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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Antidiskriminierungsgesetz*"


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Drucksache 65/15

... Ausgehend von den eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen (Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, in Kraft seit 01.01.2000) enthalten die albanische Verfassung und Einzelgesetze individualrechtliche Diskriminierungs- und Differenzierungsverbote. Seit 2010 existiert mit dem Antidiskriminierungsgesetz ein umfassendes Regelwerk, mit dem juristisch gegen entsprechend motivierte Übergriffe und Misshandlungen vorgegangen werden kann. Als Kontroll-/Mediationsinstitutionen agieren das "State Committe on Minorities", die seit Mai 2010 tätige Antidiskriminierungsbeauftragte und der seit Ende 2011 neugewählte Ombudsmann. Es gibt keine rassisch diskriminierende Gesetzgebung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Albanien

4 Kosovo

4 Montenegro

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 446/15

... Ferner existiert seit 2010 ein Antidiskriminierungsgesetz. Als Kontroll-/Mediationsinstitutionen agieren das "State Committee on Minorities", die seit Mai 2010 tätige Antidiskriminierungsbeauftragte und der Ombudsmann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 183/14

... Ein Antidiskriminierungsgesetz ist in Kraft. Bosnien und Herzegowina verfügt seit 2008 über eine umfassende Aufenthalts- und Asylgesetzgebung. Des Weiteren gibt es die Institution des Ombudsmannes für Menschenrechtsverletzungen. Fälle des Verschwindenlassens von Personen durch staatliche Stellen sind nicht bekannt. Auch werden keine im Strafmaß unverhältnismäßigen Strafen verhängt. Es liegen keinerlei Erkenntnisse über lang andauernde Haft ohne Anklage oder Urteil vor, auch nicht über Verurteilung wegen konstruierter oder untergeschobener Straftaten. Unmenschliche oder erniedrigende Strafen werden nicht verhängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Anlage II
(zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.

Artikel 2
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 133/10

... 14. bekundet sein Bedauern darüber, dass in der Vorlage für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das die Bürger vor Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Zugang zu Waren und Dienstleistungen und Bildung, im Verhältnis zu den öffentlichen Institutionen und im Privatleben schützen soll und das von der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien am 28. Januar 2010 eingebracht wurde, die sexuelle Orientierung nicht als Grund für eine Diskriminierung anerkannt wird; weist darauf hin, dass solche Vorschriften in früheren Entwürfen der Gesetzgebung, in die die Kommission Einblick hatte, enthalten waren und in einem vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik erstellten Bericht genannt wurden; fordert die Regierung in Skopje auf, die Gesetzesvorlage in Einklang mit der Rahmenrichtlinie über die Beschäftigung und der vorgeschlagenen Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/10




Politische Entwicklungen

Wirtschaftliche und soziale Lage

Regionale Fragen


 
 
 


Drucksache 511/10

... 28. begrüßt die Änderungen am Strafrecht in Bezug auf rassistisch motivierte Straftaten; begrüßt, dass vor kurzem ein in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Bürgergesellschaft ausgearbeitetes Antidiskriminierungsgesetz angenommen wurde, und fordert, dass dieses Gesetz rasch und wirksam umgesetzt wird; begrüßt insbesondere, dass ein unabhängiger Beauftragter für den Schutz vor Diskriminierung eingesetzt wurde, zu dessen Aufgaben es gehört, die Umsetzung des Gesetzes zu überwachen und Beschwerden zu prüfen; betont zudem, dass unbedingt exakte und zuverlässige statistische Daten erforderlich sind, die für die wirksame Umsetzung der Antidiskriminierungsmaßnahmen benötigt werden, und weist deshalb darauf hin, wie wichtig es ist, die für 2011 geplante Volkszählung im Einklang mit den international anerkannten Standards zur Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung des Grundsatzes der freien Identitätsfindung durchzuführen;



