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30 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeitszeitmodelle"


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Drucksache 444/19

... es für die Belange von Familien zeitnah umgesetzt werden kann, damit es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht wird, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Dabei sind ein Großteil unserer Unternehmen Klein- und Mittelbetriebe. Deshalb ist zu berücksichtigen, dass Lösungen auch für kleine und mittlere Unternehmen wie z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe oder stark von äußeren Umständen geprägte Unternehmen wie z.B. in der Abschleppbranche (Autobahnnotdienste), die keiner Tarifbindung unterliegen, nutzbar sein müssen. Vor allem für Betriebe im ländlichen Raum, die in der Regel ohnehin eine angespannte Personalsituation haben, ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeit von existentieller Bedeutung. Hier sind sowohl gesetzliche Regelungen selbst bzw. die Eröffnung tariflicher und kollektivrechtlicher Optionen zu prüfen, um möglichst passgenaue Arbeitszeitmodelle zu finden.



Drucksache 676/17

... Die in der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 29. Juli 2015 festgelegten Schwellenwerte für Ausnahmen von der Dokumentationspflicht basieren auf einem verstetigten Monatseinkommen. Eine Abgrenzung zwischen Vollzeit-und Teilzeitbeschäftigten findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass bei Teilzeitbeschäftigung die bestehenden Ausnahmebestimmungen in der Regel nicht greifen. Bei der Festlegung der Schwellenwerte ist daher die stundenreduzierte Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten zu berücksichtigen, beispielsweise indem anstelle eines Monatseinkommens eine stundenbezogene Entgeltgrenze festgelegt wird. Damit kann auch unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Mindestlohngesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Beqründunq:

A. Allqemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 117/16 (Beschluss)

... - weil es sich bei der Versorgungsrücklage der gesetzlichen Krankenkassen um Beitragsgelder und nicht um privat von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich angesparte Wertguthaben zur Finanzierung von Arbeitszeitmodellen handelt, und

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Drucksache 117/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 171e Absatz 2a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 SGB V

2. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 172c Absatz 1a SGB VII

3. Zu Artikel 23 Absatz 3 Inkrafttreten

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 117/1/16

... - weil es sich bei der Versorgungsrücklage der gesetzlichen Krankenkassen um Beitragsgelder und nicht um privat von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich angesparte Wertguthaben zur Finanzierung von Arbeitszeitmodellen handelt, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/1/16




1. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 171e Absatz 2a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 SGB V Artikel 19 § 6 KK-AltRückV

2. Zu Artikel 23 Absatz 3 Inkrafttreten

3. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 31/15 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat stellt fest, dass mit einer stärkeren Digitalisierung das Potenzial für neue Arbeitsplätze in Industrie, Dienstleistung und Handel besteht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch die Arbeitswelt durch die Digitalisierung starken Veränderungen ausgesetzt wird. So werden sich beispielsweise Arbeitsorte weiter flexibilisieren und die an die Beschäftigten gestellten Qualifikationsanforderungen sich verändern. Durch computergesteuerte Maschinen werden hochwertige Arbeitsplätze in spezialisierten Sparten entstehen. Die körperlich anspruchsvolle Arbeit in den Betrieben wird hingegen weiter abnehmen. Die Änderungen in der Arbeitswelt werden auch neue Beschäftigungsformen erzeugen. Insbesondere werden Arbeitszeitmodelle weiter flexibilisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/15 (Beschluss)




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 31/1/15

... 18. Der Bundesrat stellt fest, dass mit einer stärkeren Digitalisierung das Potenzial für neue Arbeitsplätze in Industrie, Dienstleistung und Handel besteht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch die Arbeitswelt durch die Digitalisierung starken Veränderungen ausgesetzt wird. So werden sich beispielsweise Arbeitsorte weiter flexibilisieren und die an die Beschäftigten gestellten Qualifikationsanforderungen sich verändern. Durch computergesteuerte Maschinen werden hochwertige Arbeitsplätze in spezialisierten Sparten entstehen. Die körperlich anspruchsvolle Arbeit in den Betrieben wird hingegen weiter abnehmen. Die Änderungen in der Arbeitswelt werden auch neue Beschäftigungsformen erzeugen. Insbesondere werden Arbeitszeitmodelle weiter flexibilisiert werden.

