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"Altlastenbearbeitung"


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Drucksache 696/2/06

... Der Bundesrat stellt fest, dass auf Grund rund 20- jähriger Erfahrungen in den Ländern bereits umfangreiche Erhebungen von altlastrelevanten Standorten durchgeführt worden sind. Die Vorschriften in Kapitel III (Bodenverunreinigung) entsprechen im Grundsatz dem Vorgehen der Altlastenbearbeitung in Deutschland. Um erneute kostenintensive Erfassungen zu vermeiden, bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf hinzuwirken dass sich die Bestimmung der potenziell Boden verschmutzenden Tätigkeiten gemäß Anhang II auf die in Deutschland als relevant erwiesenen Branchen beschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/2/06




1. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz Bodenschutz EU-weit zu stärken.

2. Der Bundesrat sieht in den folgenden Einzelpunkten dringend notwendigen Verbesserungsbedarf:

a. Zu Artikel 1 und 2:

b. Zu Artikel 3:

c. Zu Artikel 4:

d. Zu Artikel 5:

e. Zu Artikel 5:

f. Zu Artikel 6 und 7:

g. Zu Kapitel III:

h. Zu Artikel 10, 11 und 14:

i. Zu Artikel 11:

j. Zu Artikel 11:

k. Zu Artikel 11:

l. Zu Artikel 12:

m. Zu Artikel 13:

n. Zu Artikel 13:

o. Zu Artikel 13:

p. Zu Artikel 13 und 14:

q. Zu Artikel 14:

r. Zu Artikel 14:

s. Zu Artikel 14:

t. Zu Artikel 16:

u. Zu Artikel 18:

v. Zu Artikel 19:

w. Zu Artikel 23:

x. Zu Anhang II:

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,


 
 
 


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