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"Architektur"


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0726/05
0087/2/05
0674/05
0219/05
0524/05
1010/04
0525/04
0807/04
0406/04
0578/04
0907/1/04
0571/04
0525/04B
0525/1/04
0907/04B
Drucksache 83/20

... Im Bereich der inneren Sicherheit ist eine Anpassung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland an die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen erforderlich. Gleichzeitig sind die Potenziale der Digitalisierung zur Gewährleistung der inneren Sicherheit zu nutzen.



Drucksache 316/20

... Diese Ereignisse zeigen ferner, dass Bestimmungen zur Flexibilität und insbesondere die besonderen Instrumente von größter Bedeutung und folglich unerlässlich für die vom Mehrjährigen Finanzrahmen gebotene Vorhersehbarkeit und Stabilität sind. Sie bestätigen zudem, dass die von der Kommission 2018 vorgeschlagene Flexibilitätsarchitektur für den langfristigen Haushalt der Jahre 2021-2027 überaus angemessen und gerechtfertigt ist.



Drucksache 280/1/20

... 6. Die Ökosystemleistungen der Kulturlandschaften sind wieder stärker in den Blick zu nehmen und zu mehren. Ziel ist es, stabile Systeme zu schaffen bzw. zu erhalten, mit denen Umwelt-, Naturschutz- und Klimaleistungen in vollem Umfang erbracht und dauerhaft stabile Erträge zur Ernährungssicherung erreicht werden. Eine ambitionierte grüne Architektur in der künftigen GAP erfordert EU-weit verbindliche Leitplanken für die Grundanforderungen (Konditionalität), um Wettbewerbsverzerrungen sowie einen Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards zu verhindern. Darüber hinaus ist das notwendige höhere Ambitionsniveau der GAP vornehmlich über Öko-Regelungen (1. Säule) und Agrarumweltmaßnahmen (2. Säule) in einem kooperativen Ansatz mit der Landwirtschaft zu realisieren. Hierfür sind geeignete Maßnahmen für das neue Instrument der Ökoregelungen zu entwickeln und die Agrarumweltmaßnahmen müssen durch eine deutlich höhere Umschichtung der Mittel aus der 1. in die 2. Säule ausfinanziert werden.



Drucksache 164/20

... Absatz 2 gibt die Gesamtarchitektur der Telematikinfrastruktur technikneutral gesetzlich vor, indem deren einzelne Bestandteile geregelt werden. Hierdurch wird zugleich eine wesentliche Konturierung vorgenommen. Die genannten Strukturen bilden den obligatorischen Rahmen für die in den weiteren Regelungen erfolgende sukzessive Konkretisierung, insbesondere von Mitteln, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verwenden sind, ab. Die Mittel der Verarbeitung werden folglich bereichsspezifisch gesetzlich vorgeprägt, so dass die Art und Weise einer Datenverarbeitung in der Telematikinfrastruktur im Ergebnis nicht mehr durch einzelne Datenverarbeiter bestimmt wird. Vielmehr werden die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten gesetzlich festgelegt. Dies ist insbesondere auch von Bedeutung für die Bestimmung der verschiedenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichen im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 DSGVO.



Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat unterstreicht, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Ziele gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt voraussetzt. Dies wiederum macht für die GAP nach 2020 und für die darin vorgesehene "Grüne Architektur" ein Regelwerk mit entsprechenden verbindlichen europäischen Leitplanken erforderlich, das für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen als Mindestanforderung gelten muss.



Drucksache 55/20

... - Wegen der erweiterten Funktionen am Rand des Netzes und einer weniger zentralisierten Architektur als in früheren Generationen von Mobilfunknetzen werden einige Kernnetzfunktionen möglicherweise in andere Netzteile integriert, wodurch die betreffenden Ausrüstungen anfälliger werden (z.B. Basisstationen oder MANO-Funktionen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. 5G-Einführung in der EU

3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen

4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit

Schlussfolgerungen

5. Umsetzung des Instrumentariums

5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter

5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums

6. Schlussfolgerungen

Anlage
: Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)


 
 
 


Drucksache 2/20

... 3. die Zahl der Versuche von manipulativen Angriffen auf die Sicherheitsarchitektur und deren Manipulationsresistenz,



Drucksache 533/19

... Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes ist das Umweltbundesamt. Innerhalb des Umweltbundesamtes wurde bereits 2004 die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) für den Vollzug des EU-Emissionshandels eingerichtet. Mit der Übernahme der Vollzugsverantwortung auch für den nationalen Brennstoff-Emissionshandel kann auf die breite Vollzugserfahrung der DEHSt aufgebaut werden. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass Elemente der Systemarchitektur, die in vergleichbarer Form in beiden Emissionshandelssystemen erforderlich sind (z.B. Register, Versteigerungsplattform, elektronische Berichtsformate) mit dem geringstmöglichen Zusatzaufwand implementiert werden können. Mit der Übernahme der Zuständigkeit für den Vollzug dieses Gesetzes durch das Umweltbundesamt sind auch Verwaltungsstreitverfahren zu erwarten, bei denen es nicht um Anfechtungs- oder Verpflichtungsklagen geht. Nach Absatz 2 werden alle das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz betreffende Klageverfahren am Sitz der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt und damit am Verwaltungsgericht Berlin gebündelt.



