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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ablagerungseigenschaften"


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Drucksache 245/06

... Siedlungsabfall ist bei der Abfallanlieferung an die Deponie durch den Abfallbesitzer grundsätzlich kein Nachweis der Einhaltung der Deponiezuordnungskriterien vorgesehen. Absatz 6 enthält hier eine Verschärfung für regelmäßig und in größeren Mengen angelieferte Abfälle aus Behandlungsanlagen, die auf Grund der Höhe der angelieferten Mengen die von den Deponien ausgehenden Emissionen maßgeblich bestimmen. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass diese Abfälle ohne Behandlung nicht hätten abgelagert werden dürfen (z.B. unbehandelter Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Schlämme u. ä.) und dient insofern dem Nachweis des Behandlungserfolges im Hinblick auf die Ablagerungseigenschaften. Der Nachweis umfasst die jeweils charakteristischen Parameter für die unter den Nummern 1 und 2 genannten Abfälle. Die Regelung stellt keine unverhältnismäßige Anforderung dar, da davon ausgegangen werden kann, dass diese Abfälle, z.B. zur Steuerung des Behandlungsprozesses und auch mit Blick auf ihre mögliche Verwertung (z.B. MVA-Schlacken), ohnehin einer regelmäßigen Untersuchung unterliegen und die Ergebnisse dokumentiert werden. Insofern ist es auch gerechtfertigt, vom Nachweis der Einhaltung dieser Parameter durch Deklarationsanalysen bei jeder einzelnen Anlieferung abzusehen und hierfür praktikable, größere Abstände festzulegen. Dabei sind im Rahmen der Deklarationsanalysen Abweichungen von den entsprechenden Zuordnungswerten der Anhänge 1 und 2 nur im Rahmen der Bestimmungen des Anhanges 4 Nummer 3.3 zulässig. So kann sichergestellt werden, dass nur zugelassene Abfälle zur Ablagerung kommen und das Ziel der umweltverträglichen Ablagerung erreicht wird.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abfallablagerungsverordnung

1. Dem § 2 werden folgende Nummern 11 und 12 angefügt:

2. § 5 wird wie folgt neu gefasst:

3. In § 7 Nr. 4

4. Anhang 1 wird wie folgt neu gefasst:

5. Anhang 3 wird wie folgt geändert:

6. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. In § 7 Abs. 1 Nr. 7

4. § 8 wird wie folgt neu gefasst:

5. In § 10 Abs. 3

6. § 11 wird wie folgt geändert:

7. In § 13 Abs.5

8. In § 14 Abs. 2

9. § 24 wird wie folgt geändert:

10. In Anhang 1 Nummer 1

11. Anhang 3 wird wie folgt neu gefasst:

12. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Deponieverwertungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 5
Abs. 1 AbfAblV:

§ 5
Abs. 2 AbfAblV:

§ 5
Abs. 3 AbfAblV:

§ 5
Abs. 4 AbfAblV:

§ 5
Abs. 5 AbfAblV:

§ 5
Abs. 6 AbfAblV:

§ 5
Abs. 7 AbfAblV:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Artikel 2
- Dritte Änderung der Deponieverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.