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113 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Antidiskriminierung"


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Drucksache 418/19

... 1 Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes "Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskriminalität", S.14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 418/19 (Beschluss)

... 1 Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes "Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskriminalität", S. 14

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 184/1/19

... 7. Der Bundesrat spricht sich für eine Beibehaltung des Einstimmigkeitserfordernisses im Bereich der Antidiskriminierung aus. Es ist nicht ersichtlich, worin im Falle einer Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip ein europäischer Mehrwert liegen könnte.



Drucksache 318/1/18

... Senatsverwaltung für Justiz, Verbrau- cherschutz und Antidiskriminierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/1/18




1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und Fette, Nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 225/18

... 1. Siehe beispielsweise die im Jahr 2015 durchgeführte Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (veröffentlicht am 12.01.2017): 82,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sprechen sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Zudem nahmen 80,6 Prozent der Befragten die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Menschen in Deutschland wahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 777/17

... (29) Seit dem Erlass der Richtlinie 91/533/EWG ist ein umfangreiches System an Vorschriften für die Durchsetzung des sozialen Besitzstands in der Union angenommen worden, insbesondere in den Bereichen Antidiskriminierung und Chancengleichheit, die zum Teil auf diese Richtlinie angewandt werden sollten, damit sichergestellt ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einklang mit Grundsatz 7 der europäischen Säule sozialer Rechte Zugang zu wirkungsvoller und unparteiischer Streitbeilegung sowie Anspruch auf Rechtsbehelfe einschließlich einer angemessenen Entschädigung haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 8/1/17

... "§ 17 Zertifizierung betrieblicher Prüfverfahren, Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/1/17




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1, Absatz 1

§ 7
Entgeltgleichheitsgebot

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absätze 5 und 6 und § 11 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3 - neu - und Absatz 4 EntgTranspG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 - neu - EntgTranspG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - EntgTranspG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 EntgTranspG

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 20 und 20a bis 20c - neu - EntgTranspG

§ 17
Zertifizierung betrieblicher Prüfverfahren, Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Allgemeine Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren

§ 19
Besondere Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren

§ 20
Anwendung und Durchführung betrieblicher Prüfverfahren

§ 20a
Information der Tarifvertragsparteien

§ 20b
Beseitigung der Entgeltbenachteiligungen, Umsetzungsplan

§ 20c
Rechte der Beschäftigten und des Betriebs- oder Personalrates

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 262/17 (Beschluss)

... Ein Ausbau der Entschädigungsleistungen würde einer umfassenden Wiedergutmachung dienen und wäre ein weiteres positives Signal in die Richtung einer nachhaltigen Antidiskriminierungspolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG

3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG


 
 
 


Drucksache 262/1/17

... Ein Ausbau der Entschädigungsleistungen würde einer umfassenden Wiedergutmachung dienen und wäre ein weiteres positives Signal in die Richtung einer nachhaltigen Antidiskriminierungspolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG

3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG


 
 
 


Drucksache 352/2/16

... Gesellschaftliche Teilhabe gelingt darüber hinaus nur dann, wenn Diskriminierungen und Ausgrenzungen von Menschen auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung bekämpft werden. Eine konsequente Antidiskriminierungspolitik ist damit auch Baustein einer modernen Integrationspolitik.



Drucksache 172/16

... Zudem - und wie in der Mitteilung über das Europäische Semester 201627 hervorgehoben - ist eine erfolgreiche Integration von legal in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen unverzichtbar, sowohl wegen der jüngsten Herausforderungen durch die Flüchtlingskrise als auch wegen der derzeitigen und künftigen Herausforderungen durch Migration. Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten auf EU-Ebene will sich die Kommission nun mit einem EU-Aktionsplan zur Integration verstärkt der Integration von Menschen aus Drittländern widmen. Der Aktionsplan wird Maßnahmen für die für Integration maßgeblichen politischen Bereiche skizzieren (z.B. Bildung, Integration in den Arbeitsmarkt (einschließlich einer unternehmerischen Tätigkeit), soziale Inklusion, Antidiskriminierung), und zwar mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, und unter Hinweis auf die verfügbaren Haushaltsmittel der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 18/16

... Die Notwendigkeit zur Einführung des Absatzes 2 stützt sich auch auf Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie zeigen gerade bei den öffentlichen Stellen Bedarfe, Benachteiligungen wegen mehrerer Gründe stärker in den Blick zu nehmen. Das gilt insbesondere für das zusätzliche Benachteiligungsmerkmal Alter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 335/16

