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126 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anlagevermögen"


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Drucksache 392/20

... s in der Bilanz des Anlagenbetreibers als Anlagevermögen aktiviert worden sind. Die erste Investition in eine Steinkohleanlage, die für deren Errichtung und Inbetriebnahme getätigt wurde, ist keine Investition im Sinne des Absatzes 1 und wird im Verfahren zur Korrektur des Inbetriebnahmedatums nach den Absätzen 2, 3, 4 und 5 nicht berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/20




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG)

3 Inhaltsübersicht

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion Anlage 2 (zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zweck und Ziele des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung

§ 4
Zielniveau und Zieldaten

§ 5
Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung

§ 6
Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung

§ 7
Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur

§ 8
Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen

§ 9
Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige

Teil 3
Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 10
Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine

§ 11
Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 12
Teilnahmeberechtigung

§ 13
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen

§ 14
Anforderungen an Gebote

§ 15
Rücknahme von Geboten

§ 16
Ausschluss von Bietern

§ 17
Ausschluss von Geboten

§ 18
Zuschlagsverfahren

§ 19
Höchstpreis

§ 20
Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung

§ 21
Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge

§ 22
Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden

§ 23
Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit

§ 24
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge

§ 25
Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve

§ 26
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung

Teil 4
Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 27
Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine

§ 28
Gesetzliche Reduktionsmenge

§ 29
Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur

§ 30
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung

§ 31
Investitionen in Steinkohleanlagen

§ 32
Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 33
Anordnungsverfahren

§ 34
Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung

§ 35
Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung

§ 36
Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve

§ 37
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung

§ 38
Steinkohle-Kleinanlagen

§ 39
Härtefälle

Teil 5
Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung

§ 40
Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 41
Wahlrechte im Stilllegungspfad

§ 42
Netzreserve

§ 43
Braunkohle-Kleinanlagen

§ 44
Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 45
Auszahlungsmodalitäten

§ 46
Ausschluss Kohleersatzbonus

§ 47
Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung

§ 48
Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II

§ 49
Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrags

§ 50
Sicherheitsbereitschaft

Teil 6
Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot

§ 51
Verbot der Kohleverfeuerung

§ 52
Vermarktungsverbot

§ 53
Verbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen

Teil 7
Überprüfungen

§ 54
Regelmäßige Überprüfungen der Maßnahme

§ 55
Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen

§ 56
Überprüfung des Abschlussdatums

Teil 8
Anpassungsgeld

§ 57
Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 9
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

§ 58
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

Teil 10
Sonstige Bestimmungen

§ 59
Bestehende Genehmigungen

§ 60
Verordnungsermächtigungen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur

§ 63
Gebühren und Auslagen

§ 64
Rechtsschutz

§ 65
Bußgeldvorschriften

§ 66
Fristen und Termine

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion

Anlage 2
(zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Anlage n

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 24a
Schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte, Bundeszuschüsse.

§ 54b
Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/941 , Verordnungsermächtigung

Anlage 2
(zu § 13g) Vergütung Sicherheitsbereitschaft

Artikel 5
Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 7a
Bonus für innovative erneuerbare Wärme

§ 7b
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger

§ 7c
Kohleersatzbonus

§ 7d
Südbonus

§ 7e
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni

§ 8c
Ausschreibungsvolumen

Anlage
(zu den §§ 7b und 7d) Südregion

Artikel 8
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 274a
Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

§ 291
Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld

Artikel 10
Beihilferechtlicher Vorbehalt

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 370/20

... "(2) Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen. Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen. Absatz 1 Satz 4 und § 7a Absatz 8 gelten entsprechend. Bei Wirtschaftsgütern, bei denen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/20




Zweites Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIV. Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie

§ 110
Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019

§ 111
Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

§ 375a
Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 34
Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

Artikel 8
Änderung des Forschungszulagengesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Nichtanrechnung des Kinderbonus

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 251/18

... -Fußabdruck des Anlagevermögenswerts übersteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 499/18

... Nach der Neuregelung ist eine Sofortabschreibung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, möglich, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer den Wert von 800 Euro (bisher 410 Euro) nicht übersteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zehnte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Artikel 1

§ 41a
Anforderungen für IT-gestützte Verfahren

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 422/18

... 5. Primäres Ziel steuerlicher Begünstigungen von Gewinnen aus der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen muss nach Auffassung des Bundesrates die Stärkung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sein. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit für eine Ausweitung der steuerbegünstigten Reinvestitionsmöglichkeiten auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Damit könnte ein Land- und Forstwirt durch eine Modernisierung des Maschinenparks die sofortige und unmittelbare Besteuerung der Grundstücksveräußerung vermeiden. Zudem sollte ein Freibetrag für Gewinne aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke geschaffen werden, soweit diese zur Abfindung weichender Erben oder zur Tilgung betrieblicher Schulden eingesetzt werden.



Drucksache 497/18

... Nach der Neuregelung ist eine Sofortabschreibung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, möglich, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer den Wert von 800 Euro (bisher 410 Euro) nicht übersteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer n

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 529/17

... (1) Zum Zweck der Finanzierung oder Modernisierung von zu ihrem Anlagevermögen gehörenden Gegenständen kann eine Genossenschaft, auch wenn sie über keine Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/17




Artikel 1
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 21b
Mitgliederdarlehen

§ 53a
Vereinfachte Prüfung; Verordnungsermächtigung

§ 59
Befassung der Generalversammlung.

§ 158
Ersatzweise Bekanntmachung

§ 171
Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung

Artikel 2
Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 272/17

... 8) Bei der Erarbeitung von EPSAS-Standards ist zu berücksichtigen, dass Anforderungen, die materiell keinen bedeutsamen Einfluss auf das Zahlenwerk haben und im Verhältnis: zu ihrer Aussagekraft erhebliche Kosten nach sich ziehen würden auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren sind (z. B: erweiterte Angabepflichten im Anhang, Segmentberichtserstattung, Komponentenansatz bei Sachanlagevermögen) .



Drucksache 296/1/16

... Gemäß der ARegV-Novelle werden zukünftige positive Sockeleffekte aus der Bewertung des Anlagevermögens ohne einen Ausgleich vollständig beseitigt. Dies bedeutet, dass in der Vergangenheit getätigte Investitionen zukünftig geringer verzinst werden und durch den Wegfall von Abschreibungsscheiben Eigenkapital vernichtet wird. Netzbetreiber, deren Gesellschafter und Kapitalgeber werden somit rückwirkend für bereits getätigte Investitionen bestraft. Das Vertrauen in die Stabilität und Verlässlichkeit des Regulierungsrahmens wird nachhaltig beschädigt. Um die beschriebenen negativen Effekte zumindest etwas abzumildern, sollte die Übergangsregelung in § 34 Absatz 5 Satz 1 der ARegV-Novelle mindestens auf die vierte Regulierungsperiode ausgedehnt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 ARegV Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 3a - neu -, Nummer 4 ARegV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV - Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - und Buchstabe c § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15a - neu -, Absatz 5 Satz 1 ARegV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 4 ARegV

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16 Absatz 1 ARegV

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 23 Absatz 2b Satz 9 - neu - ARegV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 ARegV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 6 - neu - ARegV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 3 Satz 5 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 1 ARegV

12. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und Absatz 7 Satz 7 ARegV

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 8 und 9 ARegV

14. Zu Artikel 2a - neu - § 4 Absatz 5a GasNEV , Artikel 2b - neu - § 4 Absatz 5a StromNEV

'Artikel 2a Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 2b
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b


 
 
 


Drucksache 296/16 (Beschluss)

... Ohne die Korrektur des Wortlautes der Nummer 6 würde die neu aufzunehmende Regelung zur Berücksichtigung der Baukostenzuschüsse leer laufen, da nach der bisherigen Fassung der Nummer 6 der betriebsnotwendige Eigenkapitalanteil konstant bliebe. Da sich aber das Sachanlagevermögen und das Abzugskapital unterschiedlich fortentwickeln, kann der Eigenkapitalanteil nicht fix bleiben.



