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"Anreizpläne"


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Drucksache 398/05

... zur Höhe der Bezüge im Anhang zum Jahresabschluss zu machen sind, auch Informationen zu den Grundzügen des Vergütungssystems der Gesellschaft gegeben werden. Dahingehende Angaben dienen der Erläuterung und damit dem besseren Verständnis hinsichtlich der einzelnen Vergütungsparameter und der Zusammensetzung der Vorstandsbezüge einschließlich bestehender Anreizpläne. Mit der Regelung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bereits mehrere große deutsche börsennotierte Unternehmen einen entsprechenden Vergütungsbericht auf freiwilliger Basis aufstellen. Diese Entwicklung soll gefördert werden, ohne aber eine entsprechende umfassende Berichterstattung schon jetzt verpflichtend vorzuschreiben. Daher ist das Mittel einer „Soll-Vorschrift“ gewählt worden, die es ermöglicht, den Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts zu veröffentlichen. Der Lagebericht und nicht der Anhang ist insoweit der geeignete Standort, weil es sich um die Erläuterung langfristig angelegter Vergütungssysteme handelt, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Lage des Unternehmens sind. Unter die Angaben zur Vergütungsstruktur fallen im Einzelnen Erläuterungen zum Verhältnis der erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie der Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Dabei soll auch auf die einzelnen Parameter der Erfolgsbindung der Vergütung eingegangen werden. Es sollen ferner Angaben zu den Bedingungen gemacht werden, an die Aktienoptionen, sonstige Bezugsrechte auf Aktien und ähnliche Bezugsrechte geknüpft sind. Schließlich sollen die für Bonusleistungen vereinbarten Bedingungen angegeben werden. Diese Angaben entsprechen im Wesentlichen Abschnitt II Nr. 3.3 der Empfehlung der EU-Kommission. Die Vorgaben im Einzelnen können z.B. auch dem Corporate Governance Kodex vorbehalten bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

2. § 286 wird wie folgt geändert:

3. In § 289 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 4 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

4. § 314 wird wie folgt geändert:

5. In § 315 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 3 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung, Notwendigkeit, wesentlicher Inhalt

2. Gesetzesfolgen

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.