... - Mit dem Europäischen Parlament und dem Rat die Arbeiten zur Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinie fortsetzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 65/15

... Ausgehend von den eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen (Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, in Kraft seit 01.01.2000) enthalten die albanische Verfassung und Einzelgesetze individualrechtliche Diskriminierungs- und Differenzierungsverbote. Seit 2010 existiert mit dem Antidiskriminierungsgesetz ein umfassendes Regelwerk, mit dem juristisch gegen entsprechend motivierte Übergriffe und Misshandlungen vorgegangen werden kann. Als Kontroll-/Mediationsinstitutionen agieren das "State Committe on Minorities", die seit Mai 2010 tätige Antidiskriminierungsbeauftragte und der seit Ende 2011 neugewählte Ombudsmann. Es gibt keine rassisch diskriminierende Gesetzgebung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Albanien

4 Kosovo

4 Montenegro

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 446/15

... Ferner existiert seit 2010 ein Antidiskriminierungsgesetz. Als Kontroll-/Mediationsinstitutionen agieren das "State Committee on Minorities", die seit Mai 2010 tätige Antidiskriminierungsbeauftragte und der Ombudsmann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 117/15

... Die Mitgliedstaaten sollten ihre aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen verstärken, indem sie deren Ausrichtung, Reichweite, Umfang und Zusammenwirken mit passiven Maßnahmen verbessern. Diese Maßnahmen sollten auf eine Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abzielen und nachhaltige Übergänge fördern, wobei die öffentlichen Arbeitsverwaltungen individualisierte Unterstützung anbieten und Systeme zur Leistungsmessung einrichten. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre Sozialschutzsysteme tatsächlich diejenigen aktivieren und befähigen, die am Arbeitsmarkt teilhaben können, und jene schützen, die (vorübergehend) vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und/oder nicht in der Lage sind, sich daran zu beteiligen. Ferner sollten die Mitgliedstaaten die Menschen auf potenzielle Risiken vorbereiten, indem sie in Humankapital investieren, und inklusive, allen offenstehende Arbeitsmärkte fördern sowie wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/15




Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang
- Integrierte Leitlinien - des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Anhang
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften

Leitlinie 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen

Leitlinie 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte

Leitlinie 8: Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit


 
 
 


Drucksache 122/14 (Beschluss)

... 24. Der Bundesrat begrüßt aus antidiskriminierungspolitischer Sicht ebenso, dass die Situation der Opfer von Straftaten während des gesamten Strafprozesses verbessert werden soll, indem Mindestrechte, Unterstützung, Beratung und Schutz für die Opfer und ihre nächsten Angehörigen vorgesehen werden.



Drucksache 183/14

... Ein Antidiskriminierungsgesetz ist in Kraft. Bosnien und Herzegowina verfügt seit 2008 über eine umfassende Aufenthalts- und Asylgesetzgebung. Des Weiteren gibt es die Institution des Ombudsmannes für Menschenrechtsverletzungen. Fälle des Verschwindenlassens von Personen durch staatliche Stellen sind nicht bekannt. Auch werden keine im Strafmaß unverhältnismäßigen Strafen verhängt. Es liegen keinerlei Erkenntnisse über lang andauernde Haft ohne Anklage oder Urteil vor, auch nicht über Verurteilung wegen konstruierter oder untergeschobener Straftaten. Unmenschliche oder erniedrigende Strafen werden nicht verhängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Anlage II
(zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.

Artikel 2
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 122/1/14

... 25. Der Bundesrat begrüßt aus antidiskriminierungspolitischer Sicht ebenso, dass die Situation der Opfer von Straftaten während des gesamten Strafprozesses verbessert werden soll, indem Mindestrechte, Unterstützung, Beratung und Schutz für die Opfer und ihre nächsten Angehörigen vorgesehen werden.