Drucksache 48/16

... 2. "überschüssige Fremdkapitalkosten" den Betrag, um den die Fremdkapitalkosten für einen Steuerpflichtigen über Zinserträgen und sonstigen gleichartigen steuerbaren Erträgen aus Finanzanlagevermögen liegen, die der Steuerpflichtige erhält;



Drucksache 296/2/16

... Ohne die vorgeschlagene Korrektur des Wortlautes der Nummer 6 würde die neu aufzunehmende Regelung zur Berücksichtigung der Baukostenzuschüsse leer laufen, da nach der Fassung der Nummer 6 im Regierungsentwurf der betriebsnotwendige Eigenkapitalanteil konstant bliebe. Da sich aber das Sachanlagevermögen und das Abzugskapital unterschiedlich fortentwickeln, kann der Eigenkapitalanteil nicht fix bleiben.



Drucksache 310/16

... "2a. "neu gegründete Unternehmen" Unternehmen, die mit nahezu vollständig neuen Betriebsmitteln ihre Tätigkeit erstmals aufnehmen; sie dürfen nicht durch Umwandlung entstanden sein; neue Betriebsmittel liegen vor, wenn ein Unternehmen ohne Sachanlagevermögen neues Sachanlagevermögen erwirbt oder schafft; es wird unwiderleglich vermutet, dass der Zeitpunkt der Neugründung der Zeitpunkt ist, an dem erstmals Strom zu Produktionszwecken verbraucht wird, und".



Drucksache 114/15

... (2) Begünstigt sind die folgenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 114/15 (Beschluss)

... (2) Begünstigt sind folgende neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2014 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität


 
 
 


Drucksache 497/15

... Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist eine Leistungsverwaltung mit Objektverantwortung für die Bundeswasserstraßen und deren Bauwerke, die die Verkehrssicherungspflichten aus ihrer Eigentümerfunktion erfüllt und die erforderlichen (Bau-) Maßnahmen selbständig und in eigener Verantwortung durchführt. Das Anlagevermögen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beträgt etwa 50 Mrd. Euro. Die Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beschränkt sich im Gegensatz zu der vieler anderer Bundesbehörden nicht auf Planungs-, Aufsichts- und Genehmigungsfunktionen. Sie ist vielmehr für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Verkehrsträgers "Wasserstraße" sowie die See- und Binnenschifffahrt mit ihrer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung unmittelbar verantwortlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

Zu Artikel 3

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Anpassung von Rechtsvorschriften

§ 1
Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes (114-1)

§ 2
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben (114-7)

§ 3
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschifffahrt (188-47)

§ 4
Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher

§ 5
Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (2129-36)

§ 6
Änderung des Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetzes (2129-39)

§ 7
Änderung des Seeversicherungsnachweisgesetzes (2129-58)

§ 8
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes (29-30)

§ 9
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (310-14)

§ 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

§ 11
Änderung des Bundesberggesetzes (750-15)

§ 12
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (753-13)

§ 13
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967

§ 14
Änderung des Telekommunikationsgesetzes (900-15)

§ 15
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (9231-1)

§ 16
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes (930-13)

§ 17
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (940-9)

§ 18
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (9500-1)

§ 19
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschifffahrt (9500-15)

§ 20
Änderung des Binnenschifffahrtsfondsgesetzes (9500-17)

§ 21
Änderung des Seeaufgabengesetzes (9510-1)

§ 22
Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (9510-28)

§ 23
Änderung des Schiffsunfalldatenbankgesetzes (9510-34)

§ 24
Änderung des Seelotsgesetzes (9515-1)

Artikel 2
Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (2032-1)

Artikel 4
Neubekanntmachung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Inhalt der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V.1 Bund

Zu Artikel 3

V.2 Länder und Kommunen

VI. Erfüllungsaufwand VI.1 Bürgerinnen und Bürger

VI.2 Wirtschaft

V.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

X. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

I. Zu Artikel 1

I.1 Zu den §§ 1 bis 24 allgemein

I.2 Zu den §§ 8, 9, 18 im Besonderen

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

V. Zu Artikel 4

VI. Zu Artikel 5

VII. Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 114/1/15

... "(2) Begünstigt sind folgende neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2014 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7e Absatz 2 EStG


 
 
 


Drucksache 432/14

... Die Vorschriften des § 4 Absatz 4a, § 6 Absatz 2 und 2a sowie zum Investitionsabzugsbetrag und zu Sonderabschreibungen finden keine Anwendung. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt die Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 5 als in Anspruch genommen. Die Gewinnermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung spätestens mit der Steuererklärung zu übermitteln. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 539/14

... 7) ist eine Aktivierung nicht erst vorzunehmen, wenn ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens vorliegt, sondern bereits bei der Entwicklung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Neunte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 592/14

... Die Vorschriften von § 4 Absatz 4a, § 6 Absatz 2 und 2a sowie zum Investitionsabzugsbetrag und zu Sonderabschreibungen finden keine Anwendung. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt die Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 5 als in Anspruch genommen. Die Gewinnermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung spätestens mit der Steuererklärung zu übermitteln. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/14




Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen Für ein Wirtschaftsjahr betragen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Anlage 4
(zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 524/13

... Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Das Hochwasser verursachte erhebliche Zerstörungen am Anlagevermögen, insbesondere an Immobilien, Produktionsstätten und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Wirtschaftsleistung in den betroffenen Regionen wird durch die Schäden und Produktionsausfälle aufgrund des Hochwassers vorübergehend belastet. Durch den Wiederaufbau entsteht aber auch eine zusätzliche Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern sowie nach Dienstleistungen vor allem im Baubereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe(Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Finanzierung des Fonds

§ 5
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht

§ 6
Rechnungslegung

§ 7
Verwaltungskosten

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz

§ 1

§ 2

Artikel 4
Änderung des Entflechtungsgesetzes

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Überweisung an die Länder

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr.2638: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aufbauhilfegesetz)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 316/1/13

... • Es kommt zu "Kollateralschäden" bei außerordentlichen Liquiditätszuflüssen (z.B. Verkauf von Anlagevermögen) und saisonalen Liquiditätsschwankungen kurz vor dem Besteuerungszeitpunkt. Hier greift die Erbschaft- oder Schenkungsteuer, obwohl dem Vermögenszufluss keine Steuergestaltung zu Grunde liegt.



