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28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufsichtbehörden"


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Drucksache 138/17

... (62) Damit in der gesamten Union eine einheitliche Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften gewährleistet ist, sollte der Europäische Datenschutzbeauftragte dieselben Aufgaben und wirksamen Befugnisse wie die Aufsichtbehörden in den Mitgliedstaaten haben, darunter - insbesondere im Fall von Beschwerden natürlicher Personen - Untersuchungsbefugnisse, Abhilfebefugnisse und Sanktionsbefugnisse und Genehmigungs- und Beratungsbefugnisse, und die Befugnis, Verstöße gegen diese Verordnung dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Kenntnis zu bringen und Gerichtsverfahren im Einklang mit dem Primärrecht anzustrengen. Dazu sollte auch die Befugnis zählen, eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung der Verarbeitung, einschließlich eines Verbots, zu verhängen. Um überflüssige Kosten und übermäßige Unannehmlichkeiten mit gegebenenfalls nachteiligen Auswirkungen für die betroffenen Personen zu vermeiden, sollte jede Maßnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten im Hinblick auf die Einhaltung dieser Verordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein, wobei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls und das Recht einer jeden Person, gehört zu werden, bevor eine individuelle Maßnahme getroffen wird, zu berücksichtigen sind. Jede rechtsverbindliche Maßnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten sollte schriftlich erlassen werden und sie sollte klar und eindeutig sein; das Datum, an dem die Maßnahme erlassen wurde, sollten angegeben werden und die Maßnahme sollte vom Europäischen Datenschutzbeauftragten unterzeichnet sein und eine Begründung für die Maßnahme sowie einen Hinweis auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 317/11

... Mit Satz 4 wird den genannten Aufsichtbehörden das Recht eingeräumt, die Kosten für die erforderlichen Aufsichtstätigkeiten bei den Verpflichteten geltend zu machen. Dies ist sachgerecht, da es den aufsichtführenden Körperschaften nicht zuzumuten ist, diese nicht nur im Allgemeininteresse, sondern auch im Interesse der Verpflichteten selbst liegende Aufsichtstätigkeit ohne entsprechende Kostenerstattung zu erbringen. Das Interesse der Öffentlichkeit, dass geldwäschesensible Bereiche wirksam überwacht und die Gefahren des Missbrauchs durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hierdurch minimiert werden, korrespondiert mit dem Integritätsinteresse der insoweit missbrauchsgefährdeten Berufszweige und Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 33/10

... Nach der Grundregel in Absatz 3 Satz 1 sind der BaFin alle Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen. Die BaFin kann darüber hinaus eine englische Übersetzung der Unterlagen verlangen. Dies kann insbesondere dann notwendig sein, wenn diese Unterlagen im Rahmen von Abstimmungen mit dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) oder den Aufsichtbehörden anderer Mitgliedstaaten verwendet werden müssen. Diese Grundregel gilt etwa für Anträge sowie für solche Unterlagen, in die die Behörde nach Art. 23 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchstabe a der EU-Ratingverordnung Einsicht nimmt. Soweit die EU-Ratingverordnung in Art. 15 Abs. 3 eine ausdrückliche Regelung zur Sprache enthält, geht diese vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3a
Ratingagenturen

§ 17
Überwachung von Ratingagenturen

Abschnitt 3a
Ratingagenturen

§ 17
Überwachung von Ratingagenturen

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1129: .. Entwurf für ein Rahmengesetz zur EU-Verordnung über Ratingagenturen .. Entwurf für eine Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


 
 
 


Drucksache 379/1/10

... 9. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, den Abstimmungsprozess zwischen ESMA und den nationalen Aufsichtbehörden deutlich klarer zu spezifizieren. Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen bei der Erstellung von Leitlinien zur Aufgabenübertragung auf nationale Aufsichtsbehörden eingebunden werden. Eine entsprechende Überarbeitung von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der vorgeschlagenen Verordnung ist erforderlich.



