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"Arbeitsschutzbehörden"
Drucksache 520/20
Verordnungsantrag des Landes Hessen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV )
... Unternehmer ohne Beschäftigte (UoB) werden auf Baustellen vielfach nicht durch das Arbeitsschutzrecht erfasst, weil dieses (nur) "Beschäftigte" schützt und sich dies deshalb in erster Linie an den "Arbeitgeber" richtet. Dies stellt eine erhebliche Lücke in der vollständigen Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags der Arbeitsschutzbehörden zur Überwachung von Sicherheit und Gesundheit der im Bereich von Baustelle tätigen Personen dar. Deshalb ist das Arbeitsschutzrecht auch mit dem Ziel weiterzuentwickeln, UoB in die Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen vollumfänglich einzubeziehen. Insbesondere soll damit den auf Baustellen deutlich zunehmenden kritischen Bedingungen des Arbeitsschutzes begegnet werden. Dieser dringende Handlungsbedarf wird gesehen, um die Sicherheit und die Gesundheit der auf Baustellen tätigen Personen in zwei unterschiedlichen Ebenen zu gewährleisten:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Befristung
D. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung des § 6 Pflichten weiterer Personen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1
Zu Art. 2:
Drucksache 2/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Mit diesen Aufgaben und Befugnissen stellen die Unfallversicherungsträger einen zentralen Akteur im dualen System des deutschen Arbeitsschutzes dar. Angesichts ohnehin rückläufiger Besichtigungs- und Personalzahlen bei beiden Trägern des Arbeitsschutzes in Deutschland (Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden der Länder) muss alles vermieden werden, was die Aufgabenwahrnehmung eines der Träger in diesem Bereich schwächen könnte. Denn ein konsequenter Arbeitsschutz ist aufgrund neuer Herausforderungen in der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt und des bereits heute manifesten Fachkräftemangels nach wie vor von zentraler Bedeutung. Deshalb kommt es darauf an, dass die Unfallversicherungsträger eine konsequente Überwachung einschließlich erforderlicher Anordnungen auch weiterhin umsetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d § 85 Absatz 3b Satz 1 Nummer 2, 3, 4 - neu -, Satz 2 - neu - SGB IV
2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II Artikel 4 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB III
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 3 SGB VI
4. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
5. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 9 Absatz 2b - neu - SGB VII
7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 3a Satz 7 - neu - SGB VII
8. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe e § 9 Absatz 4 SGB VII
9. Zu Artikel 7 Nummer 3a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII Artikel 19a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 5, Nummer 6 - neu -, § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG
‚Artikel 19a Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
10. Zu Artikel 7 Nummer 19 § 144 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB VII Artikel 16 § 4 Absatz 1 Satz 3 BGVPLTErG Artikel 28 Absatz 9 Inkrafttreten
11. Zu Artikel 7 Nummer 19 Buchstabe a § 144 Absatz 1 Satz 2 SGB VII Buchstabe b § 144 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VII *
12. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 69 Absatz 6 - neu - SGB X Nummer 2b - neu - § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB X
13. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a § 74a Absatz 1 Satz 2 - neu -, 4 SGB X
14. Zu Artikel 8 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 SGB X
15. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 29 Absatz 4 Nummer 3 SGG
16. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 75 Absatz 2b Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGG
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 426/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
... Kontrollen von Arbeitsschutzbehörden haben ergeben, dass die für das Umkleiden (An- und Ablegen von Schutzkleidung) notwendigen Zeiten nicht als Arbeitszeiten berücksichtigt werden. Damit wird von den Beschäftigten zusätzliche Arbeitszeit geleistet, die von den Betrieben nicht bei der Berechnung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit berücksichtigt wird. Diese Zeiten werden ungerechtfertigt als Ruhezeiten angerechnet. Die Verpflichtung, diese Zeiten als Arbeitszeiten anzurechnen, ergibt sich zwar schon aus der Rechtsprechung, zum Beispiel BAG
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 18 Absatz 3 ArbSchG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 6 - neu - ArbSchG , Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG , Artikel 9a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII
‚Artikel 9a Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch SGB VII
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 22 Absatz 2 Satz 1, 5, 6 - neu -, 7, 8 ArbSchG
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 1 ArbSchG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 2 ArbSchG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a ArbSchG
7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 GSA Fleisch
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch , Nummer 5 § 6a Absatz 2 Satz 2, 3 GSA Fleisch , Nummer 6 § 7 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Nummer 5, 6 GSA Fleisch , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 6a Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - GSA Fleisch
10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 GSA Fleisch
11. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Satz 1 GSA Fleisch
12. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Satz 2 GSA Fleisch
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 6 Satz 3 - neu - GSA Fleisch
