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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeitszeitbestimmungen"


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Drucksache 439/17 (Beschluss)

... 2. Er stimmt mit der Kommission darin überein, dass ein fairer Wettbewerb der Unternehmen in der EU sowie gerechte Arbeitsbedingungen für die im Straßenverkehr tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer effektiver Kontrollen bedürfen, und unterstützt daher ihre Vorschläge für verbesserte Kontrollinstrumente und -maßnahmen. Eine wirksame und europaweit einheitliche Durchsetzung der Arbeitszeitbestimmungen ist entscheidend für den Schutz der Beschäftigten, für die Sicherheit des Straßenverkehrs, für angemessene Arbeitsbedingungen der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer und für die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen.



Drucksache 439/1/17

... 3. Eine wirksame und europaweit einheitliche Durchsetzung der Arbeitszeitbestimmungen ist entscheidend für den Schutz der Beschäftigten, für die Sicherheit des Straßenverkehrs, für angemessene Arbeitsbedingungen der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer und für die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen.



Drucksache 303/14

... Die Vereinbarung betrifft folgende Bereiche: in Zeiteinheiten angegebene Begrenzungen der täglichen und durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit, den Bezugszeitraum, den Jahresurlaub, die Definition von Arbeitstagen und Ruhetagen, besondere Bestimmungen zur Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt, tägliche und wöchentliche Mindestruhezeiten, Ruhepausen, die maximal zulässige Dauer der Nachtarbeit, besondere Arbeitszeitbestimmungen für Arbeitnehmer unter 18 Jahren, Kontrollen der Erfüllung der Anforderungen ("Überprüfungen"), Notfälle, Gesundheitsuntersuchungen und das Recht auf Versetzung für Nachtarbeiter, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitsrhythmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessenträger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notfälle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notfälle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 874/10

... In der vorliegenden Mitteilung werden zunächst die Hauptergebnisse der ersten Phase der Anhörung der Sozialpartner auf EU-Ebene zusammengefasst. Es folgt eine Beschreibung der wesentlichen Erkenntnisse aus den jüngsten Studien zu den Trends und Modellen der Arbeitszeitgestaltung sowie zu den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Richtlinie. Anschließend werden die Schlüsseloptionen für einen Änderungsvorschlag dargestellt. Diese Mitteilung sollte zusammen mit dem (gleichzeitig angenommenen) Bericht der Kommission über die Durchführung der Richtlinie geprüft werden, in dem beurteilt wird, inwiefern die Arbeitszeitbestimmungen in den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Im letzteren Bericht wird zudem geschildert, in welchen Bereichen es hauptsächlich zu Richtlinienverstößen und Rechtsunsicherheit kommt. Um den Sozialpartnern die Ausarbeitung ihrer Stellungnahmen in dieser Anhörung zu erleichtern, wird die Kommission die Ergebnisse aller Studien und Umfragen 4 veröffentlichen, auf die sie bei der Abfassung dieser Mitteilung zurückgegriffen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/10




1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5

3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20

5. Optionen für die überarbeitung

5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung

i Bereitschaftsdienst

ii Ausgleichsruhezeiten

5.2 Umfassende Überarbeitung

i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen

ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten

iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis

iv Mehrfachverträge

v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme

vi Opt-out

vii Bezahlter Jahresurlaub

viii Bessere Rechtsetzung

ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen

6. Nächste Schritte

7. Fragen an die Sozialpartner

3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe


 
 
 


Drucksache 780/08

... Mit Artikel 11a werden gemeinsame Grundsätze aufgenommen, mit denen eine größere Transparenz und Wirksamkeit der einzelstaatlichen Durchsetzungsmaßnahmen, das gemeinsame Verständnis der Vorschriften und deren einheitliche Anwendung sichergestellt werden sollen. Die neuen Bestimmungen sehen auch eine engere Zusammenarbeit zwischen den in den Mitgliedstaaten für die Durchsetzung zuständigen Stellen sowie die Unterstützung durch die Kommission vor, um den Dialog zwischen den Durchsetzungsstellen, der Branche und den Mitgliedstaaten und ein gemeinsames Vorgehen bei der Umsetzung der Arbeitszeitbestimmungen zu erleichtern. Mit diesen Vorschlägen soll die Einhaltung der gemeinschaftlichen Vorschriften verbessert und folglich ein Beitrag zu den Zielen der EU-Verkehrspolitik geleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/08




Begründung

A. Kontext des Vorschlages

B. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

C. Erläuterung der Änderungen

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 11a Durchsetzung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 752/05

... . Das Seemannsgesetz unterscheidet zwischen dem Kapitän und den Besatzungsmitgliedern (Schiffsoffiziere, sonstige Angestellte und Schiffsleute) sowie sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätigen Personen. Letztere sind keine seemännischen Arbeitnehmer, sondern Arbeitnehmer, die, ohne in einem Heuerverhältnis zum Reeder oder Ausrüster zu stehen, während der Reise im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätig sind (§ 7 SeemG), z.B. Angestellte eines selbstständigen Friseurs. Das Seemannsgesetz ist grundsätzlich auch für diesen Personenkreis anzuwenden. Jedoch gelten statt der Arbeitszeitbestimmungen des Seemannsgesetzes die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bzw. für Jugendliche des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 180 Übereinkommen über die Arbeitszeit der Seeleute und die Besatzungsstärke der Schiffe Übersetzung

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Artikel 11

Artikel 12

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Artikel 13

Teil V
Durchführung

Artikel 14

Artikel 15

Teil VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Teil V
Durchführung

Teil VI
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 439/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.