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"Arbeitszeiten"


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0811/04
0194/1/04
0012/04B
0950/04
0565/04
0983/04
0737/04
0737/1/04
0438/04
0012/04
0194/04B
0105/04B
0450/04
0894/04
0105/04
0920/04
0012/1/04
0818/04
0715/03
0856/03
Drucksache 777/17

... Die vorgeschlagene Richtlinie soll die Richtlinie über schriftliche Erklärungen durch ein Instrument ersetzen, das die Transparenz der Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet und neue materielle Rechte definiert, die die Planbarkeit und die Sicherheit der Arbeitsbedingungen vor allem für diejenigen verbessern sollen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden. Dazu werden in Kapitel II aktualisierte wesentliche Informationen über das Beschäftigungsverhältnis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU eingeführt, einschließlich der schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Arbeitskräfte, die derzeit aus dem Geltungsbereich der Richtlinie über schriftliche Erklärungen ausgeklammert sind, welche den Mitgliedstaaten die Definition der Begriffe "Arbeitnehmer/in" und "Arbeitsverhältnis" überlässt. Der persönliche Geltungsbereich der Richtlinie wird durch die Definition des Begriffs des "Arbeitnehmers" bzw. der "Arbeitnehmerin" auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Festlegung des Arbeitnehmerstatus geklärt und ausgeweitet, indem die Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten eingeschränkt werden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kurzzeitig bestehenden oder Gelegenheitsbeschäftigungsverhältnissen auszuschließen. In Kapitel III wird eine Reihe neuer Mindestanforderungen aufgestellt: Beschränkung der Dauer jeder Probezeit, eine allgemeine Regel, wonach ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nicht daran gehindert werden kann, außerhalb seiner bzw. ihrer Arbeitszeiten ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber einzugehen, das Recht auf bessere Planbarkeit der Arbeitszeit und eine angemessene Frist für die Vorankündigung bei Personen mit variablen Arbeitszeiten, die Möglichkeit, um eine planbarere und sicherere Form der Beschäftigung zu ersuchen, sowie das Recht auf kostenlose obligatorische Fortbildung. Diese Rechte werden untermauert durch Bestimmungen, die den Schwächen bei der Durchsetzung der Richtlinie 91/533/EWG abhelfen sollen und die Durchsetzungsmaßnahmen anderer Rechtsakte des sozialen Besitzstands der EU übernehmen, die sich mit ähnlichen Situationen befassen.13

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 437/1/17

... Lenkzeiten wurden aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs stets strenger reglementiert als andere Arbeitszeiten. Bei der Bewertung der Belastung der Fahrerinnen und Fahrer müssen zudem die typischerweise mit den Lenktätigkeiten in Zusammenhang stehenden Arbeiten, wie Fahrzeugpflege, Tanken, Be- und Entladen berücksichtigt werden. Auch die Lage der Lenkzeiten, insbesondere Nachtfahrten, fällt hierbei ins Gewicht.



Drucksache 351/1/17

... 6. Nach Auffassung des Bundesrates wird die Möglichkeit, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexible Arbeitsregelungen in Anspruch nehmen können, zum Beispiel indem sie Telearbeit oder flexible Arbeitsmodelle nutzen oder ihre Arbeitszeiten reduzieren, künftig zunehmend größere Bedeutung erlangen. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern bis zum Alter von mindestens zwölf Jahren sowie pflegende Angehörige vorgesehene Recht, flexible Arbeitsregelungen für Betreuungs- und Pflegezwecke zu beantragen. In vielen Bereichen der Wirtschaft lassen sich jedoch nicht alle diese Arbeitsmodelle, wie zum Beispiel Telearbeitsplätze, praktisch umsetzen. Ein durchsetzbarer Rechtsanspruch bedarf daher Regelungen zur Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe sind hier auf Beratung angewiesen.



