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"Abfall-Eintrag"


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Drucksache 383/07

... Übereinkommens als Abfall eingestuft und gleichzeitig gemäß anderen internationalen Rechtsvorschriften als Schiff definiert sein kann3. Die im Gemeinschaftsrecht festgelegte Definition des Begriffs Abfall, womit alle Stoffe oder Gegenstände gemeint sind, die unter die in Anhang I der Abfallrahmenrichtlinie4 aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, trifft auch für zum Abwracken vorgesehene Schiffe zu. Enthält ein Schiff erhebliche Mengen gefährlicher Substanzen oder sind entgegen dem relevanten Abfall-Eintrag GC 030 gefährliche Stoffe nicht ordnungsgemäß abgelassen, so gilt es als gefährlicher Abfall. Die Ausfuhr eines solchen Schiffes zum Abwracken aus der EG in einen Nicht-OECD-Staat ist nach dem Basler Verbot und der Abfallverbringungsverordnung untersagt; das Abwracken muss daher unter umweltgerechten Bedingungen in einem OECD-Staat erfolgen. Alternativ muss das Schiff so dekontaminiert (vorgereinigt) werden, dass es nicht mehr als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Diese Auslegung wurde vom französischen Conseil d"État im Fall des ehemaligen Flugzeugträgers Clemenceau bestätigt5.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/07




Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen

1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur Lösung eines Weltweiten Problems

2. Wichtige Aspekte

2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle

2.2. Die Ökonomie der Schiffsabwrackung

2.3. Folgen für die Umwelt und soziale Auswirkungen

2.4. Internationale Bestandsaufnahme

3. Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa

3.1. Bessere Durchsetzung der europäischen Abfallverbringungsvorschriften

3.2. Internationale Lösungen

3.3. Stärkung der Abwrackkapazitäten in der EU

3.4. Technische Hilfe für Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bewährten Praktiken

3.5. Förderung freiwilliger Maßnahmen

3.6. Abwrackfonds

3.7. Weitere Optionen

4. Fazit


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.