Drucksache 316/13 (Beschluss)

... • Es kommt zu "Kollateralschäden" bei außerordentlichen Liquiditätszuflüssen (z.B. Verkauf von Anlagevermögen) und saisonalen Liquiditätsschwankungen kurz vor dem Besteuerungszeitpunkt. Hier greift die Erbschaft- oder Schenkungsteuer, obwohl dem Vermögenszufluss keine Steuergestaltung zu Grunde liegt.



Drucksache 612/13

... Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Das Hochwasser verursachte erhebliche Zerstörungen am Anlagevermögen, insbesondere an Immobilien, Produktionsstätten und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Wirtschaftsleistung in den betroffenen Regionen wird durch die Schäden und Produktionsausfälle aufgrund des Hochwassers vorübergehend belastet. Durch den Wiederaufbau entsteht aber auch eine zusätzliche Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern sowie nach Dienstleistungen vor allem im Baubereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 447/13

... Beim Strom- und Gasnetzbetrieb handelt es sich um ein langfristiges Geschäft, das zu einem erheblichen Maße anlagenbasiert ist. Die im Rahmen der Entgeltregulierung zu berücksichtigenden Netzkosten folgen daher zu einem Großteil aus dem betriebsnotwendigen Anlagevermögen. Der Bewertung dieses Anlagevermögens kommt daher eine zentrale Funktion zu. In der Strom- bzw.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 632/12

... "2. bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie im Sinne des § 3 Nummer 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien betreiben, zu drei Zehntel das in Nummer 1 bezeichnete Verhältnis und zu sieben Zehntel das Verhältnis, in dem die Summe der steuerlich maßgebenden Ansätze des Sachanlagevermögens mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsausstattung, der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau in allen Betriebsstätten (§ 28) zu dem Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten steht."



Drucksache 302/1/12

... haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens einen Abzug von bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen (sog. Investitionsabzugs-betrag). Die Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags ist nach § 7g Absatz 3 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 559/2/12

... Die DB Infrastrukturunternehmen DB Netz AG und DB Station & Service AG weisen seit Jahren steigende Gewinne von inzwischen über 900 Mio. Euro vor Steuern auf (Geschäftsberichte 2011). Die mittelfristige Finanzplanung der DB AG sieht für die DB Infrastrukturunternehmen eine Steigerung der Gewinne auf deutlich über eine Mrd. Euro vor Steuern vor. Diesen Gewinnen steht ein Investitionsverhalten gegenüber, das derzeit nicht ausreichend ist, um das Anlagevermögen im Infrastrukturbereich von ca. 23 Mrd. Euro dauerhaft zu erhalten. Auf der Basis der derzeit bestehenden Ergebnisabführungsverträge werden die Gewinne der Infrastrukturgesellschaften automatisch an die Holding weiter gegeben und von dieser zur Finanzierung von Zukäufen und anderen Expansionsplänen verwendet. Letztlich führt dies dazu, dass vor allem die Länder als SPNV Aufgabenträger mit überhöhten Preisen für Trasse, Station und Energiedurchleitung belastet werden, ohne dass der Erhalt und Ausbau der Infrastruktur ausreichend gesichert sind (siehe Erfahrungsbericht BMVBS und BRH zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung). Durch die vorgeschlagenen Ergänzungen soll dieser Gewinntransfer unterbunden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 395/12

... (15) Verwertungsgesellschaften ziehen die Einnahmen aus der Verwertung der ihnen von den Rechteinhabern anvertrauten Rechte ein, verwalten sie und schütten sie aus. Diese Einnahmen stehen letztlich den Rechteinhabern zu, die Mitglieder dieser Verwertungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft sein können. Es ist daher wichtig, dass die Verwertungsgesellschaften bei der Einziehung, Verwaltung und Ausschüttung der Einnahmen äußerste Sorgfalt walten lassen. Eine korrekte Ausschüttung ist nur möglich, wenn die Verwertungsgesellschaften über Mitglieder, Lizenzen und die Nutzung der Werke und sonstigen Schutzgegenstände genau Buch führen. Gegebenenfalls sollten auch Rechteinhaber und Nutzer entsprechende Angaben machen, die von den Verwertungsgesellschaften überprüft werden. Die den Rechteinhabern zustehenden eingezogenen Beträge sollten getrennt von etwaigem eigenem Vermögen der Verwertungsgesellschaft verwaltet werden, und eine etwaige Anlage dieser Beträge bis zur Ausschüttung an die Rechteinhaber sollte nur im Einklang mit der von der Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaften beschlossenen Anlagepolitik erfolgen dürfen. Um die Rechte der Rechteinhaber bestmöglich zu schützen und sicherzustellen, dass das Aufkommen aus der Verwertung ihrer Rechte den Rechteinhabern zufließt, sollten etwaige Anlagegeschäfte und etwaiges Anlagevermögen von der Verwertungsgesellschaft nach Grundsätzen getätigt beziehungsweise verwaltet werden, die die Verwertungsgesellschaft zu umsichtigem Handeln nötigen und es ihr ermöglichen, sich für die sicherste und zugleich rentabelste Anlagepolitik zu entscheiden. Die Verwertungsgesellschaft sollte Anlageformen wählen können, die in Bezug auf die genaue Art und Dauer der Risikoexposition der angelegten Einnahmen angemessen ist und durch die die den Rechteinhabern geschuldeten Einnahmen nicht übermäßig gefährdet werden. Um außerdem sicherzustellen, dass die den Rechteinhabern zustehenden Beträge ordnungsgemäß und effektiv ausgeschüttet werden, müssen die Verwertungsgesellschaften dem Sorgfaltsgebot und dem Grundsatz von Treu und Glauben entsprechende, angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Rechteinhaber zu ermitteln und sie ausfindig zu machen. Die Bestimmungen, die regeln, wie zu verfahren ist, wenn eingezogene Beträge nicht ausgeschüttet werden können, weil die Rechteinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden konnten, sollten der Zustimmung der Mitglieder der Verwertungsgesellschaften bedürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Befragung der Interessengruppen Folgenabschätzung

2.1 Öffentliche Konsultation

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.4.2. Verwertungsgesellschaften

3.4.3. Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

3.4.4. Durchsetzungsmaßnahmen

3.4.5 Grundrechte und besondere Erwägungsgründe

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Verwertungsgesellschaften

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Organisation von Verwertungsgesellschaften

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Rechte der Rechteinhaber

Artikel 6
Mitgliedschaftsbedingungen von Verwertungsgesellschaften

Artikel 7
Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft

Artikel 8
Aufsichtsfunktion

Artikel 9
Pflichten der die Geschäfte der Verwertungsgesellschaft führenden Personen

Kapitel 2
Verwaltung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 10
Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 11
Abzüge