Drucksache 636/1/14

... ein. Sie benachteiligen das jeweils andere, überrepräsentierte Geschlecht. Sie sind deshalb nur eingeschränkt zulässig. Nach EU-Recht (Artikel 141 Absatz 4 EG-Vertrag) sind die Staaten - als Ausnahme von den Antidiskriminierungsrichtlinien - befugt, zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn Vergünstigungen zu beschließen. Folgerichtig verlangt auch § 5 Allgemeines

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG , Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 AktG , Artikel 4 Nummer 1 § 25 Absatz 2 Satz 1 AktGEG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG und Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 SEAG

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGremBG

3. Zu Artikel 2 allgemein BGleiG

4. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 BGleiG

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7 AktG

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 bis 5 AktG , Nummer 7 § 124 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 AktG , Nummer 8 § 127 Satz 4 Nummer 2 AktG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 6 MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Nummer 5 § 10e Absatz 3 MontanMitbestGErgG , Nummer 6 § 10f Absatz 1 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Nummer 13 § 22 Absatz 2 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG , Nummer 4 § 17 Absatz 3 MitbestG , Nummer 5 § 18a Absatz 1 Satz 1 MitbestG und Nummer 8 § 40 Absatz 2 Satz 1 MitbestG


 
 
 


Drucksache 450/13

... Die Kommission würdigt in ihrem Bericht, dass Serbien auch innenpolitisch Fortschritte erzielt habe, u.a. bei der Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität (einschließlich hochrangiger Fälle) und Pressefreiheit (z.B. Entkriminalisierung von Verleumdung). Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass in anderen Bereichen weitere Anstrengungen notwendig sind, z.B. bei der Justizreform oder bei der Umsetzung von Maßnahmen in der Antidiskriminierungspolitik.


 
 
 


Drucksache 345/1/13

... 6. Schließlich sollen die Mitgliedstaaten gemäß dem Richtlinienvorschlag Stellen zur Förderung, Analyse, Überwachung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen benennen, wobei diese Stellen Teil von bereits existierenden Einrichtungen sein können. Nach Auffassung des Bundesrates muss im Zuge der Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag sichergestellt werden, dass die Benennung einer bereits existierenden Stelle tatsächlich ausreichend ist, so dass auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Stelle in diesem Sinne fungieren könnte.



Drucksache 603/13

... Daher soll dieser Vorschlag die einschlägigen EU-Maßnahmen in den betreffenden Bereichen (Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/43/EG) ergänzen, damit durch bessere Koordinierung der von den Mitgliedstaaten zu beschließenden Maßnahmen effizientere Ergebnisse erzielt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 345/13 (Beschluss)

... 4. Schließlich sollen die Mitgliedstaaten gemäß dem Richtlinienvorschlag Stellen zur Förderung, Analyse, Überwachung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen benennen, wobei diese Stellen Teil von bereits existierenden Einrichtungen sein können. Nach Auffassung des Bundesrates muss im Zuge der Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag sichergestellt werden, dass die Benennung einer bereits existierenden Stelle tatsächlich ausreichend ist, so dass auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Stelle in diesem Sinne fungieren könnte.



Drucksache 114/13

... Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten ein Beschwerderecht bei den zuständigen Stellen des Betriebs. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem/der Beschwerdeführer/in mitzuteilen. Darüber hinaus können Benachteiligte sich zur Unterstützung ihrer Anliegen an entsprechende Antidiskriminierungsverbände wenden (§ 23 AGG). Auch die beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Aufgabe, Personen, die sich an sie wenden, in unabhängiger Weise bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen (§ 27 AGG). Sie kann insbesondere über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen informieren, Beratung durch andere Stellen vermitteln, eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben. Im Übrigen wird zu den Beschwerdemechanismen auf die Ausführungen unter Artikel 17 Absatz 1 des Übereinkommens verwiesen. Bezüglich des Systems der Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen wird auf den Beitrag zu Absatz 21 Unterabsatz 1 Buchstabe c verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


Drucksache 367/12

... endg.); Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, wozu auch Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmaßnahmen maßgeblich beitragen; EU-Agenda für die Rechte des Kindes (KOM (2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 821/11

... - Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder des Glaubens, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung: Es wird erwartet, dass die Agentur auch weiterhin Daten zur Diskriminierung erhebt. Die Diskriminierungsgründe, mit denen die Agentur sich befasst, sind die in Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta genannten mit Ausnahme des Geschlechts, da das EIGE mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen hat und für die Erhebung von Daten zur Gleichstellung der Geschlechter und zu Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts zuständig ist. Dies soll die Agentur aber nicht davon abhalten, sich in enger Zusammenarbeit mit dem EIGE mit geschlechterspezifischen Fragen auseinanderzusetzen, wenn sie sich mit "Mehrfachdiskriminierung" befasst, oder den Gleichstellungsaspekt in ihren Berichten zu berücksichtigen. Themen wie "Mehrfachdiskriminierung" oder Diskriminierung am Arbeitsplatz oder Aspekte im Zusammenhang mit der Armutsverringerung und sozialer Eingliederung sollten an dieser Stelle behandelt werden können. Die Agentur hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Berichten zum Thema Diskriminierung veröffentlicht, unter anderem "Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität", "Respect for and protection of persons belonging to minorities", "Migranten, Minderheiten und Beschäftigung - Ausgrenzung und Diskriminierung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union", "EU Minorities and Discrimination Survey", "The legal protection of persons with mental health problems under non-discrimination law", "Handbuch zum europäischen Antidiskriminierungsrecht", "Auswirkungen der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse - Ansichten der Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Europäischen Union", "Erfahrungen muslimischer und nichtmuslimischer Jugendlicher mit Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung und Gewalt" und "Racism, ethnic discrimination and exclusion of migrants and minorities in sport: the situation in the EU".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012

