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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aquakulturproduktion"


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Drucksache 177/20

... (2) Es sollte möglich sein, aus dem mit der Verordnung (EU) Nr. 508/20142 eingerichteten Europäischen Meeres- und Fischereifonds spezifische Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Fischerei- und Aquakultursektor bis zum 31. Dezember 2020 zu unterstützen. Diese Maßnahmen sollten Unterstützung bei der vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit, einschließlich der Binnenfischerei, und der vorübergehenden Aussetzung oder Verringerung der Aquakulturproduktion umfassen, sofern sie die Folge des Ausbruchs von COVID-19 sind. Die spezifischen Maßnahmen sollten auch die Unterstützung von Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen für die Lagerung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1379/20133 umfassen. Ausgaben für Vorhaben, die im Rahmen dieser Maßnahmen unterstützt werden, sollten ab dem 1. Februar 2020 förderfähig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/20




1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Inhalt des Vorschlags

4. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Artikel 13
Haushaltsmittel in geteilter Mittelverwaltung

Artikel 55
Gesundheitspolitische Maßnahmen

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013

Artikel 30
Lagerhaltungsmechanismus

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 347/1/13

... 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass in der Einleitung das Defizit der EU-Aquakulturproduktion gegenüber dem Verbrauch und die gleichzeitig steigende Bedeutung der Importe angesprochen werden. Die dort angedeuteten Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit der verarbeitenden Industrie oder das noch erreichbare Arbeitsplatzpotenzial entsprechen jedoch nicht der derzeitigen Situation deutscher Aquakulturbetriebe.



Drucksache 802/11 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat erkennt die Bedeutung der Nachhaltigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit für die Aquakulturproduktion der EU an. Zur Stärkung der EU-Aquakulturproduktion und damit der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Drittlandimporten ist es jedoch notwendig, auch die Investitionen der Betriebe zur Modernisierung bestehender und Schaffung neuer Produktionskapazitäten zu fördern.



Drucksache 802/1/11

... 5. Der Bundesrat erkennt die Bedeutung der Nachhaltigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit für die Aquakulturproduktion der EU an. Zur Stärkung der EU-Aquakulturproduktion und damit der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Drittlandimporten ist es jedoch notwendig, auch die Investitionen der Betriebe zur Modernisierung bestehender und Schaffung neuer Produktionskapazitäten zu fördern.



Drucksache 386/09

... Die Aquakultur trägt weltweit zunehmend zur Produktion von aus dem Wasser stammenden Nahrungsmitteln bei. In der EU ist die Aquakulturproduktion in vielen Küsten- und Binnenregionen eine wichtige Wirtschaftstätigkeit, die in den letzten Jahren allerdings nicht weiter gewachsen ist. Die Kommission hat sich mit den speziellen kurz- und mittelfristigen Problemen der Aquakultur in einer eigenen Mitteilung befasst13, doch muss die Rolle der Aquakultur in einer reformierten GFP erörtert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/09




Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020

2. Einführung

3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse

4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen

4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität

4.2. Präzisierung der politischen Ziele

4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze

4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen

4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue

5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien

5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?

5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien

5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien

5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher

5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik

5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik

5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

5.8. Die externe Dimension

5.9. Aquakultur

6. Die nächsten Schritte

7. Nehmen auch Sie Stellung!

8. Kurzbezeichnungen


 
 
 


Drucksache 338/09

... Die moderne Aquakultur stellt eine wichtige Neuerung in der Produktion von Fisch und sonstigen aquatischen Nahrungsmitteln dar und ist mit einer weltweiten Zuwachsrate von durchschnittlich 6-8 % pro Jahr der am stärksten wachsende Sektor in der Nahrungsmittelproduktion. Angetrieben von den spektakulären Zuwachsraten in Asien und Südamerika ist die Weltaquakulturproduktion seit Beginn dieses Jahrtausends um ein Drittel auf eine Gesamtproduktion von fast 52 Millionen Tonnen im Jahr 2006 angestiegen. Bereits jetzt stammt rund die Hälfte aller Speisefische aus der Aquakultur, die noch über ein erhebliches Wachstumspotenzial verfügt1. Der Sektor ist daher ein Schlüssel zur Deckung der künftigen Nachfrage nach Fisch. Der Ausbau des Aquakultursektors ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit, die Überfischung der Wildbestände zu reduzieren und schließlich ganz zu beseitigen, um eine nachhaltige Nutzung der Meere zu erreichen. Die Aquakultur eröffnet somit beachtliche Möglichkeiten, zugleich wachsen jedoch die Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der Produktion sowie die Produktqualität und -sicherheit. In bestimmten Küsten- und Binnengebieten der EU ist die Aquakultur ein wichtiger Wirtschaftszweig. Sie umfasst die Züchtung von Süß- und Salzwasserfischen sowie von Weich- und Krebstieren. Zu den verschiedenen Bewirtschaftungsformen gehören geschlossene oder offene Systeme, eine extensive oder intensive Haltung an Land, in Seen, in von Flüssen oder sogar Grundwasser gespeisten Teichen, in Küstennähe oder vor der Küste. Mehrere Politikbereiche der Gemeinschaft wirken auf diesen Sektor ein, zu dessen Entwicklung in Europa die Strukturmaßnahmen zur Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik in entscheidendem Maße beigetragen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/09