Drucksache 648/19 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für Jedermann" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2019-2022)



Drucksache 648/19

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für Jedermann" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2019-2022)



Drucksache 191/19

... Die Datenübermittlung zwischen den Fachverfahren der § 34a Behörden und dem Bewacherregister erfolgt nach den technisch gesicherten Übertragungsregeln und über das gesicherte Verbindungsnetz des Bundes (NdB). Die Datenübermittlung der § 34a Behörden und Gewerbetreibenden an die Registerbehörde über das Portal erfolgt im Internet. Der Datenübermittlung wird der jeweils aktuelle Standard des Bundesamtes für die Sicherheit der Informationstechnik (BSI) oder vergleichbare Standards zugrunde gelegt. Der allgemeine Stand der Technik richtet sich nach der Architekturrichtlinie für die IT des Bundes (Version 2018) des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über das Bewacherregister (Bewacherregisterverordnung - BewachRV)

§ 1
Datensatz

§ 2
Übermittlung und Verarbeitung von Daten

§ 3
Portalanwendung

§ 4
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständigen Behörden

§ 5
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Gewerbetreibenden

§ 6
Meldungen durch die Registerbehörde

§ 7
Verwendung von Schnittstellen

§ 8
Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit

§ 9
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 10
Umfang des Datenabrufs

§ 11
Abrufvoraussetzungen

§ 12
Datenübermittlung für statistische Zwecke

§ 13
Schutz personenbezogener Daten

§ 14
Protokollierungspflicht

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 648/1/19

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für Jedermann" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2019-2022)



Drucksache 584/19

... a) in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 168/18

... Heutzutage erfordern die verschiedenen politischen Prioritäten mit Auswirkungen auf den Haushalt und der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU besondere Aufmerksamkeit für die Architektur des Eigenmittelsystems der Union. Digitalisierung, Globalisierung und sonstige wirtschaftliche Entwicklungen bringen außerdem Herausforderungen für die nationalen statistischen Stellen mit sich. Es ist daher zu erwarten, dass die Daten zum "Bruttonationaleinkommen" einschneidender und häufiger korrigiert werden, damit sie das Nationaleinkommen der verschiedenen Volkswirtschaften angemessen widerspiegeln. Im allgemeinen steuerlichen Kontext haben Marktintegration, freier Kapitalverkehr und die Zunahme immaterieller Vermögenswerte Fragen aufkommen lassen, ob eine Besteuerung im nationalen Rahmen geeignet ist, den Entwicklungen in diesen Bereichen angemessen zu begegnen. Schließlich bringen Klimawandel und Umweltverschmutzung negative externe Effekte hervor, die eine Antwort auf EU-Ebene wenn nicht gar auf globaler Ebene erfordern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 229/18 (Beschluss)

... 7. Er hält - auch vor dem Hintergrund des immer wieder betonten europäischen Mehrwertes der ETZ - die geplante Mittelausstattung für unzureichend. Insbesondere die drastische Reduzierung der Mittel für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ("Bestandteil 1") kann nicht nachvollzogen werden. Die Veränderung der ETZ-Architektur darf nicht zulasten der grenzübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/18 (Beschluss)




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 229/1/18

... 7. Der Bundesrat hält - auch vor dem Hintergrund des immer wieder betonten europäischen Mehrwertes der ETZ - die geplante Mittelausstattung für unzureichend. Insbesondere die drastische Reduzierung der Mittel für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ("Bestandteil 1") kann nicht nachvollzogen werden. Die Veränderung der ETZ-Architektur darf nicht zulasten der grenzübergreifenden [und transnationalen] Zusammenarbeit erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/18




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

2 Förderfähigkeit

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 118/18 (Beschluss)

... 3. Eine Vielzahl von sensiblen behördlichen Datenverarbeitungen wäre davon betroffen: Die Möglichkeiten insbesondere der mitgliedstaatlichen Justizverwaltungen, ihre informationstechnologische Architektur frei und sicher zu gestalten, würden durch eine solche Ausweitung des Anwendungsbereichs stark eingeschränkt. Einschränkungen gingen hier zu Lasten der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, deren personenbezogene Daten der unbeschränkten Lokalisation der Hostanbieter unterlägen.



Drucksache 118/18

... 3. Eine Vielzahl von sensiblen behördlichen Datenverarbeitungen wäre davon betroffen: Die Möglichkeiten insbesondere der mitgliedstaatlichen Justizverwaltungen, ihre informationstechnologische Architektur frei und sicher zu gestalten, würden durch eine solche Ausweitung des Anwendungsbereichs stark eingeschränkt. Einschränkungen gingen hier zu Lasten der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, deren personenbezogene Daten der unbeschränkten Lokalisation der Hostanbieter unterlägen.



