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"Antidiskriminierungspolitik"
Drucksache 262/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetz es
... Ein Ausbau der Entschädigungsleistungen würde einer umfassenden Wiedergutmachung dienen und wäre ein weiteres positives Signal in die Richtung einer nachhaltigen Antidiskriminierungspolitik.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG
3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG
Drucksache 262/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetz es
... Ein Ausbau der Entschädigungsleistungen würde einer umfassenden Wiedergutmachung dienen und wäre ein weiteres positives Signal in die Richtung einer nachhaltigen Antidiskriminierungspolitik.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG
3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG
Drucksache 352/2/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Integrationsgesetz
... Gesellschaftliche Teilhabe gelingt darüber hinaus nur dann, wenn Diskriminierungen und Ausgrenzungen von Menschen auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung bekämpft werden. Eine konsequente Antidiskriminierungspolitik ist damit auch Baustein einer modernen Integrationspolitik.
Drucksache 450/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Serbien
... Die Kommission würdigt in ihrem Bericht, dass Serbien auch innenpolitisch Fortschritte erzielt habe, u.a. bei der Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität (einschließlich hochrangiger Fälle) und Pressefreiheit (z.B. Entkriminalisierung von Verleumdung). Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass in anderen Bereichen weitere Anstrengungen notwendig sind, z.B. bei der Justizreform oder bei der Umsetzung von Maßnahmen in der Antidiskriminierungspolitik.
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Strategien für die soziale Eingliederung müssen mit einer wirkungsvollen Antidiskriminierungspolitik gekoppelt sein, da die Wurzel für Armut und Härtefälle für viele Gruppen und Einzelpersonen sehr oft darin zu suchen ist, dass sie von Möglichkeiten und Rechten ausgeschlossen werden, die anderen zur Verfügung stehen. Antidiskriminierung und der Schutz der Menschenrechte gewinnen in der EU-Rechtsordnung zunehmend an Bedeutung, die vollständige Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsvorschriften auf nationaler Ebene muss aber durch entsprechende Strategien und konkrete Maßnahmen unterstützt werden. Um die spezifischen Benachteiligungen abzubauen, denen große Teile der EU-Bevölkerung ausgesetzt sind, müssen Sozialpolitik und Antidiskriminierungspolitik besser miteinander verzahnt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Herausforderungen
2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen
2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen
2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile
3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung
3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen
Zugang zur Beschäftigung
Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen
Bildungs - und Jugendpolitik
Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung
Branchenspezifische Politik
Externe Dimension
5 Sozialverträglichkeitsprüfung
3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt
Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “
Der Beitrag der EU-Fonds
3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen
3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft
Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen
Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln
3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten
4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010
5. Schlussfolgerungen
Anhang
Drucksache 61/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda
... – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Homophobie, Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik, insbesondere die Entschließungen vom 18. Januar 2006 zu Homophobie in Europa2 sowie vom 15. Juni 2006 zur Zunahme von rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa3 und vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa4,
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Die Schaffung des neuen Ressorts der Kommission „Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft“, in das Zuständigkeiten von Ziviljustiz und Verbraucherschutz bis Grundrechte und Antidiskriminierungspolitik fallen, unterstreicht die politische Bedeutung dieser Themen. Unionsbürgerschaftsthemen sind für die gesamte Kommission von Belang, denn die Beseitigung von Hindernissen im Alltag der Bürger erfordert eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Kommission und mit den anderen Institutionen und Beteiligten, einschließlich der nationalen Parlamente. Dazu muss man von der „Organigramm-Logik wegkommen. Die Durchführung einiger der vorgeschlagenen Maßnahmen ist dank der Mechanismen gewährleistet, die die Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 vorsehen. 14
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 32. weist nachdrücklich auf den Unterschied zwischen Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik hin; ist der Auffassung, dass Chancengleichheit ein Grundrecht aller Menschen und kein Privileg ist und nicht nur den Bürgern eines bestimmten Mitgliedstaates zukommen darf; ist deshalb der Auffassung, dass jede Form von Diskriminierung mit demselben Nachdruck bekämpft werden muss;
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
Drucksache 499/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... 2. Der Bundesrat hält an seiner bisherigen Haltung fest, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU im Bereich der Antidiskriminierungspolitik weitere Initiativen in diesem Bereich nicht erforderlich und daher abzulehnen sind (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates vom 8. Juni 2007, BR-Drucksache 153/07 (Beschluss) und vom 14. März 2008, BR-Drucksache 134/08 (Beschluss) zu den Mitteilungen der Kommission: Jährliche Strategieplanung für 2008 bzw. 2009).