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6a Absatz 3 Satz 1 GSA Fleisch
15. Zu den Artikeln 2 und 3 GSA Fleisch
16. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 8 Nummer 3 ArbStättV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9 Nummer 4b - neu - ArbStättVO
18. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 5 SchwarzArbG
19. Zu Artikel 9a - neu - § 139b Absatz 6 Satz 1 GewO
‚Artikel 9a Änderung der Gewerbeordnung
20. Zu Artikel 9a - neu - § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 BauGB
‚Artikel 9a Änderung des Baugesetzbuches
Drucksache 97/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... den Arbeitsschutzbehörden in den Ländern bereits eingeräumten Befugnissen,
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG
6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG
7. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
8. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
9. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG
11. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Drucksache 97/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... den Arbeitsschutzbehörden in den Ländern bereits eingeräumten Befugnissen,
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG
7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG
9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 3 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 15a Einschränkung eines Grundrechts
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 15a
11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG
13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG
14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 33/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden (Betriebsdatenweiter-leitungsverordnung - BDWV )
... Die Arbeitsschutzbehörden der Länder benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
§ 1
§ 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 383/17
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur "Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen"
... 6. Im Ergebnis der im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragung von bundesweit 6500 Betrieben gaben 2015 nur 54 % der Betriebe an, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies muss nach Ansicht des Bundesrates Ansporn sein, um die Bemühungen zur Gewaltprävention zu intensivieren. Insbesondere in kleinen Betrieben und in dienstleistenden Bereichen ist diese Forderung häufig nicht umgesetzt. Da wie aufgeführt die Gefährdungsbeurteilung ein wesentliches Element der Prävention vor Gewalt durch Dritte darstellt, bekräftigt der Bundesrat die von den Arbeitsschutzbehörden seiner Länder und den übrigen an der Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie beteiligten Institutionen Bund und Unfallversicherungsträger sowie Sozialpartner ergriffenen Anstrengungen z.B. mit den bundesweiten Arbeitsprogrammen für eine bessere betriebliche Arbeitsschutzorganisation und zum Schutz der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen.
Drucksache 289/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... für den Arbeitgeber erst nach acht Stunden besteht. Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Überprüfung der Einhaltung privatrechtlicher Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag, die eine Gefährdung der werdenden oder stillenden Mutter nicht indizieren und deshalb keine Aufgabe der Arbeitsschutzbehörden sein kann.
Drucksache 383/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen"
... 7. Im Ergebnis der im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragung von bundesweit 6 500 Betrieben gaben 2015 nur 54 Prozent der Betriebe an, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies muss nach Ansicht des Bundesrates Ansporn sein, um die Bemühungen zur Gewaltprävention zu intensivieren. Insbesondere in kleinen Betrieben und in dienstleistenden Bereichen ist diese Forderung häufig nicht umgesetzt. Da, wie aufgeführt, die Gefährdungsbeurteilung ein wesentliches Element der Prävention vor Gewalt durch Dritte darstellt, bekräftigt der Bundesrat die von den Arbeitsschutzbehörden seiner Länder und den übrigen an der Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie beteiligten Institutionen Bund und Unfallversicherungsträger sowie Sozialpartner ergriffenen Anstrengungen zum Beispiel mit den bundesweiten Arbeitsprogrammen für eine bessere betriebliche Arbeitsschutzorganisation und zum Schutz der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen
Drucksache 416/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Viele große Paketdienste transportieren mittlerweile Pakete bis zu einem Gewicht von 31,5 kg. Die für die ursprünglich unter staatlicher Kontrolle stehenden Universaldienstleistungen gedachten Ausnahmen von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr für die Zustellung von Paketen bis 20 kg sind schon deswegen nicht mehr sachgerecht. Bei Überschreiten der Gewichtsgrenze von 20 kg wird von Gerichten ein Nachwiegen der diesbezüglichen Pakete für die Feststellung der Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr verlangt, was zu einem unangemessenen Aufwand bei den Arbeitsschutzbehörden der Länder führt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 2 FPersV
2. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 4 FPersV
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 Absatz 4 Satz 8 FPersV
4. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Absatz 1 Nummer 3 FPersV
5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 4 FPersV
Drucksache 289/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... für den Arbeitgeber erst nach acht Stunden besteht. Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Überprüfung der Einhaltung privatrechtlicher Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag, die eine Gefährdung der werdenden oder stillenden Mutter nicht indizieren und deshalb keine Aufgabe der Arbeitsschutzbehörden sein kann.