Drucksache 812/1/10

... 5. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich die Aufgaben der Regulierungsbehörden auch zukünftig auf die natürlichen Monopolbereiche beschränken sollten und die Kontrolle einer funktionierenden Preisbildung auf den Energiemärkten den jeweiligen Marktaufsichtbehörden (Börsenaufsicht und Bundeskartellamt) obliegen sollte.



Drucksache 812/10 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich die Aufgaben der Regulierungsbehörden auch zukünftig auf die natürlichen Monopolbereiche beschränken sollten und die Kontrolle einer funktionierenden Preisbildung auf den Energiemärkten den jeweiligen Marktaufsichtbehörden (Börsenaufsicht und Bundeskartellamt) obliegen sollte.



Drucksache 379/10 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, den Abstimmungsprozess zwischen ESMA und den nationalen Aufsichtbehörden deutlich klarer zu spezifizieren. Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen bei der Erstellung von Leitlinien zur Aufgabenübertragung auf nationale Aufsichtsbehörden eingebunden werden. Eine entsprechende Überarbeitung von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der vorgeschlagenen Verordnung ist erforderlich.



Drucksache 558/07

... Das in § 7 Abs. 1 Satz 2 geforderte Überwachungskonzept ist erforderlich, um eine effiziente Umsetzung der Ökodesign-Anforderungen sicherzustellen. Das Ökodesign-Konzept stellt die Marktaufsichtbehörden vor besondere Herausforderungen. Wegen des ganzheitlichen Ansatzes der Richtlinie, die den gesamten Lebenszyklus energiebetriebener Produkte erfasst, werden komplexe und ggf. technisch aufwändige Prüfungen erforderlich sein. Andererseits sind die Prüfungskapazitäten der Behörden begrenzt, sodass die vorhandenen Mittel gezielt eingesetzt werden müssen. Diese Erwägungen sind der Hintergrund der Regelung des Überwachungskonzepts, das § 8 Absatz 2 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (



Drucksache 413/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit es möglich ist, eine Technische Regel zu erarbeiten, die den Betrieben und Aufsichtbehörden unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel eine Anleitung gibt, wie die geeigneten Schutzmaßnahmen entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen ausgewählt werden können, damit die Anforderungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließungen zur Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 8 Satz 2 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 10 Satz 1 GefstoffV

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.1 Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.1 Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.1 Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.1 Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV

72. Zu Artikel 11 Nr. 1a - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B Entschließungen

1. Zur Verordnung allgemein

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

8. Zur Aufbewahrung der Unterlagen

9. Zu einer Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge

10. Zum Ausschuss für Gefahrstoffe

11. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 915/04

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit es möglich ist, eine Technische Regel zu erarbeiten, die den Betrieben und Aufsichtbehörden unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel eine Anleitung gibt, wie die geeigneten Schutzmaßnahmen entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen ausgewählt werden können, damit die Anforderungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

13. Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt AB1. EG Nr.L 152 S. 1 .

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen(Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

§ 23
Chemikaliengesetz - Kennzeichnung und Verpackung

§ 24
Chemikaliengesetz - Mitteilung

§ 25
Chemikaliengesetz - Tätigkeiten

§ 26
Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsverbote

2 Anhänge

Anhang I

Anhang II
Besondere Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung

Anhang III
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten

Anhang III
Nr. 1 Brand- und Explosionsgefahren

1.1 Grundlegende Anforderungen

1.2 Anforderungen zur Verhinderung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

1.3 Anforderungen zum Schutz gegen Brand- und Explosionsgefahren

1.4 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen

1.5 Lagervorschriften

1.6 Organisatorische Maßnahmen

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben

2.4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

2.4.1 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch Asbest

2.4.2 Mitteilung an die Behörde

2.4.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Asbestexposition

2.4.5 Ergänzende Bestimmungen zur Unterweisung der Beschäftigten

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Vorsorgemaßnahmen

3.2.1 Beschränkungen und Verbote

3.2.2 Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten

3.2.3 Zugangsöffnungen

3.2.4 Technische Lüftungsmaßnahmen

3.2.5 Explosionsschutz

3.2.6 Rettungseinrichtungen

4.1 Anwendungsbereich

4.2 Begriffsbestimmung

4.3. Allgemeine Anforderungen

4.5 Einsatz von Hilfskräften

4.6 Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen

4.7 Dokumentation

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Verwendungsbeschränkung

5.3 Allgemeine Vorschriften

5.3.1 Allgemeine Anforderungen

5.3.2 Mitteilung

5.3.3 Niederschrift

5.3.4 Organisatorische Maßnahmen

5.3.5 Erste Hilfe

5.4 Besondere Vorschriften für die Begasung von Räumen sowie Fahrzeugen, Wagen, Containern, Tanks oder anderen Transportbehältern in Räumen und im Hafen liegenden Schiffen

