Drucksache 212/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich bestimmter Maßnahmen zur Vereinfachung der Erhebung der Mehrwertsteuer, zur Unterstützung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -umgehung und zur Aufhebung bestimmter Entscheidungen über die Genehmigung von Ausnahmeregelungen
... Daher sieht dieser Vorschlag Änderungen in einigen Bereichen vor, in denen die Anwendung der Sechsten MwSt-Richtlinie nachweislich Probleme bereitet und generell offensichtlich eine gewisse Flexibilität angezeigt ist. Gemeinsam ist diesen Regelungen und den Ausnahmeregelungen, von denen sie herrühren, dass sie eine Alternative zu den normalen Vorschriften darstellen und allen Mitgliedstaaten nur zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung oder zur Vereinfachung der Anwendung der Steuer offen stehen. Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass in Bezug auf manche Bereiche, etwa der Besteuerung von Abfallstoffen und Schrott, eine unbefristete Regelung in einer geänderten Sechsten MwSt-Richtlinie besser geeignet und daher befristeten Ausnahmeregelungen vorzuziehen ist. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen weitgehend nur eine Kodifizierung dessen dar, was im Einzelfall auch im Wege einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 27 möglich wäre, und die vorgeschlagenen Alternativregelungen unterliegen dementsprechend den gleichen Beschränkungen. In zwei Bereichen ist allerdings eine Ausweitung einer bereits jetzt in der Richtlinie (und nicht in Ausnahmeregelungen) vorhandenen Regelung vorgesehen, die den Mitgliedstaaten bei der Steuerkontrolle von Nutzen war.
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