Drucksache 87/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO )
... Staatliche Arbeitsschutzbehörden und gesetzliche Unfallversicherungsträger beanstanden schon seit langem, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Belange des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Das verursacht in der Praxis oft erhebliche Probleme, weil die Auftragnehmer dann notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen nicht eingeplant, diese deshalb kostenmäßig bei ihren Angeboten nicht berücksichtigt und in der Praxis nicht eingesetzt haben. Bei der Durchführung des Vorhabens muss die Arbeitsschutzaufsicht diese aber einfordern. Das führt zu erheblichem Verwaltungsaufwand, zu Verzögerungen im Ablauf und oft auch zu finanziellen Nachforderungen. Belastet wird dadurch nicht nur der Auftragnehmer, sondern auch der Arbeitgeber. Zudem sollte die öffentliche Hand als Gesetz- und Verordnungsgeber alle Aspekte geltenden Rechts schon bei der Auftragsvergabe berücksichtigen.
1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 VgV
2. Begründung:
3. Begründung:
4. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 1 Satz 1a - neu - VgV
5. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 6 VgV
6. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Satz 2 VgV
7. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 Satz 2 VgV
8. Zu Artikel 2 § 28 Absatz 3 Satz 1 SektVO
9. Zu Artikel 4 § 2 Absatz 2 Nummer 1 VergStatVO
Drucksache 640/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
... Die Vorschrift verpflichtet die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen und die gemeinsam und im Einvernehmen mit den weiteren genannten Sozialversicherungsträgern sowie mit den von der Obersten Landesgesundheitsbehörde benannten Stellen, gemeinsame Rahmenvereinbarungen zu schließen. Die Ergänzung um die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden ist auch erforderlich, damit deutlich wird, dass in dem neuen § 20f Absatz 1 SGB V unter "in den Ländern zuständige Stellen" auch die jeweiligen obersten Arbeitsschutzbehörden zu subsumieren sind. Diese sind bei der Ausgestaltung der länderspezifischen Rahmenvereinbarungen entsprechend mit einzubeziehen. Auf diese Weise wird der in § 20 Absatz 3 SGB V hergestellte Bezug zur gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie auch auf Landesebene gewährleistet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 4 - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 SGV V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 und Satz 4 - neu - SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 16 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII
24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII
25. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
26. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 SGB XI
27. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI
28. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI
29. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG
30. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a Satz 2 und 3 IfSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 640/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
... Die Vorschrift verpflichtet die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen und die gemeinsam und im Einvernehmen mit den weiteren genannten Sozialversicherungsträgern sowie mit den von der Obersten Landesgesundheitsbehörde benannten Stellen, gemeinsame Rahmenvereinbarungen zu schließen. Die Ergänzung um die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden ist auch erforderlich, damit deutlich wird, dass in dem neuen § 20f Absatz 1 SGB V unter "in den Ländern zuständige Stellen" auch die jeweiligen obersten Arbeitsschutzbehörden zu subsumieren sind. Diese sind bei der Ausgestaltung der länderspezifischen Rahmenvereinbarungen entsprechend mit einzubeziehen. Auf diese Weise wird der in § 20 Absatz 3 SGB V hergestellte Bezug zur gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie auch auf Landesebene gewährleistet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 5 - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V
17. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a SGB V
19. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII
20. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI
23. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG
24. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG
'Artikel 11a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 326/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)
... Die Begründung, eine gesonderte Evaluation sei nicht erforderlich, weil Auswirkungen der Verordnung aus der Aufsichtstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden gewonnen werden könnten, überzeugt nicht, weil solche Maßnahmen - wenn überhaupt - eher punktuell ergriffen werden, aber dadurch keine systematische Wirkungsanalyse der neuen Instrumente erreicht wird. Es erscheint vielmehr erforderlich sicherzustellen, dass innerhalb eines mittleren Zeithorizonts geprüft wird, ob die getroffenen Ausnahmeregelungen nach Art und Umfang angemessen sind, um den gewollten Ausgleich des Gesundheitsschutzes zu erreichen.