1.4. Europäisches Parlament und Rat

2. Konsultation

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen


 
 
 


Drucksache 94/11

... - Unbürokratische Kontrollen, z.B. durch Betriebsräte oder betriebliche Frauenbeauftragte, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.



Drucksache 267/10

... Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Armut sollten auf die Förderung einer uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sowie die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten abzielen. Dabei sollte der Europäische Sozialfonds umfassend genutzt werden. Außerdem sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren dass Chancengleichheit unter anderem durch den Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und öffentlichen Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4), und insbesondere eine angemessene Gesundheitsversorgung sichergestellt sind. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen. Mit Blick darauf, die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft und im Erwerbsleben zu ermöglichen, sollten außerdem die Systeme der sozialen Sicherung verbessert und eine Politik des lebenslangen Lernens sowie eine aktive, integrationsorientierte Politik gefördert werden, um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/10




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 {KOM 2010 193 endgültig}

Begründung

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020

Anhang
: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union

Leitlinie 1: Gewährleistung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Leitlinie 2: Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte

Leitlinie 3: Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone

Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft

Leitlinie 5: Verbesserung der Ressourceneffizienz und Abbau der Treibhausgase

Leitlinie 6: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher und Modernisierung der industriellen Basis

Vorschlag

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
: Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 7: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit

Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens

Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

Leitlinie 10: Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut


 
 
 


Drucksache 747/2/10

... 6. Der Bundesrat hebt hervor, dass auch die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (EU-Antidiskriminierungsrichtlinie) ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Ein wesentlicher Teil dieser geplanten fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie betrifft die Gleichstellung behinderter Menschen. Der Richtlinienvorschlag sieht für Menschen mit Behinderungen die Umsetzung angemessener Vorkehrungen vor, die ihnen den diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Gesundheitsdiensten und Bildungsangeboten gewährleisten.



Drucksache 839/10

... Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 839/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Herausforderungen

2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen

2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen

2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile

3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung

3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen

Zugang zur Beschäftigung

Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen

Bildungs - und Jugendpolitik

Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung

Branchenspezifische Politik

Externe Dimension

5 Sozialverträglichkeitsprüfung

3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt

Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “

Der Beitrag der EU-Fonds

3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen

3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft

Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen

Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln

3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten

4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010

5. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 575/10

... /EG – achten und aufmerksam verfolgen, in welchem Maße dem Geschlechteraspekt bei der Anwendung der Antidiskriminierungsrichtlinien Rechnung getragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit

4 Leitaktionen

3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

4 Leitaktionen

4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen

4 Leitaktionen

5. Gleichstellung in der Aussenpolitik

4 Leitaktionen

6. Querschnittsfragen

6.1. Geschlechterrollen

6.2. Rechtslage

6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung

4 Leitaktionen


 
 
 


Drucksache 61/10

... – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Homophobie, Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik, insbesondere die Entschließungen vom 18. Januar 2006 zu Homophobie in Europa2 sowie vom 15. Juni 2006 zur Zunahme von rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa3 und vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa4,



Drucksache 732/10

... Die Schaffung des neuen Ressorts der Kommission „Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft“, in das Zuständigkeiten von Ziviljustiz und Verbraucherschutz bis Grundrechte und Antidiskriminierungspolitik fallen, unterstreicht die politische Bedeutung dieser Themen. Unionsbürgerschaftsthemen sind für die gesamte Kommission von Belang, denn die Beseitigung von Hindernissen im Alltag der Bürger erfordert eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Kommission und mit den anderen Institutionen und Beteiligten, einschließlich der nationalen Parlamente. Dazu muss man von der „Organigramm-Logik wegkommen. Die Durchführung einiger der vorgeschlagenen Maßnahmen ist dank der Mechanismen gewährleistet, die die Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 vorsehen. 14

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 747/3/10

... Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Aufgabe, die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch im europäischen Rahmen umzusetzen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, konstruktiv an der Arbeit zur fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie mitzuwirken und ihre bisherige Blockadehaltung aufzugeben.



