. Der Nummer 15a (Richtlinie 96/53/EG des Rates) wird folgender Absatz angefügt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum

Artikel 1

Artikel 2

1. Anpassung des Hauptteils des EWR-Abkommens

a Präambel:

b Artikel 2:

c Artikel 117

d Artikel 126

e Artikel 129

2. Anpassung der Protokolle zum EWR-Abkommen

Addendum zu Protokoll 38a Über den EWR-Finanzierungsmechanismus für die Republik Bulgarien und Rumänien

Artikel 1

Artikel 2

1. Anwendung des Artikels 112 des Abkommens

2. Binnenmarkt-Schutzklausel

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Anhang
A Verzeichnis nach Artikel 3 des Übereinkommens

Teil I

Teil II
Sonstige Anpassungen der Anhänge zum EWR-Abkommen

Anhang
B Verzeichnis nach Artikel 4 des Übereinkommens

2 Schlussakte

Gemeinsame Erklärungen und sonstige Erklärungen der derzeitigen Vertragsparteien und der neuen Vertragsparteien des Übereinkommens

Sonstige Erklärungen einer oder mehrerer Vertragsparteien des Übereinkommens

Abkommen

A. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Anhang
Abkommen über ein norwegisches Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Bulgarien zwischen dem Königreich Norwegen und der Republik Bulgarien im Folgenden Vertragsparteien genannt

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Finanzrahmen

Artikel 3
Laufzeit

Artikel 4
Schwerpunktbereiche

Artikel 5
Obergrenzen für die Kofinanzierung

Artikel 6
Verwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

B. Schreiben des Königreichs Norwegen

Abkommen

A. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Anhang
Abkommen über ein norwegisches Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Rumänien zwischen dem Königreich Norwegen und Rumänien im Folgenden Vertragsparteien genannt

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Finanzrahmen

Artikel 3
Laufzeit

Artikel 4
Schwerpunktbereiche

Artikel 5
Obergrenzen für die Kofinanzierung

Artikel 6
Verwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

B. Schreiben des Königreichs Norwegen

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Sonderbestimmungen nach Artikel 2 des Zusatzprotokolls

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Denkschrift

A . Vorgeschichte

B . Würdigung des Übereinkommens

C. Systematik des Übereinkommens

D. Inhaltdes Übereinkommens

4 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

E . Schlussakte

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens zum Europäischen Wirtschaftsraum vom 25. Juli 2007


 
 
 


Drucksache 380/07

... Absatz 1 der Richtlinie 86/364/EWG20 96/53/EG21 vermerkt sind. 2. Für die im Kabotagebetrieb eingesetzten Fahrzeuge gelten dieselben technischen Bau- und Ausrüstungsnormen wie für die im internationalen Güterverkehr zum Betrieb freigegebenen Fahrzeuge. 23 . Die in Absatz 1 genannten Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/07




Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Grundsatz

Artikel 4
Gemeinschaftslizenz

Artikel 5

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 8

Artikel 13
Eintrag in einzelstaatliche Register

Kapitel V
: Durchführung

Artikel 11a

Artikel 11

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Sanktionen

Artikel 1016
Berichterstattung

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebungen

Artikel 18
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT

Anhang II

Anhang
Beförderungen, die von allen die Gemeinschaftslizenz betreffenden Regelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreit sind

Anhang II
III Europäische Gemeinschaft

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 49/16 PDF-Dokument



Drucksache 182/19 PDF-Dokument



Drucksache 360/06 PDF-Dokument



Drucksache 652/14 PDF-Dokument




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