Artikel 12
Ausschüttung an die Rechteinhaber

Kapitel 3
Rechtewahrnehmung für andere Verwertungsgesellschaften

Artikel 13
Auf der Grundlage von Vertretungsverträgen wahrgenommene Rechte

Artikel 14
Abzüge und Zahlungen bei Vertretungsverträgen

Kapitel 4
Verhältnis zu den Nutzern

Artikel 15
Lizenzvergabe

Kapitel 5
Transparenz und Berichtspflichten

Artikel 16
Information der Rechteinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte

Artikel 17
Information anderer Verwertungsgesellschaften über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Vertretungsverträgen

Artikel 18
Information der Rechteinhaber, Mitglieder, anderer Verwertungsgesellschaften und Nutzer auf Anfrage

Artikel 19
Offenlegung

Artikel 20
Jährlicher Transparenzbericht

Titel III
VERGABE von Mehrgebietslizenzen für ONLINE-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

Artikel 21
Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt

Artikel 22
Kapazitäten zur Verarbeitung von Mehrgebietslizenzen

Artikel 23
Transparenz der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 24
Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 25
Korrekte und zügige Berichterstattung und Rechnungsstellung

Artikel 26
Ordnungsgemäße und unverzügliche Vergütung der Rechteinhaber

Artikel 27
Auftragsvergabe

Artikel 28
Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Artikel 29
Pflicht zur Vertretung anderer Verwertungsgesellschaften bei Mehrgebietslizenzen

Artikel 30
Zugang zu Mehrgebietslizenzen

Artikel 31
Vergabe von Mehrgebietslizenzen durch Tochtergesellschaften von Verwertungsgesellschaften

Artikel 32
Lizenzierungsregelung für Online-Dienste

Artikel 33
Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehanstalten

Titel IV
Durchsetzungsmassnahmen

Artikel 34
Streitbeilegungsverfahren für Mitglieder und Rechteinhaber

Artikel 35
Streitbeilegungsverfahren für Nutzer

Artikel 36
Alternative Streitbeilegung

Artikel 37
Beschwerden

Artikel 38
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 39
Zuständige Behörden

Artikel 40
Einhaltung der Bestimmungen über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Titel V
BERICHTERSTATTUNG Schlussbestimmungen

Artikel 41
Bericht

Artikel 42
Umsetzung

Artikel 43
Inkrafttreten

Artikel 44
Adressaten

Anhang I

Anhang II
ERLÄUTERNDE Dokumente zur Umsetzung dieser Richtlinie

Komplexität der Richtlinie und des betroffenen Sektors

Kohärenz und Verhältnis zu anderen Initiativen

3 Verwaltungsaufwand


 
 
 


Drucksache 447/12

... unbeweglichen Anlagevermögen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Geltungsbereich

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

3 Verkehrsleiter

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

Mitteilung

Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch

Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung

Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen

3 Schlussbestimmungen

3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung

1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1

1.3. Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist

2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen

3. Anzahl der Fahrzeuge

4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien

5. Bestätigung der Unterschrift

Anlage 2
(zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 3
(zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 4
(zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Verwaltungsvorschrift

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Randnummer 1

Randnummer 2

Randnummer 3

Randnummer 4

Randnummer 5

Randnummer 6

Randnummer 7

Randnummer 8

Randnummer 9

Randnummer 10

Randnummer 11

Randnummer 12

Randnummer 13

Randnummer 14

Randnummer 15

Randnummer 16

Randnummer 17

Randnummer 18

Randnummer 19

Randnummer 20

Randnummer 21

Randnummer 22

Randnummer 23

Randnummern 24 und 25

Randnummer 26

Randnummer 27

Randnummer 28

Randnummern 29 und 30

Randnummer 31

Randnummer 32

Randnummer 33

Randnummer 34

Randnummer 35

Randnummer 36

Randnummer 37

Randnummer 38

Randnummer 39

Randnummer 40

Randnummer 41

Randnummer 42

Randnummer 43

Randnummer 44

Randnummer 45

Randnummer 46

Randnummer 47

Randnummer 48

Randnummer 49

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 520/4/12

... "Zum Zeitpunkt der Erstellung der DMEB zum 1. Juli 1990 erfolgte die Bewertung des Anlagevermögens der heutigen ostdeutschen regionalen Netzbetreiber auf der Basis des Ergebnisses einer Arbeitsgruppe aus PreussenElektra, Bayernwerk, RWE Energie und ostdeutscher Regionalversorger unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/4/12




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 632/1/12

... Nach § 7g Absatz 1 EStG haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens einen Abzug von bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen (sog. Investitionsabzugsbetrag). Die Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags ist nach § 7g Absatz 3 Satz 1 EStG u.a. rückgängig zu machen, wenn die geplante Investition tatsächlich nicht innerhalb der folgenden drei Wirtschaftsjahre durchgeführt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/12




1. Zu Artikel 2 Nummer 3, 13a - neu - und 35 Buchstabe a1 - neu - und j 1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - KStG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 und 35 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - KStG *

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 35

3. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 13a - neu - und Nummer 35 Buchstabe j 1 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG * Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5. Zu Artikel 2 Nummer 33 und 35 Buchstabe o § 50d Absatz 9 Satz 3 und § 52 Absatz 59a Satz 9 - neu - EStG

6. Zu Artikel 2 Nummer 33 und 35 Buchstabe o § 50d Absatz 10 und § 52 Absatz 59a Satz 10 - neu - EStG * Artikel 3 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 2 - neu - KStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu -, Nummer 33a - neu - und Nummer 35p - neu - Inhaltsübersicht, § 50i - neu - und § 52 Absatz 59c1 - neu - EStG

§ 50i
Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

8. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zu Artikel 3

Zu § 8b

Zu § 8b

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu Artikel 8

Zu § 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4a

Zu § 15

Zu Absatz 1a

Zu § 16

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 9

Zu § 4

Zu § 24

Zu § 27

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

10. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 4 § 3 Absatz 3, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 8

Zu § 3

Zu Satz 1 und 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Satz 6

Zu Satz 7

Zu § 5

Zu § 18

11. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 4 Inhaltsübersicht, § 3a - neu - und § 18 Absatz 23 - neu - InvStG *

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

Zu Artikel 8

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

Zu § 18

12. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - und § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

13. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu -, 3 - neu - und 4 - neu - § 20 Absatz 2 Satz 3 und 4, § 21 Absatz 1 Satz 2 und 3, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

14. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Nummer 18 UStG

15. Zu Artikel 10 Nummer 6 Buchstabe a und b § 13b Absatz 2 und 5 UStG

16. Zu Artikel 10 Nummer 9, 15 und 17 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG Artikel 11 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO Artikel 12 Nummer 2 § 19a EGAO Artikel 27 HGB Artikel 28 EGHGB Artikel 32 Artikel 33 Absatz 8

17. Zu Artikel 19a ErbStG

18. Zu Artikel 26 §§ 1, 6a, 8, 13, 16, 17, 19, 20 und 23 GrEStG

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 9

19. Zum Gesetz allgemein


 
 
 