Drucksache 315/13
Verordnungsantrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
... Die Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Inhalt und Umfang des Überwachungsauftrags der Arbeitsschutzbehörden hinsichtlich der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit sind im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung
§ 3 Grundpflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Unterweisung
Abschnitt 3 Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen
§ 6 Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
§ 7 Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten
Anhang
3 Risikofaktoren
3 Gestaltungsgrundsätze
1. Arbeitsaufgabe:
2. Arbeitsorganisation:
3. Arbeitszeitgestaltung:
4. Arbeitsumgebungsbedingungen:
5. Soziale Bedingungen:
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Begründung
a Allgemein
b Die Struktur der Verordnung
c Literatur
Drucksache 315/13 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
... Die Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Inhalt und Umfang des Überwachungsauftrags der Arbeitsschutzbehörden hinsichtlich der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit sind im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung
§ 3 Grundpflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Unterweisung
Abschnitt 3 Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen
§ 6 Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
§ 7 Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten
Anhang
3 Risikofaktoren
3 Gestaltungsgrundsätze
1. Arbeitsaufgabe:
2. Arbeitsorganisation:
3. Arbeitszeitgestaltung:
4. Arbeitsumgebungsbedingungen:
5. Soziale Bedingungen:
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zum Anhang zur Beachtung von Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätzen
Drucksache 120/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... sollte dazu genutzt werden, die Möglichkeiten von Überprüfungen der Arbeitszeitvorschriften durch die Arbeitsschutzbehörden für Fahrerinnen und Fahrer in der Paketzustellung zu verbessern. Dieses gilt insbesondere auch deshalb, weil sowohl bei § 21a Absatz 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 FPersV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV
Begründung
Buchstabe a
Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 18 Absatz 1 Nummer 12 FPersV
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV ,* Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu - FPersV , Buchstabe b § 20 Absatz 2 FPersV , Buchstabe d - neu - § 20 Absatz 3 Satz 1 FPersV
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV *
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 FPersV
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 20 Absatz 2b Satz 2 und Satz 3 - neu - FPersV
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 1a - neu - FPersV *
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 21 Absatz 1 Nummer 8a, 9 - neu -, 10, 11, 12 FPersV *
10. Zu Artikel 2a - neu - § 50 Absatz 2a FZV
'Artikel 2a
Drucksache 326/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)
... Die Verordnung ist zeitlich nicht befristet, eine Evaluation ist nicht vorgesehen. Von einer Befristung wird aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit abgesehen. Erkenntnisse über die Wirkungen der Verordnung können aus der Aufsichtstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden gewonnen werden. Daher bedarf es keiner gesonderten Evaluation. Im Übrigen eröffnet die Verordnung die Möglichkeit, die Regelungen im Bedarfsfall schneller als bei einer gesetzlichen Regelung den besonderen Verhältnissen im Zusammenhang mit Offshore-Tätigkeiten anzupassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen
§ 2 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Ruhepausen
§ 5 Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
§ 6 Zeitraum der Offshore-Tätigkeit
§ 7 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
§ 8 Arbeitszeitnachweise
§ 9 Transportzeiten
§ 10 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden
§ 11 Anwendung des Seearbeitsgesetzes
§ 12 Arbeitszeit
§ 13 Ruhepausen
§ 14 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
§ 15 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 16 Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Hinweis auf Straf- und Bußgeldvorschriften des Seearbeitsgesetzes
§ 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsnorm
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Abschnitt 2 Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2485: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 326/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)
... Die Begründung, eine gesonderte Evaluation sei nicht erforderlich, weil Auswirkungen der Verordnung aus der Aufsichtstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden gewonnen werden könnten, überzeugt nicht, weil solche Maßnahmen - wenn überhaupt - eher punktuell ergriffen werden, aber dadurch keine systematische Wirkungsanalyse der neuen Instrumente erreicht wird. Es erscheint vielmehr erforderlich sicherzustellen, dass innerhalb eines mittleren Zeithorizonts geprüft wird, ob die getroffenen Ausnahmeregelungen nach Art und Umfang angemessen sind, um den gewollten Ausgleich des Gesundheitsschutzes zu erreichen.
