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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Apothekenvergütung"


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Drucksache 179/20

... mit dem TSVG stellt klar, dass Impfstoffe für Schutzimpfungen nicht Gegenstand von Rabattverträgen sein können. Durch die Neuregelung der Apothekenvergütung in der

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Drucksache 179/20




Anlage
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) - BR-Drucksache 128/19(B)

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 128/19 (Beschluss)

... wird die Apothekenvergütung bei der Versorgung der Praxen mit Grippeimpfstoffen auf 1 Euro pro Impfdosis limitiert und auf 75 Euro je Verordnungszeile gedeckelt. Diese Vergütung deckt nicht, wie behauptet, den Aufwand der Apotheken. Bisher wurden zum Beispiel in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern maximal 250 Dosen je Verordnungszeile/Rezept verordnet. Diese Begrenzung der Menge pro Verordnung war zwischen den Vertragspartnern AOK Nordost und den drei Apothekerverbänden jeweils vereinbart worden. Bestellungen von jeweils 75 Dosen wären den bei der Grippeimpfstoffversorgung agierenden Krankenkassen vor dem Hintergrund der TSVG-bedingten Änderung der

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Drucksache 128/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG)


 
 
 


Drucksache 373/19

... Weiterhin sind einheitliche Apothekenabgabepreise zur Gewährleistung einer flächendeckenden, sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung erforderlich. Denn während ein Preiswettbewerb für vergleichbare oder gleichwertige Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung allgemein und in der Arzneimittelversorgung speziell zum Beispiel über Rabattverträge der Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern gewünscht ist und durch Ausschreibungen etc. gefördert wird, ist ein Rabattwettbewerb zwischen Apotheken mit Anreizen für Versicherte der GKV zur Nutzung bestimmter Anbieter (Wertreklame) versorgungspolitisch problematisch. Aufgrund der Systematik der Apothekenvergütung über die AMPreisV mit Festzuschlag und prozentualem Zuschlag würden Rabattanbieter gesetzlich Versicherte mit wirtschaftlich besonders attraktiven Verordnungen in ihre Apotheken lenken. Da die Anzahl der Arzneimittelverordnungen im Rahmen des GKV-System jedoch begrenzt ist und auch durch aggressives Werben nicht gesteigert werden kann, führt Lenkung von Versichertengruppen zu wirtschaftlichen Einbußen bei anderen Apotheken. Im Endeffekt könnten dann nur wirtschaftlich starke Apotheken einen Rabattwettbewerb durchhalten, was letztlich eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährden könnte.

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Drucksache 373/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 132i
Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 4
Änderung der Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 7
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 128/1/19

... wird die Apothekenvergütung bei der Versorgung der Praxen mit Grippeimpfstoffen auf 1 Euro pro Impfdosis limitiert und auf 75 Euro je Verordnungszeile gedeckelt. Diese Vergütung deckt nicht, wie behauptet, den Aufwand der Apotheken. Bisher wurden zum Beispiel in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern maximal 250 Dosen je Verordnungszeile/Rezept verordnet. Diese Begrenzung der Menge pro Verordnung war zwischen den Vertragspartnern AOK Nordost und den drei Apothekerverbänden jeweils vereinbart worden. Bestellungen von jeweils 75 Dosen wären den bei der Grippeimpfstoffversorgung agierenden Krankenkassen vor dem Hintergrund der TSVG-bedingten Änderung der


 
 
 


Drucksache 513/05

... Zur Fortschreibung der Vergütungen der Apotheken im Jahre 2005 haben die Vertragspartner den Apothekenrabatt um 15 Centvon 2 Euro auf 1,85 Euro mit Wirkung für das zweite Halbjahr 2005 abgesenkt. Dies entspricht zusätzlichen Einnahmen für die Apotheken von einmalig rund 37 Mio. Euro. Der Rabatt steigt zum 1.1.2006 wieder auf 2 Euro und bleibt bis Ende 2008 unverändert. Dies bedeutet Stabilität der Apothekenvergütungen für die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimittelpackungen bis Ende 2008. Die Bundesregierung hat die von den Vertragsparteien vorgeschlagene Streichung des Auftrags an die Vertragspartner zur jährlichen Anpassung der Apothekenvergütung sowie die gesetzliche Klarstellung zum Herstellerrabatt aufgegriffen. Der Entwurf für eine entsprechende Gesetzes-änderung wurde vorgelegt.

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Drucksache 513/05




Bericht

Bericht

Zusammenfassende Bewertung der Bundesregierung

Zur Auswirkung einzelner Regelungen:

Ziele der Neuregelung

Preisänderungen aufgrund der neuen Arzneimittelpreisverordnung

Finanzielle Auswirkungen auf die Apotheken

Fortschreibung der Vergütungen der Apotheken

2 Zuzahlungen

2 Herstellerabschlag

Rabattvereinbarungen mit Herstellern, vertragliche Versorgungsformen

2 Festbeträge

Preisfreigabe für rezeptfreie Arzneimittel in der Selbstmedikation, Versandapotheken

Weiterer Handlungsbedarf

Anlage
: Übersichten und Tabellen


 
 
 


Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.