Drucksache 464/08

... "-Studie der Kommission über die Entwicklung von Antidiskriminierungsgesetzen in Europa bestätigt, dass es auf Mitgliedstaatsebene ein regelrechtes Patchwork unterschiedlicher Rechtsvorschriften gibt das sich quer durch alle Mitgliedstaaten zieht, wodurch der Schutz vor Diskriminierung auf unterschiedliche Weise erfolgt und es häufig an einer einheitlichen Methode bei der Anwendung fehlt, was zu einer mangelnden Harmonisierung bei der Durchführung geführt und bewirkt hat, dass die Menschen über ihre Rechte nicht hinreichend aufgeklärt sind,



Drucksache 401/1/08

... Bezogen auf die Vergütung sind in den meisten Fällen die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Entlohnungen maßgebend. Hier sollte sich eine staatliche Intervention zurückhalten. Um eine geschlechtliche Gleichbehandlung zu erreichen (im Durchschnitt verdienen Frauen in wissenschaftlichen Einrichtungen weniger als Männer), setzt Deutschland das Antidiskriminierungsgesetz konsequent um. Neue Regelungen führen hier nicht weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/1/08




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 401/08 (Beschluss)

... Bezogen auf die Vergütung sind in den meisten Fällen die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Entlohnungen maßgebend. Hier sollte sich eine staatliche Intervention zurückhalten. Um eine geschlechtliche Gleichbehandlung zu erreichen (im Durchschnitt verdienen Frauen in wissenschaftlichen Einrichtungen weniger als Männer), setzt Deutschland das Antidiskriminierungsgesetz konsequent um. Neue Regelungen führen hier nicht weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/08 (Beschluss)




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 782/07

... T. in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten wichtige Initiativen ergriffen haben, indem sie nämlich in ihre nationalen Rechtsvorschriften eine Verpflichtung für die Arbeitgeber aufgenommen haben, ihre Arbeitnehmer über Antidiskriminierungsgesetze zu informieren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/07




Kampf gegen Diskriminierung

Umsetzung der Richtlinie über Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse

2 Beweislast

2 Gleichstellungsstellen

2 Geltungsbereich

Unterrichtung und Sensibilisierung

Erhebung von Daten

2 Rechtsmittel


 
 
 


Drucksache 329/06

... Andere europäische Länder wie Frankreich, Großbritannien oder die Niederlande haben seit einigen Jahren zivil- und strafrechtliche Antidiskriminierungsgesetze, die jeweils auf die besonderen nationalen Rechtstraditionen Rücksicht nehmen. In diesem Sinne ergänzt Deutschland sein Zivilrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 321/06

... 59. stellt fest, dass sich Gesetze manchmal - wie beispielsweise im Falle der Gesetzgebung gegen die Diskriminierung aufgrund des Alters - kontraproduktiv auswirken können, indem sie nämlich Unternehmen davon abhalten oder sogar hindern ältere Arbeitnehmer einzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen und Anwendungsbereiche solcher Rechtsvorschriften gründlicher zu überprüfen um bewerten zu können, ob solche Maßnahmen auch tatsächlich die gewünschte Wirkung haben; fordert nachdrücklich, dass sowohl der Sinn und Zweck als auch der Wortlaut dieser Antidiskriminierungsgesetze beachtet werden;


 
 
 


Drucksache 258/1/06

... Die Bundesregierung hat zwar bislang noch keinen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien vorgestellt, aus dem Bundesministerium der Justiz ist jedoch eine Synopse vom 23. Januar 2006 bekannt, in welcher die Regelungen des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) auf dem Stand des Gesetzesbeschlusses vom 17. Juni 2005 (BR-Drs. 445/05), der wegen des Endes der Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen ist, möglichen Regelungen eines "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 BfJG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 BfJG

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 BfJG

4. Zu Artikel 4 Abs. 8 Änderung sonstiger Vorschriften


 
 
 