Drucksache 265/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... (Fahrtschreibereinbaupflicht) laufen die Regelungen von § 57a Absatz 2 und 3 StVZO, die unter anderem die technische Dokumentation der Fahr- und Haltezeiten mittels Fahrtschreiber bzw. EG-Kontrollgerät fordern, ins Leere. Dadurch könnte die Prüfung der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten der Fahrer durch die Arbeitsschutzbehörden nur noch unzureichend über die vorgelegten Fahrpläne erfolgen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 03 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2 Absatz 5 FZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 13 Absatz 4 Satz 2 FZV
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 13 Absatz 5 Satz 1 FZV
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Nummer 12 FZV
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Anlage 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Satz 2 und 3 FZV
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7 FZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 - neu - Anlage 4 Abschnitt 6 Nummer 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV
10. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 19 Absatz 1 Satz 7 - neu - StVZO
11. Zu Artikel 2 Nummer 02 - neu - § 19 Absatz 5 Satz 1 - neu - StVZO
12. Zu Artikel 2 Nummer 03 - neu - § 21 Absatz 1 Satz 3a - neu - und 3b - neu - Absatz 1a - neu - StVZO
13. Zu Artikel 2 Nummer 04 - neu - § 52 Absatz 11 - neu - StVZO
14. Zu Artikel 2 Nummer 05 - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 1a - neu - StVZO
15. Zu Artikel 2 Nummer 06 - neu - § 72 Absatz 2 StVZO
16. Zu Artikel 2 Nummer 07 - neu - § 72 Absatz 2 StVZO
17. Zu Artikel 5 Nummer 3 - neu - bis 16 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 15
Zu allen übrigen Nummern:
18. Zu Artikel 6 Nummer 23 - neu -, 24 - neu - und 25 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt
19. Zu Artikel 6a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 189.4 - neu -, 189.4.1 - neu - und 189.4.2 - neu - laufende Nummer 214 und laufende Nummer 214a - neu -, 214a.1 - neu - und 214a.2 - neu -
'Artikel 6a Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 265/4/11
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... (Fahrtschreibereinbaupflicht) laufen die Regelungen von § 57a Absatz 2 und 3 StVZO, die unter anderem die technische Dokumentation der Fahr- und Haltezeiten mittels Fahrtschreiber bzw. EG-Kontrollgerät fordern, ins Leere. Dadurch könnte die Prüfung der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten der Fahrer durch die Arbeitsschutzbehörden nur noch unzureichend über die vorgelegten Fahrpläne erfolgen.