Drucksache 133/10

... 14. bekundet sein Bedauern darüber, dass in der Vorlage für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das die Bürger vor Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Zugang zu Waren und Dienstleistungen und Bildung, im Verhältnis zu den öffentlichen Institutionen und im Privatleben schützen soll und das von der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien am 28. Januar 2010 eingebracht wurde, die sexuelle Orientierung nicht als Grund für eine Diskriminierung anerkannt wird; weist darauf hin, dass solche Vorschriften in früheren Entwürfen der Gesetzgebung, in die die Kommission Einblick hatte, enthalten waren und in einem vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik erstellten Bericht genannt wurden; fordert die Regierung in Skopje auf, die Gesetzesvorlage in Einklang mit der Rahmenrichtlinie über die Beschäftigung und der vorgeschlagenen Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/10




Politische Entwicklungen

Wirtschaftliche und soziale Lage

Regionale Fragen


 
 
 


Drucksache 511/10

... 28. begrüßt die Änderungen am Strafrecht in Bezug auf rassistisch motivierte Straftaten; begrüßt, dass vor kurzem ein in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Bürgergesellschaft ausgearbeitetes Antidiskriminierungsgesetz angenommen wurde, und fordert, dass dieses Gesetz rasch und wirksam umgesetzt wird; begrüßt insbesondere, dass ein unabhängiger Beauftragter für den Schutz vor Diskriminierung eingesetzt wurde, zu dessen Aufgaben es gehört, die Umsetzung des Gesetzes zu überwachen und Beschwerden zu prüfen; betont zudem, dass unbedingt exakte und zuverlässige statistische Daten erforderlich sind, die für die wirksame Umsetzung der Antidiskriminierungsmaßnahmen benötigt werden, und weist deshalb darauf hin, wie wichtig es ist, die für 2011 geplante Volkszählung im Einklang mit den international anerkannten Standards zur Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung des Grundsatzes der freien Identitätsfindung durchzuführen;



Drucksache 663/1/09

... 4. Der Bundesrat begrüßt die aktive Beteiligung der Europäischen Union bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagene Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (EU-Antidiskriminierungsrichtlinie) ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ein wesentlicher Teil der geplanten fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie betrifft die Gleichstellung behinderter Menschen. Der Richtlinienentwurf sieht für Menschen mit Behinderungen die Umsetzung angemessener Vorkehrungen vor die ihnen den diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Gesundheitsdiensten und Bildungsangeboten gewährleisten. Dabei sollen diese Vorkehrungen im Voraus getroffen werden (zum Beispiel muss eine Rampe an einem Hotel von vorneherein angebracht werden und nicht erst dann wenn eine behinderte Person mit Rollstuhl ein Zimmer bucht).



Drucksache 488/09

... 36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Antidiskriminierungsmaßnahmen, auch solche, die von den öffentlichen Behörden umgesetzt werden, weiterhin zu fördern;

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Drucksache 488/09




Allgemeine Erwägungen

Wohlstand und Einwanderung

Legale Zuwanderung

3 Integration

Sicherheit und Einwanderung

Integrierter Grenzschutz

Illegale Einwanderung

3 Rückführungen

Solidarität und Einwanderung

Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten

Zusammenarbeit mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 137/09

... 32. weist nachdrücklich auf den Unterschied zwischen Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik hin; ist der Auffassung, dass Chancengleichheit ein Grundrecht aller Menschen und kein Privileg ist und nicht nur den Bürgern eines bestimmten Mitgliedstaates zukommen darf; ist deshalb der Auffassung, dass jede Form von Diskriminierung mit demselben Nachdruck bekämpft werden muss;

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Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 548/09

... 51. betont, dass die Antidiskriminierungsvorschriften in der gesamten EU weiter gestärkt werden müssen; fordert die Kommission auf, einen Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten anzuregen, durch den die erfolgreiche Integration von Migranten weiter gefördert wird; stellt fest, dass die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, zu denen oft auch die Migranten gehören, gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten übermäßig stark benachteiligt sind;

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Drucksache 548/09




Prioritäre Aktionen

Europäische Sozialmodelle

Sozial - und beschäftigungspolitische Maßnahmen

3 Einwanderung

Die EU und ihre Außenbeziehungen

3 Strukturfonds

Instrumentelle Aktionen

Sozialer und ziviler Dialog

EU -Recht

Offene Koordinierungsmethode OKM


 
 
 


Drucksache 499/08

... Die Kommission kündigte in ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm vom 23. Oktober 20072 an sie werde neue Initiativen zur Vervollständigung des EU-Antidiskriminierungsrechts vorschlagen.

