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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"98/428/JI"


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Drucksache 850/11

... Mit dem EJN-Beschluss hat das Europäische Justizielle Netz in Strafsachen eine Verfestigung und Fortentwicklung erfahren. Der Beschluss ersetzt die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI vom 29. Juni 1998 zur Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes (ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 43/10

... (2) Ist der zuständigen Behörde des Vollstreckungsstaats oder des Anordnungsstaats nicht bekannt welche Behörde im jeweils anderen Staat zuständig ist, so versucht sie, diese mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln – auch über die durch die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI des Rates vom 29. Juni 1998 zur Einrichtung eines Europäischen Justitiellen Netzes1 eingerichteten Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes, das nationale Mitglied von Eurojust oder ihr nationales Eurojust-Koordinierungssystem – in Erfahrung zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/10




Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung

Artikel 1
Definitionen

Artikel 2
Geltungsbereich der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 3
Pflicht zur Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 4
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 5
Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 6
Form und Inhalt der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 7
Übermittlungsverfahren

Artikel 8
Maßnahmen im Vollstreckungsstaat

Artikel 9
Gründe für die Nichtanerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 10
Weitere Entscheidungen im Anordnungsstaat

Artikel 11
Gründe für den Widerruf der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Maßgebliches Recht

Artikel 14
Pflichten der beteiligten Behörden

Artikel 15
Konsultation zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 16
Sprachenregelung

Artikel 17
Kosten

Artikel 18
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I
Europäische Schutzanordnung

Anhang II
Formblatt nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe D der Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung* Meldung eines Verstosses gegen die der Europäischen Schutzanordnung zugrunde liegende und in derselben beschriebene Schutzmassnahme


 
 
 


Drucksache 320/08

... 1. Das EJN, das durch die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI vom 29. Juni 19981 eingerichtet wurde hat seinen Nutzen für die Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen unter Beweis gestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/08




Entwurf

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Zusammensetzung

Artikel 3
Arbeitsweise des Netzes

Artikel 4
Aufgaben der Kontaktstellen und der nationalen Anlaufstellen

Artikel 5
Zweck der regelmäßigen Sitzungen der Kontaktstellen

Artikel 6
Häufigkeit der Plenarsitzungen

Artikel 7
Sitzungsort

Artikel 8
Inhalt der im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes verbreiteten Informationen

Artikel 9
Aktualisierung der Informationen

Artikel 10
Telekommunikationsmittel

Artikel 11
Beziehung zwischen dem EJN und Eurojust

Artikel 12
Unterrichtung des Rates und der Europäischen Kommission

Artikel 13
Haushaltsplan

Artikel 14
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 15
Evaluierung der Funktionsweise des Europäischen Justiziellen Netzes

Artikel 16
Aufhebung der Gemeinsamen Maßnahme 98/428/JI

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Veröffentlichung


 
 
 



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