Drucksache 227/1/18

... 85. Der Bundesrat hält - auch vor dem Hintergrund des immer wieder betonten europäischen Mehrwertes - die geplante Mittelausstattung im Bereich der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) für unzureichend. Insbesondere die drastische Reduzierung der Mittel für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ("Bestandteil 1") [und der Wegfall des Programmteils Interreg Europe] können nicht nachvollzogen werden. Die Veränderung der ETZ-Architektur darf nicht zulasten der grenzübergreifenden Zusammenarbeit erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 45/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die aktuelle Datenverwaltungsarchitektur der EU erhebliche strukturelle Mängel aufweist. Während die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Migration, Terrorismus und Kriminalität wachsende Anforderungen an ein wirksames Informationsmanagement stellen, sehen sich die zuständigen Stellen weiterhin einer komplexen Landschaft unterschiedlich geregelter Informationssysteme gegenüber, die bisher nicht hinreichend miteinander verknüpft sind. Eine solche Fragmentierung führt zu Informationslücken, begünstigt Identitätsbetrug und birgt Gefahren für das Grenzmanagement und die Sicherheit. Hohe Standards beim Grenzmanagement sind für die Verhütung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus jedoch ebenso unverzichtbar wie für eine wirksame Migrationssteuerung.



Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 60. Der Bundesrat hält - auch vor dem Hintergrund des immer wieder betonten europäischen Mehrwertes - die geplante Mittelausstattung im Bereich der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) für unzureichend. Insbesondere die drastische Reduzierung der Mittel für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ("Bestandteil 1") und der Wegfall des Programmteils Interreg Europe können nicht nachvollzogen werden. Die Veränderung der ETZ-Architektur darf nicht zulasten der grenzübergreifenden Zusammenarbeit erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 536/18

... , der Verordnung (EU) 2015/760, der Verordnung (EU) 2016/1011 und der Verordnung (EU) 2017/1129 (Vorschläge zur Stärkung der Reform der Aufsichtsarchitektur der Europäischen Union)



Drucksache 45/1/18

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die aktuelle Datenverwaltungsarchitektur der EU erhebliche strukturelle Mängel aufweist. Während die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Migration, Terrorismus und Kriminalität wachsende Anforderungen an ein wirksames Informationsmanagement stellen, sehen sich die zuständigen Stellen weiterhin einer komplexen Landschaft unterschiedlich geregelter Informationssysteme gegenüber, die bisher nicht hinreichend miteinander verknüpft sind. Eine solche Fragmentierung führt zu Informationslücken, begünstigt Identitätsbetrug und birgt Gefahren für das Grenzmanagement und die Sicherheit. Hohe Standards beim Grenzmanagement sind für die Verhütung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus jedoch ebenso unverzichtbar wie für eine wirksame Migrationssteuerung.



Drucksache 218/18

... In vielen Fällen werden die Daten nicht auf dem Gerät des Nutzers gespeichert, sondern in einer Cloud-Infrastruktur bereitgestellt, auf die grundsätzlich von jedem beliebigen Ort aus zugegriffen werden kann. Die Diensteanbieter müssen nicht mehr in jedem Hoheitsgebiet niedergelassen sein oder über Server verfügen, sondern können ihre Dienstleistungen über zentralisierte Systeme erbringen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, erfasst die Begriffsbestimmung Cloud-Dienste, die eine Vielzahl von Rechenressourcen wie Netze, Server oder sonstige Infrastrukturen, Speicher, Apps und Dienste bereitstellen, die es möglich machen, Daten für unterschiedliche Zwecke zu speichern. Die Richtlinie gilt auch für digitale Marktplätze, über die Verbraucher und/oder Händler im Wege von Online-Kauf- oder - Dienstverträgen Geschäfte mit Händlern abschließen können. Solche Geschäfte werden entweder auf der Website des Online-Marktplatzes oder auf der Website eines Händlers getätigt, die Rechendienste des Online-Marktplatzes nutzt. Elektronische Beweismittel, die im Rahmen eines Strafverfahrens benötigt werden könnten, befinden sich daher in der Regel im Besitz des Betreibers des Marktplatzes. Dienste, bei denen die Datenspeicherung keine bestimmende Komponente ist, fallen nicht unter den Vorschlag. Obwohl die meisten von Anbietern erbrachten Dienstleistungen heutzutage in irgendeiner Form mit der Speicherung von Daten verbunden sind, insbesondere wenn sie online im Fernabsatz erbracht werden, gibt es Dienstleistungen, bei denen die Datenspeicherung kein wesentliches Merkmal darstellt, sondern nur von untergeordneter Bedeutung ist, darunter Dienstleistungen in den Bereichen Recht, Architektur, Ingenieurwesen und Buchhaltung, die über das Internet angeboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 667/17

... Die Kommission wird sowohl die Instrumente und Normen, die sie entwickelt hat, um den digitalen Wandel des öffentlichen Auftragswesens auf nationaler Ebene zu ermöglichen, weiter verbessern und ihre Verbreitung fördern49, als auch Instrumente in komplementären Bereichen einführen, z.B. das zentrale digitale Zugangstor50 und die Elektronische Europäische Dienstleistungskarte.51 Sie wird auch weiterhin die Mitgliedstaaten auf bilateraler Basis durch die Ermittlung von Problembereichen in der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe unterstützen. Dies betrifft z.B. Probleme in Bezug auf die Interoperabilität von Lösungen oder Definitionen52, die Einrichtung geeigneter politischer Architekturen, Fähigkeiten und die Mobilisierung der für eine effiziente Umsetzung der Reformen benötigten Akteure.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 731/1/17

... 24. Der Bundesrat begrüßt, dass die grüne Architektur der GAP mit den wesentlichen Elementen "Cross-Compliance", "Greening" sowie freiwilligen Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen durch ein gezielteres, ehrgeizigeres und gleichzeitig flexibles Konzept weiterentwickelt und vereinfacht werden soll. Er begrüßt, dass es den Mitgliedstaaten in einem neuen Modell möglich sein soll, obligatorische und freiwillige Maßnahmen zu kombinieren und zu quantifizieren und messbare Vorgaben festlegen zu können, mit denen sichergestellt werden kann, dass die vereinbarten Umwelt- und Klimaziele der EU erreicht werden. Die Herausforderung besteht darin, den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Handlungsoptionen zu geben, die mess- und überprüfbare Ziel- und Ergebnisorientierung der Maßnahmen umzusetzen und eine erfolgreiche Durchführung in den landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen.