Drucksache 520/3/12

... "Zum Zeitpunkt der Erstellung der DMEB zum 1. Juli 1990 erfolgte die Bewertung des Anlagevermögens der heutigen ostdeutschen regionalen Netzbetreiber auf der Basis des Ergebnisses einer Arbeitsgruppe aus PreussenElektra, Bayernwerk, RWE Energie und ostdeutscher Regionalversorger unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/3/12




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 681/12

... (1) 1Entschädigungen, die bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs im Veräußerungspreis enthalten sind, sind - vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 - bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns zugrunde zu legen. 2Die vertragliche Bezeichnung der einzelnen Teile des Veräußerungspreises ist nicht für deren steuerliche Behandlung entscheidend. 3Besondere Anlagen und Kulturen auf dem oder im Grund und Boden, die zum beweglichen Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören, sind grundsätzlich als eigene Wirtschaftsgüter zu behandeln. 4Gesonderte Entgelte, die neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden für besondere Eigenschaften des Grund und Bodens (z.B. "Geil und Gare") gezahlt werden, sind Teil des Veräußerungspreises für den Grund und Boden. 5Bei nichtbuchführenden Land- und Forstwirten ist der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln und im VZ der Veräußerung oder Aufgabe nach § 14 EStG zu versteuern. 6Beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich ist davon auszugehen, dass von Bewertungswahlrechten, z.B. für Vieh und Feldinventar, kein Gebrauch gemacht wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Entwurf

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)


 
 
 


Drucksache 664/11

... Europäische Verwalter und Eigentümer von Anlagevermögen, insbesondere Pensionsfonds, werden aufgefordert, die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortungsvolle Investitionen zu übernehmen. Die Behörden tragen besondere Verantwortung für die Förderung von CSR in den Unternehmen, die in ihrem Besitz stehen oder in die sie investieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...

1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.

1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?

2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR

3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen

3.1. Eine neue Definition

3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien

3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR

3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder

3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI

3.6. CSR und der soziale Dialog

4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014

4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten

4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren

4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern

4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen

4.4.1. Verbrauch

4.4.2. Öffentliches Auftragswesen

4.4.3. Investitionen

4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern

4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren

4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben

4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen

4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren

4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23

4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 253/11 (Beschluss)

... wird daher auch für Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie der für Windenergiebetriebe geltende besondere Zerlegungsmaßstab angewendet. Mit der Aufteilung von 30% nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und 70% nach dem Verhältnis des maßgebenden Sachanlagevermögens wird den Belangen der Gemeinde des Geschäftssitzes und der Standortgemeinden der Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie sachlich ausgewogen Rechnung getragen.



Drucksache 127/11

... unterfallen, erhalten durch die Regelung größere Planungssicherheit. Bei anderen Schuldnern wird eine Rücknahme des Eröffnungsantrags häufig daran scheitern, dass zusätzlich zur drohenden Zahlungsunfähigkeit auch Überschuldung vorliegt und damit nach § 15a InsO eine Pflicht zur Stellung eines Eröffnungsantrags besteht. Allerdings wird bei drohender Zahlungsunfähigkeit nicht stets auch eine Überschuldung des Unternehmens vorliegen. So kann beispielsweise ein Unternehmen, das über einen großen Bestand an nicht kurzfristig verwertbarem Anlagevermögen verfügt, von Zahlungsunfähigkeit bedroht sein, ohne dass gleichzeitig eine Überschuldung vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 21
Anordnung vorläufiger Maßnahmen.

§ 22a
Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

§ 104a
Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten

§ 210a
Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit

§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber

§ 238a
Stimmrecht der Anteilsinhaber

§ 246a
Zustimmung der Anteilsinhaber

§ 251
Minderheitenschutz

§ 253
Rechtsmittel

§ 254a
Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans

§ 254b
Wirkung für alle Beteiligten

§ 259a
Vollstreckungsschutz

§ 259b
Besondere Verjährungsfrist

§ 270a
Eröffnungsverfahren

§ 270b
Vorbereitung einer Sanierung

§ 270c
Bestellung des Sachwalters

§ 271
Nachträgliche Anordnung

§ 276a
Mitwirkung der Überwachungsorgane

§ 348
Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 7
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)

§ 1
Insolvenzstatistik

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 9
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick

II. Änderung der Insolvenzordnung

1. Gläubigereinfluss stärken

2. Insolvenzplanverfahren ausbauen

3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden

4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten

5. Eigenverwaltung stärken

6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten

III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

IV. EU-rechtliche Vorgaben

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 259a

Zu § 259b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu § 270a

Zu § 270b

Zu § 270c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen


 
 
 


Drucksache 878/11

... 17. Die Dauer des Betrauungszeitraums sollte durch Verweis auf objektive Kriterien wie etwa die Notwendigkeit einer Amortisierung nicht übertragbaren festen Sachanlagevermögens begründet werden. Die Dauer des Betrauungszeitraums darf jedoch den Zeitraum grundsätzlich nicht überschreiten, der für die Abschreibung der Vermögenswerte, die für die Erbringung der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse am wichtigsten sind, erforderlich ist.



Drucksache 310/10

... b) die Darstellung der Werte und die Entwicklung des Anlagevermögens in einem Anlagengitter sowie die angewandten Abschreibungssätze;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

§ 29a
Anhang zur Jahresrechnung der Krankenversicherung

§ 36
Anwendungsbestimmung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1273: Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung


 
 
 


Drucksache 4/1/10

... wird daher die bestehende Regelung zusätzlich auch für Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie ergänzend zum Zerlegungsmaßstab Arbeitslöhne der Zerlegungsmaßstab erweitert, der sich grundsätzlich am steuerlichen Sachanlagevermögen ausrichtet. Mit der Anwendung des Zerlegungsmaßstabs Arbeitslöhne zu 30 % und des Zerlegungsmaßstabs maßgebendes Sachanlagevermögen zu 70 % wird den Belangen der Gemeinde des Geschäftssitzes und der Standortgemeinden der Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie ausgewogen Rechnung getragen.



Drucksache 850/10 (Beschluss)

... erfasst die Investmentaktiengesellschaft allerdings als Ganzes mit der Folge, dass hiervon auch der unternehmerische Teil der selbstverwaltenden Investmentaktiengesellschaft betroffen wäre. Auch die Unternehmensaktionäre würden die Erträge aus dem Investmentbetriebsvermögen (ggf. auch die Vergütung für die Verwaltung des Anlagevermögens) nach Maßgabe des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b § 43 Absatz 3 Satz 4 InvG

2. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 43 Absatz 5 Satz 2, 3 und 4 InvG

3. Zu Artikel 1 Nummer 93 Buchstabe b § 145 Absatz 2 InvG

4. Zu Artikel 5 Nummer 2, 3 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, § 17 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

6. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 1 InvStG

7. Zu Artikel 9 nach Nummer 3 und Nummer 4 § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 InvStG

8. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

Begründung

9. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 InvStG

10. Zu Artikel 12 Grunderwerbsteuergesetz


 
 
 


Drucksache 850/10

... In § 110 Absatz 2 Satz 2 wird nach den Wörtern "vergleichbaren Vermögensgegenständen und Schulden" die Angabe "(Investmentanlagevermögen)" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

§ 12
Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 12a
Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften

§ 13
Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften.