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Drucksache 31/1/15




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 541/14

... Bei der praktischen Umsetzung des elektronischen Verfahrens für die Bescheinigung von Entgeltersatzleistungen hat sich gezeigt, dass es eine Reihe von Ausnahmefällen gibt, die bundesweit nur vereinzelt im Jahr relevant werden und sich auf Grund abweichender zusätzlicher Angaben einer elektronischen Übermittlung bisher entziehen bzw. sich nur mit unvertretbarem wirtschaftlichen Aufwand elektronisch erfassen ließen. Betroffen sind wenige Meldetatbestände, unter anderem Meldungen bei Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitmodellen nach § 7 Absatz 1 a Viertes Buch. Um zu ermöglichen, dass solche Meldungen von der elektronischen Übermittlung ausgenommen werden dürfen, wird die Norm entsprechend erweitert. Durch das Genehmigungsverfahren der Gemeinsamen Grundsätze ist sichergestellt, dass eine Kontrolle besteht, dass wirklich nur begründete Ausnahmefälle aus dem Verfahren herausgenommen werden. Der Vorschlag dient sowohl der Entlastung der Arbeitgeber von Zusatzkosten für ihre Softwareprogramme als auch der Sozialversicherungsträger in der Bearbeitung dieser Einzelfälle.

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Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 207/13

... Mit der Initiative wirbt die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern für Arbeitszeitmodelle, die flexibel und familienfreundlich sind. Arbeitgeber werden motiviert und dabei unterstützt, mehr Arbeitszeitmodelle anzubieten, die Müttern bessere Karrierechancen und Vätern mehr Familienzeit ermöglichen. Mit der „Charta für familienbewusste Arbeitszeiten", die Politik und Wirtschaft im Februar 2011 unterzeichnet haben, wurde ein breiter Umsetzungsprozess angestoßen. Eine Bilanz der Aktivitäten wird im März 2013 gezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 326/13

... Für Besatzungsmitglieder wird zugelassen, die Arbeitszeit auf zwölf Stunden auszudehnen, ohne dass dazu ein besonderer Ausnahmefall nach § 47 SeeArbG vorliegen muss. Zudem kann u.a vom Drei-Wachen-System abgewichen werden.. Unternehmen können damit für Besatzungsmitglieder entsprechende Arbeitszeitmodelle anwenden wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 326/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

Abschnitt 2
Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen

§ 2
Anwendung des Arbeitszeitgesetzes

§ 3
Arbeitszeit

§ 4
Ruhepausen

§ 5
Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung

§ 6
Zeitraum der Offshore-Tätigkeit

§ 7
Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung

§ 8
Arbeitszeitnachweise

§ 9
Transportzeiten

§ 10
Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen

Abschnitt 3
Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden

§ 11
Anwendung des Seearbeitsgesetzes

§ 12
Arbeitszeit

§ 13
Ruhepausen

§ 14
Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung

§ 15
Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 16
Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde

§ 17
Ordnungswidrigkeiten

§ 18
Hinweis auf Straf- und Bußgeldvorschriften des Seearbeitsgesetzes

§ 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsnorm

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Abschnitt 2 Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Abschnitt 4 Schlussvorschriften

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2485: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/1/11

... b) Der Bundesrat begrüßt zwar die Absicht der Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter zu fördern, und befürwortet hierfür grundsätzlich Arbeitszeitmodelle mit einer zeitweiligen Verringerung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger Aufstockung des Entgelts. Er beurteilt auch den vorgesehenen besonderen Kündigungsschutz während der Pflegezeit und der Nachpflegephase positiv.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/11




