[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anreizeffekts"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 760/12

... Markterkundungsinstrumente würden vor allem in komplexen Einzelfällen, die eine eingehende Prüfung erforderlich machen, eingesetzt, um Fragen zur Einstufung als Beihilfe oder zur Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt zu lösen. Sie könnten in Zukunft beispielsweise für die Prüfung eines marktüblichen Verhaltens (z.B. Beihilfeelement von Garantien/Krediten), von Marktversagen und/oder für die Messung des Anreizeffekts anhand von Vergleichswerten (Benchmarking) herangezogen werden. Die Adressaten der Auskunftsersuchen würden anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Kriterien ausgewählt. Neben dem Beihilfeempfänger kämen dabei zum Beispiel Wettbewerber, Kunden und Verbraucherverbände in Frage. Ferner muss sichergestellt werden, dass die Stichprobe für jede Kategorie repräsentativ ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. die vorgeschlagenen Änderungen IM Überblick

2.1. Verbesserung der Bearbeitung von Beschwerden

2.2. effiziente Einholung Zuverlässiger Marktinformationen

2.2.1 Markterkundungsinstrumente MEI

2.2.2 Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

3. Ergebnisse der Konsultationen von Beteiligten und Folgenabschätzungen

Konsultation von Beteiligten und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 6a
Auskunftsersuchen an andere Auskunftgeber

Artikel 6b
Geldbußen und Zwangsgelder

Kapitel III
A Verjährung

Artikel 15a
Verfolgungsverjährung

Artikel 15b
Vollstreckungsverjährung

Artikel 16
Missbräuchliche Anwendung von Beihilfen

Kapitel VI
A UNTERSUCHUNGEN Einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Artikel 20a
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Kapitel VII
A Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 23a
Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 25
Adressaten der Beschlüsse

Artikel 27
Durchführungsvorschriften

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 277/12

... 12. Eine modernisierte Beihilfenkontrolle dürfte die Gewährung gut konzipierter und auf ausgewiesenes Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem Interesse ausgerichteter Beihilfen, die den Wettbewerb möglichst wenig verzerren, erleichtern ("gute Beihilfen"). Dadurch soll gewährleistet werden, dass staatliche Zuwendungen Innovationen, umweltfreundliche Technologien und die Entwicklung des Humankapitals fördern, Umweltschäden vermeiden und letztlich Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der EU fördern. Derartige Beihilfen werden am stärksten zum Wachstum beitragen, wenn sie auf ein Marktversagen abzielen und private Mittel ergänzen, aber nicht ersetzen. Staatliche Beihilfen können nur dann zur Verwirklichung der angestrebten öffentlichen Zielsetzung beitragen, wenn sie Anreizwirkung haben, das heißt, wenn sie die Beihilfeempfänger dazu veranlassen, Tätigkeiten durchzuführen, die sie ohne die Beihilfe nicht durchgeführt hätten. Ferner werden staatliche Beihilfen das Wachstum am stärksten fördern, wenn sie in einer Weise gestaltet sind, dass Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt werden und der Binnenmarkt wettbewerbsfähig und offen bleibt. Deshalb ist die Beihilfenkontrolle von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Effizienz und Wirksamkeit der in Form staatlicher Beihilfen getätigten öffentlichen Ausgaben mit dem übergeordneten Ziel zu verbessern, das Wachstum im Binnenmarkt anzukurbeln. Ein gesunder Wettbewerb ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür. Mit staatlichen Beihilfen, die nicht auf Marktversagen abzielen und keinen Anreizeffekt aufweisen, werden nicht nur öffentliche Mittel vergeudet, sondern sie behindern sogar das Wachstum durch eine Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/12




1. Einführung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld

2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts

2.1. Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt

2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt

2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss

3. Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 277/12 (Beschluss)

... 8. Auch bei der Prüfung von Fällen mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt sollte das Prüfprogramm so präzis und knapp wie möglich gehalten werden. Überhöhte Anforderungen, etwa an das Vorliegen eines Anreizeffekts, sollten im Interesse rechtssicherer und schneller Entscheidungen vermieden werden.