§ 13a
Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften

§ 15
Meldungen an die Europäische Kommission

§ 20
Beauftragung und jährliche Prüfung

§ 40
Genehmigung der Verschmelzung

§ 40a
Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen

§ 40b
Verschmelzungsplan

§ 40c
Prüfung der Verschmelzung

§ 40d
Verschmelzungsinformationen

§ 40e
Rechte der Anleger

§ 40f
Kosten der Verschmelzung

§ 40g
Wirksamwerden der Verschmelzung

§ 40h
Rechtsfolgen der Verschmelzung

§ 42
Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen.

§ 42a
Information mittels eines dauerhaften Datenträgers

§ 45
Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts.

Abschnitt 1a
Master-Feeder-Strukturen

§ 45a
Genehmigung des Feederfonds

§ 45b
Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen

§ 45c
Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank

§ 45d
Mitteilungspflichten der Bundesanstalt

§ 45e
Abwicklung eines Masterfonds

§ 45f
Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds

§ 45g
Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds

§ 61
Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen.

§ 63a
Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds

§ 94
Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen.

§ 99a
Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften

§ 103
Ausgabe der Aktien.

§ 121
Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten.

§ 123
Maßgebliche Sprachfassung

§ 127
Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen.

§ 128
Anzeigepflicht

§ 129
Veröffentlichungspflichten

Abschnitt 3
Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes

§ 130
Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften

§ 131
Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland

§ 132
Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland

§ 133
Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs

§ 143c
Beschwerde- und Schlichtungsverfahren

§ 148
Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des REIT-Gesetzes

Artikel 12
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 13
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG

a Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften

b Grenzüberschreitende Verschmelzung

c Master-Feeder-Konstruktionen

d Wesentliche Anlegerinformationen

e Grenzüberschreitende Notifizierung

f Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden

2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds

3. Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen im Investmentsteuergesetz

4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen

5. Verlängerung der Fristen für Vor-REITs

6. Anpassung der Umstrukturierungsvergünstigung von Unternehmen im Rahmen der Grunderwerbsteuer

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6a

Zu Buchstabe g

Zu Absatz 8a

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 10

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Buchstabe k

Zu Absatz 21

Zu Buchstabe l

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu Absatz 27

Zu Absatz 28

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu § 12a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 40a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40b

Zu § 40c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 40e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40f

Zu § 40g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 40h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 6

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 42

Zu § 45a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 45g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Nummer 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 67

Zu Absatz 5

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 78

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 80

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 81

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 84

Zu Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes :

Zu § 130

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 133

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 85

Zu Nummer 86

Zu Nummer 87

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6c

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 93

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 94

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 95

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Ist -Zustand

5 Neuregelung

Im Einzelnen:

5 Inlandsabwicklung

5 Auslandsbezug

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1443: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Richtlinie)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 3. Dezember 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren


 
 
 


Drucksache 52/10

... 5Ist ein Betriebsgrundstück in der Zwangsversteigerung zur Rettung einer Forderung erworben worden und dient es betriebsfremden Zwecken, bestehen keine Bedenken, das Grundstück in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb nicht dem Anlagevermögen, sondern dem Umlaufvermögen zuzurechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Gewerbesteuer -Richtlinien 2009 GewStR 2009

3 Einführung

1.1 Steuerberechtigung

1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer

Übertragung eines Teils der Verwaltung auf die Gemeinden

Ausschließliche Verwaltung durch die Finanzämter

Teil nahmerecht
der Gemeinden bei einer Außenprüfung

1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags

Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, Reisegewerbebetriebe

Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes

Vom Wohnsitz abweichender Ort der Geschäftsleitung

1.4 Gewerbesteuermessbescheid

Fertigung von Gewerbesteuermessbescheiden

Bekanntgabe und Mitteilung an die Gemeinden

1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Erfordernis einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Wirkung von Billigkeitsmaßnahmen bei Steuern vom Einkommen

Mitteilung

1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer

Zuständigkeit der Gemeinden

Zuständigkeit der Finanzämter

1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden

5 Zuständigkeiten

5 Folgebescheide

1.8 Zinsen

1.9 Anzeigepflichten

Eröffnung, Aufgabe oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten

Folgen der Unterlassung

2.1 Gewerbebetrieb

Begriff des Gewerbebetriebs

5 Personengesellschaften

5 Reisegewerbebetrieb

Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Betriebe der öffentlichen Hand

2.2 Betriebsverpachtung

2.3 Organschaft

5 Allgemeines

Beginn und Beendigung der Organschaft

Personengesellschaften als Organträger

2.4 Mehrheit von Betrieben

Mehrere Betriebe verschiedener Art

Mehrere Betriebe gleicher Art

5 Personengesellschaften

Einheitlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Atypisch stille Gesellschaften

2.5 Beginn der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Steuerpflicht kraft Rechtsform

Sonstige juristischen Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine

Wegfall einer Befreiung

2.6 Erlöschen der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Betriebsaufgabe, Auflösung und Insolvenz

2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel

Übergang eines Betriebs im Ganzen

Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft

Übergang eines Teilbetriebs

2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung

2.9 Betriebsstätte

5 Allgemeines

Bauausführungen oder Montagen

Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen

Betriebsstätte eines Vertretenen

2a Arbeitsgemeinschaften

3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen

3.7 Hochsee- und Küstenfischerei

3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen

4.1 Hebeberechtigung

5 Allgemeines

5 Bindungswirkung

5.1 Steuerschuldnerschaft

5 Allgemeines

Atypisch stille Gesellschaft

5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV

5.3 Haftung

7.1 Gewerbeertrag

Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags

5 Rechtsbehelfe

Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften

Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften

Besteuerung kleiner Körperschaften

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz

8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

Entgelte für Schulden

Renten und dauernde Lasten

Gewinnanteile des stillen Gesellschafters

Miet - und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter

Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten

Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG

8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile Dividenden

8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft

8.5 Spenden bei Körperschaften

8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste

8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen

5 Allgemeines

Bankfremde Geschäfte

8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen

9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz

5 Allgemeines

5 Bemessungsgrundlage

Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid

9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen

5 Allgemeines

Begünstigte Tätigkeiten

Umfang der Kürzung

Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG

9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags

9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

10a.1 Gewerbeverlust

5 Ermittlung

Gesonderte Feststellung

5 Verlustabzug

10a.2 Unternehmensidentität

10a.3 Unternehmeridentität

5 Allgemeines

5 Einzelunternehmen

5 Mitunternehmerschaften

5 Kapitalgesellschaften

10a.4 Organschaft

11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften

11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen

14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags

15.1 Pauschfestsetzung

16.1 Hebesatz

19.1 Vorauszahlungen

19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen

28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags

29.1 Zerlegungsmaßstab

30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten

31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung

33.1 Zerlegung in besonderen Fällen

34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids

35a.1 Reisegewerbebetriebe

35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1176: Allg. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts Gewerbesteuer-Richtlinien 2009


