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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausbilderzulassung"


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Drucksache 32/08

... Das Bundesministerium des Innern erstellt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Musterlehrpläne für die Ausbildungen nach § 3 Abs. 3 und § 8, sowie Formulare für die Ausbilderzulassung nach § 2 Abs. 2, die Bestätigung der bestandenen Theorieprüfung nach § 19 Abs. 2, die Schulungsbescheinigung nach § 20 Abs. 1 und die Ausstellung von Befähigungszeugnissen nach § 20 Abs. 2. Diese Formulare sind zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausbildungspersonal

§ 3
Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte

§ 4
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen

§ 5
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen

§ 6
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen

§ 7
Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten

§ 8
Schulungen für sonstiges Personal

§ 9
Lernerfolgskontrollen, Prüfungen

§ 10
Prüfungszweck

§ 11
Prüfungsausschuss

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen, Fristen

§ 13
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen

§ 14
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen

§ 15
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen

§ 16
Zulassung zur praktischen Prüfung

§ 17
Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 18
Täuschung, sonstige Verstöße

§ 19
Wiederholung der Prüfung

§ 20
Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen

§ 21
Musterlehrpläne und Formulare

§ 22
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

§ 4
Prüfungsgebühren

Artikel 3
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen


 
 
 


Drucksache 188/07

... Kapitel 12.2 Nr. 1 Buchstabe a Ziffer ii des Anhangs der Verordnung "(EG) Nr. 2320/2002 sieht vor. dass Ausbilder für die Schulung von Sicherheits- und sonstigem Personal behördlich zuzulassen sind. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus dem behördlichen Aufwand für die Prüfung der einzureichenden Antragsunterlagen, der im zeitlichen Aufwand für die Durchsicht und Nachfragen zu sehen ist. Für einen Beamten der Besoldungsgruppe A 12 ergibt sich bei Zugrundelegung der Vollkosten ein Stundensatz von 50 €. Da die Zulassungsvoraussetzungen Auslegungsspielraum beinhalten, muss von einer Prüfungs- und Bearbeitungsdauer von zwei Stunden je Antrag ausgegangen werden. Bei der Ausbilderzulassung handelt es sich um eine begünstigende Amtshandlung, da die Zulassung die Tätigkeit als Ausbilder ermöglicht. Der wirtschaftliche Wert einer Ausbilderzulassung wird durch einen Aufschlag von 400 € auf die tatsächlich entstehenden Kosten angemessen berücksichtigt. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Ausbilder je Kurs durchschnittlich 20 Personen schult, so dass der hieraus sich ergebende Vorteil sich aus (fiktiven) Schulungskostenbeiträgen zur Ausbildung ergibt, die bei nur 20 € pro Person einmalig schon 400 € betragen. Dieser Vorteil wird einmalig in die Gebühr eingerechnet, so dass sich eine Festgebühr von 500 € ergibt. Gebührengläubiger ist der Bund bzw. die Landesluftsicherheitsbehörde, je nachdem welche Luftsicherheitsbehörde die Aufgaben der Sicherheit des Luftverkehrs wahrnimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Luftsicherheitsgebührenverordnung LuftSiGebV

§ 1
Gebühren

§ 2
Pflichten der Luftfahrtunternehmer und Luftfahrzeughalter

§ 3
Gebühren- und Auslagenschuldnerschaft

§ 4
Auslagen

§ 5
Gebühren- und Auslagenermäßigung und -befreiung

§ 6
Übergangsregelungen

§ 7
Inkrafttreten

Anhang
Anlage (zu § 1)

3 Gebührenverzeichnis

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Nr. 1: Nr. 2: Nr. 3: Nr. 4: Nr. 5 und 6: Nr. 7 und 8: Nr. 9: Nr. 10:

 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.