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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ablagerungsverbot"


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Drucksache 160/20 (Beschluss)

... Der Nationale Normenkontrollrat moniert zu Recht das Inkrafttreten des Ablagerungsverbots für mineralische Abfälle ab dem Tag nach Verkündung der Verordnung, denn die EU hat hierfür eine Übergangsfrist bis 2030 vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 AVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Nummer 2.2.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 AVV

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b DepV

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 1 DepV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 3 DepV

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 8 Absatz 11 Satz 2 DepV

7. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 2 DepV

8. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 DepV

9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Anhang 3 Tabelle 2 DepV

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 2a DepV

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b Anhang 4 Nummer 2 Satz 1 und Satz 1 Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b ist wie folgt zu fassen: ‚b Nummer 2 wird wie folgt geändert:

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 2 DepV

13. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 3 DepV

14. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 3.2.2 DepV

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe s Anhang 4 Nummer 3.2.15 DepV

16. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe u Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 DepV

17. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe v Doppelbuchstabe aa Anhang 4 Nummer 4 DepV

18. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe w Doppelbuchstabe dd - neu - Anhang 4 Nummer 5 Ziffer 5 DepV

19. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe b Anhang 5 Nummer 3.1 Nummer 1 DepV

20. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 1 Satz 2 DepV

21. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 4 Satz 4 DepV

22. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3
Inkrafttreten

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 160/4/20

... Der Nationale Normenkontrollrat moniert zu Recht das Inkrafttreten des Ablagerungsverbots für mineralische Abfälle ab dem Tag nach Verkündung der Verordnung, denn die EU hat hierfür eine Übergangsfrist bis 2030 vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/4/20




Zu Artikel 3

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 308/1/14

... 43. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren gegenüber der Kommission darauf hinzuwirken, dass diese Vorgabe auf Siedlungsabfälle eingeschränkt wird. Die Vorlage der Kommission differenziert bedauerlicherweise nicht konsequent zwischen Abfällen und Siedlungsabfällen. Der verwendete Begriff "Abfälle" umfasst auch Erdaushub und Bauschutt. Da diese per se recycelbar sind, könnte das Ablagerungsverbot auch für Erdaushub und Bauschutt gelten. Da hierbei größere Mengen als beim Siedlungsabfall in Rede stehen, wenngleich diese zwar überwiegend nicht auf Deponien für nicht gefährliche Abfälle (DK I und II) abzulagern sind, könnte die im jetzigen Wortlaut bestehende weite Fassung dennoch Umsetzungsprobleme bereiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 308/14 (Beschluss)

... 36. Er bittet die Bundesregierung außerdem, im weiteren Verfahren gegenüber der Kommission darauf hinzuwirken, dass diese Vorgabe auf Siedlungsabfälle eingeschränkt wird. Die Vorlage der Kommission differenziert bedauerlicherweise nicht konsequent zwischen Abfällen und Siedlungsabfällen. Der verwendete Begriff "Abfälle" umfasst auch Erdaushub und Bauschutt. Da diese per se recycelbar sind, könnte das Ablagerungsverbot auch für Erdaushub und Bauschutt gelten. Da hierbei größere Mengen als beim Siedlungsabfall in Rede stehen, wenngleich diese zwar überwiegend nicht auf Deponien für nicht gefährliche Abfälle (DK I und II) abzulagern sind, könnte die im jetzigen Wortlaut bestehende weite Fassung dennoch Umsetzungsprobleme bereiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 768/08A

... Er hat den Abfallbewirtschaftungsplan alle fünf Jahre zu überprüfen und anzupassen, soweit sich der Betrieb der Anlage, das Ablagerungsverfahren oder der Gewinnungsabfall wesentlich verändert haben. Alle Anpassungen nach Satz 2 sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/08A




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

2 Anschreiben

Artikel 1
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Artikel 2
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung – GewinnungsAbfV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge

§ 4
Stabilitätsnachweis

§ 5
Abfallbewirtschaftungsplan

§ 6
Vermeidung schwerer Unfälle und Information

§ 7
Sicherheitsleistung

§ 8
Antrag, Anzeige

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

E.1 Verwaltungskosten:

E.2 Preiswirkungen:

F. Bürokratiekosten

F.1 Artikel 1 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.2 Artikel 2 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.3 Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Im Einzelnen:

Zu § 2

Nummer 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer n

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer n

Nummer 26

Nummer n

Nummer 29

Nummer 31

Nummer 34

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Teil 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Teil 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 6

Zu den §§ 26

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anhang 1 - Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Anhang 2

Zu Anhang 3 - Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Anhang 4 - Vorgaben zur Beprobung Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312: Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts


 
 
 


Drucksache 241/1/07

... 19. Ein Element des vorgelegten Grünbuchs ist das Abfallmanagement und die Überlegung zu EU-weiten Mindestsätzen für eine harmonisierte Deponiesteuer. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der Kommission und im Rat für eine schnelle Einführung eines Verbots der Ablagerung unbehandelter Abfälle, wie es seit Juni 2005 in Deutschland gilt, einzusetzen. Die Einhaltung entsprechender Anforderungen würde gleichzeitig zu Abfallablagerungsgebühren in angemessener Höhe führen. Ein frühzeitiges Ablagerungsverbot könnte auch die Folgekosten für die Stilllegung und Nachsorge von Deponien deutlich reduzieren und damit Freiräume für einen effektiveren Einsatz von Finanzmitteln schaffen. Das Ziel, die bisher in der EU deponierte Abfallmenge ökologisch und volkswirtschaftlich ökonomischer zu behandeln, um damit die darin enthaltenen Rohstoffe nutzbar zu machen, könnte dadurch nachhaltig erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu Abschnitt 4.1 insgesamt

Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2

Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 17.

Zu Abschnitt 4.2.2


 
 
 


Drucksache 241/07 (Beschluss)

... 15. Ein Element des vorgelegten Grünbuchs ist das Abfallmanagement und die Überlegung zu EU-weiten Mindestsätzen für eine harmonisierte Deponiesteuer. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der Kommission und im Rat für eine schnelle Einführung eines Verbots der Ablagerung unbehandelter Abfälle, wie es seit Juni 2005 in Deutschland gilt, einzusetzen. Die Einhaltung entsprechender Anforderungen würde gleichzeitig zu Abfallablagerungsgebühren in angemessener Höhe führen. Ein frühzeitiges Ablagerungsverbot könnte auch die Folgekosten für die Stilllegung und Nachsorge von Deponien deutlich reduzieren und damit Freiräume für einen effektiveren Einsatz von Finanzmitteln schaffen. Das Ziel, die bisher in der EU deponierte Abfallmenge ökologisch und volkswirtschaftlich ökonomischer zu behandeln, um damit die darin enthaltenen Rohstoffe nutzbar zu machen, könnte dadurch nachhaltig erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Abschnitt 4.1 insgesamt

Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2

Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 14.

Zu Abschnitt 4.2.2


 
 
 


Drucksache 14/05

... Abfallablagerungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Drucksache 2/17 PDF-Dokument



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