 
 
 


Drucksache 781/10

... 201. ist der Meinung, dass im Hinblick auf die Konjunkturbelebung ferner der Beitrag zu berücksichtigen ist, den die KMU zur Produktivität und zur Schaffung von neuem Anlagevermögen leisten; ausgehend davon sollten Mechanismen geschaffen werden, die das Ausscheiden von KMU aus dem Markt, das mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Instabilität einhergeht, verhindern; ist der Auffassung, dass eine effiziente Verteilung der Mittel des Europäischen Sozialfonds gewährleistet werden sollte;

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Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 850/1/10

... erfasst die Investmentaktiengesellschaft allerdings als Ganzes mit der Folge, dass hiervon auch der unternehmerische Teil der selbstverwaltenden Investmentaktiengesellschaft betroffen wäre. Auch die Unternehmensaktionäre würden die Erträge aus dem Investmentbetriebsvermögen (ggf. auch die Vergütung für die Verwaltung des Anlagevermögens) nach Maßgabe des

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Drucksache 850/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b § 43 Absatz 3 Satz 4 InvG

2. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 43 Absatz 5 Satz 2, 3 und 4 InvG

3. Zu Artikel 1 Nummer 93 Buchstabe b § 145 Absatz 2 InvG

4. Zu Artikel 5 Nummer 2, 3 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, § 17 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

6. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 1 InvStG

7. Zu Artikel 9 nach Nummer 3 und Nummer 4 § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 InvStG

8. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

9. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 InvStG

10. Zu Artikel 12 Grunderwerbsteuergesetz


 
 
 


Drucksache 167/10

... Durch dieses Gesetz wurden unter anderem auch die Regelungen über die Abschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter geändert. Hiernach ist für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 Euro (netto) wieder ein Sofortabzug als Betriebsausgaben möglich. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwischen 150 und 1 000 Euro zugelassen, das für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter nur einheitlich ausgeübt werden kann. Die Unternehmen erhalten dadurch mehr Entscheidungsspielraum bei der Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern

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Drucksache 167/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1196: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung


 
 
 


Drucksache 282/1/09

... gespeichert werden soll, nach einem Zerlegungsmaßstab, der neben den Arbeitslöhnen auch die steuerlich maßgebenden Ansätze des Sachanlagevermögens - jeweils im Verhältnis der Summe aller Betriebsstätten zu den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden - berücksichtigt, erfolgen sollte (in Analogie zur Ermittlung des Gewerbesteueraufkommens bei Betrieben, die



Drucksache 270/09

... (2) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens."

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Drucksache 270/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 241a
Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

§ 248
Bilanzierungsverbote und -wahlrechte

§ 253
Zugangs- und Folgebewertung

§ 254
Bildung von Bewertungseinheiten

§ 255
Bewertungsmaßstäbe.

§ 256a
Währungsumrechnung

§ 264d
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

§ 274
Latente Steuern

§ 288
Größenabhängige Erleichterungen

§ 289a
Erklärung zur Unternehmensführung

§ 306
Latente Steuern

§ 308a
Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

§ 319b
Netzwerk

§ 324
Prüfungsausschuss

§ 340h
Währungsumrechnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

4. Folgender Neunundzwanzigster Abschnitt wird angefügt:

Neunundzwanzigster Abschnitt

Artikel 66

Artikel 67

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

§ 161
Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 54
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 9
Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes

§ 4
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 63h
Sonderuntersuchungen

§ 64
Staatsaufsicht

§ 167
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 11
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 37
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 12
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 40a
Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

§ 133a
Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen

§ 140
Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a

Artikel 13
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 14
Änderungen des FGG-Reformgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 441/09

... Um in der Europäischen Union tätig sein zu können, werden alle AIFM eine Zulassung der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaates benötigen. Alle auf europäischem Boden tätigen AIFM werden nachweisen müssen, dass sie für die Verwaltung alternativer Investmentfonds ausreichend qualifiziert sind, und ausführliche Informationen über die geplanten Tätigkeiten, die Bezeichnung und Charakteristika der verwalteten Fonds, ihre Führungsstruktur (einschließlich etwaiger Vereinbarungen über die Delegierung von Verwaltungsdiensten), die Regelungen für Bewertung und Verwahrung des Anlagevermögens sowie ihr Berichtswesen vorlegen müssen. Darüber hinaus wird ein AIFM ständig ein gewisses Mindestkapital vorhalten müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung

2. Grundsätzlicher Ansatz

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Ausschussverfahren

3.5. Inhalt des Vorschlags

3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung

3.5.3. Informationen für die Anleger

3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden

3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben

3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie

3.5.8. Drittländer

3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zulassung Eines Aifm

Artikel 4
Zulassungspflicht

Artikel 5
Zulassungsverfahren

Artikel 6
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 7
Änderungen beim Zulassungsumfang

Artikel 8
Entzug der Zulassung

Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit

Abschnitt 1
Wohlverhaltensregeln

Artikel 9
Allgemeine Grundsätze

Artikel 10
Interessenkonflikte

Artikel 11
Risikomanagement

Artikel 12
Liquiditätsmanagement

Artikel 13
Anlagen in Verbriefungspositionen

Abschnitt 2
Eigenkapitalanforderungen

Artikel 14
Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung

Abschnitt 3
Organisatorische Anforderungen

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Verwahrstelle

Abschnitt 4
Übertragung von AIFM-Aufgaben

Artikel 18
Übertragung

Kapitel IV
Transparenzanforderungen

Artikel 19
Jahresbericht

Artikel 20
Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 21
Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden

Kapitel V
Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten

Abschnitt 1
Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

Artikel 22
Anwendungsbereich

Artikel 23
Informationspflichten gegenüber Anlegern

Artikel 24
Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden

Artikel 25
Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung

Abschnitt 2
Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten

Artikel 26
Anwendungsbereich

Artikel 27
Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 28
Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 29
Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben

Artikel 30
Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Kapitel VI
Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM

Artikel 31
Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat

Artikel 32
Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten

Artikel 33
Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 34
Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer

Artikel 35
Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft

Artikel 36
Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland

Artikel 37
Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland

Artikel 38
Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland

Artikel 39
Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern

Kapitel VIII
Zuständige Behörden

Abschnitt 1
Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe

Artikel 40
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 41
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 42
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 43
Verwaltungssanktionen

Artikel 44
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Abschnitt 2
Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden

Artikel 45
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 46
Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 48
Schlichtung

Kapitel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überprüfung

Artikel 51
Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 53
Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27

Artikel 54
Umsetzung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten


 
 
 


Drucksache 282/09 (Beschluss)

... gespeichert werden soll, nach einem Zerlegungsmaßstab, der neben den Arbeitslöhnen auch die steuerlich maßgebenden Ansätze des Sachanlagevermögens - jeweils im Verhältnis der Summe aller Betriebsstätten zu den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden - berücksichtigt, erfolgen sollte (in Analogie zur Ermittlung des Gewerbesteueraufkommens bei Betrieben, die