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Drucksache 499/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4 Anhörung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
: Zweck

Artikel 2
: Der Begriff Diskriminierung

Artikel 3
: Geltungsbereich

Artikel 4
: Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Artikel 5
: Positive Maßnahmen

Artikel 6
: Mindestanforderungen

Artikel 7
: Rechtsschutz

Artikel 8
: Beweislast

Artikel 9
: Viktimisierung

Artikel 10
: Unterrichtung

Artikel 11
: Dialog mit einschlägigen Interessengruppen

Artikel 12
: Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Artikel 13
: Einhaltung

Artikel 14
: Sanktionen

Artikel 15
: Umsetzung

Artikel 16
: Bericht

Artikel 17
: Inkrafttreten

Artikel 18
: Adressaten

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Der Begriff Diskriminierung

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Artikel 5
Positive Maßnahmen

Artikel 6
Mindestanforderungen

Kapitel II
Rechtsbehelfe und Rechtsdurchsetzung

Artikel 7
Rechtsschutz

Artikel 8
Beweislast

Artikel 9
Viktimisierung

Artikel 10
Unterrichtung

Artikel 11
Dialog mit einschlägigen Interessengruppen

Artikel 12
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Einhaltung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Bericht

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Adressaten


 
 
 


Drucksache 499/08 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat hält an seiner bisherigen Haltung fest, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU im Bereich der Antidiskriminierungspolitik weitere Initiativen in diesem Bereich nicht erforderlich und daher abzulehnen sind (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates vom 8. Juni 2007, BR-Drucksache 153/07 (Beschluss) und vom 14. März 2008, BR-Drucksache 134/08 (Beschluss) zu den Mitteilungen der Kommission: Jährliche Strategieplanung für 2008 bzw. 2009).

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Drucksache 499/08 (Beschluss)




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen

Beteiligung eines Bundesratsbeauftragten


 
 
 


Drucksache 464/08

... – unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa – ein Vergleich in den 25 EU-Mitgliedstaaten, Stand Juli 2007,



Drucksache 401/1/08

... Bezogen auf die Vergütung sind in den meisten Fällen die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Entlohnungen maßgebend. Hier sollte sich eine staatliche Intervention zurückhalten. Um eine geschlechtliche Gleichbehandlung zu erreichen (im Durchschnitt verdienen Frauen in wissenschaftlichen Einrichtungen weniger als Männer), setzt Deutschland das Antidiskriminierungsgesetz konsequent um. Neue Regelungen führen hier nicht weiter.

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Drucksache 401/1/08




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 134/08

... Die in Bereichen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Freizügigkeit und Antidiskriminierung vereinbarten Standards müssen wirksam angewandt und bewertet und, falls notwendig, überarbeitet werden. Die Kommission hat sich verpflichtet, neue Konzepte für das Management des Wandels und Fragen wie Integration zu entwickeln.

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Drucksache 134/08




Mitteilung

1. Europa voranbringen

2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa

2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.5. Europa als Partner der Welt

2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur

2.7. Europa vermitteln

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009

3.1. Humanressourcen

3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten

3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene

3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4

3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013

Anhang
Für 2009 geplante Leitaktionen

1. Wachstum und Beschäftigung

Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Binnenmarkt und Wettbewerb

4 Steuern

4 Energie

4 Verkehr

4 Kohäsionspolitik

2. Zukunftsfähiges Europa

Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

4 Klimawandel

Biologische Vielfalt und Ressourcen

4 Weltraum

Integrierte Meerespolitik

4 Landwirtschaft

3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Legale Migration

Integrierte Verwaltung der Außengrenzen

Gemeinsame Visapolitik

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Unionsbürgerschaft und Grundrechte

Gemeinsamer Rechtsraum

Bekämpfung des Terrorismus

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Gesundheit und Sicherheit

4 Zivilschutz

5. Europa als Partner in der Welt

4 Erweiterung

Europäische Nachbarschaft und Russland

Übrige Welt

4 Entwicklung


 
 
