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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises"


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Drucksache 12/16

... (1) Die Ausnahmebewilligung wird vorbehaltlich der Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 5 auch erteilt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in einem anderen Herkunftsstaat eine berufliche Qualifikation erworben hat, die dort Voraussetzung für die Ausübung zumindest einer wesentlichen Tätigkeit des betreffenden Gewerbes ist. Die berufliche Qualifikation muss durch die Vorlage eines Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises nachgewiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen

§ 7
Eignungsprüfung

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 8
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 9
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 10
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsinhalt

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu §§ 8

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 818/07

... (1) Die Ausnahmebewilligung wird vorbehaltlich der Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 5 auch erteilt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz die berufliche Qualifikation erworben hat, die dort Voraussetzung für die Ausübung zumindest einer wesentlichen Tätigkeit des betreffenden Gewerbes ist, sofern die berufliche Qualifikation der im Inland erforderlichen beruflichen Qualifikation gleichwertig ist, mindestens aber der Qualifikationsstufe nach Absatz 2 entspricht. Die berufliche Qualifikation muss durch die Vorlage eines Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises nachgewiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gleichgestellte Ausbildungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren und Fristen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 7
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 8
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 9
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Regelungsinhalt:

3. Ermächtigungsgrundlage:

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung:

5. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft:

a Kosten ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

c Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

d Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu §§ 7

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen der Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks


 
 
 


Drucksache 431/16 PDF-Dokument



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