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45 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anlagevermittlern"


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Drucksache 312/18

... Unbeschadet der Vorgaben in den §§ 3a und 3b ist auf ein Angebot von Wertpapieren, deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum 1 Million Euro oder mehr beträgt, wobei diese Untergrenze über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu berechnen ist, die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 nur anwendbar, wenn die Wertpapiere ausschließlich im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vermittelt werden, das rechtlich verpflichtet ist, zu prüfen, ob der Gesamtbetrag der Wertpapiere, die von einem nicht qualifizierten Anleger erworben werden können, folgende Beträge nicht übersteigt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

§ 3a
Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung

§ 3b
Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung

§ 3c
Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger

§ 22a
Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 23a
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 24a
Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt

Artikel 2
Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 65a
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 338b
Geldmarktfonds

Artikel 10
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 11
Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Artikel 13
Folgeänderungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 89/12 (Beschluss)

... ) aus, dass durch die Einführung eines Sachkundenachweises für Finanzanlagenvermittler zudem das für den Berufszugang erforderliche Qualifikationsniveau an das für Versicherungsvermittlern und -beratern angepasst, die ihre Sachkunde seit 2007 als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung nachweisen müssen. Das derzeit bestehende Regulierungsgefälle zwischen Versicherungsvermittlern und -beratern sowie Finanzanlagevermittlern wird damit angepasst.



Drucksache 814/12

... ), stellen also nur ihr Geschäftsmodell auf die Honorar-Finanzanlagenberatung um. In diesen Fällen werden keine zusätzlichen Kosten für eine Sachkundeprüfung, Berufshaftpflichtversicherung etc. entstehen. Kosten entstehen daher allenfalls für völlig neu in den Markt eintretende Honorar-Finanzanlagenberater, deren Zahl derzeit nicht abgeschätzt werden kann. Kosten entstehen insoweit durch die Prüfungsgebühr für den Sachkundenachweis des Gewerbetreibenden in Höhe von ca. 400 € sowie für die Eintragung des Gewerbetreibenden in dem bei den Industrie- und Handelskammern geführten Register in Höhe von ca. 25 bis 40 €. Darüber hinaus entstehen Prüfungsgebühren in Höhe von ca. 400 € für die unmittelbar bei der Beratung mitwirkenden Beschäftigten des Gewerbetreibenden, die ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Angestellten entstehen weitere einmalige Kosten in Höhe von geschätzt 40 €. Hinzu treten die Gebühren für die Erlaubniserteilung, die voraussichtlich in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet sein werden (bei den Finanzanlagevermittlern bewegen sich die Gebühren im dreistelligen Eurobereich). Darüber hinaus entstehen für die gewerblichen Honorar-Finanzanlagenberater laufende jährliche Kosten in Höhe von ca. 800 bis 1.200 € durch die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung von Vermögensschäden, die aus der fehlerhaften Beratung entstehen. Durch Artikel 3 wird die Ermächtigungsgrundlage des § 34g



Drucksache 89/1/12

... ) aus, dass durch die Einführung eines Sachkundenachweises für Finanzanlagenvermittler zudem das für den Berufszugang erforderliche Qualifikationsniveau an das für Versicherungsvermittlern und -beratern angepasst, die ihre Sachkunde seit 2007 als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung nachweisen müssen. Das derzeit bestehende Regulierungsgefälle zwischen Versicherungsvermittlern und -beratern sowie Finanzanlagevermittlern wird damit angepasst.



Drucksache 209/11 (Beschluss)

... betreffend die Versagung der Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit bei Maklern, Anlageberatern, Bauträgern und -betreuern. Wie auch in diesem Fall sollte auch bei den Finanzanlagevermittlern nicht nur der Gewerbetreibende, sondern auch derjenige, der mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragt wurde, die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen, um Umgehungsversuche zu vermeiden.



Drucksache 209/4/11

... betreffend die Versagung der Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit bei Maklern, Anlageberatern, Bauträgern und -betreuern. Wie auch in diesem Fall sollte auch bei den Finanzanlagevermittlern nicht nur der Gewerbetreibende, sondern auch derjenige, der mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragt wurde, die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen, um Umgehungsversuche zu vermeiden.



Drucksache 209/1/11

... betreffend die Versagung der Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit bei Maklern, Anlageberatern, Bauträgern und -betreuern. Wie auch in diesem Fall sollte auch bei den Finanzanlagevermittlern nicht nur der Gewerbetreibende, sondern auch derjenige, der mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragt wurde, die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen, um Umgehungsversuche zu vermeiden.



Drucksache 180/1/09

... 6. die anfallenden Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Anlagevermittler abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/1/09




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 3 WpHG ,

5. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a WpHG , Artikel 7 § 14 Absatz 6 WpDVerOV

6. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

7. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

8. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

Artikel 6a
Änderung des Investmentgesetzes

9. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - WpDVerOV

10. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

11. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

12. Zum Gesetzentwurf insgesamt

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 247/07

... 4. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Börsengesetz (BörsG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Börsen

§ 3
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde

§ 4
Erlaubnis

§ 5
Pflichten des Börsenträgers

§ 6
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 7
Handelsüberwachungsstelle

§ 8
Zusammenarbeit

§ 9
Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften

§ 10
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen

§ 12
Börsenrat

§ 13
Wahl des Börsenrates

§ 14
Börsenrat an Warenbörsen

§ 15
Leitung der Börse

§ 16
Börsenordnung

§ 17
Gebühren und Entgelte

§ 18
Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen

§ 19
Zulassung zur Börse

§ 20
Sicherheitsleistungen

§ 21
Externe Abwicklungssysteme

§ 22
Sanktionsausschuss

Abschnitt 2
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung

§ 23
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten

§ 24
Börsenpreis

§ 25
Aussetzung und Einstellung des Handels

§ 26
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften

Abschnitt 3
Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen

§ 27
Zulassung zum Skontoführer

§ 28
Pflichten des Skontoführers

§ 29
Verteilung der Skontren

§ 30
Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

§ 31
Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

Abschnitt 4
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel

§ 32
Zulassungspflicht

§ 33
Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt

§ 34
Ermächtigungen

§ 35
Verweigerung der Zulassung

§ 36
Zusammenarbeit in der Europäischen Union

§ 37
Staatliche Schuldverschreibungen

§ 38
Einführung

§ 39
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren

§ 40
Pflichten des Emittenten

§ 41
Auskunftserteilung

§ 42
Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten

§ 43
Verpflichtung des Insolvenzverwalters

§ 44
Unrichtiger Wertpapierprospekt

§ 45
Haftungsausschluss

§ 46
Verjährung

§ 47
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

Abschnitt 5
Freiverkehr

§ 48
Freiverkehr

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften

§ 49
Strafvorschriften

§ 50
Bußgeldvorschriften

§ 51
Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel

§ 52
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 9
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 10
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 11
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 13a
Anpassung der Begriffe amtlicher Markt und geregelter Markt in anderen Gesetzen

Artikel 13b
Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen

Artikel 13c
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 147/18 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 775/17 PDF-Dokument



Drucksache 776/17 PDF-Dokument



Drucksache 876/08 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.