Drucksache 643/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
... Sie bestimmt, dass diese Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontrollund Regelvorrichtungen erst wieder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn eine zugelassene Überwachungsstelle, der Hersteller oder eine bestimmte befähigte Person festgestellt und bescheinigt hat, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Mit der hier von der Bundesregierung vorgesehenen Streichung der Anerkennung dieser besonderen befähigten Personen wird das entscheidende Mittel zur Qualitätssicherung des Prüfpersonals abgeschafft und die Verantwortung in den Vollzug der Arbeitsschutzbehörden vor Ort verlagert. Diese Qualitätssicherung wird bei den neben der anerkannten befähigten Person für die Prüfung nach Instandsetzung ebenfalls möglichen zugelassenen Überwachungsstellen durch eine behördliche Akkreditierung und Benennung für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen realisiert. Der Hersteller der betreffenden Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2 ArbMedVV
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 ArbMedVV
3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 2 Satz 1 ArbMedVV
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbMedVV
5. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d BetrSichV , Nr. 6 Buchstabe a0 - neu - § 15 Abs. 2 Satz 2 BetrSichV , Nr. 8 - neu - Anhang 1 Nr. 2.19 Satz 2 BetrSichV
7. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Abs. 7 Satz 2 - neu - BetrSichV
8. Zu Artikel 8 Nr. 3a - neu - § 10 Abs. 3 BetrSichV
9. Zu Artikel 8 Nr. 5 § 14 Abs. 3 Satz 2a - neu -, Abs. 4, Abs. 6 Satz 2 BetrSichV
Zu § 14
Zu § 14
10. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a0 - neu - § 15 Abs. 1 Satz 2 BetrSichV , Buchstabe a01 - neu - § 15 Abs. 5 Satz 1 Abs. 7 Nr. 1, 2 Buchstabe a, Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 9 Satz 1 Nr. 1, 2, Abs. 12 Satz 1, Abs. 13 Satz 1, Abs. 15, 16 Satz 1 BetrSichV , Buchstabe b § 15 Abs. 14 Satz 1 BetrSichV , Buchstabe c - neu - § 15 Abs. 18 BetrSichV , Buchstabe d - neu - § 15 Abs. 19 BetrSichV , Nr. 8 - neu - Anhang 5 Nr. 2 Abs. 1, Nr. 3 Abs. 1 Satz 1, Nr. 10 Abs. 3, Nr. 11 Abs. 1, 4 Satz 3, 4, Nr. 15 Abs. 1, 3, Nr. 22 Abs. 2, Nr. 26, Nr. 13 Abs. 4 - neu BetrSichV
11. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a0 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2, 3 BetrSichV
12. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a0 - neu - § 15 Abs. 6 BetrSichV
14. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe c - neu - § 15 Abs. 20 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - BetrSichV
15. Zu Artikel 8 Nr. 6a - neu - § 17 BetrSichV , Nr. 6b - neu - § 23 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - BetrSichV
16. Zu Artikel 8 Nr. 8 - neu - Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 Satz 4 - neu - BetrSichV
Drucksache 643/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
... Sie bestimmt, dass diese Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontrollund Regelvorrichtungen erst wieder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn eine zugelassene Überwachungsstelle, der Hersteller oder eine bestimmte befähigte Person festgestellt und bescheinigt hat, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Mit der hier von der Bundesregierung vorgesehenen Streichung der Anerkennung dieser besonderen befähigten Personen wird das entscheidende Mittel zur Qualitätssicherung des Prüfpersonals abgeschafft und die Verantwortung in den Vollzug der Arbeitsschutzbehörden vor Ort verlagert. Diese Qualitätssicherung wird bei den neben der anerkannten befähigten Person für die Prüfung nach Instandsetzung ebenfalls möglichen zugelassenen Überwachungsstellen durch eine behördliche Akkreditierung und Benennung für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen realisiert. Der Hersteller der betreffenden Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2 ArbMedVV
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 ArbMedVV
3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 2 Satz 1 ArbMedVV
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbMedVV
5. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d BetrSichV , Nr. 6 Buchstabe a0 - neu - § 15 Abs. 2 Satz 2 BetrSichV , Nr. 8 - neu - Anhang 1 Nr. 2.19 Satz 2 BetrSichV
6. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV
7. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Abs. 7 Satz 2 - neu - BetrSichV
8. Zu Artikel 8 Nr. 3a - neu - § 10 Abs. 3 BetrSichV
9. Zu Artikel 8 Nr. 5 § 14 Abs. 3 Satz 2a - neu -, Abs. 4, Abs. 6 Satz 2 BetrSichV
Zu § 14
Zu § 14
10. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a0 - neu - § 15 Abs. 1 Satz 2 BetrSichV ,
11. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a0 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2, 3 BetrSichV
12. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a0 - neu - § 15 Abs. 6 BetrSichV
13. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a0 - neu - § 15 Abs. 9 Satz 2 BetrSichV
14. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe c - neu - § 15 Abs. 20 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - BetrSichV
15. Zu Artikel 8 Nr. 6a - neu - § 17 BetrSichV
16. Zu Artikel 8 Nr. 6a - neu - § 23 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - BetrSichV
17. Zu Artikel 8 Nr. 8 - neu - Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 Satz 4 - neu - BetrSichV
Drucksache 113/08
... 3. die nach Nummer 1 und 2 erforderlichen Feststellungen in einem besonderen Verfahren unter Beteiligung von Arbeitsschutzbehörden des Bundes und der Länder getroffen worden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland
Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
§ 171 Mittel der Unfallversicherungsträger
§ 172 Betriebsmittel
§ 172a Rücklage
§ 172b Verwaltungsvermögen
§ 172c Altersrückstellungen
Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 176 Grundsatz
§ 177 Begriffsbestimmungen
