95 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"AnrechnungsVO"
Drucksache 220/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... führt den unbelasteten Teilbetrag EK02 aus dem im Jahr 2000 abgeschafften Anrechnungsverfahren fort. Nach Erhebungen der Länder hat das noch vorhandene Altkapital ein Volumen von insgesamt knapp 98 Mrd. €.
Drucksache 220/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... führt den unbelasteten Teilbetrag EK02 aus dem im Jahr 2000 abgeschafften Anrechnungsverfahren fort. Nach Erhebungen der Länder hat das noch vorhandene Altkapital ein Volumen von insgesamt knapp 98 Mrd. €.
Drucksache 287/07
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Vierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
... Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der Vierzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz und der Einundzwanzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (KOV AnrechnungsVO West/Ost) auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Informationspflichten
F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Verordnung
Vierzigste Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 6
C. Finanzieller Teil
D. Informationspflichten
E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Anlage Der Nationale Normenkontrollrat hat zur Vierzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz wie folgt Stellung genommen:
Drucksache 720/07A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Satz 1 gilt auch, wenn Bezüge wegen der Anwendung von Ruhens- und/oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt werden. Für Aufwendungen der Ehegattin des Beihilfeberechtigten oder des Ehegatten der Beihilfeberechtigten, die oder der kein zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit führendes Einkommen hat, und der im Familienzuschlag nach dem
Drucksache 65/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten (Satellitendatensicherheitsgesetz - SatDSiG )
... . Dies ist eine eng begrenzte Ausnahme zur Kapitalverkehrsfreiheit mit abgestimmten und ausgewogenen Schwellenwert- und Anrechnungsvorschriften. Diese sollen unverändert in dieses Gesetz eingehen.
Drucksache 354/06
... Satz 1 gilt auch, wenn Bezüge wegen der Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt werden. Beihilfefähig sind die Aufwendungen des Ehegatten des Beihilfeberechtigten, der kein zur wirtschaftlichen Selbständigkeit führendes Einkommen hat, und der im Familienzuschlag nach dem
Drucksache 426/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes
... Absatz 3 stellt sicher, dass die bisher für die von einigen Ländern im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld gezahlten vergleichbaren Leistungen geltenden Anrechnungsvorschriften weiterhin gelten.
Drucksache 255/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
... Die Maßgabe b hat ihre vorläufig regelnde Funktion erfüllt. Die Hilfen für Spätaussiedler wurden durch das o.g. Kriegsfolgenbereinigungsgesetz neu geregelt. Eine Anrechnungsvorschrift wird seit dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1993 nicht mehr benötigt. Da zurückliegende Fälle zudem abgewickelt sind, ist ein Anwendungsbereich für die Maßgabe nicht mehr ersichtlich. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass sie ohnehin nur klarstellenden Charakter hatte, denn selbstverständlich führte die Überleitung des Gesetzes mit der Folge der Vergrößerung des Anwendungsgebietes nicht zu einem Wiederaufleben bereits erfüllter Ansprüche.
Drucksache 482/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze
... es zu, wird diese für die Dauer dieser Verwendung weitergewährt. Anrechnungsvorschriften finden Anwendung.
Drucksache 818/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahmen der Bundesregierung zu Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
... Das deutsche Recht kennt eine Anrechnungsvorschrift wie Art. 20 Buchstabe g zunächst für den Ausnahmefall, dass einem Arbeitslosen ein Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres zuerkannt ist, das - wie etwa das Ruhegehalt eines Polizeivollzugsbeamten - auch während einer Beschäftigung ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts gezahlt wird (§ 142 Abs. 2 Nr. 3
Drucksache 390/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz - VersorgNG )
... Nicht abschließend quantifizierbare Einsparungen ergeben sich aus der gesetzlichen Einbeziehung der Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte in die versorgungsrechtlichen Anrechnungsvorschriften. Diesen Einsparungen stehen geringe Mindereinnahmen in der Alterssicherung der Landwirte gegenüber, die vom Bund zu tragen sind.
Drucksache 124/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung der soldatenversorgungsrechtlichen Berufsförderung (Berufsförderungsfortentwicklungsgesetz - BfFEntwG )
... "(3) Bei Teilzeitbeschäftigungen von Soldaten auf Zeit sind die in Absatz 1 Satz 1 genannten Versorgungsbezüge nach Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften um den Betrag zu kürzen, der dem Verhältnis der Ermäßigung der Vollzeitbeschäftigung zur Gesamtdienstzeit (§ 2) entspricht. Soweit die Gesamtdienstzeit Nachdienzeiten nach § 40 Abs. 4 Satz 2 oder § 46 Abs. 4 Satz 2 des
Drucksache 192/20
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zweiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (52. Anrechnungsverordnung - 52. AnrV)
Drucksache 198/19
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Einundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende
Drucksache 327/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Neunundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung -
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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