Drucksache 2/09

... Im Rahmen eines doppischen Haushaltswesens wären entsprechend angelegte mittelfristige Plan-Ergebnis- und Plan-Finanzrechnungen zu erstellen. Eine Plan-Vermögensrechnung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber wesentliche Entwicklungslinien (Verschuldung, Nettoposition, Struktur des Anlagevermögens) aufzeigen. Werden produktorientierte Haushalte oder Produkthaushalte aufgestellt, sollte die mittelfristige Finanzplanung zusätzlich zur Finanzentwicklung zumindest auch die mittelfristige aggregierte Zielentwicklung darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 1a
Haushaltswirtschaft

§ 7a
Grundsätze der staatlichen Doppik

§ 49a
Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens

§ 49b
Finanzstatistische Berichtspflichten

Artikel 2
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen

1 Allgemeines

1.1 Ausgangslage und Zielsetzung

1.2 Begriffsbestimmungen

5 Rechnungswesen

5 Haushaltsdarstellung

5 Kameralistik

Erweiterte Kameralistik

Staatliche Doppik

Produktorientierte Haushalte

5 Produkthaushalt

1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen

1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen

1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen

1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts

1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung

1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität

5 Budgetierung

1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen

1.5.4.1 Mindeststandards Doppik

1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen

1.5.4.3 Produktrahmen

1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung

1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung

1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug

Aufstellung eines doppischen Haushalts

Aufstellung eines Produkthaushaltes

Aufstellung eines produktorientierten Haushalts

Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik

Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug

Konkretisierungen nach Leistungszwecken.

Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug

Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten

Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten

1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen

1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung

2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 1a

Zu § 1a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 6a

Zu Nummer 4

zu § 7a

Zu § 7a

Zu Nummer 5

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 6

Zu § 11

Zu § 11

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13

Zu Nummer 9

Zu § 15

Zu § 15

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 18

Zu Nummer 12

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 22

Zu Nummer 15

Zu § 27

Zu § 27

Zu § 27

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 34

Zu Nummer 18

Zu § 37

Zu § 37

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 49a

Zu § 49a

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes


 
 
 


Drucksache 344/08 (Beschluss)

... angeordnet wird, soweit der Eintritt des abgesicherten Risikos nicht ausgeschlossen ist. In diesen Fällen könnten unter Anwendung des § 253 HGB Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, das in die Bewertungseinheit einzubeziehen ist, nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB

17. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG

18. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG

19. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a EStG

20. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung


 
 
 


Drucksache 640/08

... seine Investitionspolitik innerhalb bestimmter Grenzen selbst bestimmen und seine Anlagestrategie im Zeitablauf anpassen kann. Durch diese Erweiterung der Anlagebefugnisse sollen zusätzliche Kapitalerträge aus Anlagevermögen erzielt werden können, die künftig stärker zur Finanzierung der Verwaltungsausgaben des IWF beitragen sollen.

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Drucksache 640/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Änderungsvorschlag für das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds zur Stärkung der Mitspracherechte und der Beteiligung am Internationalen Währungsfonds

Änderungsvorschlag für das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds zur Erweiterung der Anlagebefugnisse des Internationalen Währungsfonds

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Artikel XII
Abschnitt 3 des IWF-Übereinkommens

Artikel XII
Abschnitt 5 des IWF-Übereinkommens

Anhang
L Absatz 2

Artikel XII
Abschnitt 6 des IWF-Übereinkommens

Artikel V
Abschnitt 12 des IWF-Übereinkommens

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 670: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)


 
 
 


Drucksache 629/08

... Wird der Arbeitgeber insolvent, erleiden Wertguthaben häufig einen totalen Verlust, weil sie mangels Trennung vom übrigen Betriebs- und Anlagevermögen des Arbeitgebers und Übertragung auf einen Dritten vollständig in der Insolvenzmasse aufgehen und die Beschäftigten - abgesehen von den Fällen einer Sanierung des Unternehmens - im günstigsten Fall nur noch einen Bruchteil ihres Wertguthabens als Quote bei der Verteilung (§§ 187 ff.

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Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 788/08

... anzuwenden ist. Neben den Vorschriften über die AfA, die Absatzung für Substanzverringerung, die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter oder die Bildung eines Sammelpostens gelten auch die Regelungen über erhöhte Absatzungen und über Sonderabschreibungen. Die vorgenommenen Abschreibungen sind in die besonderen, laufend zu führenden Verzeichnisse des Anlagevermögens aufzunehmen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert sind bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, z.B. Grund und Boden, Genossenschaftsanteile, Wald einschließlich Erstaufforstung, erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, soweit die Aufwendungen vor dem 1.1.1971 nicht bereits zum Zeitpunkt der Zahlung abgesetzt worden sind."

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Drucksache 788/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008

Anlage
(zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)


 
 
 


Drucksache 968/08 Anlagevermögen

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Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 344/1/08

... angeordnet wird, soweit der Eintritt des abgesicherten Risikos nicht ausgeschlossen ist. In diesen Fällen könnten unter Anwendung des § 253 HGB Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, das in die Bewertungseinheit einzubeziehen ist, nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung berücksichtigt werden.

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Drucksache 344/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB ,

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB

18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 65 und 66 EGHGB

20. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG

21. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG

22. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a Abs. 3 EStG Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG

23. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung


 
 
 


Drucksache 378/07 (Beschluss)

... Ferner lehnt der Bundesrat die Umstellung vom bisherigen Anlagevermögen auf das Umlaufvermögen ab, da beim Umlaufvermögen die Betriebssubstanz (Fahrzeuge, Betriebshof etc.) unberücksichtigt bleibt.

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Drucksache 378/07 (Beschluss)




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Kapitel III

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 564/07

... Des Weiteren werden mit der Neufassung verzichtbare Statistiken, z.B. die Statistik über unmittelbare Beitragserstattungen und die Statistik über die Liquidität des Bar- und Anlagevermögens, gestrichen. Notwendige Informationen, z.B. im Bereich der Versicherten und der Teilhabe, werden in bereits bestehende Statistiken aufgenommen.

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Drucksache 564/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV

2 I.

2 II.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu I.

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 17

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 24

Zu Nr. 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)


 
 
 


Drucksache 544/07 (Beschluss)

... Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens und für nicht verarbeitete Edelmetalle, die nicht zur Verarbeitung im eigenen Betrieb bestimmt sind, sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Entnahmezeitpunkt als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Satz 4 gilt entsprechend für den Erwerb von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, die zur Weiterveräußerung bestimmt sind, ohne dass sie körperlich an den Betrieb geliefert werden; die Einräumung eines Besitzkonstituts gilt nicht als Lieferung im Sinne dieser Vorschrift.

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Drucksache 544/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG

Zu § 4

Zu § 4

7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG

Zu Nummer 14a

Zu Nummer 37

22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz

Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)

Zu Artikel 27a

24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG

28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG

32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV

34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG

37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG

38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG

39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG

42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG

43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG

44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO

47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO

48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO

49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO

50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG

51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG

52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG

53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG

56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG

57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz

58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz

59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten

60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.