Drucksache 187/06

... Nach wie vor sind die meisten in traditionellen Frauensektoren beschäftigt, die in der Regel weniger Anerkennung und Wertschätzung genießen. Darüber hinaus finden sie sich im Allgemeinen auf den unteren Stufen in der Unternehmenshierarchie wieder. Es ist genauso wichtig Frauen den Zugang zu untypischen Sektoren zu erleichtern, wie die Präsenz von Männern in Sektoren zu fördern, in denen traditionell vorwiegend Frauen arbeiten. Antidiskriminierungsgesetze sollten durchgesetzt und Schulungen und Anreize geboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/06




2 Einleitung

Teil I
AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung

1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer

1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie

1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede

1.3 Frauen als Unternehmerinnen

1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung

1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen

1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten

Zentrale Aktionen

2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben

2.1 Flexible Arbeitsregelungen

2.2 Ausbau der Betreuungsangebote

2.3 Bessere Vereinbarkeit

Zentrale Aktionen

3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

3.1 Frauen in der Politik

3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen

3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik

Zentrale Aktionen

4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels

4.1 Geschlechterbezogene Gewalt

4.2 Menschenhandel

Zentrale Aktionen

5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft

5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur

5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt

5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien

Zentrale Aktionen

6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU

6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15

6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik

Zentrale Aktionen

Teil II
politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung

Zentrale Aktionen

Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 865/06

... Im Hinblick auf die Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten konnte insgesamt eine weitere Verbesserung der Menschenrechtslage verzeichnet werden. Das Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte der Staatenunion wurde durch ein dem Ministerpräsidenten unterstelltes Amt ersetzt. Dies muss allerdings erst noch seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Das neue Gesetz über Kirchen und religiöse Gemeinschaften gewährleistet keine Gleichbehandlung der Glaubensgemeinschaften. Bisher wurde kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet und auch die Toleranz muss noch stärker gefördert werden. Weitere Anstrengungen müssen sich auch auf die Verhinderung von Folter richten. Die Frage der Eigentumsrückgabe ist weiterhin offen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 132/06

... 25. stellt fest, dass die Umsetzung der Antidiskriminierungsgesetze und die von der rumänischen Regierung getroffenen Maßnahmen zugunsten der Roma einen Fortschritt bedeuten ist jedoch der Auffassung, dass die Anstrengungen zur Verwirklichung der Integration dieser Menschen, insbesondere durch eine Politik der klaren Ächtung jeglicher Form des Rassismus gegenüber den Roma und Gewährleistung eines besseren Zugangs zu einer guten Ausbildung und zum Arbeitsmarkt, fortgesetzt werden müssen, wobei für eine uneingeschränkte Einbeziehung der Medien zu sorgen ist;



Drucksache 445/05

Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz - ADG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierungen (Soldatinnen- und Soldaten- Antidiskriminierungsgesetz - SADG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffs bestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung; Dienstpostenbekanntgabe

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

§ 33b
Lebenspartnerschaften § 33c Benachteiligungsverbot.

§ 33c
Benachteiligungsverbot

§ 19a
Benachteiligungsverbot

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 81/05 (Beschluss)

... 25. Nach Auffassung des Bundesrates steht besonders der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft durch die unverändert hohe bürokratische Regelungsdichte sowie durch die anhaltenden Probleme bei der Unternehmensfinanzierung auf Grund der anhaltenden konjunkturbedingten Ertragsschwäche unter Druck. Die wenigen bisher von der Bundesregierung im Rahmen des "Masterplans Bürokratieabbau" ergriffenen Maßnahmen reichen zur Entlastung der Unternehmen nicht annähernd aus und werden durch neue Initiativen wie das Antidiskriminierungsgesetz sogar entscheidend konterkariert. Für Existenzgründer sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen müssen, gerade auch im Hinblick auf Basel II, die Finanzierungsbedingungen durch steuerliche Erleichterungen zu Gunsten der Bildung von Eigenkapital verbessert werden.