5.5 Besondere Vorschriften für Begasungsanlagen

5.6 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge, Wagen, Container, Tanks oder andere Transportbehälter

5.7 Besondere Vorschriften für die Begasung auf Schiffen während der Beförderung

5.8 Ergänzende Vorschriften für bestimmte Begasungsmittel

5.8.1 Brommethan

5.8.2 Hydrogencyanid

5.8.3 Phosphorwasserstoff

5.8.4 Formaldehyd

6.1 Anwendungsbereich

6.2 Begriffsbestimmungen

6.3 Allgemeine Bestimmungen

6.4 Vorsorgemaßnahmen

6.4.1 Grundmaßnahmen bei der Lagerung von Stoffen und Zubereitungen der Gruppen A, B, C, D und E

6.4.2 Zusätzliche Maßnahmen für Stoffe und Zubereitungen der Gruppen A, D IV und E 6.4.2.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.3 Zusätzliche Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe B 6.4.3.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.4 Sicherheitstechnische Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe D

6.5 Erleichternde Bestimmungen

6.5.1 Erleichternde Bestimmungen für bestimmte Stoffe und Zubereitungen

6.5.2 Erleichternde Bestimmungen für ammoniumnitrat- und sprengstoffherstellende Betriebe

6.6 Ausnahmen

Anhang IV
Herstellungs- und Verwendungsverbote

13.1 Verbote

13.2 Ausnahmen bei Holzschutzmitteln

13.3 Ausnahmen bei Erzeugnissen

17.1 Cadmium und seine Verbindungen zur Einfärbung

17.2 Cadmium und seine Verbindungen als Stabilisierungsmittel

17.3 Cadmium und seine Verbindungen zur Cadmierung

2.1 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind

2.2 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten sind

Artikel 2
Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Artikel 8
Änderung der Biostoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 10
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 11
Änderung der

Artikel 12
Änderung der

Artikel 13
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Artikel 14
Änderung der Maschinenverordnung

Artikel 15
Änderung der Baustellenverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner

Teil
A.

I. Ausgangslage

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 4
Gefährlichkeitsmerkmale

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen (Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

A. Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV In Artikel 1 ist § 7 Abs. 7 Satz 3 wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

Begründung

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 4 § 15 Abs. 3 Satz 4 BioStoffV

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV In Artikel 1 ist in § 20 Abs. 3 Satz 1 hinter dem Wort gesundheitsschädliche das Wort , umweltgefährliche einzufügen. Als Folge ist

Begründung

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.l Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

Begründung

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.l Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV Artikel 3 ist zu streichen.

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV In Artikel 6 Nr. 1 ist vor der Angabe Spalte 2 die Angabe Spalte 1 und einzufügen.

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

§ 8
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV In Artikel 9 Nr. 7 ist in Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2, Zeile Bordetella pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus, Varizella-Zoster-Virus VZV der erste Anstrich wie folgt zu fassen:

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV In Artikel 10 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen:

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

Begründung

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist Nummer 8 wie folgt zu fassen:

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - BetrSichV

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 10 - neu - folgende Nummer 11 anzufügen: 11. § 27 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nummer 13 - neu - folgende Nummer 14 anzufügen: 14. Im Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 wird das Wort ortsfesten gestrichen.

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 14 - neu - die folgende Nummer 15 anzufügen: 15. Anhang 5 Nr. 6 wird wie folgt geändert:

72. Zu Artikel 11 Nr. la - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B. Entschließungen

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

11. Zu Artikel 3


 
 
 


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