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"Arbeitnehmerbeitrag"


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Drucksache 894/04

... Im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung kommt eine Entlastung von Versicherten, die Kinder erziehen, auf der Beitragsseite schon deshalb nicht in Betracht, weil die Finanzierung der Umlage hier grundsätzlich allein durch die Arbeitgeber erfolgt. Überdies deckt die Gesetzliche Unfallversicherung weder ein Risiko ab, das vor allem die ältere Generation trifft, noch ist die Kindererziehungsleistung in diesem sozialen Leistungssystem konstitutiv, weil die nachwachsenden Generationen auch dann, wenn sie in das erwerbsfähigen Alter gelangen, mangels Arbeitnehmerbeitrag nicht als Beitragszahler die mit den Versicherungsfällen entstehenden Kosten mittragen. Beides wird jedoch vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorausgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/04




Bericht

I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001

II. Stellungnahme der Bundesregierung

III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94

IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung

V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung

VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung

VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.