Drucksache 753/17 (Beschluss)

... 4. Nach seiner Auffassung bedarf es eingehender und ergebnisorientierter Erörterungen, um zu einer für alle Mitgliedstaaten zustimmungsfähigen und deren grundlegende Belange berücksichtigenden Architektur der WWU zu kommen. Daraus folgt ein umfangreicher Abstimmungsprozess mit entsprechendem Zeitbedarf.



Drucksache 755/17

... Die derzeitige Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion ist von Grund auf komplex. Im Vergleich zur Geldpolitik, die auf Ebene des Euro-Währungsgebiets vereinheitlicht und für die Bürgerinnen und Bürger deshalb gut erkennbar ist, liegt die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik im Wesentlichen in den Händen der Mitgliedstaaten; für die Koordinierung auf Ebene der EU und des Euro-Währungsgebiets sind viele unterschiedliche Akteure zuständig. Die einschlägigen Institutionen wurden im Laufe der Zeit in mehreren Phasen aufgebaut und sind eine Kombination aus Organen und Einrichtungen der EU und einigen zwischenstaatlichen Einrichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/17




1. Einleitung

2. FUNKTIONEN eines Europäischen MINISTERS für Wirtschaft und FINANZEN: Gewährleistung von KOHÄRENZ und EFFIZIENZ

Verfolgung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der EU und des Euro-Währungsgebiets und Vertretung dieser Interessen auf internationaler Ebene

Stärkung der politischen Koordinierung und Beaufsichtigung der Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzvorschriften

Eine angemessene, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank dienliche Fiskalpolitik für das Euro-Währungsgebiet

3. Institutionelle Aspekte: DEMOKRATISCHE Rechenschaftspflicht und LEGITIMITÄT

Der Minister als Vizepräsident der Kommission

Der Minister als Vorsitzender der Eurogruppe

Die Rolle der Eurogruppe und ihres Vorsitzenden im Laufe der Zeit

Der Minister überwacht die Arbeiten des Europäischen Währungsfonds

Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 668/17 (Beschluss)

Empfehlung der Kommission zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe: Errichtung einer Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 90. Die vorgeschlagene Stärkung der Architektur der WWU und die Verankerung der demokratischen Rechenschaftspflicht bilden den notwendigen Grundsatz-Rahmen für die Vollendung der WWU. Die hierin enthaltenen Handlungsoptionen können nach Auffassung des Bundesrates aber erst dann einer Bewertung unterzogen werden, wenn sich zu den oben genannten Handlungsoptionen zu den einzelnen Themenbereichen ein Konsens abzeichnet und ein in sich geschlossenes Handlungskonzept erkennbar wird. Der Bundesrat sieht bei der zukünftigen Ausgestaltung der institutionellen Struktur der WWU auch weiteren Diskussionsbedarf. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Entscheidungsstrukturen gestrafft werden und gleichzeitig auch die parlamentarische Kontrolle durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gestärkt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 109/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das "horizontal wirkende Datenschutzkonzept" die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in ausreichender Weise umsetzt und die Neustrukturierung des Datenverbunds bzw. der IT-Architektur den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinreichend gerecht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1, Absatz 6 Nummer 5 - neu - BKAG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 2 BKAG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 3 BKAG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 BKAG

6. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, 2 BKAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

7. Zu Artikel 1 §§ 18, 19 BKAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 28 BKAG

9. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht, § 31 Absatz 3 Satz 2, 3, § 69 Überschrift, Absatz 3 - neu - BKAG

10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 2 BKAG

11. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 BKAG

12. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 8, § 46 Absatz 8, § 49 Absatz 8, § 51 Absatz 8 BKAG

13. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 1 BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20y Absatz 1 BKAG

14. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 8 - neu - BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20y Absatz 8 - neu - BKAG

15. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 9 - neu - BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20z Absatz 9 - neu - BKAG

16. Zu Artikel 1 § 57 BKAG

17. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 BKAG

18. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 Satz 5 BKAG

19. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 Satz 6 BKAG

20. Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 731/17 (Beschluss)

... h) Gemäß der Mitteilung soll die grüne Architektur der GAP mit den Elementen "Cross-Compliance", "Greening" sowie freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch ein gezielteres, ehrgeizigeres und gleichzeitig flexibles Konzept ersetzt und vereinfacht werden. Eine neue grüne Architektur der GAP muss den Mitgliedstaaten, den Regionen und den Landwirten selbst mehr Handlungsoptionen geben, die Zielorientierung sowie die Honorierung und Anreizwirkung der Maßnahmen verbessern und eine erfolgreiche Umsetzung in den landwirtschaftlichen Betrieben ermöglichen. Dies wird ohne einen Rückzug der Kommission aus dem derzeitigen Regelungs- und Kontrollrahmen zur GAP sowie eine Umstellung auf reine Systemkontrollen in den Mitgliedstaaten nicht gelingen. Einer Vergrößerung von Anlastungsrisiken, die mit dem neuen Umsetzungsmodell und Subsidiaritätsansatz systemisch einhergehen können, ist zu begegnen.