§ 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
§ 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
§ 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
§ 184 Rücklage
§ 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 219 Beitragsberechnung
§ 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen
§ 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
§ 224 Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Artikel 2 Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld
§ 358 Aufbringung der Mittel
§ 359 Einzug und Weiterleitung der Umlage
§ 360 Umlagesatz
§ 361 Verordnungsermächtigung
§ 362 Übergangsregelung
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Unterabschnitt 3a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137b Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung
§ 137c Vermögen, Haftung
§ 137d Organe
§ 137e Beirat
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Fünfter Abschnitt
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 8 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Besitzstandsschutz
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 11 Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen
§ 13 Meldungen für geringfügig Beschäftigte
Artikel 12 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
A. Ausgangslage
B. Ziele und Maßnahmen
Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:
Trägerzahl und Selbstverwaltung
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
4 Vermögensrecht
4 Arbeitsschutz
4 Insolvenzgeldumlage
Weitere Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu § 171
Zu § 172
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 172a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 172b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 172c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu § 176
Zu § 177
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 178
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 179
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 180
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 358
Zu § 359
Zu § 360
Zu § 361
Zu § 362
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 137a
Zu § 137b
Zu § 137c
Zu § 137d
Zu § 137e
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu § 20a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
C. Finanzieller Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3 Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)
Drucksache 113/08 (Beschluss)
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie arbeitsteilig von den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden wahrgenommenen Überwachungstätigkeiten zu einheitlichen Rechtsfolgen führen müssen. Er bittet deshalb darum, insbesondere die im
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 15 Abs. 4 Satz 4 SGB VII
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VII
4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 110 Abs. 1a Satz 2, Abs. 1b - neu - SGB VII , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 28a Abs. 12 - neu - SGB IV , Artikel 5 Nr. 2a - neu - § 150 Abs. 5 Satz 1 SGB VI
§ 7 Vorabmeldung
5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 166 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 SGB VII , Nr. 35 § 218e Abs. 1 und 4 SGB VII
6. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 179 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 - neu - SGB VII
7. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 181 SGB VII
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
8. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 223 Abs. 2 SGB VII
9. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 87 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
10. Zu Artikel 10 Nr. 2 - neu - § 80 Abs. 3 Satz 4 - neu - ALG ,
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
11. Zu den Ordnungswidrigkeitsvorschriften im SGB III
Drucksache 113/1/08
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie arbeitsteilig von den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden wahrgenommenen Überwachungstätigkeiten zu einheitlichen Rechtsfolgen führen müssen. Er bittet deshalb darum, insbesondere die im
Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 15 Abs. 4 Satz 4 SGB VII
13. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VII
14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 110 Abs. 1a Satz 2, Abs. 1b - neu - SGB VII , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 28a Abs. 12 - neu - SGB IV , Artikel 5 Nr. 2a - neu - § 150 Abs. 5 Satz 1 SGB VI
§ 7 Vorabmeldung
15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 166 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 SGB VII , Nr. 35 § 218e Abs. 1 und 4 SGB VII
16. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 179 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 - neu - SGB VII
17. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 181 SGB VII
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
18. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 223 Abs. 2 SGB VII
19. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 87 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
20. Zu Artikel 10 Nr. 2 - neu - § 80 Abs. 3 Satz 4 - neu - ALG , Artikel 13 Abs. 2a - neu -, Abs. 4 Inkrafttreten
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
21. Zu den Ordnungswidrigkeitsvorschriften im SGB III
Drucksache 59/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Jahresgutachten 2005/2006 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Jahreswirtschaftsbericht 2006 der Bundesregierung Reformieren, investieren, Zukunft gestalten - Politik für mehr Arbeit in Deutschland
... 18. Wesentlich für die Optimierung des dualen Systems im Arbeitsschutz ist eine Verbesserung der Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Ankündigung der Bundesregierung, zusammen mit den Ländern gemeinsame nationale Arbeitsschutzziele definieren und ihre Umsetzung kontinuierlich evaluieren zu wollen wird insoweit begrüßt.