Drucksache 464/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der eeuu (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2007/2202(INI))
... 2. weist darauf hin, dass die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG Mindestanforderungen festlegen und das Fundament bilden sollten, auf dem eine umfassendere gemeinschaftliche Antidiskriminierungspolitik aufgebaut wird;
Drucksache 134/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 24. Im Hinblick auf die Themen Chancengleichheit und Antidiskriminierung unterstreicht der Bundesrat seine Haltung, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU in diesen Bereichen das bisher erreichte Rechtsschutzniveau im Vordergrund stehen sollte und nicht die Schaffung neuer rechtlicher Regelungen. Im Hinblick auf die von der Kommission für möglich erachtete Bewertung und Überarbeitung der vorhandenen Standards weist der Bundesrat darauf hin, dass dies auch als Gelegenheit gesehen werden sollte, den vorhandenen Rechtsbestand zu bereinigen. Generell ist der Bundesrat der Auffassung, dass Standards für das Antidiskriminierungsrecht sinnvoller und sachnäher auf der Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen festgelegt werden sollen. Weitere Initiativen der Kommission in der Antidiskriminierungspolitik lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 134/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 21. Im Hinblick auf die Themen Chancengleichheit und Antidiskriminierung unterstreicht der Bundesrat seine Haltung, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU in diesen Bereichen das bisher erreichte Rechtsschutzniveau im Vordergrund stehen sollte und nicht die Schaffung neuer rechtlicher Regelungen. Im Hinblick auf die von der Kommission für möglich erachtete Bewertung und Überarbeitung der vorhandenen Standards weist der Bundesrat darauf hin, dass dies auch als Gelegenheit gesehen werden sollte, den vorhandenen Rechtsbestand zu bereinigen. Generell ist der Bundesrat der Auffassung, dass Standards für das Antidiskriminierungsrecht sinnvoller und sachnäher auf der Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen festgelegt werden sollen. Weitere Initiativen der Kommission in der Antidiskriminierungspolitik lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 499/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... 4. Der Bundesrat hält an seiner bisherigen Haltung fest, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU im Bereich der Antidiskriminierungspolitik weitere Initiativen in diesem Bereich [derzeit] nicht erforderlich und daher abzulehnen sind (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates vom 8. Juni 2007, BR-Drucksache 153/07 (Beschluss) und vom 14. März 2008, BR-Drucksache 134/08 (Beschluss) zu den Mitteilungen der Kommission: Jährliche Strategieplanung für 2008 bzw. 2009).
Drucksache 782/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2007/2094(INI))
... 2. weist darauf hin, dass es sich bei der Richtlinie 2000/43/EG um einen Mindeststandard handelt und diese Richtlinie daher die Grundlage bilden sollte, auf der eine umfassende Antidiskriminierungspolitik geschaffen wird;
Kampf gegen Diskriminierung
Umsetzung der Richtlinie über Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse
2 Beweislast
2 Gleichstellungsstellen
2 Geltungsbereich
Unterrichtung und Sensibilisierung
Erhebung von Daten
2 Rechtsmittel
Drucksache 601/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie" KOM (2005) 224 endg.; Ratsdok. 9884/05 KEP-AE-Nr. 051896
... Die Umsetzung und Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetze auf individueller Ebene reicht nicht aus, um die komplexen und tief verwurzelten Verhaltensmuster zu verändern, die Ursache der Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen sind. Wir müssen über eine Antidiskriminierungspolitik hinausgehen, die lediglich darauf abstellt, die Ungleichbehandlung von Einzelpersonen zu verhindern. Die EU sollte ihre Bemühungen zur Förderung der Chancengleichheit für alle verstärken, um die strukturellen Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die Zuwanderern, ethnischen Minderheiten, behinderten Menschen, älteren und jüngeren Arbeitskräften und anderen vulnerablen Gruppen nach wie vor den Weg versperren.
Mitteilung
1. Einführung - der politische Kontext
2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch
3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten
3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens
3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle
3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen
3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern
3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten
3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit
4. Fazit
Drucksache 578/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz von Minderheiten und den Maßnahmen gegen Diskriminierung in einem erweiterten Europa
... 60. fordert unter Berücksichtigung der Artikel 262 und 265 des EG-Vertrags den Ausschuss der Regionen bzw. den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, Stellung zur Frage des Minderheitenschutzes und der Antidiskriminierungspolitik zu nehmen, die in dieser Entschließung angesprochen wird; fordert die beiden Ausschüsse auf, ihre Stellungnahmen bis Mitte 2006 abzugeben und sich dabei auf die spezifische Rolle zu konzentrieren, die die regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften und die unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Akteure der organisierten Zivilgesellschaft spielen könnten;
Die politische Dimension und die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Diskriminierung und von Minderheitenschutz
Unbefriedigende Reaktionen der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen nach Artikel 13 des EG-Vertrags
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Die Gemeinschaft der Roma
Neue und seit längerer Zeit ansässige Einwanderer
Sprachliche Minderheiten
Traditionelle oder ethnische Minderheiten, die in einem Mitgliedstaat leben
Dauerhaft in den Mitgliedstaaten lebende Staatenlose
Künftige wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen
Durchführungsmaßnahmen und Feedback-Mechanismen
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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