Drucksache 601/05

... Die Umsetzung und Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetze auf individueller Ebene reicht nicht aus, um die komplexen und tief verwurzelten Verhaltensmuster zu verändern, die Ursache der Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen sind. Wir müssen über eine Antidiskriminierungspolitik hinausgehen, die lediglich darauf abstellt, die Ungleichbehandlung von Einzelpersonen zu verhindern. Die EU sollte ihre Bemühungen zur Förderung der Chancengleichheit für alle verstärken, um die strukturellen Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die Zuwanderern, ethnischen Minderheiten, behinderten Menschen, älteren und jüngeren Arbeitskräften und anderen vulnerablen Gruppen nach wie vor den Weg versperren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/05




Mitteilung

1. Einführung - der politische Kontext

2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch

3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit

3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten

3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens

3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle

3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen

3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern

3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten

3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 445/05 (Beschluss)

... 1. der Anwendungsbereich des mit Artikel 1 eingeführten Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz -



Drucksache 103/05

... 2. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass der bei dem Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2004 als Bundestagsdrucksache 15/4538 eingebrachte Entwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Arbeits- und Vertragsrecht weit über die Vorgaben des Europarechts hinausgeht, dadurch erhebliche zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für die deutsche Wirtschaft mit sich bringt und nicht geeignet ist, die Freiheit des Einzelnen mit berechtigten Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Im Gegenteil führt er in seinem Artikel 1 - Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz -



Drucksache 81/1/05

... 31. Nach Auffassung des Bundesrates steht besonders der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft durch die unverändert hohe bürokratische Regelungsdichte sowie durch die anhaltenden Probleme bei der Unternehmensfinanzierung auf Grund der anhaltenden konjunkturbedingten Ertragsschwäche unter Druck. Die wenigen bisher von der Bundesregierung im Rahmen des "Masterplans Bürokratieabbau" ergriffenen Maßnahmen reichen zur Entlastung der Unternehmen nicht annähernd aus und werden durch neue Initiativen wie das Antidiskriminierungsgesetz sogar entscheidend konterkariert. Für Existenzgründer sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen müssen, gerade auch im Hinblick auf Basel II, die Finanzierungsbedingungen durch steuerliche Erleichterungen zu Gunsten der Bildung von Eigenkapital verbessert werden.



Drucksache 818/05

... ). Der Schutz gegen Diskriminierung wird sich weiter vergrößern, sobald die EU-Antidiskriminierungsregelungen durch ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz umgesetzt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 578/05

... 28. ist überzeugt, dass dazu auch die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen auf lokaler und nationaler Ebene gehören sollte, einschließlich des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen kulturellen, ethnischen, sprachlichen und religiösen Gruppen; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, bei der Ausarbeitung von Antidiskriminierungsgesetzen alle betroffenen Parteien einzubeziehen und zu konsultieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/05




Die politische Dimension und die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Diskriminierung und von Minderheitenschutz

Unbefriedigende Reaktionen der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen nach Artikel 13 des EG-Vertrags

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Die Gemeinschaft der Roma

Neue und seit längerer Zeit ansässige Einwanderer

Sprachliche Minderheiten

Traditionelle oder ethnische Minderheiten, die in einem Mitgliedstaat leben

Dauerhaft in den Mitgliedstaaten lebende Staatenlose

Künftige wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen

Durchführungsmaßnahmen und Feedback-Mechanismen


 
 
 


Drucksache 103/05 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass der bei dem Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2004 als Bundestagsdrucksache 15/4538 eingebrachte Entwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Arbeits- und Vertragsrecht weit über die Vorgaben des Europarechts hinausgeht, dadurch erhebliche zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für die deutsche Wirtschaft mit sich bringt und nicht geeignet ist, die Freiheit des Einzelnen mit berechtigten Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Im Gegenteil führt der Gesetzentwurf in Artikel 1 - Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz -



Drucksache 445/1/05

... 3. der Anwendungsbereich des mit Artikel 1 eingeführten Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz -



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.