 


Drucksache 134/1/08

... 24. Im Hinblick auf die Themen Chancengleichheit und Antidiskriminierung unterstreicht der Bundesrat seine Haltung, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU in diesen Bereichen das bisher erreichte Rechtsschutzniveau im Vordergrund stehen sollte und nicht die Schaffung neuer rechtlicher Regelungen. Im Hinblick auf die von der Kommission für möglich erachtete Bewertung und Überarbeitung der vorhandenen Standards weist der Bundesrat darauf hin, dass dies auch als Gelegenheit gesehen werden sollte, den vorhandenen Rechtsbestand zu bereinigen. Generell ist der Bundesrat der Auffassung, dass Standards für das Antidiskriminierungsrecht sinnvoller und sachnäher auf der Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen festgelegt werden sollen. Weitere Initiativen der Kommission in der Antidiskriminierungspolitik lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 134/08 (Beschluss)

... 21. Im Hinblick auf die Themen Chancengleichheit und Antidiskriminierung unterstreicht der Bundesrat seine Haltung, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU in diesen Bereichen das bisher erreichte Rechtsschutzniveau im Vordergrund stehen sollte und nicht die Schaffung neuer rechtlicher Regelungen. Im Hinblick auf die von der Kommission für möglich erachtete Bewertung und Überarbeitung der vorhandenen Standards weist der Bundesrat darauf hin, dass dies auch als Gelegenheit gesehen werden sollte, den vorhandenen Rechtsbestand zu bereinigen. Generell ist der Bundesrat der Auffassung, dass Standards für das Antidiskriminierungsrecht sinnvoller und sachnäher auf der Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen festgelegt werden sollen. Weitere Initiativen der Kommission in der Antidiskriminierungspolitik lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 746/1/08

... 21. Unklar bleibt auch, ob Artikel 9 des Richtlinienvorschlags das Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs für alle Bereiche, insbesondere für das Zivilrecht, nach sich zieht. In den Aufforderungsschreiben der Kommission vom 23. Oktober 2007 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2253 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG) bzw. vom 31. Januar 2008 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2362 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) heißt es zu den insoweit inhaltsgleichen Artikeln 15 bzw. 17 der genannten Richtlinien, dass ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsvorschriften per se kein Verschulden voraussetze und etwaige Sanktionen deshalb an ein solches Erfordernis nicht geknüpft werden dürften. Unklar bleibt aber, ob sich diese Sichtweise angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts oder - im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG - auch auf den Bereich des Zivilrechts beziehen soll.



Drucksache 401/08 (Beschluss)

... Bezogen auf die Vergütung sind in den meisten Fällen die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Entlohnungen maßgebend. Hier sollte sich eine staatliche Intervention zurückhalten. Um eine geschlechtliche Gleichbehandlung zu erreichen (im Durchschnitt verdienen Frauen in wissenschaftlichen Einrichtungen weniger als Männer), setzt Deutschland das Antidiskriminierungsgesetz konsequent um. Neue Regelungen führen hier nicht weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/08 (Beschluss)




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 398/08

... 44. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Rahmen für die Veranstaltung europäischer Schulsportwettkämpfe und europäischer Hochschulsportwettkämpfe zu schaffen, um junge Menschen auf Leistung vorzubereiten und den interkulturellen Dialog zu fördern Soziale Integration und Antidiskriminierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/08




2 Doping

Sport und Drittländer

Sicherung von Sportveranstaltungen

Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern


 
 
 


Drucksache 746/08 (Beschluss)

... 16. Unklar bleibt auch, ob Artikel 9 des Richtlinienvorschlags das Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs für alle Bereiche, insbesondere für das Zivilrecht, nach sich zieht. In den Aufforderungsschreiben der Kommission vom 23. Oktober 2007 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2253 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG) bzw. vom 31. Januar 2008 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2362 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) heißt es zu den insoweit inhaltsgleichen Artikeln 15 bzw. 17 der genannten Richtlinien, dass ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsvorschriften per se kein Verschulden voraussetze und etwaige Sanktionen deshalb an ein solches Erfordernis nicht geknüpft werden dürften. Unklar bleibt aber, ob sich diese Sichtweise angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts oder - im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG - auch auf den Bereich des Zivilrechts beziehen soll.



