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"Anerkenntnis- und Versäumnisurteile"


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Drucksache 88/05

... Die neue EG-Verordnung schafft das Vollstreckbarerklärungsverfahren für bestimmte Titel über unbestrittene Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen ab. Darunter fallen insbesondere Vollstreckungsbescheide, Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie Prozessvergleiche und öffentliche Urkunden. Zu den öffentlichen Urkunden im Sinne der neuen EG-Verordnung zählen neben notariellen Urkunden insbesondere auch vollstreckbare Urkunden des Jugendamts nach den §§ 59, 60 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (SGB Vlll). Die unter die neue EG-Verordnung fallenden Titel sollen in den anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) ohne vorherige Vollstreckbarerklärung vollstreckt werden können. Der Gläubiger kann sich im Vollstreckungsmitgliedstaat unmittelbar an die zuständigen Vollstreckungsorgane wenden. Dies stellt eine grundlegende und praktisch wichtige Neuerung dar. Ermöglicht wird dies insbesondere durch die Festschreibung verfahrensrechtlicher Mindeststandards für das gerichtliche Erkenntnisverfahren. Diese Mindeststandards sind Bestandteil der Bestätigungen, die von den erkennenden Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats ausgestellt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 215
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

§ 499
Belehrungen

§ 790
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

Abschnitt 4
Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

Titel 1
Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

§ 1079
Zuständigkeit

§ 1080
Entscheidung

§ 1081
Berichtigung und Widerruf

Titel 2
Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland

§ 1082
Vollstreckungstitel

§ 1083
Übersetzung

§ 1084
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

§ 1085
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 1086
Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 13a
Internationale Verfahren

§ 22
Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 1079

Zu § 1080

Zu § 1081

Zu Titel 2

Zu § 1082

Zu § 1083

Zu § 1084

Zu § 1085

Zu § 1086

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.