Drucksache 277/1/12

... 9. Auch bei der Prüfung von Fällen mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt sollte das Prüfprogramm so präzis und knapp wie möglich gehalten werden. Überhöhte Anforderungen, etwa an das Vorliegen eines Anreizeffekts, sollten im Interesse rechtssicherer und schneller Entscheidungen vermieden werden.



Drucksache 486/08 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat begrüßt, dass KMU künftig mehr staatliche Beihilfe erhalten können. Er ist aber besorgt darüber, dass die Mitgliedstaaten in ihrer politischen Verantwortlichkeit für die Vergabe von Beihilfen weiter geschwächt werden. Er beklagt die Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. Er weist darauf hin, dass die europäische Beihilfenkontrolle gemäß Artikeln 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europäischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 509/05 (Beschluss)) wird verwiesen. Zu beanstanden ist daher, dass die Kommission dem Kriterium des Anreizeffekts in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung einen zentralen Stellenwert einräumt, da aus wettbewerblicher Sicht das bloße Nichtvorhandensein eines Anreizeffekts keinen Beleg für das Vorliegen einer Wettbewerbsbeeinträchtigung darstellt. Auf Nummer 1075 des Siebzehnten Hauptgutachtens der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1



Drucksache 486/1/08

... 21. Der Bundesrat begrüßt, dass KMU künftig mehr staatliche Beihilfe erhalten können. Er ist aber besorgt darüber, dass die Mitgliedstaaten in ihrer politischen Verantwortlichkeit für die Vergabe von Beihilfen weiter geschwächt werden. Er beklagt die Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. Er weist darauf hin, dass die europäische Beihilfenkontrolle gemäß Artikeln 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europäischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 509/05 (Beschluss)) wird verwiesen. Zu beanstanden ist daher, dass die Kommission dem Kriterium des Anreizeffekts in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung einen zentralen Stellenwert einräumt, da aus wettbewerblicher Sicht das bloße Nichtvorhandensein eines Anreizeffekts keinen Beleg für das Vorliegen einer Wettbewerbsbeeinträchtigung darstellt. Auf Nummer 1075 des Siebzehnten Hauptgutachtens der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1



Drucksache 658/06

... Mit dem Missbrauch von Dopingmitteln und -methoden sind schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit und das Leben des Sportlers verbunden. Dafür liefern wissenschaftliche Erkenntnisse und bekannt gewordene Fälle von Dauerschädigungen nach langjährigem Doping sowie eine Reihe von Todesfällen, die auf Doping zurückgeführt werden, deutliches Zeugnis. Schädliche Wirkungen hat das Doping aber nicht nur für die Sportler selbst, sondern für die gesamte Gesellschaft. Der Sport nimmt in der modernen Gesellschaft einen herausragenden Stellenwert ein und wird dementsprechend vielfältig, auch staatlich gefördert. Wird in breitem Umfang gedopt, so geht die Legitimation für die Förderung verloren. Hinzu kommt, dass der Spitzensportler Vorbildfunktion für junge Menschen hat. Verfestigt sich der Eindruck, dass der Spitzensport von Manipulationen geprägt ist, so geht diese Vorbildfunktion verloren bzw. wirkt sich negativ im Sinne eines Anreizeffekts auf den jungen Menschen aus, selbst zum Doping zu greifen. Schließlich werden im professionellen Sport hohe Summen verdient. Doping stellt über die Verhaltensweisen hinaus, in denen der Betrugstatbestand schon heute greift, auch in einem weiteren Sinn Betrug namentlich zulasten der Mitkonkurrenten und der Zuschauer dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Anti-Doping-Gesetz (ADG)

§ 1
Definitionen

§ 2
Aufklärung der Bevölkerung

§ 3
Berichtspflichten

§ 4
Straftaten

§ 5
Sportbetrug

§ 6
Strafmilderung und Absehen von Strafe

§ 7
Erweiterter Verfall und Einziehung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Anlage

A. Anabole Wirkstoffe

1. Anabol-androgene Steroide AAS

a Exogene ASS

b Endogene AAS

2. Andere anabole Wirkstoffe:

B. Hormone und verwandte Wirkstoffe

C. BETA-2-AGONISTEN

D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung

E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel

F. STIMULANZIEN

G. NARKOTIKA

H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 572/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.