Drucksache 431/08

... Die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU führte auf nationaler Ebene zu einer eindeutigen Erhöhung des bisherigen Rechtsschutzniveaus. Da eine Richtlinie nur einen Mindestrahmen festlegt, können die Mitgliedstaaten und Regionen in ihrer Rechtsetzung weitergehen. Zahlreiche Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, haben dies getan. Auf diese Weise werden die Rechtsvorschriften an die lokalen Prioritäten angepasst. Im Hinblick auf die Mitgliedstaaten, die über die Mindestanforderungen hinausgegangen sind, ist festzustellen dass neue Richtlinien keine großen Veränderungen der nationalen Rechtsvorschriften verlangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/08




Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009

Punkt 3 – Soziales Europa

Punkt 4 – Klimawandel

Punkt 5 – Marktbeobachtung

Punkt 6 – Regelung für KMU

Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung

Punkt 9 – Kohäsionspolitik

Punkt 10 – Finanzdienstleistungen

Punkt 11 – Meerespolitik

Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft

Punkt 13 - Verkehrspolitik

Punkt 15 - EURODAC

Punkt 16 - Asyl

Punkt 17 – Zuwanderung

Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren

Punkt 19 – Zivilschutz

Punkt 20 – Gesundheitswesen

Punkt 21 – Chancengleichheit

Punkt 22 – Demografie

Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik

Punkt 25 - Personal

Punkt 26 – Übersetzung

Punkt 27 – Agenturen


 
 
 


Drucksache 307/08

... 13. ermuntert die Regierung und das Parlament, in ihren Bemühungen fortzufahren, um alle Formen von Diskriminierung und Vorurteilen, auch gegenüber der Roma-Gemeinschaft, zu beseitigen; fordert in diesem Zusammenhang die Annahme einer umfassenden Antidiskriminierungsstrategie und deren wirksame Umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene;



Drucksache 499/2/08

... lehnt der Bundesrat jede Ausweitung des EU-Antidiskriminierungsrechts ab



Drucksache 814/08

... 57. betont, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger das Recht auf Zugang zu Gütern und Dienstleistungen haben sollten, und begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission für eine horizontale Richtlinie zur Ergänzung der Richtlinie 2000/78/EG und zur Bekämpfung sämtlicher Arten von Diskriminierungen aus den in Artikel 13 EG-Vertrag genannten Gründen, die dazu beitragen sollte, Diskriminierungen in anderen Bereichen des Lebens als der Beschäftigung zu bekämpfen, einschließlich Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung; hält gleichzeitig weitere Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Gemeinschaft für erforderlich



Drucksache 929/08

... ) einer horizontalen Richtlinie durch die Kommission am 2. Juli 2008, die den Grundsatz der Gleichbehandlung über den Bereich der Beschäftigung hinaus ausweitet und den gleichen Zugang zu Waren, Dienstleistungen, Wohnraum, Schulbildung, sozialer Sicherung und Sozialleistungen garantiert und die eine substanzielle Ergänzung des gegenwärtigen Antidiskriminierungspakets darstellt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 929/08




Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

Kampf gegen Diskriminierung in der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 499/1/08

... 4. Der Bundesrat hält an seiner bisherigen Haltung fest, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU im Bereich der Antidiskriminierungspolitik weitere Initiativen in diesem Bereich [derzeit] nicht erforderlich und daher abzulehnen sind (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates vom 8. Juni 2007, BR-Drucksache 153/07 (Beschluss) und vom 14. März 2008, BR-Drucksache 134/08 (Beschluss) zu den Mitteilungen der Kommission: Jährliche Strategieplanung für 2008 bzw. 2009).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/1/08




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 759/08

... Unberührt bleibt die Möglichkeit, sich wegen einer Benachteiligung im Sinne eines in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) genannten Grundes an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden (§ 27 Abs. 1 AGG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Notwendigkeit einer Regelung

1. Bisherige Rechtslage

2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007

3. Anpassung des nationalen Rechts

III. Inhalt der Regelung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr


 
 
 


Drucksache 153/2/07

... Die Umsetzung der vier Antidiskriminierungsrichtlinien aus den Jahren 2000, 2002 und 2004 erfolgte mit dem erst im Juli 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diese Umsetzung war ein schwieriger politischer Prozess. Bevor nun weitere europäische Legislativakte ins Auge gefasst werden, ist es erforderlich, die Erfahrungen mit dem bestehenden Recht abzuwarten (vgl. auch BR-Drucksache 601/05 (Beschluss)).



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Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.