Drucksache 437/17 (Beschluss)

... Lenkzeiten wurden aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs stets strenger reglementiert als andere Arbeitszeiten. Bei der Bewertung der Belastung der Fahrerinnen und Fahrer müssen zudem die typischerweise mit den Lenktätigkeiten in Zusammenhang stehenden Arbeiten, wie Fahrzeugpflege, Tanken, Be- und Entladen berücksichtigt werden. Auch die Lage der Lenkzeiten, insbesondere Nachtfahrten, fällt hierbei ins Gewicht.



Drucksache 289/1/17

... 4. Der Bundesrat schätzt ein, dass das im Bundestagsverfahren neu aufgenommene Verfahren zur Genehmigung von Arbeitszeiten nach 20.00 Uhr (§ 28



Drucksache 411/1/17

... Verordnung über die Arbeitszeit in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/1/17




1. Zu § 10 Absatz 1

2. Zu § 10 Absatz 4


 
 
 


Drucksache 289/17

... Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/17




§ 4
Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

§ 5
Verbot der Nachtarbeit

§ 25
Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots

§ 27
Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen.

§ 28
Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr

§ 29
Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht.

,Artikel 7 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Mutterschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Artikel 10
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 411/17 (Beschluss)

... Verordnung über die Arbeitszeit in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/17 (Beschluss)




1. Zu § 10 Absatz 1

2. Zu § 10 Absatz 4


 
 
 


Drucksache 222/17

... Satz 2 bezeichnet als Sachverhaltsgruppen nach Satz 1 Nummer 2 medizinisch und nicht medizinisch begründete "andere" Einzelfälle, die weiter in Satz 3 ausgeführt werden. Satz 4 gibt der Patientin oder dem Patienten auf, die in solchen nicht medizinisch begründeten Fällen sachverhaltsbegründende Tatsachen gegenüber der Substitutionsärztin oder dem Substitutionsarzt glaubhaft zu machen. Hierfür kommen auch geeignete Unterlagen, wie etwa Nachweise über ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitszeiten, die ein in der Regel mindestens tägliches Aufsuchen der Arztpraxis nicht ermöglichen, oder über einen auswärtigen Arbeitseinsatz sowie Nachweise über Urlaubsreisen oder persönliche bzw. gesellschaftliche Verpflichtungen in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 5
Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln

§ 5a
Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin

§ 18
Übergangsvorschrift

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 289/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat schätzt ein, dass das im Bundestagsverfahren neu aufgenommene Verfahren zur Genehmigung von Arbeitszeiten nach 20.00 Uhr (§ 28



Drucksache 411/17

... Verordnung über die Arbeitszeit in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Anwendung des Arbeitszeitgesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Arbeitszeit

§ 5
Ruhepausen

§ 6
Ruhezeiten

§ 7
Arbeits- und Ruhetage

§ 8
Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

§ 9
Notfälle

§ 10
Aufzeichnungspflichten

§ 11
Arbeitsmedizinische Untersuchungen

§ 12
Arbeitsrhythmus, Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 13
Abweichende Regelungen

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

§ 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4151, BMAS: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung

5 Wirtschaft

II.2 Umsetzung von EU-Recht

III. Votum


 
 
 


Drucksache 764/16

... (1) Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Kassen-Nachschau). Der Kassen-Nachschau unterliegt auch die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146a Absatz 1. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 146a
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

§ 146b
Kassen-Nachschau

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 230/1/16

... Die Beschränkung von § 8 Absatz 5 MuSchG-E auf den Unterabschnitt 2 ("Betrieblicher Gesundheitsschutz") und auch allgemein die Wahl der Überschriften in Abschnitt 2 ("Gesundheitsschutz") sind fachlich nicht nachvollziehbar. Denn der "Arbeitszeitliche Gesundheitsschutz" (jetzige Überschrift des Unterabschnitts 1) ist ein Teilbereich des "Betrieblichen Gesundheitsschutzes" (jetzige Überschrift des Unterabschnitts 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/1/16




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - MuSchG

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, 2 und 3 MuSchG Artikel 1 Abschnitt 2 ist wie folgt zu ändern:

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1

Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1a - neu, § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MuSchG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1a - neu - MuSchG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 und 3 MuSchG

8. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 MuSchG

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 1 MuSchG

10. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 4 MuSchG

11. Artikel 1 § 27 Absatz 6 MuSchG

12. Zu Artikel 2 § 79 Absatz 1 Satz 3 BBG

Zum Gesetzentwurf insgesamt

17. Zum Rückkehrrecht nach Mutterschutz und Elternzeit


 
 
 


Drucksache 407/1/16

... (1) Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Kassen-Nachschau). Der Kassennachschau unterliegt auch die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146a Absatz 1. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 3 und Nummer 5 §§ 146a, 146a1, 146a2 und 146a3 AO Artikel 2 § 30 EG AO

§ 146a
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

§ 146a1
Schutz durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung

§ 146a2
Schutz durch standardisierte Signaturerstellungseinheit als Sicherheitseinrichtung

§ 146a3
Verordnungsermächtigung

§ 146b
Kassen-Nachschau

§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Änderungsvorschlags

2. Wesentlicher Inhalt des Änderungsvorschlags

Zu a Struktur des Gesetzentwurfs

Zu bb

Zu cc

Zu b

4. Zu Artikel 2 § 30 EG AO

5. Zu Artikel 2 § 30 EG AO


 
 
 


Drucksache 304/16

... 3. an einem leicht zugänglichen Ort eine Übersicht über die Arbeitszeiten an Bord ausgehängt wird, die Auskunft gibt über

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Vorab -Überprüfung

5 Änderungsverfahren

Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

5 Aufhebung

5 Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorab-Überprüfung

Artikel 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung

Artikel 5
Regelmäßige Überprüfungen

Artikel 6
Überprüfungsmeldung und Bericht

Artikel 7
Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung

Artikel 8
Recht auf Widerspruch

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Überprüfungsdatenbank

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Änderungsverfahren

Artikel 13
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

Artikel 14a
Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates

Anhang 1
besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 2
Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 3
Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)

Anhang 4
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 801/1/16

... es darf 495 Minuten nicht überschreiten; sie muss durch Pausen von ausreichender Dauer unterbrochen sein. Soweit andere berufliche Tätigkeiten an diesem Tag ausgeübt worden sind, darf die Gesamtarbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten; dies gilt auch für selbständige Fahrlehrer, soweit diese außerhalb ihrer Fahrschule andere berufliche Tätigkeiten verrichten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FahrlG

3. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift, Absatz 2 Sätze 2 - neu - bis 4 - neu - FahrlG

4. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Absatz 2 - neu - FahrlG

5. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG

8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG

9. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG

10. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG

11. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

12. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG

13. Zu Artikel 1 § 52 Satz 1 FahrlG

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG

15. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 307/16

... In Einzelfällen nehmen Triebfahrzeugführer, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, Arbeitsaufträge entgegen, die zu überlangen Arbeitszeiten führen, so dass Ruhezeiten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies führt nicht nur zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit der Triebfahrzeugführer, sondern auch zur Gefährdung der Betriebssicherheit des Eisenbahnsystems.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

Artikel 3
Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 311/16

... Die kollaborative Wirtschaft schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten, mit denen ein höheres Einkommen erzielt werden kann als in den herkömmlichen Regelarbeitsverhältnissen, und ermöglicht flexible Arbeitsregelungen. So können auch Menschen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, für die herkömmlichere Formen der Beschäftigung nicht geeignet oder nicht verfügbar sind. Zugleich kann es sein, dass flexiblere Arbeitszeitregelungen nicht so regelmäßig oder stabil sind wie herkömmliche Beschäftigungsverhältnisse. Dies kann zu Unsicherheiten hinsichtlich der geltenden Rechte und des Sozialschutzniveaus führen. Arbeitsvereinbarungen im Rahmen der kollaborativen Wirtschaft beziehen sich häufig auf einzelne, auf Adhoc-Basis ausgeführte Aufgaben und nicht auf regelmäßig innerhalb eines zuvor festgelegten Umfelds und Zeitrahmens durchgeführte Arbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 279/16

... ee) normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitszeit und tatsächlich geleistete Arbeitszeit,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


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