Drucksache 753/1/17

... 17. Nach Auffassung des Bundesrates bedarf es eingehender und ergebnisorientierter Erörterungen, um zu einer für alle Mitgliedstaaten zustimmungsfähigen und deren grundlegende Belange berücksichtigenden Architektur der WWU zu kommen. Daraus folgt ein umfangreicher Abstimmungsprozess mit entsprechendem Zeitbedarf.



Drucksache 668/1/17

Empfehlung der Kommission zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe: Errichtung einer Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe C(2017) 6654 final



Drucksache 229/17

... ) gespeicherten Daten jedoch nicht an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden, obwohl dieses in der deutschen Sicherheitsarchitektur seit der Zuständigkeitserweiterung durch das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S.



Drucksache 543/1/17

... 146. Die vorgeschlagene Stärkung der Architektur der WWU und die Verankerung der demokratischen Rechenschaftspflicht bilden den notwendigen Grundsatz-Rahmen für die Vollendung der WWU. Die hierin enthaltenen Handlungsoptionen können nach Auffassung des Bundesrates aber erst dann einer Bewertung unterzogen werden, wenn sich zu den oben genannten Handlungsoptionen zu den einzelnen Themenbereichen ein Konsens abzeichnet und ein in sich geschlossenes Handlungskonzept erkennbar wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 109/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das "horizontal wirkende Datenschutzkonzept" die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in ausreichender Weise umsetzt und die Neustrukturierung des Datenverbunds bzw. der IT-Architektur den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinreichend gerecht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1, Absatz 6 Nummer 5 - neu - BKAG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 2 BKAG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 3 BKAG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 BKAG

6. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, 2 BKAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

7. Zu Artikel 1 §§ 18, 19 BKAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 28 BKAG

9. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht, § 31 Absatz 3 Satz 2, 3, § 69 Überschrift, Absatz 3 - neu - BKAG

10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 2 BKAG

11. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 8, § 46 Absatz 8, § 49 Absatz 8, § 51 Absatz 8 BKAG

12. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 1 BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20y Absatz 1 BKAG

13. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 8 - neu - BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20y Absatz 8 - neu - BKAG

14. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 9 - neu - BKAG , Artikel 2 Nummer 2 § 20z Absatz 9 - neu - BKAG

15. Zu Artikel 1 § 57 BKAG

16. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 BKAG

17. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 Satz 5 BKAG

18. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 Satz 6 BKAG

19. Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 227/17

... Deutschland wird in einer neuen Dimension durch den internationalen Terrorismus bedroht. Terroristen nutzen die Mittel der modernen Informationstechnik, um sich mit großer Geschwindigkeit über alle staatlichen Grenzen hinweg auszutauschen und ihre Pläne vor den Augen der Sicherheitsbehörden zu verbergen. Klassische nachrichtendienstliche Instrumente sind dieser geänderten Bedrohungslage nicht mehr gewachsen. Eine effektive Sicherheitsarchitektur erfordert, dass die dem Verfassungsschutz zur Verfügung stehenden Instrumente mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Es ist daher geboten, dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch die Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme einzuräumen.



Drucksache 196/16

... Zu den Herausforderungen, die durch die Bündelung öffentlicher und privater Ressourcen in Europa bewältigt werden können, zählen die erheblichen Investitionen in Hochleistungsrechenanlagen und Dateninfrastrukturen für Wissenschaft und Technik. In der beigefügten Mitteilung zur europäischen Cloud-Initiative wird dargelegt, wie durch eine solche gemeinsame Anstrengung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Industrie die Innovationskapazität Europas über alle wissenschaftlichen Fachgebiete und Industriezweige hinweg gestärkt werden kann. Sie verdeutlicht ferner, dass eine solche Investition dazu beitragen kann, die Lieferkette für strategisches Hochleistungsrechnen in Europa von Komponenten mit niedrigem Stromverbrauch bis hin zu Rechnerarchitekturen, Cloud-Technologie und Datenanalyse zu stärken.



Drucksache 236/1/16

... Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einsicht in eine elektronisch geführte Akte im Wege des Bereitstellens des Inhalts der Akte zum Abruf kostenfrei sein. Auch die Akteneinsicht durch elektronische Übermittlung einer elektronischen Datei wäre kostenfrei. Die Länder streben an, ein bundesweites, zentral erreichbares Akteneinsichtsportal mit Download-Funktionalität in die künftige IT-Architektur der Landesjustizverwaltungen zu integrieren. Der kostendeckende Betrieb dieses Portals ist nicht gewährleistet, wenn die Akteneinsicht bei einem Bereitstellen des Inhalts der Akte zum Abruf und bei einer rein elektronischen Übermittlung kostenfrei gewährt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 1 Satz 2 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32d Satz 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 15

9. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 474 Absatz 2 Satz 2 -neuStPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 498 Absatz 2 StPO

11. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe a § 49 Absatz 1 Satz 2 OWiG

12. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - § 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 299 Absatz 3 ZPO

14. Zu Artikel 11a - neu - § 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten

'Artikel 11a Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG

17. Zu Artikel 20a - neu - § 17c -neuGVG *

'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 17cs

18. Zu Artikel 20a - neu - § 38 Absatz 3 - neu - GVG * Nach Artikel 20 ist folgender Artikel 20a einzufügen:

'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 236/16 (Beschluss)

... Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einsicht in eine elektronisch geführte Akte im Wege des Bereitstellens des Inhalts der Akte zum Abruf kostenfrei sein. Auch die Akteneinsicht durch elektronische Übermittlung einer elektronischen Datei wäre kostenfrei. Die Länder streben an, ein bundesweites, zentral erreichbares Akteneinsichtsportal mit Download-Funktionalität in die künftige IT-Architektur der Landesjustizverwaltungen zu integrieren. Der kostendeckende Betrieb dieses Portals ist nicht gewährleistet, wenn die Akteneinsicht bei einem Bereitstellen des Inhalts der Akte zum Abruf und bei einer rein elektronischen Übermittlung kostenfrei gewährt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 1 Satz 2 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32d Satz 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 15

9. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 474 Absatz 2 Satz 2 - neu - StPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 498 Absatz 2 StPO

11. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - § 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 299 Absatz 3 ZPO

13. Zu Artikel 11a - neu - § 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten

'Artikel 11a Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG

16. Zu Artikel 20a - neu - § 17c - neu - GVG

'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 17c

17. Zu Artikel 20a - neu - § 38 Absatz 3 - neu - GVG

'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 31/16

... Mit einer solchen systematischen Überprüfung der einschlägigen Datenbanken sowohl in Bezug auf Dokumente als auch in Bezug auf Personen lassen sich zudem Synergieeffekte innerhalb der Systemarchitektur erzielen, die wegen der Asymmetrie zwischen möglichen systematischen Kontrollen von Dokumenten und nichtsystematischen Kontrollen aus Sicherheitsgründen zurzeit nicht möglich sind. Die vorgeschlagene Änderung steht im Einklang mit einem der Zwecke der Grenzkontrollen, nämlich der Abwendung jeder Gefährdung der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in den Mitgliedstaaten.



Drucksache 126/16

... Im Übrigen entsteht durch das Gesetz unmittelbar kein weiterer Erfüllungsaufwand. Sofern dieses Gesetz bereits Konkretisierungen enthält und Einzelheiten festlegt, etwa Datenschutzfestlegungen im Hinblick auf die vollelektronische Registerführung des FAER, kann der zugehörige konkrete Erfüllungsaufwand bzw. dessen Einsparungen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und den angeschlossenen Behörden und Gerichten jedoch auch erst in der Gesamtschau in der zugehörigen Rechtsverordnung näher bestimmt werden, wenn die genaue Ausgestaltung der Datenverarbeitungsarchitektur hinreichend vereinzelt erarbeitet wurde. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage über den Erfüllungsaufwand, weder insgesamt noch in Teilen, getroffen werden.



Drucksache 481/16

... Am 29. Juni 2015, dem Vorabend des 40. Jahrestags des Europäischen Jahres des Architekturerbes, das 1975 unter der Ägis Europarates ausgerufen worden war, hatte das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz in Bonn im Rahmen der Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees zu einer öffentlichen Diskussion über den Vorschlag für ein Europäisches Jahr des Kulturerbes eingeladen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 172/16

... Deshalb möchte sie mit dieser Mitteilung eine Diskussion über die wichtigen Sachfragen in die Wege leiten. Wir haben keine andere Wahl als die Fortsetzung der zweigleisigen Strategie, die gegenwärtige Lage unter vollständiger Wahrung und Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens zu stabilisieren und gleichzeitig der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Architektur dieser Regeln für die Zukunft zu reformieren. Diese Krise hat die Grenzen des gegenwärtigen Systems und die gemeinsamen Herausforderungen, vor denen wir stehen, offenkundig werden lassen. Deswegen muss gerade jetzt, wo ein abgestimmtes Vorgehen und beherzte Solidarität dringend notwendig sind, auch der Blick auf die Zukunft gerichtet werden, um die Grundlagen für eine humane und effiziente europäische Migrations- und Asylpolitik zu legen, die auf einer fairen Lastenteilung beruht. Die Kommission wird die Rückmeldungen auf diese Mitteilung in ihren Vorschlägen berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 522/16

... Im April 2016 eröffnete die Kommission eine Debatte über die Entwicklung von solideren und intelligenteren Informationssystemen7, um die Schwachstellen und Lücken in Architektur und Interoperabilität der vorhandenen Datensysteme zu beseitigen und - in vollem Einklang mit den Datenschutzvorschriften - das ganze Potenzial dieser Systeme auszuschöpfen, um Sicherheitsbedrohungen zu erkennen. Die Leistungsfähigkeit eines Systems hängt natürlich auch von der Qualität der gespeicherten Daten ab, weshalb es nötig ist, dass die Mitgliedstaaten die vorhandenen Vorschriften und Systeme - wie etwa das Schengener Informationssystem, das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 104/16

... 4. Änderung an der Sicherheitsarchitektur zur Überwachung/Steuerung von:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung

Artikel 2
Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel der Regelungen

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund

Länder und Gemeinden

III. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3417: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 538/16

... Standards sind von höchster Bedeutung, wenn die Wettbewerbsfähigkeit und die Interoperabilität globaler Telekommunikationsnetze gewährleistet werden sollen. In der Mitteilung Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt30 wird ein klarer Weg zur Förderung der Errichtung globaler Industriestandards für die wichtigsten 5G-Techniken (Funkzugangsnetz, Kernnetz) und Netzwerkarchitekturen unter der Führung der EU gezeichnet. Darin werden auch die besonderen Herausforderungen anerkannt, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, Gruppen von Akteuren mit sehr unterschiedlichen Standardisierungskulturen zusammenzubringen, um den Weg für innovative Anwendungsfälle wichtiger Wirtschaftsbranchen zu bereiten.



Drucksache 164/16

... Weiterhin muss Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 künftig auch der Gewerbetreibende selbst einen Sachkundenachweis statt eines Unterrichtungsnachweises erbringen. Die Einführung eines Sachkundenachweises als neue Voraussetzung für die Erteilung einer Bewachererlaubnis an Stelle des bisher erforderlichen Unterrichtungsnachweises ist geeignet und erforderlich zum Schutz wesentlicher Belange des Allgemeinwohls, insbesondere des Schutzes von Leben und Gesundheit der zu bewachenden Personen, der Allgemeinheit sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Einsatzbereiche gewerblicher Bewachungsunternehmen und damit auch die Anforderungen an die dort Tätigen haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Private Bewachungsunternehmen werden zunehmend als Teil der Sicherheitsarchitektur wahrgenommen. So werden private Bewachungsunternehmen zunehmend bei Großveranstaltungen, aber auch zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. Es handelt sich dabei um Einsatzbereiche, bei denen es durch unqualifizierte Gewerbetreibende zu erheblichen Schädigungen von Leben und Gesundheit von Personen sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen kann. Der Gewerbetreibende ist in der Regel für die Organisation seines Betriebs verantwortlich. Insbesondere die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften wird zunehmend auf Bewachungsunternehmen übertragen, die in der Praxis oft als Subunternehmen tätig werden. Gerade bei dieser Bewachungstätigkeit sowie bei der Bewachung von Großveranstaltungen treten Bewachungsunternehmen in Kontakt mit einer Vielzahl von Personen und es kann zu Konfliktsituationen kommen, in denen Bewachungsunternehmen deeskalierend tätig werden müssen, um Schäden zu vermeiden.. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Gewerbetreibenden als Verantwortliche für die Organisation des Bewachungsunternehmens Kenntnisse über die Grenzen ihrer Befugnisse, über Deeskalationstechniken in Gefahren- und Konfliktsituationen sowie einzusetzende Sicherheitstechnik nachweisen müssen. Eine Unterrichtung reicht daher nicht mehr aus, stattdessen ist ein entsprechender Sachkundenachweis erforderlich. Der Sachkundenachweis setzt das erfolgreiche Bestehen einer Sachkundeprüfung voraus, bei der unter anderem die Sachgebiete Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Strafrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen einschließlich Deeskalationstechniken und Grundzüge der Sicherheitstechnik geprüft werden. Durch die Einführung der Sachkundeprüfung als Erlaubnisvoraussetzung wird sichergestellt, dass der Gewerbetreibende die erforderlichen Kenntnisse in diesen Bereichen erworben hat.



Drucksache 484/16

... Darüber hinaus werden die neue Architektur der Verbraucherpolitik und die europäische und internationale Zusammenarbeit erläutert.



Drucksache 205/16

... Drittens können Innovationen durch die zunehmende Komplexität, die sich aus der wachsenden Zahl von Normen ergibt, und durch die Vielfalt der an der Normung beteiligten fachlichen Gruppierungen gebremst werden. Beispielsweise gibt es bereits mehr als 600 eng miteinander verbundene Normen im Bereich Internet der Dinge. In solchen Fällen ist zunächst eine klare Bestandsaufnahme aller einschlägigen Normen unerlässlich, damit sich Forscher, Innovatoren und Normsetzer in dieser Komplexität zurechtfinden. Kooperative Forschungs- und Innovationstätigkeiten über experimentelle Plattformen oder Großpilotprojekte liefern auch Ergebnisse, mit denen die Normung in komplexen technischen Umgebungen verbessert werden kann. Solche Forschungsarbeiten können auch dazu beitragen, Referenzarchitekturen festzulegen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, und Lücken im Normungsbereich aufzuzeigen und anzugehen, während gleichzeitig die Marktzutrittsschranken gesenkt werden.