1. Einleitung

2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU

2.1. Herausforderungen und Aussichten

2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie

3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU

3.1. Forschung und technologische Entwicklung

3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte

3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann

3.4. Internationale Dimension

4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur

4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt

4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur

4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur

4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor

4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit

4.2.2. Tierschutz

4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln

4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter

4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel

5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors

5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften

5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands

5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit

5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 710/08

... Die Verordnung legt Mindestmaßnahmen für die Seuchenverhütung und Risikominderung fest die für die gesamte Aquakulturproduktionskette gelten, d. h. von der Befruchtung und der Erbrütung der Eier bis hin zur Verarbeitung von Tieren aus Aquakultur zum menschlichen Verzehr, einschließlich ihrer Beförderung (Absatz 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fischseuchenverordnung* und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 1
Fischseuchenverordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Registrierung

§ 3
Genehmigungspflicht

§ 4
Genehmigung

§ 5
Genehmigungsantrag

§ 6
Registrierung

Abschnitt 3
Pflichten des Betreibers und anderer Verantwortlicher

§ 7
Untersuchungen, Mitteilungspflicht

§ 8
Buchführung

Abschnitt 4
Überwachung, Schutzgebiet, Impfverbot

§ 9
Überwachung

§ 10
Schutzgebiet

§ 11
Impfverbot

Abschnitt 5
Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Fischen

§ 12
Inverkehrbringen

§ 13
Tiergesundheitsbescheinigung

§ 14
Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz

§ 15
Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung

§ 16
Inverkehrbringen wildlebender Fische

§ 17
Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken

§ 18
Transport

Abschnitt 6
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 19
Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 20
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 21
Sperrgebiet und Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche

§ 22
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche

§ 23
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche

§ 24
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 25
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet

§ 26
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet

§ 27
Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche

§ 28
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsbestimmungen

Anlage 1
(zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 15, 16, ) Liste der Seuchen

Anlage 2
(zu § 13)

A. Tiergesundheitsbescheinigung für Tiere aus Aquakultur - Anlagenpass -Der Aquakulturbetrieb:

B. Transportbescheinigung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten der öffentlichen Hand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich)

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fischseuchenverordnung und einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 30/07 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass die derzeit geltende Verordnung (EG) Nr. 788/96 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion eine Grundlage für hinreichend genaue Informationen zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in Europa darstellt.



Drucksache 30/1/07

... 5. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass die derzeit geltende Verordnung (EG) Nr. 788/96 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion eine Grundlage für hinreichend genaue Informationen zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in Europa darstellt.



Drucksache 289/1/05

... - Neben der Forschung zur Seefischerei muss auch die Forschung zur Aquakultur finanzielle Förderung erhalten. Dies leitet sich ab aus dem zunehmenden Anteil der Aquakulturproduktion am Gesamtaufkommen aquatischer Nahrungsmittel. Die steigende Erweiterung und Intensivierung der Aquakulturproduktion stellt in hohem Maß Ansprüche an eine umweltschonende, nachhaltige Wirtschaftsweise. Daraus folgt der Bedarf begleitender und auf die Zukunft orientierter Forschung sowie der entsprechenden Vermittlung der Ergebnisse an die Praxis.



Drucksache 289/05 (Beschluss)

... - Neben der Forschung zur Seefischerei muss auch die Forschung zur Aquakultur finanzielle Förderung erhalten. Dies leitet sich ab aus dem zunehmenden Anteil der Aquakulturproduktion am Gesamtaufkommen aquatischer Nahrungsmittel. Die steigende Erweiterung und Intensivierung der Aquakulturproduktion stellt in hohem Maß Ansprüche an eine umweltschonende, nachhaltige Wirtschaftsweise. Daraus folgt der Bedarf begleitender und auf die Zukunft orientierter Forschung sowie der entsprechenden Vermittlung der Ergebnisse an die Praxis.



Drucksache 672/05

... (16) Da Krankheiten möglichst eher verhütet als bekämpft werden sollten, empfiehlt es sich, Mindestmaßnahmen für die Seuchenverhütung und Risikominderung einzuführen, die für die gesamte Aquakulturproduktionskette gelten, d.h. von der Befruchtung der Eier und dem Schlupf bis hin zur Verarbeitung von Tieren aus Aquakultur zum menschlichen Verzehr, einschließlich ihrer Beförderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 285/18 PDF-Dokument



Drucksache 511/18 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.