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 FPfZG

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 3 FPfZG


 
 
 


Drucksache 671/1/11

... d) Flankierend zu den gesetzgeberischen Maßnahmen aa) sind Forschungsprojekte zur Entwicklung und Erprobung individueller, kurz- und langfristig vereinbarter, betrieblicher Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu fördern und bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern bekannt zu machen;



Drucksache 874/10

... 3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/10




1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5

3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20

5. Optionen für die überarbeitung

5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung

i Bereitschaftsdienst

ii Ausgleichsruhezeiten

5.2 Umfassende Überarbeitung

i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen

ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten

iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis

iv Mehrfachverträge

v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme

vi Opt-out

vii Bezahlter Jahresurlaub

viii Bessere Rechtsetzung

ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen

6. Nächste Schritte

7. Fragen an die Sozialpartner

3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe


 
 
 


Drucksache 227/09

... 5. verweist auf das große Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen bei der Aufteilung der Pflichten in Haushalt und Familie, die dazu führen, dass vorwiegend Frauen flexible Arbeitszeitmodelle wählen oder ihre Arbeit sogar ganz aufgeben, was sich auf das Fortkommen der Frauen, das fortbestehende Lohngefälle zwischen Männern und Frauen und das Sammeln von Rentenansprüchen auswirkt;



Drucksache 629/08

... ist für eine wirkungsvolle Verbesserung des Insolvenzschutzes für all die bisweilen völlig unterschiedlichen Formen und Modelle von Wertguthaben nur bedingt geeignet und auch nicht auf alle flexiblen Arbeitszeitmodelle anwendbar. Daneben unterliegt der normierte Anspruch auf Sicherheitsleistung wie alle vergleichbaren Rechtshandlungen der Insolvenzanfechtung und bietet für das Wertguthaben selbst keinen hinreichenden Insolvenzschutz. Im Übrigen muss der Insolvenzschutz anders als bei der Altersteilzeit in vielen Fällen auf eine Laufzeit von Wertguthaben von mehreren Jahrzehnten, im Extremfall auf fünfzig Jahre abgestimmt sein, so dass die Anforderungen hieran in besonderer Weise zugeschnitten sein müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 664/1/07

... " auf Grund unterschiedlicher Tarifverträge und der Vielzahl von flexiblen Arbeitszeitmodellen schwankt. Außerdem kann dieses Merkmal nicht direkt den Geschäftsunterlagen entnommen werden. Die Bereitstellung dieser Daten bereitet den berichtspflichtigen Unternehmen daher überproportional großen Aufwand. Zur Erfüllung entsprechender Lieferverpflichtungen an die EU kann jedoch auf andere bestehende Erhebungen innerhalb und außerhalb der amtlichen Statistik zurückgegriffen werden, die in Verbindung mit fundierten Schätzungen eine hinreichende Datengrundlage bilden, auch für einzelne Wirtschaftsbereiche und auf Länderebene. Zu nennen sind die Verdienststatistiken, die vom "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 11 Abs. 1 UStatG

3. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 4 Abs. 1, Abs. 2 HwStatG

4. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 1 Abs. 2 Satz 3 - neu - DlStatG

5. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b DlStatG

6. Zu Artikel 5 und 6

7. Zu Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa HdlStatG


 
 
 


Drucksache 664/07 (Beschluss)

... " auf Grund unterschiedlicher Tarifverträge und der Vielzahl von flexiblen Arbeitszeitmodellen schwankt. Außerdem kann dieses Merkmal nicht direkt den Geschäftsunterlagen entnommen werden. Die Bereitstellung dieser Daten bereitet den berichtspflichtigen Unternehmen daher überproportional großen Aufwand. Zur Erfüllung entsprechender Lieferverpflichtungen an die EU kann jedoch auf andere bestehende Erhebungen innerhalb und außerhalb der amtlichen Statistik zurückgegriffen werden, die in Verbindung mit fundierten Schätzungen eine hinreichende Datengrundlage bilden, auch für einzelne Wirtschaftsbereiche und auf Länderebene. Zu nennen sind die Verdienststatistiken, die vom "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 11 Abs. 1 UStatG

3. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 4 Abs. 1, Abs. 2 HwStatG

4. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 1 Abs. 2 Satz 3 - neu - DlStatG Artikel 7 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -HdlStatG

5. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b DlStatG

6. Zu Artikel 5 und 6

7. Zu Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa HdlStatG


 
 
 


Drucksache 321/06

... 48. appelliert an die Unternehmen, flexiblere Arbeitszeitmodelle anzubieten, die den verschiedenen Lebensabschnitten Rechnung tragen und insbesondere für Eltern und ältere Arbeitnehmern bedarfsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen, entwickeln und entwerfen;


 
 
 


Drucksache 778/05 (Beschluss)

... ohne die Öffnungsklauseln der alten Tarifverträge gelten. Abweichungen wären nur durch neue Tarifverträge möglich, die zwar flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen können, aber wegen der derzeit unumgänglichen vollen Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit einen personellen und damit finanziellen Mehrbedarf zur Folge haben werden. Für die Bereiche, die ab 1. Januar 2006 nicht unter den Anwendungsbereich eines neuen Tarifvertrags fallen, würden allein die Grenzen des ArbZG gelten: Die Einhaltung des ArbZG in seiner derzeitigen Fassung würde die Einführung von Schichtmodellen erfordern mit der Folge eines erheblichen zusätzlichen Personalbedarfs, der gerade für viele Pflegeeinrichtungen mangels finanzieller Mittel bzw. fehlendem Ärztenachwuchs nicht gedeckt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Regelungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 778/05

... gelten ohne die Öffnungsklauseln der alten Tarifverträge. Abweichungen wären nur durch neue Tarifverträge möglich, die zwar flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen können, aber wegen der derzeit unumgänglichen vollen Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit einen personellen und damit finanziellen Mehrbedarf zur Folge haben werden. Für die Bereiche, die ab 01.01.2006 nicht unter den Anwendungsbereich eines neuen Tarifvertrags fallen, würden allein die Grenzen des ArbZG gelten: Die Einhaltung des ArbZG in seiner derzeitigen Fassung würde die Einführung von Schichtmodellen erfordern mit der Folge eines erheblichen zusätzlichen Personalbedarfs, der gerade für viele Pflegeeinrichtungen mangels finanzieller Mittel bzw. fehlendem Ärztenachwuchs nicht gedeckt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Regelungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 683/05

... Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), Bestzeit: Flexible Arbeitszeiten - stabile Unternehmensentwicklung - Eine Informations- und Beratungskampagne zur Verbreitung neuer Arbeitszeitmodelle in Kleünen und Mittleren Unternehmen (KMU) in NRW, 2000 - 2004. OECD, Employment Outlook, Ausgabe 2002, Paris.

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Drucksache 683/05




Bericht

Ergebnisse des Berichts im Überblick

I. Vorbemerkung

II. Ausgangslage

III. Zielsetzungen des Gesetzes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigung 1. Anstieg der Teilzeitquote

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Betriebsorganisation

1. Allgemeines

2. Betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG und Betriebsorganisation

3. Belastung von Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern durch den in § 8 Abs. 7 TzBfG festgelegten Schwellenwert

4. Belastung von Kleinbetrieben durch die Regelung des § 7 TzBfG

5. Bezugnahme auf Vollzeitarbeitnehmer statt Arbeitnehmer in § 8 Abs. 7 TzBfG

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf Arbeitnehmer

1. Arbeitszeitwünsche/Flexibilität

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

3. Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

VII. Fazit


 
 
 


Drucksache 8/17 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 207/11 PDF-Dokument



Drucksache 376/18 PDF-Dokument



Drucksache 542/14 PDF-Dokument



Drucksache 636/14 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.