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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufenthaltgesetzes"


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Drucksache 392/14 (Beschluss)

... Der Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes muss auf Asylbewerber beschränkt werden. Bei Personengruppen, die eine Aufenthaltsbefugnis nach § 23 Absatz 1, §§ 24 und 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltgesetzes wegen humanitären oder tatsächlichen Ausreisehindernissen besitzen, kann tatsächlich nicht von einem kurzfristigen Verbleib ausgegangen werden. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die von den Ländern gemäß ihrer Landesanordnungen aufgenommenen syrischen Flüchtlinge, bei denen keine Prognose der Rückkehr in ihr Heimatland erkennbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG , Nummer 2 § 1a AsylbLG , Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AsylbLG , Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG , Buchstabe c § 3 Absatz 3, 4 - neu -, 5 und 6 AsylbLG , Artikel 2a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 AsylbLG Nummer 4b - neu - § 6 Absatz 2 AsylbLG Artikel 2b - neu - § 264 Absatz 8 - neu - SGB V

§ 4
Hilfen zur Gesundheit

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

3. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 392/1/14

... Der Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes muss auf Asylbewerber beschränkt werden. Bei Personengruppen, die eine Aufenthaltsbefugnis nach § 23 Absatz 1, §§ 24 und 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltgesetzes wegen humanitären oder tatsächlichen Ausreisehindernissen besitzen, kann tatsächlich nicht von einem kurzfristigen Verbleib ausgegangen werden. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die von den Ländern gemäß ihrer Landesanordnungen aufgenommenen syrischen Flüchtlinge, bei denen keine Prognose der Rückkehr in ihr Heimatland erkennbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/14




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Artikel 1
Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2

Zu Artikel 1 Nummer 1

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 4a

§ 4
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 659/05

... In der Terminologie des Rechts der Europäischen Union sind Visa keine Aufenthaltstitel, während Visa nach deutschem Recht als Aufenthaltstitel behandelt werden (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Aufenthaltgesetzes). Durch die Einfügung wird vor diesem Hintergrund klargestellt, dass Visa der EU-Mitgliedstaaten und der anderen EWR-Vertragsstaaten als Aufenthaltstitel im Sinne der Vorschrift gelten, die zu einer Ausnahme von der Flughafentransitvisumpflicht führen. Bedeutung hat dies im Zusammenhang mit dem Flugtransitverkehr mit Nicht-Schengen-Staaten, die der EU und dem EWR angehören. In diesen Fällen kommt es bei einer Weiterreise in diese Staaten im Luftverkehr nicht an einem deutschen Flughafen zu einer Einreise im Schengen-Raum. Es ist nicht erforderlich, in diesen Fällen ein Flughafentransitvisum zu verlangen, zumal bei der etwaigen Beantragung von Asyl aus dem Flughafentransitbereich heraus der Staat, der das Visum erteilt hat, für die Bearbeitung des Asylbegehrens vorrangig zuständig wäre (Artikel 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, vom 18. Februar 2003 (ABI. EG (Nr.) L50, S. 1)).

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Drucksache 659/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Aligemeines

I. Zielsetzung und Lösung

II. Kosten und Preise

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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