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"Arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch"


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Drucksache 666/04 (Beschluss)

... Die mit dem Vorschlag verbundene Einschränkung, wonach Voraussetzung hierfür ist, dass die kostenpflichtige Verabreichung alkoholfreier Getränke und zubereiteter Speisen das eigentliche Angebot "lediglich ergänzt", ist wirklichkeitsfremd, bürokratisch und schafft zudem erhebliche Abgrenzungsprobleme. So dürften Dienstleister wie Rechtsanwälte eine entgeltliche Abgabe einer Tasse Kaffee kaum anbieten. Auch ist das Abgrenzungskriterium der "Ergänzung des eigentlichen Angebots" in der Wirklichkeit angesichts der sich immer mehr vermischenden Handels-, Dienstleistungs- und Serviceangeboten und des damit einhergehenden Fehlens eines Schwerpunktes der wirtschaftlichen Tätigkeit kaum möglich. Weiterhin kann die Größe des jeweiligen Betriebes zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Denn bei einem großen Möbelmarkt wird selbst ein SB-Restaurant mit 100 Sitzplätzen noch eine "Ergänzung" des Möbelgeschäftes darstellen, bei einem kleinen Bäcker dürften bereits vier Sitzplätze zuviel sein. Durch diese Regelung würden insbesondere die arbeitsplatzintensiven kleinen Gewerbetreibenden gegenüber den großen arbeitsplatzextensiven Anbietern benachteiligt werden. Arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch ist diese Regelung daher in dieser Form abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/04 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG

4. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG

5. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG

6. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG

7. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV

8. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

9. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG

10. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG

11. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG

12. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG

13. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG , Artikel 9 Nrn. 1 bis 3 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO

a In Artikel 8 ist die Nummer 2 zu streichen.

b In Artikel 9 sind die Nummern 1 und 2 durch folgende Nummern zu ersetzen:

1. § 144 wird wie folgt geändert:

2. § 145 wird wie folgt geändert:

3. § 146 wird wie folgt geändert:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV

15. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG

16. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG

17. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG

18. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG

20. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG

21. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG

22. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG

23. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I


 
 
 


Drucksache 666/2/04

... Die mit dem Vorschlag verbundene Einschränkung, wonach Voraussetzung hierfür ist, dass die kostenpflichtige Verabreichung alkoholfreier Getränke und zubereiteter Speisen das eigentliche Angebot "lediglich ergänzt", ist wirklichkeitsfremd, bürokratisch und schafft zudem erhebliche Abgrenzungsprobleme. So dürften Dienstleister wie Rechtsanwälte eine entgeltliche Abgabe einer Tasse Kaffee kaum anbieten. Auch ist das Abgrenzungskriterium der "Ergänzung des eigentlichen Angebots" in der Wirklichkeit angesichts der sich immer mehr vermischenden Handels-, Dienstleistungs- und Serviceangeboten und des damit einhergehenden Fehlens eines Schwerpunktes der wirtschaftlichen Tätigkeit kaum möglich. Weiterhin kann die Größe des jeweiligen Betriebes zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Denn bei einem großen Möbelmarkt wird selbst ein SB-Restaurant mit 100 Sitzplätzen noch eine "Ergänzung" des Möbelgeschäftes darstellen, bei einem kleinen Bäcker dürften bereits vier Sitzplätze zuviel sein. Durch diese Regelung würden insbesondere die arbeitsplatzintensiven kleinen Gewerbetreibenden gegenüber den großen arbeitsplatzextensiven Anbietern benachteiligt werden. Arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch ist diese Regelung daher in dieser Form abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/2/04




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:*

3 2.

3. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG

4. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG

5. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG

6. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG

7. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG

8. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV

9. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV

10. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

11. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG

12. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG

13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 Nr. 5 GastG

14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG

15. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG

16. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG

17. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 13 GewO

18. Zu Artikel 9 Nrn. 3 bis 5 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO

19. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV

20. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG

21. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG

22. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG

23. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG

24. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG

25. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG

26. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG

27. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG

28. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I


 
 
 


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