Drucksache 59/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2005/2006 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
b) Jahreswirtschaftsbericht 2006 der Bundesregierung Reformieren, investieren, Zukunft gestalten - Politik für mehr Arbeit in Deutschland
... 18. Wesentlich für die Optimierung des dualen Systems im Arbeitsschutz ist eine Verbesserung der Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Ankündigung der Bundesregierung, zusammen mit den Ländern gemeinsame nationale Arbeitsschutzziele definieren und ihre Umsetzung kontinuierlich evaluieren zu wollen, wird insoweit begrüßt.
Drucksache 751/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44 /EG und 2003/10 /EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
... 9. Vertretern der Industrie wurde anhand der den Arbeitsschutzbehörden vorliegenden Daten erläutert, dass die zur Bewertung heranzuziehende Einwirkungsdauer in der Praxis (z.B. Erdbaumaschinen) deutlich unter 6 Stunden pro Schicht liegt und die Grenzwerte deshalb an diesen Arbeitsplätzen beim Einsatz von Maschinen, die nach dem Stand der Technik produziert wurden, eingehalten werden. Für Altmaschinen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, wurde eine Übergangsregelung in der Verordnung vorgesehen.
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5a - neu - LärmVibrationsArbSchV
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - LärmVibrationsArbSchV
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV
7. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV
8. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV
9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 5 LärmVibrationsArbSchV
10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV
11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 2 LärmVibrationsArbSchV
12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LärmVibrationsArbSchV
13. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 LärmVibrationsArbSchV
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 - neu - LärmVibrationsArbSchV
15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Nr. 13 - neu - LärmVibrationsArbSchV
16. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7a - neu - BioStoffV
17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 3 Satz 1 BioStoffV
18. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 BioStoffV *
19. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 5 Satz 7 und Satz 8 - neu - BioStoffV *
20. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 14 BioStoffV
21. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 7 Abs. 6 Satz 2 GefStoffV
22. Zu Artikel 4 Nr. 5 § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 11 Satz 3 Nr. 2 GefStoffV , Nr. 5a - neu - § 11 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV *
23. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 9 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV *
24. Zu Artikel 4 Nr. 6a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV
25. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 24 Abs. 2 GefStoffV
26. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 2 GefStoffV *
27. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 3 GefStoffV *1
28. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 GefStoffV *2
29. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.3 Abs. 1 GefStoffV *
30. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe d Anhang III Nr. 5 GefStoffV
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
32. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a1 - neu - Anhang IV Nr. 22 Abs. 1 GefStoffV
33. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe b Anhang IV Nr. 31 Abs. 1 GefStoffV
34. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anhang V Nr. 2.1 Nr. 5 GefStoffV
35. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Anhang V Nr. 2.1 Nr. 7 GefStoffV
36. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 27 Abs. 6 BetrSichV
37. Zu Artikel 6 Abs. 1 Nr. 2 - neu - Anhang zu § 2 Anlage 6a Zeile 1 Spalte 5 2. SprengV
38. Zu Artikel 6 Abs. 6 - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 23 Spalte 2 ChemVerbotsV
Drucksache 752/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 180 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Oktober 1996 über die Arbeitszeit der Seeleute und die Besatzungsstärke der Schiffe
... Nach den Artikel n 9 und 1 0 sind die Arbeitsschutzbehörden zur Überprüfung der Arbeitszeitverzeichnisse und ggf. zu Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen verpflichtet.
Drucksache 164/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
... Bereits 1997 im "Gemeinsamen Standpunkt des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner" (Bundesarbeitsblatt vom 1. Juni 1997 - 111b2-36004) wurde die Normung von Arbeitsschutzmanagementsystemen durch nationale und internationale Normungsgremien abgelehnt. Gleichzeitig wurde vereinbart, ein gemeinsames Modell für ein Arbeitsschutzmanagementsystem zu entwickeln und entsprechende Aktivitäten auf europäischer und internationaler Ebene einzufordern.
Drucksache 147/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
Drucksache 253/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG)
Drucksache 536/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
Drucksache 640/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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