Drucksache 543/1/15

... Die Energiedaten werden in den Chemieparks üblicherweise über eine zentrale IT-Systemarchitektur erfasst und verarbeitet. Die Erfassung erfolgt dabei durch eigene, abgekoppelte und gesicherte Signalnetze auf dem Areal, nicht über das Büronetz des Areals und auch nicht über das Internet. Zum Schutz der wirtschaftlich sensiblen energetischen Daten werden strenge technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit umgesetzt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Schutz der Verbrauchsdaten privater Haushaltskunden in den Energieversorgungsnetzen der Chemieparkbetreiber nicht gefährdet werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen des § 110 Absatz 2 Satz 2



Drucksache 36/15

... Spätestens seit den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika sieht sich die Sicherheitsarchitektur durch den internationalen Terrorismus grundlegend neuen Herausforderungen ausgesetzt. Seit einigen Jahren ist hierbei erkennbar, dass in der Europäischen Union die Zahl junger Menschen zunimmt, die in Konfliktregionen reisen, um dort an bewaffneten Konflikten teilzunehmen oder Ausbildungslager zu besuchen. Auch junge Erwachsene aus Deutschland lassen sich vermehrt in terroristischen Ausbildungslagern trainieren, um anschließend an bewaffneten Auseinandersetzungen teilzunehmen. Dabei wissen sie bei der Ausreise mitunter noch nicht, ob und welcher terroristischen Vereinigung sie sich anschließen werden. Zurzeit zu beobachten ist eine Vielzahl von religiös hoch motivierten Einzeltätern. Sie sind nicht in konventionelle terroristische Strukturen eingebunden, sondern allein durch eine gemeinsame Auffassung und ein gemeinsames Ziel miteinander verbunden.



Drucksache 123/1/15

... a) Der Bundesrat weist auf die herausragende Bedeutung einer leistungsfähigen föderalen Sicherheitsarchitektur für den Erhalt einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Lebensqualität aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland hin.



Drucksache 543/15 (Beschluss)

... Die Energiedaten werden in den Chemieparks üblicherweise über eine zentrale IT-Systemarchitektur erfasst und verarbeitet. Die Erfassung erfolgt dabei durch eigene, abgekoppelte und gesicherte Signalnetze auf dem Areal, nicht über das Büronetz des Areals und auch nicht über das Internet. Zum Schutz der wirtschaftlich sensiblen energetischen Daten werden strenge technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit umgesetzt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Schutz der Verbrauchsdaten privater Haushaltskunden in den Energieversorgungsnetzen der Chemieparkbetreiber nicht gefährdet werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen des § 110 Absatz 2 Satz 2



Drucksache 382/1/15

... Der Bundesrat lehnt die vorgesehene Erweiterung operativer Zuständigkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz für sämtliche, auch nicht länderübergreifende gewaltorientierte Bestrebungen ab. Aus dem schlichten Gewaltbezug allein kann noch nicht auf eine generelle Betroffenheit des Bundes geschlossen werden. Die politische Verantwortlichkeit für die darauf gestützten Maßnahmen ist nicht mehr klar zuzuordnen. Die im Gesetz vorgesehene bloße Kenntnisgabe ("Benehmen") reicht nicht aus; der Bundesrat erachtet eine Änderung durch Einführung eines echten Zustimmungsvorbehalts ("Einvernehmen") im Sinne der föderalen Sicherheitsarchitektur für zwingend geboten.



Drucksache 481/15

... Solide politische Bündnisse auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und Werte sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in globalen Fragen. Die AKP-Staaten und die EU haben ein gemeinsames Interesse an der Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der globalen öffentlichen Güter und einer dauerhaften Lösung von Problemen wie dem Klimawandel und der Sicherung der Wasser-, Energie- oder Nahrungsmittelversorgung. Weitere globale Herausforderungen mit generellen Auswirkungen in der EU und den AKP-Staaten bestehen in den Bereichen Frieden und Sicherheit (einschließlich Terrorismus, Extremismus und internationale Kriminalität), Umwelt (vor allem Biodiversität), Migration, Gesundheit, Sicherheit und Finanzen (einschließlich der Themen internationale Finanzarchitektur, Finanzströme und Besteuerung).



Drucksache 123/15 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat weist auf die herausragende Bedeutung einer leistungsfähigen föderalen Sicherheitsarchitektur für den Erhalt einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Lebensqualität aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland hin.



Drucksache 509/15

... 28. Dazu zählen beispielsweise Buchprüfungskanzleien sowie Ingenieur- und Architekturbüros, die allesamt für die Wirtschaft äußerst relevant sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 500/15

... Die EU sollte in ihre Freihandelsabkommen geeignete Mechanismen aufnehmen, durch die andere interessierte Länder in Zukunft diesen Abkommen beitreten können, sofern sie bereit sind, dem festgelegten Anspruchsniveau zu genügen. Die EU hat diesen Ansatz bereits im Rahmen der TiSAVerhandlungen verfolgt und von Beginn an darauf bestanden, dass sich diese plurilaterale Übereinkunft auf die multilaterale Architektur des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen stützt und allen WTO-Mitgliedern, die dieser Übereinkunft beitreten wollen, offensteht. Ein weiteres Beispiel ist das 2012 unterzeichnete Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru, dem Ecuador als Ergebnis im Juli 2014 abgeschlossener Verhandlungen beitreten wird. Mit Blick auf die Zukunft haben mehrere Länder ihr Interesse an einem Beitritt zum künftigen TTIP-Abkommen signalisiert. Dies könnte sondiert werden, indem man mit den Ländern beginnt, die über enge Beziehungen zur EU oder zu den USA verfügen und bereit sind, den ehrgeizigen Zielen zu entsprechen. Ein ähnlicher Ansatz ließe sich verfolgen, wenn man die bestehenden und künftigen Freihandelsabkommen der EU im asiatischpazifischen Raum, einer Region von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren der globalen Wertschöpfungsketten, miteinander verknüpft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


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